Reiseversicherung: Kosten, Bausteine und Kreditkarte

31.10.58 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 31.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Reiseversicherung: 49 Euro Reiserücktritt für eine Reise bis 1.000 Euro im Beispiel, 59 Euro Jahresvertrag, Abschluss 30 Tage vor Reisebeginn.

Reiseversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

Stand: Oktober 2026. Die Beispielzahlen stammen aus Produktangaben der Anbieter von Oktober 2026 und zeigen den Aufbau solcher Tarife. Leistungen gelten immer laut Tarifbedingungen.

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Die Bayerische – Reiseversicherung

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Vorteile

  • Deckt Reisestornokosten ab
  • Auch ohne Selbstbehalt abschliessbar
  • Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Als Einzel- oder Jahrespolice buchbar

Zu beachten

  • Vertragsbeginn mindestens 30 Tage vor Reise nötig
  • Bei kurzfristiger Buchung Abschluss innerhalb von 3 Tagen
  • Genaue Leistungen stehen in den Versicherungsbedingungen

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HanseMerkur – Reiseversicherungen

HanseMerkur – Reiseversicherungen

Vorteile

  • Jahres-Reiseversicherung beliebig oft nutzbar
  • Weltweit gültig
  • Auslandskrankenversicherung auf Privatpatienten-Niveau
  • Reiserücktritt mit Geld zurück bei Reiseabbruch

Zu beachten

  • Beispielpreise gelten bis zum 65. Geburtstag
  • Young Travel nur bis 35 Jahre abschließbar
  • Schweizer Wohnsitz von Abschluss über die deutsche Seite ausgeschlossen

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Was ist eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung ist der Sammelbegriff für Verträge, die Kosten rund um eine Reise absichern. Dazu zählen laut Tarifbedingungen je nach Baustein Stornokosten, Behandlungen im Ausland und Gepäckschäden.

Rechtlich gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer sichert ein bestimmtes Risiko ab und erbringt die Leistung, wenn der vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Was als Versicherungsfall zählt, steht in den Versicherungsbedingungen des einzelnen Tarifs.

Wer Flug oder Hotel mit der Kreditkarte bezahlt, steht früh vor einer zweiten Frage: Welchen Reiseschutz nennen die Kartenbedingungen, und was braucht eine eigene Police? Die Prüffragen dazu stehen weiter unten im Abschnitt zur Kreditkarte.

Welche Bausteine hat eine Reiseversicherung?

Vier Bausteine prägen die Tarife. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann sie wirken und welche Grenze der Vertrag setzt. Die Tabelle zeigt die Mechanik an Beispieltarifen, eine Reiseversicherung als Komplettpaket bündelt mehrere davon in einem Vertrag.

Bausteine der Reiseversicherung, Beispielgrenzen laut Anbieterangaben, Stand: Oktober 2026
BausteinZeitpunktLeistung laut TarifbedingungenBeispielgrenze
Reiserücktrittvor ReiseantrittStornokosten bei versichertem Grundbis 15.000 € für Einzelpersonen, 20.000 € für Familien
Reiseabbruchnach ReiseantrittReisepreis oder nicht genutzte Leistungenvoller Reisepreis nur in den ersten 8 Reisetagen
Auslandskrankenversicherungwährend der Auslandsreisemedizinisch notwendige Behandlung, Rücktransport365 Tage im Einmaltarif, 56 Tage je Reise im Jahresvertrag
Reisegepäckab ReiseantrittZeitwert abhandengekommener oder beschädigter Sachen2.000 € für Einzelpersonen, 4.000 € für Familien

Die Bayerische – Reiseversicherung

Vorteile

  • Deckt Reisestornokosten ab
  • Auch ohne Selbstbehalt abschliessbar
  • Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch
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Zu beachten

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  • Bei kurzfristiger Buchung Abschluss innerhalb von 3 Tagen
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Beste Features

  • Reiseversicherungen
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Gebühren

  • 5 € monatlich im 1. Jahr,
  • Gebührenfrei im 2. Jahr (abhängig vom Kartenumsatz)*
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

HanseMerkur – Reiseversicherungen

Vorteile

  • Jahres-Reiseversicherung beliebig oft nutzbar
  • Weltweit gültig
  • Auslandskrankenversicherung auf Privatpatienten-Niveau
  • Reiserücktritt mit Geld zurück bei Reiseabbruch

Zu beachten

  • Beispielpreise gelten bis zum 65. Geburtstag
  • Young Travel nur bis 35 Jahre abschließbar
  • Schweizer Wohnsitz von Abschluss über die deutsche Seite ausgeschlossen

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Beste Features

  • Zugang zu Airport Lounges
  • Reiserücktrittsversicherung
  • 200 € Online Reiseguthaben
  • 150 € Restaurantguthaben
  • Umfassender Versicherungsschutz
  • Bis zu 5 Zusatzkarten

Gebühren

  • 60 € Monatsgebühr
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

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Wie hoch sind die Kosten für eine Reiseversicherung?

Die Übersicht fasst zusammen, was der Artikel zu Kosten, Abschlusszeitpunkt und Grenzen der Bausteine nennt. Alle Werte sind Beispiele laut Anbieterangaben, Stand 30.10.2026.

Finalarm Infografik · interaktiv
Reiseversicherung: Beiträge, Fristen und Grenzen
Beispielbeiträge, die wichtigsten Fristen und die Grenzen der Bausteine auf einen Blick.
10 €
Auslandskranken, 4 Tage
bis 65. Geburtstag
59 €
Jahresversicherung pro Jahr
Rücktritt plus Abbruch, Reisepreis bis 1.000 €
56 Tage
je Reise im Jahresvertrag
Auslandskranken
8 Tage
voller Reisepreis bei Abbruch
ab dem 9. Reisetag anteilig
Ansicht:

Beispielbeiträge nach Vertragsart

Anbieterbeispiele bis zum 65. Geburtstag; Reisepreis bis 1.000 € bei den Rücktrittstarifen.

Auslandskranken, 4 Tage
10 €
Auslandskranken, Jahr
25 €
Rücktritt, 1 Reise
49 €
Rücktritt + Abbruch, 1 Reise
55 €
Jahresversicherung
59 €

Quelle: hansemerkur.de, Stand 30.10.2026. Beispiele, keine Angebote.

Quellen: hansemerkur.de · travelsecure.de · europa.eu
Stand: 30.10.2026

Wie funktioniert eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung funktioniert über Schadenmeldung und Prüfung: Du meldest das versicherte Ereignis, reichst Belege ein, und der Versicherer erstattet die vereinbarte Leistung laut Tarifbedingungen.

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  1. Vertrag prüfen: Der Versicherer muss dir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor deiner Vertragserklärung in Textform mitteilen (§ 7 VVG).
  2. Beitrag zahlen: Ist die erste Prämie beim Versicherungsfall unbezahlt, kann der Versicherer leistungsfrei sein, außer du hast die Nichtzahlung nicht zu vertreten (§ 37 VVG).
  3. Versicherungsfall anzeigen: Du zeigst den Versicherungsfall an, sobald du von ihm weißt, und zwar unverzüglich (§ 30 VVG).
  4. Schaden mindern: Du sorgst nach Möglichkeit dafür, dass der Schaden nicht weiter wächst (§ 82 VVG).
  5. Leistung erhalten: Die Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer seine nötigen Erhebungen beendet hat (§ 14 VVG).

Dauert die Prüfung länger als einen Monat seit der Anzeige, kannst du eine Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Betrag, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.

Eine Grenze entscheidet über den zuständigen Baustein: Die Reise gilt als angetreten, sobald du die erste Reiseleistung ganz oder teilweise nutzt, zum Beispiel beim Check-in. Damit enden laut HanseMerkur die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung.

Welche Reiseversicherung brauche ich wirklich?

Welche Reiseversicherung du brauchst, hängt von drei Kostenrisiken ab: Stornokosten vor der Reise, Behandlungskosten im Ausland und Schäden am Gepäck.

Ein Abgleich mit vorhandenen Verträgen spart Doppelungen. Hast du dasselbe Risiko bei zwei Versicherern abgesichert, musst du jeden über den anderen Vertrag informieren, und insgesamt erhältst du nie mehr als den Schaden (§ 77 und § 78 VVG).

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Die Auslandskrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz, weil dieser an Grenzen stößt. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte hast du bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land dieselben Rechte wie Versicherte dieses Landes.

Laut dem EU-Portal Your Europe deckt die Karte weder Notfallrettung noch Rückführung ins Heimatland ab. Behandlungen durch private Gesundheitsdienstleister sind ebenfalls nicht erfasst, und ein Rücktransport erfordert eine getrennte Versicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland laut TravelSecure nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen und nur im vor Ort üblichen Umfang. Die Frage an die gesetzliche Krankenkasse lautet deshalb: Was gilt an deinem Reiseziel?

Auch mit Vollversicherung bleibt eine Lücke zu prüfen, denn private Krankenversicherer übernehmen laut demselben Anbieter einen medizinischen Rücktransport in der Regel nicht. Für einige Länder gehört der Schutz zur Einreise: Ein Nachweis wird laut Anbieter unter anderem für Russland, die Ukraine oder Kuba verlangt.

Mit der Visum-Reiseversicherung sind laut HanseMerkur die Anforderungen für ein Schengen-Visum erfüllt.

Wann sind Reiserücktritt und Reiseabbruch sinnvoll?

Reiserücktritt und Reiseabbruch sind dann sinnvoll zu prüfen, wenn du Stornokosten nicht selbst tragen möchtest. Vor Reisebeginn kannst du jederzeit von einer Pauschalreise zurücktreten, der Veranstalter darf aber nach § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Pauschale bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn. Die Stornogebühr kann laut TravelSecure je nach Zeitpunkt bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen.

Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Eine Reisegepäckversicherung ergänzt die Haftung der Airline, die für aufgegebenes Gepäck bis rund 1 300 Euro reicht. Verlust oder Beschädigung meldest du binnen 7 Tagen schriftlich, verspätetes Gepäck binnen 21 Tagen nach Erhalt.

Die Gepäckpolice ersetzt im Beispieltarif den Zeitwert. Ob deine Hausratversicherung dasselbe Risiko abdeckt, klärst du vor dem Abschluss, damit keine Mehrfachversicherung entsteht.

Was gilt bei Flugverspätung?

Bei Flugverspätung richtet sich dein erster Anspruch gegen die Airline. Die EU-Fluggastrechte sehen ab drei Stunden Ankunftsverspätung 250 Euro bis 1.500 km vor, 400 Euro über 1.500 km innerhalb der EU und zwischen 1.500 und 3.500 km bei anderen Flügen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Bei mehr als 3.500 km auf Flügen mit Nicht-EU-Land gelten 600 Euro erst ab 4 Stunden, bei 3 bis unter 4 Stunden 300 Euro.

Passende Angebote

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Wie hoch sind die Kosten für eine Reiseversicherung?

Die Kosten für eine Reiseversicherung richten sich nach Baustein, Reisepreis und Vertragsdauer: Im Anbieterbeispiel kostet der Reiserücktritt für eine Reise bis 1.000 Euro 49 Euro.

Der Jahresvertrag mit Reiserücktritt und Reiseabbruch liegt im selben Beispiel bei 59 Euro pro Jahr, je Reise bis 1.000 Euro. Die Auslandskrankenversicherung für 4 Tage kostet dort 10 Euro, die Jahresvariante 25 Euro. Alle diese Beispiele gelten bis zum 65. Geburtstag.

Beispielbeiträge der Reiseversicherung, Anbieter A = HanseMerkur, Anbieter B = TravelSecure, Stand: Oktober 2026
ProduktAnbieterAnnahmen laut AnbieterseiteBeitrag
Reiserücktritt für 1 ReiseAReisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag49 €
Reiserücktritt plus Reiseabbruch für 1 ReiseAReisepreis bis 1.000 €, bis 65. Geburtstag55 €
Jahresversicherung Reiserücktritt plus ReiseabbruchAReisepreis bis 1.000 € je Reise, bis 65. Geburtstag59 € pro Jahr
Auslandskrankenversicherung für 1 ReiseAReisedauer 4 Tage, bis 65. Geburtstag10 €
Jahres-AuslandskrankenversicherungAbis 65. Geburtstag, jährliche Zahlung25 € pro Jahr
Grundschutz (Reiserücktritt)BStartpreis, Beitrag nach Reisepreisab 5 €
Topschutz (Reiserücktritt plus Reiseabbruch)BStartpreis, Beitrag nach Reisepreisab 6 €
Jahrespaket BasisBStartpreis ohne ausgewiesene Annahmenab 46 €
Jahrespaket KomfortBStartpreis ohne ausgewiesene Annahmenab 77 €

Beispielbeiträge nach Vertragsart

Auslandskranken, 4 TageAuslandskrankenversicherung für 1 Reise: 10 €10 €Auslandskranken, JahrJahres-Auslandskrankenversicherung: 25 €25 €Reiserücktritt, 1 ReiseReiserücktritt für 1 Reise: 49 €49 €Rücktritt + Abbruch, 1 ReiseReiserücktritt plus Reiseabbruch für 1 Reise: 55 €55 €JahresversicherungJahresversicherung Reiserücktritt plus Reiseabbruch: 59 €59 €
Quelle: Produktseiten von Anbieter A, Annahmen wie in der Tabelle, Stand: Oktober 2026.

Die Startpreise von Anbieter B lassen sich nicht direkt mit den Beispielen darüber vergleichen, weil die Produktseite dazu keine vollständigen Annahmen ausweist. Als Regel nennt er nur, dass sich der Beitrag nach dem Reisepreis richtet.

Pakete liegen höher, weil sie mehr Bausteine enthalten: Der Jahresschutz Gold startet laut Anbieter A bei 71 Euro pro Reise, wenn die Reise 1.000 Euro kostet und du jünger als 65 Jahre bist. Spezialprodukte kosten weniger, etwa die Ticketversicherung ab 2,50 Euro bei einem Kartenpreis von 50 Euro.

Good to know

Die genannten Beträge sind Beispiele, keine Angebote. Die Annahmen stehen in der Tabelle, verbindlich ist nur der Beitrag in deinem eigenen Antrag.

Reiseversicherung vergleichen: Welche Punkte zählen neben dem Preis?

  • Selbstbeteiligung: Fällt sie je Person, je Schaden oder nur bei bestimmten Erkrankungen an?
  • Abschlussfrist: Passt sie zum Abstand zwischen Buchung und Reisebeginn?
  • Geltungsbereich: Sind deine Reiseziele enthalten?
  • Reisedauer: Wie viele Tage je Reise sind versichert?
  • Vorerkrankungen: Welche Fristen setzen die Versicherungsbedingungen?

Weitere Tarifdetails bündelt der Beitrag zu den HanseMerkur Erfahrungen 2026, ein zweites Beispiel zeigt der Überblick zu einem weiteren Anbieter.

Einmalige Reiseversicherung oder Jahresschutz?

Eine einmalige Reiseversicherung gilt für eine Reise und endet automatisch, der Jahresschutz deckt mehrere Reisen eines Jahres und verlängert sich, solange du nicht kündigst.

  • Einmalschutz: Der Vertrag endet nach Ablauf der Versicherungsdauer ohne Kündigung, für die nächste Reise brauchst du einen neuen.
  • Jahresschutz: Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres sind versichert, in den Beispieltarifen bis maximal 56 Tage pro Reise.
  • Längere Reisen: Die Auslandskrankenversicherung für eine Reise reicht in den Beispielen bis 365 Tage.
  • Selbstbeteiligung: Im Beispiel kennt der Jahres-Reiserücktritt keine, der Tarif für eine Reise 20 % bei ambulant behandelten Erkrankungen.

Die Grenze von 56 Tagen gilt nicht in jedem Baustein. Im Jahrespaket von TravelSecure betrifft sie Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung, für Reiserücktritt und Reiseabbruch gilt sie dort nicht. Hin- und Rückreisetag zählen jeweils als voller Reisetag, eine Reise vom 15. bis 22. läuft also über acht Tage.

Bei der Rechnung hilft die Versicherungssumme: Im genannten Jahrespaket sind Singles bis 10.000 Euro und Familien bis 15.000 Euro versichert.

Anbieter nennen eigene Schwellen: HanseMerkur sieht den Jahresvertrag häufig schon ab der 2. Reise im Jahr vorn, TravelSecure je nach Reisepreis schon bei einer einzelnen Reise. Das sind Anbieteraussagen, die du mit deinen Reisepreisen nachrechnen kannst.

Wann sollte ich eine Reiseversicherung abschließen?

Eine Reiseversicherung solltest du je nach Baustein unterschiedlich früh abschließen: den Reiserücktritt direkt nach der Buchung, den Auslandskrankenschutz spätestens vor Reiseantritt.

  • Reiserücktritt, Regel: Abschluss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, so die Vorgabe von HanseMerkur.
  • Reiserücktritt, kurzfristig: Liegen 30 Tage oder weniger zwischen Buchung und Reiseantritt, gilt dort spätestens der 3. Werktag nach der Buchung.
  • Jahrespaket: Ein anderer Anbieter setzt 30 Tage vor Reiseantritt oder bei kurzfristiger Buchung vier Tage nach der Buchung.
  • Reiseabbruch: Im kurzfristigen Schutz bleibt der Abschluss laut Anbieterseite bis zum Reiseantritt möglich.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Ein Anbieter setzt die Frist auf einen Tag vor Reiseantritt, ein anderer lässt den Abschluss zu, solange die Reise nicht begonnen hat.

Die kurzfristige Regel weicht schon in diesen beiden Beispielen voneinander ab. Prüfe sie deshalb im konkreten Tarif, bevor du dich auf einen Stichtag verlässt.

Der Auslandskrankenschutz beginnt je nach Tarif frühestens mit Zahlung der Prämie und mit dem Grenzübertritt. Eine Wartezeit kennt der Auslandstarif von TravelSecure nicht, der Schutz gilt dort ab Reiseantritt, sofern der Beitrag bezahlt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Reiserücktritt und Reiseabbruch unterscheiden sich im Zeitpunkt: Der Reiserücktritt greift vor Reiseantritt, der Reiseabbruch danach, jeweils nur bei einem versicherten Grund.

Beim Reiseabbruch ersetzen die Beispieltarife den gesamten Reisepreis, wenn du in der ersten Urlaubshälfte abbrichst, maximal in den ersten 8 Reisetagen. Ab dem 9. Tag gibt es nur noch den Anteil nicht genutzter Reiseleistungen.

Nicht jeder Tarif bietet den Baustein einzeln. In einem der Beispieltarife gibt es den Reiseabbruch ausschließlich zusammen mit dem Reiserücktritt oder im Jahrespaket.

Welche Rücktrittsgründe sind versichert?

  • Gesundheit: schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Schwangerschaft samt Komplikationen, Impfunverträglichkeit.
  • Beruf: betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, unerwartete Aufnahme einer Arbeit ab 15 Wochenstunden.
  • Eigentum: erheblicher Schaden ab 2.500 Euro durch Feuer, Elementarereignisse, Leitungswasser oder Straftaten Dritter.
  • Anreise: Ausfall oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden, Unfall oder Panne.
  • Sonstiges: unerwartete gerichtliche Ladung oder abgelehntes Visum.

Diese Liste folgt den Anbieterangaben und ist ein Auszug, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Sie regeln auch die Risikopersonen, also Mitreisende und deren Angehörige.

Was ist eine unerwartet schwere Erkrankung?

Eine unerwartet schwere Erkrankung muss laut Anbieterangabe objektiv ärztlich diagnostiziert sein und unerwartet auftreten. Ob die Reise angetreten werden kann, entscheidet ein Arzt im Einzelfall. Bei COVID-19 verlangt der Versicherer im Beispiel dafür ein aussagefähiges ärztliches Attest.

Welche Ausschlüsse und Wartezeiten gelten?

Ausschlüsse und Wartezeiten stehen in den Versicherungsbedingungen: Nicht versichert sind laut Tarifbedingungen etwa Angst vor Erkrankung, hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Auch ein Lockdown oder ein Beherbergungsverbot zählen laut Anbieterangabe nicht, weil die Reiserücktrittsversicherung nur Gründe deckt, die in der Person des Versicherten liegen. Der optionale Pandemie-Schutz Plus eines Anbieters ergänzt mit Einschränkungen häusliche Quarantäne und die Verweigerung der Beförderung am Flughafen.

Dass nicht jedes Ereignis zählt, zeigt ein Fall aus der Praxis: Nach der Erkrankung eines Blindenhundes verweigerte ein Versicherer die Stornokosten von 990 Euro. Das Amtsgericht München wies die Klage ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Vorerkrankungen?

Bei Vorerkrankungen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nur nach den Fristen des Tarifs. Die Bedingungen von TravelSecure (10/2026) schließen das erneute Auftreten einer Erkrankung aus, wegen der du innerhalb von zwei Wochen vor Abschluss oder Buchung behandelt wurdest.

Bei einer unerwarteten Verschlechterung liegt die Frist dort bei sechs Monaten. Chronische Erkrankungen sind laut Anbieter nicht versichert. Stellt ein Versicherer Gesundheitsfragen in Textform, musst du sie nach § 19 VVG beantworten, sonst kann er vom Vertrag zurücktreten.

Welche Ausschlüsse hat die Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung schließt laut den Bedingungen eines Beispieltarifs Behandlungen aus, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand. Das gilt auch, wenn die Behandlung der Grund für die Reise war. Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem Kuren, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen.

Bei vorhersehbarem Krieg besteht kein Schutz, wobei eine vor Reisebeginn ausgesprochene Reisewarnung des Auswärtigen Amts als vorhersehbar gilt. Entbindungen sind nur bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche mitversichert.

Was gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit?

Führst du den Schaden mit Vorsatz herbei, muss der Versicherer nach § 81 VVG nicht leisten. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa unbeaufsichtigtem Gepäck, kann er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen.

Wie hoch sind Selbstbeteiligung und Leistungsgrenzen?

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, ist dein Eigenanteil am Schaden; in den Beispieltarifen liegt sie bei 25 Euro je Person oder 20 % bei Krankheit.

  • Reiserücktritt für eine Reise: Im ersten Beispiel 20 % des erstattungsfähigen Schadens nur bei ambulant behandelten Erkrankungen.
  • Eigenanteil je Person: Ein weiterer Tarif sieht 25 Euro je versicherter Person vor, bei Krankheit 20 %, mindestens 25 Euro.
  • Reisegepäck im Jahrespaket: Derselbe Anbieter setzt 150 Euro je Versicherungsfall an.
  • Auslandskrankenversicherung: Je nach Tarif mit oder ohne Eigenanteil pro Schadenfall.

Neben dem Selbstbehalt begrenzen Summen die Leistung. Die Versicherungssumme setzt die Höchstgrenze, darunter gelten Teilgrenzen. In einem Gepäcktarif sind Wertgegenstände, Foto- und EDV-Geräte je Schadenfall auf 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Für Smartphones und Tablets gelten dort bis zu 750 Euro, für Brillen und Hörgeräte bis zu 250 Euro je Gegenstand. Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck sind bis 500 Euro je Schadenfall möglich, wenn du sie nachweist.

In der Auslandskrankenversicherung nennt ein Anbieter unbegrenzte Behandlungskosten, kann die Leistung aber auf einen angemessenen Betrag kürzen, wenn die Behandlung das ortsübliche Maß übersteigt. Such-, Bergungs- und Rettungskosten sind dort bis 15.000 Euro versichert.

Gilt die Reiseversicherung auch in den USA und Kanada?

Die Reiseversicherung gilt in den USA und Kanada nur, wenn der Geltungsbereich des Tarifs sie einschließt; der Auslandskrankenschutz von HanseMerkur nennt beide Länder ausdrücklich.

Ein anderer Tarif gilt weltweit, außer im Heimatland. Das Heimatland bleibt also auch bei einem weltweiten Vertrag außen vor, und der Blick in den Geltungsbereich gehört vor jede Fernreise.

In den USA kommt eine praktische Regel hinzu: Bei Krankenhausaufenthalten rät ein Versicherer davon ab, Vorauszahlungen zu leisten, weil sie die Prüfung der Leistungen und Kosten erschweren. Bei einem anderen Tarif bezahlst du eine Rechnung dagegen zunächst selbst und reichst sie danach ein.

Kommt das Vorstrecken infrage, ist vor der Abreise der verfügbare Rahmen deiner Kreditkarte eine Prüffrage. Für Notfälle nennt der Tarif einen 24-Stunden-Notfall-Service an 365 Tagen im Jahr.

Reiseversicherung und Kreditkarte: Was klärst du in den Kartenbedingungen?

Ob eine Kreditkarte einen Reiseschutz enthält, regeln allein die Kartenbedingungen des Herausgebers; dort klärst du Bausteine, Voraussetzungen und Grenzen, bevor du eine Police abschließt.

Ein Beispiel für dieses Thema ist der Überblick zur Kreditkarte mit Reiseversicherung. Für deine eigene Karte zählt nur das aktuelle Bedingungswerk, das die Fragen unten beantwortet.

Ist eine Reiseversicherung über die Kreditkarte ausreichend?

Das entscheidet ein Abgleich mit deiner Reise. Lege dasselbe Prüfraster an wie bei einer Police, und notiere die Antworten aus den Kartenbedingungen:

  • Bausteine: Welche der vier Bausteine nennen die Bedingungen?
  • Kartenzahlung: Gilt der Reiseschutz nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und in welcher Höhe?
  • Personen: Sind Partner und Kinder eingeschlossen, auch wenn sie allein reisen?
  • Dauer und Ziel: Wie viele Tage je Reise gelten, und sind USA und Kanada enthalten?
  • Grenzen: Wie hoch sind Versicherungssumme und Selbstbeteiligung?
  • Ablauf: Wer ist Versicherer, und wie meldest du einen Schaden?

Decken Kartenschutz und Police dasselbe Risiko, gelten die oben genannten Regeln zur Mehrfachversicherung: Du informierst beide Versicherer und erhältst insgesamt höchstens den Schaden.

Tip

Speichere die Kartenbedingungen als PDF auf dem Smartphone, zusammen mit der Notrufnummer des Versicherers. So hast du beide auch unterwegs griffbereit.

Kann ich eine Reiseversicherung mit der Kreditkarte bezahlen?

Eine Reiseversicherung lässt sich laut HanseMerkur beim Online-Abschluss mit der Kreditkarte bezahlen, alternativ per SEPA-Basislastschrift oder PayPal.

Die Zahlung hat eine Rechtsfolge: Ist die erste Prämie beim Versicherungsfall unbezahlt, kann der Versicherer leistungsfrei sein. Prüfe deshalb, ob die Kartenzahlung durchgegangen ist. Der Auslandskrankenschutz beginnt im Beispiel frühestens mit der Zahlung.

Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch. Wechselst du die Kreditkarte, ist das hinterlegte Zahlungsmittel beim Versicherer eine Prüffrage, damit kein Folgebeitrag offen bleibt.

Ob der Kauf einer Police selbst als Karteneinsatz für einen Kartenschutz oder ein Punkteprogramm zählt, steht nicht im Versicherungsvertrag. Diese Frage klärst du in den Bedingungen deiner Kreditkarte beim Herausgeber.

Welche Tarife gibt es für Familien, Senioren und Schüler?

Für Familien, Senioren und Schüler gibt es eigene Tarife, deren Definition sich je Anbieter unterscheidet und vom Alter der Kinder oder der Reiseart abhängt.

  • Familie: In einem Familientarif maximal 2 Erwachsene mit mindestens 1 mitreisenden Kind unter 21 Jahre, im Jahresvertrag unter 25 Jahre, höchstens 7 Kinder.
  • Kein Familientarif: Zwei Erwachsene ohne Kinder fallen dort nicht darunter, ein Verwandtschaftsverhältnis ist aber auch nicht nötig.
  • Senioren: Ein Anbieter führt Jahrespakete für Einzelpersonen, Familien und Senioren.
  • Studierende: Der Go Europe-Reiseschutz für ERASMUS-Studierende startet bei 0,79 Euro pro Tag, die Altersgrenze im Beispiel liegt bei 34 Jahren.
  • Schüler: Der Schüler- und Studentenschutz nennt die Nichtversetzung bei Klassenreisen und Wiederholungsprüfungen als Gründe.
  • Lange Aufenthalte: Schüler, Studenten und Work-and-Traveller erhalten bei einem Anbieter Tarife für bis zu 36 Monate.

Die genannten Preisbeispiele enden am 65. Geburtstag. Darüber fragst du deinen Beitrag direkt beim Anbieter ab.

Für Gruppen gelten eigene Mindestgrößen: Ein Anbieter setzt mindestens zehn Personen an, bei Bahnanreise sechs. Bei einem anderen beginnt die Reisegruppenversicherung bei acht Personen ohne Altersbegrenzung.

Wie melde ich einen Schaden bei der Reiseversicherung?

Einen Schaden meldest du der Reiseversicherung unverzüglich, je nach Tarif online, per E-Mail oder per Post, und reichst Belege wie Buchungsbestätigung und Attest ein.

  1. Notruf nutzen: Im Ausland wendest du dich an den Notruf deines Versicherers, manche Tarife nennen einen 24-Stunden-Notfall-Service.
  2. Reise stornieren: Beim Reiserücktritt stornierst du sofort bei der Buchungsstelle.
  3. Schaden melden: Du meldest den Schaden über das Online-Formular, per E-Mail oder per Post.
  4. Belege einreichen: Grundsätzlich gehören Buchungsbestätigung, Versicherungsnachweis, Adressdaten, Schadenformular und Bankverbindung dazu.
  5. Nachweise ergänzen: Je nach Fall kommen Atteste, Rechnungen, Fotos oder bezahlte Originalbelege hinzu.

Die Mitwirkung ist Vertragspflicht. Verletzt du eine Obliegenheit vorsätzlich, kann der Versicherer nach § 28 VVG leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit kann er kürzen. Drei Jahre beträgt laut Anbieterangabe die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Wie kann ich eine Reiseversicherung kündigen?

Eine Reiseversicherung musst du nur als Jahresvertrag kündigen, in den Beispielen schriftlich und bis einen Monat vor Ablauf; der Einmalvertrag endet von selbst.

Ohne Kündigung läuft der Jahresvertrag ein weiteres Jahr. Bei einem älteren Tarif eines Anbieters beträgt die Frist drei Monate, deshalb gehört der Blick in den eigenen Versicherungsschein vor jede Kündigung.

Zwei Sonderwege gibt es. Nach einem versicherten Schadenfall können beide Seiten in einem Beispieltarif in Textform kündigen, spätestens einen Monat nach Zahlung der Leistung. Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel kannst du nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Wie das bei einem einzelnen Vertrag aussieht, zeigt das Beispiel Kündigung mit Fristen und Wegen. Einen weiteren Anbieterüberblick mit Reiseversicherung findest du ebenfalls auf Finalarm.

Welche Rechte hast du bei Widerruf und Streit?

Den Widerruf regelt § 8 VVG: Du hast 14 Tage Zeit, bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht das Recht aber nicht. Kurze Einmalpolicen fallen also heraus.

Kommt es zum Streit, steht der Versicherungsombudsmann bereit, wenn dein Versicherer Mitglied ist. Das Verfahren ist für dich kostenfrei, bis 10.000 Euro Beschwerdewert bindet die Entscheidung den Versicherer. Die Aufsicht führt die BaFin.

Einen gesetzlichen Sicherungsfonds gibt es nur für Lebens- und Krankenversicherer, für Schadenversicherer nicht. Das ist bei der Vertragswahl gut zu wissen, denn TravelSecure betreibt die Reiseversicherung in Form der Schadenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist Reiseversicherung?

Reiseversicherung schützt gegen finanzielle Folgen von Reisen. Der Begriff umfasst mehrere Vertragsarten: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung und Reisegepäck. Du kannst sie je nach Anbieter einzeln oder als Paket abschließen, für eine Reise oder für ein Jahr. Welche Kosten ersetzt werden, regeln allein die Tarifbedingungen. Ausschlüsse und Selbstbeteiligung unterscheiden sich von Tarif zu Tarif, deshalb gehört das Bedingungswerk vor jeden Abschluss.

Q

Was ist eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung ist ein Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz, bei dem der Versicherer ein reisebezogenes Risiko absichert. Er leistet, wenn der vereinbarte Versicherungsfall eintritt, etwa eine unerwartete schwere Erkrankung vor Reisebeginn. Der Vertrag kann Stornokosten, Behandlungskosten im Ausland oder Gepäckschäden abdecken. Grenzen setzen Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse laut Tarifbedingungen. Was eine Kreditkarte regelt, steht getrennt davon in ihren Kartenbedingungen.

Q

Wie funktioniert Reiseversicherung?

Du schließt den Vertrag vor der Reise ab und zahlst den Beitrag. Tritt ein versicherter Schaden ein, meldest du ihn unverzüglich und reichst Belege ein, zum Beispiel Buchungsbestätigung und Attest. Der Versicherer prüft den Versicherungsfall und erstattet die vereinbarte Leistung laut Tarifbedingungen. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, kannst du nach § 14 VVG eine Abschlagszahlung verlangen.

Q

Wie hoch sind die Kosten für Reiseversicherung?

Die Kosten hängen von Baustein, Reisepreis und Laufzeit ab. Im Anbieterbeispiel kostet eine Auslandskrankenversicherung für 4 Tage 10 Euro, die Jahresvariante 25 Euro. Reiserücktritt für eine Reise bis 1.000 Euro liegt bei 49 Euro, der Jahresschutz mit Reiseabbruch bei 59 Euro pro Jahr. Alle Beispiele gelten bis zum 65. Geburtstag, Stand: Oktober 2026. Ein anderer Anbieter nennt Startpreise ab 5 Euro.

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Ist eine Reiseversicherung über die Kreditkarte ausreichend?

Das lässt sich nur mit den Kartenbedingungen deines Herausgebers beantworten, nicht pauschal. Prüfe dort, welche Bausteine genannt sind, welche Reisedauer gilt, wer mitversichert ist und wie hoch Versicherungssumme und Selbstbeteiligung ausfallen. Vergleiche die Antworten dann mit deinen Reisekosten und deinem Reiseziel. Fehlt dir eine Angabe, fragst du beim Kartenherausgeber nach. Die Prüffragen entsprechen denen, die du auch an eine eigene Police stellst.

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Muss ich die Reise mit der Kreditkarte bezahlen, damit ein Kartenschutz gilt?

Diese Voraussetzung steht, falls deine Karte einen Reiseschutz nennt, in den Kartenbedingungen des Herausgebers. Achte dort darauf, ob die Bedingungen eine vollständige Zahlung mit der Karte, einen Anteil oder gar keine Zahlung verlangen. Prüfe auch, ob das für Mitreisende gilt und welche Belege im Schadenfall nötig sind. Bewahre die Zahlungsbestätigung zusammen mit der Buchungsbestätigung auf, bis die Reise beendet ist.

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Kann ich eine Reiseversicherung mit der Kreditkarte bezahlen?

Das ist je nach Anbieter möglich. Ein Versicherer nennt für den Online-Abschluss SEPA-Basislastschrift, PayPal oder Kreditkarte als Zahlungswege. Wichtig ist, dass die erste Prämie tatsächlich bezahlt ist, denn sonst kann der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein, außer du hast die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Ob die Zahlung zugleich für Kartenleistungen zählt, regeln die Bedingungen deiner Kreditkarte.

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Wann sollte ich eine Reiseversicherung abschließen?

Den Reiserücktritt schließt du möglichst früh ab. Bei einem Anbieter gilt spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen spätestens der 3. Werktag nach der Buchung. Andere Tarife setzen andere Fristen, etwa vier Tage im Jahrespaket. Für die Auslandskrankenversicherung setzt ein Anbieter die Frist auf einen Tag vor Reiseantritt. Prüfe den Stichtag immer im konkreten Tarif.

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*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

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Einmalige Reiseversicherung oder Jahresschutz?

Das hängt von Anzahl, Dauer und Preis deiner Reisen ab. Die einmalige Reiseversicherung endet automatisch und reicht beim Auslandskrankenschutz in den Beispielen bis 365 Tage. Der Jahresschutz deckt beliebig viele Reisen, in den Beispielen bis 56 Tage je Reise, und verlängert sich ohne Kündigung. Im Anbieterbeispiel kostet die Kombi für eine Reise 55 Euro, der Jahresvertrag 59 Euro. Rechne mit deinen eigenen Reisepreisen nach.

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Gilt die Reiseversicherung auch in den USA und Kanada?

Das hängt vom Geltungsbereich des Tarifs ab. Eine Auslandskrankenversicherung im Beispiel gilt weltweit und schließt die USA und Kanada ein, ein anderer Tarif gilt weltweit außer im Heimatland. Bei Krankenhausaufenthalten in den USA rät ein Versicherer davon ab, Vorauszahlungen zu leisten, weil sie die Prüfung erschweren. Maßgeblich bleiben die Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs, nicht die Werbeaussage.

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Wie kann ich eine Reiseversicherung kündigen?

Einen Einmalvertrag musst du nicht kündigen, er endet automatisch. Einen Jahresvertrag kündigst du in den Beispielen schriftlich bis einen Monat vor Ablauf, bei einem älteren Tarif eines Anbieters drei Monate vorher. Nach einem versicherten Schadenfall ist in einem Beispieltarif eine Sonderkündigung in Textform möglich. Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel gilt § 40 VVG mit einem Monat Frist ab Zugang der Mitteilung.

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Wie melde ich einen Schaden bei der Reiseversicherung?

Du meldest den Schaden unverzüglich, so verlangt es § 30 VVG. Gängige Wege sind Online-Formular, E-Mail und Post. Lege grundsätzlich Buchungsbestätigung, Versicherungsnachweis, Adressdaten, Schadenformular und Bankverbindung bei. Bei der Reisekrankenversicherung kommen bezahlte Originalbelege hinzu, bei Erkrankungen Atteste. Bewahre alle Unterlagen auf, bis die Leistung geprüft ist, und notiere dir vorab die Notrufnummer deines Versicherers.

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