Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Schutz bei Arbeitsausfall

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist, zählt finanzielle Sicherheit. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt dich zuverlässig vor Einkommensverlust.

Erwerbsunfaehigkeitsversicherung

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Themen in diesem Artikel:

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt dich finanziell, wenn du durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Plötzlich bricht dein Einkommen weg und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus, da sie an strenge Voraussetzungen gebunden ist und von deinen bisherigen Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängt. Als kostengünstigere Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt dich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsausfalls.

Einkommen gegen Ausfälle wegen Arbeitsunfähigkeit absichern

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert dich finanziell ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und deinen Lebensunterhalt verdienen kannst. Sobald du erwerbsunfähig wirst, erhältst du eine monatliche Rente von der Versicherung. Mit dieser Rente gleichst du die entstehende Versorgungslücke aus und kannst deinen bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten.

Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bei wirklich starken arbeitstechnischen Einschränkungen. Der große Vorteil liegt jedoch im günstigeren Preis, wodurch sie für viele Menschen eine bezahlbare Alternative zur Existenzsicherung darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, erwerbsunfähig zu werden, liegt je nach Altersgruppe zwischen 20 und 43 Prozent – eine Statistik, die zum Nachdenken anregt. Neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es weitere Alternativen wie die Grundfähigkeitsversicherung oder die Multi-Risk-Versicherung als Alternative zur BU.

Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor?

Die Definition der Erwerbsminderung findest du im Sozialgesetzbuch. Seit 2001 ersetzt eine zweistufige Erwerbsminderung die bis dahin geltenden Regelungen zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Der Begriff Erwerbsunfähigkeit wird häufig weiterhin synonym zur Erwerbsminderung verwendet. Das Gesetz unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung, abhängig davon, wie viele Stunden du noch arbeiten kannst.

Voll erwerbsgemindert bist du, wenn du durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande bist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn du zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kannst.

Die Art deiner Erwerbstätigkeit spielt dabei keine Rolle – sie muss lediglich den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Es geht ausschließlich darum, wie viele Stunden du täglich arbeiten kannst. Ob der Job nicht deinen Qualifikationen entspricht oder schlechter bezahlt wird als deine bisherige Tätigkeit, ist bei der Beurteilung unerheblich.

Als berufsunfähig giltst du, wenn du in deinem bisherigen Beruf nur noch zu maximal 50 Prozent arbeiten kannst. Eine Berufsunfähigkeit tritt demnach eher ein als die Erwerbsminderung. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde jedoch im Jahr 2001 perspektivisch abgeschafft. Anspruch darauf hast du nur, wenn du vor 1961 geboren wurdest. Für alle anderen gelten die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente. Wenn du mehr über die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren möchtest, findest du dort detaillierte Informationen.

Gesetzliche Ansprüche bei Erwerbsminderung

Wenn du Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung bist, hast du unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Hürden dafür sind relativ hoch gesetzt. Du musst vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein. Zusätzlich musst du in dieser Zeit drei Jahre lang die Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.

Die Rente wird nur ausgezahlt, wenn sich deine Erwerbsfähigkeit mit medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen nicht wiederherstellen lässt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit deinen persönlich erworbenen Rentenansprüchen zusammen – also wie lange und wie viel du bisher in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast.

Aus deiner jährlichen Renteninformation kannst du entnehmen, wie hoch die Rente bei voller Erwerbsminderung ausfallen würde. Je nachdem, wie viele Stunden du noch arbeiten kannst, steht dir auch nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung solltest du auch über die betriebliche Altersvorsorge nachdenken, um deine Versorgungslücke zu schließen.

So funktioniert eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine festgelegte monatliche Rente, wenn du erwerbsunfähig wirst. Die Rentenhöhe bestimmst du innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen selbst. Sie ist anders als bei der gesetzlichen Versicherung von Anfang an garantiert und nicht abhängig davon, wie viel du zuvor eingezahlt hast.

Egal, ob der Versicherungsfall bereits am ersten Tag nach Vertragsabschluss oder später eintritt – du bekommst den vertraglich festgelegten Betrag ausgezahlt. Die Beitragshöhe richtet sich nach deinem Gesundheitszustand, deinem Beitrittsalter sowie der Leistungsdauer. Bei vielen Versicherungen kannst du auch von einer Überschussbeteiligung profitieren, die deine Beiträge langfristig reduzieren kann.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen bisherigen Beruf nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kannst.

Q

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwerbsunfähig zu werden?

Die Wahrscheinlichkeit liegt je nach Altersgruppe zwischen 20 und 43 Prozent. Diese Statistik zeigt, wie wichtig eine entsprechende Absicherung für deine finanzielle Zukunft ist.

Q

Welche Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Du musst mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und davon drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem darf keine Rehabilitation möglich sein.

Q

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist günstiger, da sie erst bei stärkeren Einschränkungen greift. Sie stellt eine bezahlbare Alternative zur Existenzsicherung dar.

Q

Wie wird die Höhe der privaten Erwerbsunfähigkeitsrente bestimmt?

Die Rentenhöhe legst du beim Vertragsabschluss selbst fest. Sie ist von Anfang an garantiert und unabhängig von deinen Einzahlungen, anders als bei der gesetzlichen Versicherung.

Q

Ab wann gilt man als voll erwerbsgemindert?

Du giltst als voll erwerbsgemindert, wenn du durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kannst, unabhängig von der Art der Tätigkeit.

Q

Wer hat noch Anspruch auf die alte Berufsunfähigkeitsrente?

Nur Personen, die vor 1961 geboren wurden, haben noch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Für alle anderen gelten seit 2001 die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.


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