ARAG Vermieterrechtsschutz 2026: Mietausfall, Räumung, Eigenbedarf

09.10.34 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 09.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

ARAG Vermieterrechtsschutz im Überblick: was Basis, Komfort und Premium bei Räumungsklage, Eigenbedarf und Mietrückständen leisten, wie die Mietausfall-Option funktioniert und welche Preisbeispiele die ARAG nennt.

Vermieterrechtsschutz: Vermieter um die fünfzig steht mit Schlüsselbund im leeren, hellen Wohnzimmer einer Mietwohnung und geht mit einer Beraterin Unterlagen durch, ohne Versicherungsmarke

Artikel anhören
0:00

-0:00

Der ARAG Vermieterrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn du als Vermieter mit Mietern, Nachbarn oder Behörden streitest, etwa um eine Räumungsklage, eine Eigenbedarfskündigung oder Mietrückstände. Die entgangene Miete ersetzt der Rechtsschutz allein nicht. Dafür gibt es in den Tarifen Komfort und Premium eine Mietausfall-Option für 6 oder 12 Monatsmieten inklusive Nebenkosten ab der Kündigung. Die ARAG nennt Preisbeispiele von 6,45 € (Basis), 15,90 € (Komfort) und 27,88 € (Premium) im Monat für eine vermietete Einheit bis 12.000 € Bruttojahresmiete. Für Streit um Wohnung und Grundstück gilt eine Wartezeit von drei Monaten, rückwirkend abschließen lässt sich der Schutz nicht.

Das Wichtigste in Kürze

Hinweis: Mit * markierte Links und die Angebotskacheln sind Werbelinks. So finanzieren wir uns

ARAG – Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

ARAG - Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

ARAG – Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

Vorteile

  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Vollstreckungskosten bei Räumungsklagen
  • Mahnverfahren in Komfort und Premium
  • JuraTel und Mediation ohne Wartezeit

Nachteile

  • Wohnungs-Rechtsschutz erst nach 3 Monaten
  • Nicht rückwirkend abschließbar
  • Mietausfallschutz nur optional zubuchbar
  • Preisbeispiel für eine Wohneinheit

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

ARAG – Privat-Rechtsschutz

ARAG - Privat-Rechtsschutz

ARAG – Privat-Rechtsschutz

Vorteile

  • Europaweit unbegrenzte Deckungssumme
  • Freie Anwaltswahl
  • 24/7 Anwaltstelefon ARAG JuraTel
  • Mediation bis 3.000 € je Fall

Nachteile

  • Wartezeiten von 0 Monaten bis 3 Jahren
  • Preisbeispiel mit 250 € Selbstbeteiligung
  • Geldstrafen und Geldbußen nicht versichert
  • Kein Schutz bei Ursache vor Vertragsbeginn

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Werbehinweis: Für Abschlüsse über diese Angebote erhalten wir ggf. eine Provision. So finanzieren wir uns

Was der ARAG Vermieterrechtsschutz abdeckt und was nicht

Der Vermieterrechtsschutz trägt dein Kostenrisiko, wenn aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ein Rechtsstreit entsteht. Typische Gegner sind Mieter, Nachbarn und Behörden, im Tarif Premium auch Handwerker. Im Alltag sind das sehr konkrete Situationen: Der Mieter zahlt nicht, er zieht nach der Kündigung nicht aus, er bestreitet die Nebenkostenabrechnung, oder er hinterlässt die Wohnung beschädigt und weigert sich, für die Schäden aufzukommen.

Der Vermieterschutz ist ein eigenes Produkt mit eigenen Tarifen. Wie er sich in den übrigen Rechtsschutz der Versicherung einfügt, mit den Bausteinen Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr, erklärt unser Überblick zum ARAG Rechtsschutz. Wer selbst zur Miete wohnt und Streit mit dem eigenen Vermieter absichern will, findet die Gegenseite im Artikel zum ARAG Mietrechtsschutz für Mieter.

Die wichtigsten Leistungen im Streitfall

  • Räumungsklage: Zahlt der Mieter nicht oder bleibt er nach einer wirksamen Kündigung in der Wohnung, übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage auf Räumung.
  • Vollstreckung: Nach dem Urteil muss ein Gerichtsvollzieher die Räumung durchsetzen. Die ARAG nennt Vollstreckungskosten bei Räumungsklagen ausdrücklich als Leistung.
  • Eigenbedarf: Sprichst du eine Eigenbedarfskündigung aus und kommt es zum Streit mit dem Mieter, unterstützt dich der Rechtsschutz.
  • Mahnverfahren: In den Tarifen Komfort und Premium übernimmt die ARAG das gerichtliche Mahnverfahren bei Mietrückständen.
  • Nebenkosten und Mängel: Streit um Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung oder Schäden an der Wohnung fällt unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Welche Kosten übernommen werden

Im Leistungsfall zahlt die Versicherung die Vergütung deines Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten und die Kosten von Zeugen und gerichtlich bestellten Sachverständigen. Verlierst du den Prozess, trägt sie auch die Anwaltskosten der Gegenseite, zu deren Erstattung du verpflichtet bist. Dieser Punkt wird oft unterschätzt: Wer in Deutschland einen Zivilprozess verliert, zahlt in der Regel beide Anwälte und das Gericht. Bei der freien Anwaltswahl bleibt es, du kannst also einen Fachanwalt für Mietrecht deiner Wahl beauftragen.

Alle drei Tarifstufen haben laut ARAG eine unbegrenzte Versicherungssumme. In den Preisbeispielen ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Wird der Fall bereits mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt, verzichtet die ARAG auf den Abzug einer Selbstbeteiligung. Ohne Wartezeit stehen dir außerdem das Anwaltstelefon JuraTel, das Dokumenten-Center mit Musterschreiben und die Mediation zur Verfügung.

Welche Einheiten mitversichert sind

Versichert sind die Objekte, die du im Vertrag angibst. Wohnst du selbst in einem Haus, in dem du weitere Einheiten vermietest, ist deine selbst bewohnte Einheit im Objekt mitversichert. Garagen und Stellplätze sind ebenfalls eingeschlossen. Kaufst du später eine weitere Wohnung, kannst du sie nach sechs Monaten Vertragslaufzeit ohne neue Wartezeit nachversichern. Eine Wohnung, die nicht im Vertrag steht, ist dagegen nicht geschützt.

Was der Rechtsschutz nicht zahlt

Hier liegt das größte Missverständnis. Der Rechtsschutz zahlt die Kosten, mit denen du deine Forderung durchsetzt. Die Miete selbst, die dir entgeht, zahlt er nicht. Klagst du 6.000 € Mietrückstand ein, trägt die Versicherung Anwalt und Gericht. Ist der Mieter aber zahlungsunfähig, bleibst du auf den 6.000 € sitzen. Für diesen Vermögensschaden gibt es die gesonderte Mietausfall-Option, die du weiter unten im Detail findest.

Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt, sowie vorsätzlich herbeigeführte Fälle. Geldstrafen und Bußgelder übernimmt kein Rechtsschutz. Und wenn ein Mieter Schadenersatz von dir verlangt, weil er sich etwa auf einer vereisten Treppe verletzt hat, ist das eine Frage der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, nicht des Rechtsschutzes.

Interaktiver Mietausfall-Rechner

Was kostet dich ein Mietnomade, mit und ohne Vermieterrechtsschutz?

Trag Miete, Rückstand und die Monate bis zur Räumung ein. Der Rechner zeigt deinen Schaden ohne Versicherung und was mit Vermieterrechtsschutz und Mietausfall-Option bei dir bleibt.

€ / Monat
€ / Monat
Monate
Monate
€
€
Tarifstufe
Mietausfall-Option
Schnellstart

–

–

–

Mietausfall gesamt

–

ARAG erstattet

–

Bleibt bei dir

–

Beitrag im Preisbeispiel pro Jahr

–

Was bei dir bleibt

ohne Versicherungmit Vermieterrechtsschutz

Rechenweg: Schaden (Rückstand + Monate bis Räumung) × (Kaltmiete + Nebenkosten) + Anwalt und Gericht + Räumung. Mit Vermieterrechtsschutz trägt die ARAG wie im Beispielfall Anwalt, Gericht, Ausräumen und Einlagern, die Miete nur mit der Mietausfall-Option min(Monate ab Kündigung; 6 oder 12) × Miete inkl. Nebenkosten, nur in Komfort und Premium. Preisbeispiele 6,45 / 15,90 / 27,88 € mtl. (natürliche Person, 1 Einheit bis 12.000 € Bruttojahresmiete, Inland, ohne Selbstbeteiligung, ohne Option).

Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut arag.de. Preisbeispiele der ARAG gelten nur mit den genannten Annahmen und sind keine Angebote. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

ARAG - Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

ARAG - Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter

Drei Tarife ab 6,45 € mtl.

Vorteile

Unbegrenzte VersicherungssummeVollstreckungskosten bei RäumungsklagenMahnverfahren in Komfort und PremiumJuraTel und Mediation ohne Wartezeit

Nachteile

  • Wohnungs-Rechtsschutz erst nach 3 Monaten
  • Nicht rückwirkend abschließbar
  • Mietausfallschutz nur optional zubuchbar
  • Preisbeispiel für eine Wohneinheit
ARAG - Privat-Rechtsschutz

ARAG - Privat-Rechtsschutz

Drei Tarife ab 14,73 € mtl.

Vorteile

Europaweit unbegrenzte DeckungssummeFreie Anwaltswahl24/7 Anwaltstelefon ARAG JuraTelMediation bis 3.000 € je Fall

Nachteile

  • Wartezeiten von 0 Monaten bis 3 Jahren
  • Preisbeispiel mit 250 € Selbstbeteiligung
  • Geldstrafen und Geldbußen nicht versichert
  • Kein Schutz bei Ursache vor Vertragsbeginn
ARAG - Familien-Rechtsschutz

ARAG - Familien-Rechtsschutz

Drei Tarife ab 17,33 € mtl.

Vorteile

Partner, Kinder und Eltern mitversichertEuropaweit unbegrenzte DeckungKeine Wartezeit bei nahtlosem WechselMediation und JuraTel ohne Wartezeit

Nachteile

  • Meist 3 bis 6 Monate Wartezeit
  • Streit mit Kindern meist nicht versichert
  • Unverheiratete: Schutz endet bei Trennung
  • Ehe- und Unterhaltsschutz nur als Zusatz
ARAG - Immobilien-Rechtsschutz für Mieter

ARAG - Immobilien-Rechtsschutz für Mieter

Basis ohne Selbstbeteiligung

Vorteile

Anwalts- und Gerichtskosten übernommenKostenlose NebenkostenprüfungMediation und JuraTel ohne WartezeitSchutz auch bei Eigenbedarfskündigung

Nachteile

  • Wohnungs-Rechtsschutz erst nach 3 Monaten
  • Bauherren-Rechtsschutz erst nach 6 Monaten
  • Laufender Streit nur über Sofort-Tarif
  • Beitrag abhängig von der Miethöhe

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Werbehinweis: Für Abschlüsse über diese Angebote erhalten wir ggf. eine Provision. So finanzieren wir uns

Basis, Komfort und Premium: die ARAG-Tarifstufen im Vergleich

Die ARAG bietet den Vermieterrechtsschutz in drei Stufen an. Sie bauen aufeinander auf: Jede höhere Stufe enthält die Leistungen der darunter und ergänzt weitere. Der Unterschied liegt vor allem darin, ab welchem Punkt eines Streits die Versicherung einspringt und welche zusätzlichen Konfliktfelder abgedeckt sind.

Basis: Grundabsicherung vor Gericht

In der Basis-Stufe übernimmt die ARAG Anwalts- und Gerichtskosten. Damit ist der teuerste Teil eines Streits abgedeckt, also Klage, Verhandlung und Urteil. Außergerichtliche Anwaltskosten und das Forderungsmanagement nennt die ARAG für diese Stufe nicht. Ein Anwaltsschreiben an den säumigen Mieter, das einen Prozess oft erst vermeidet, musst du deshalb im Blick behalten, wenn du dich für Basis interessierst.

Komfort: außergerichtlich und Forderungsmanagement

Komfort ergänzt die außergerichtlichen Anwaltskosten und ein Forderungsmanagement bei Mietrückständen. Dazu gehört das gerichtliche Mahnverfahren. Viele Mietstreitigkeiten enden bereits mit einem Anwaltsschreiben oder einem Mahnbescheid, ohne dass es je zum Prozess kommt. Bestreitet der Mieter die Forderung gar nicht, sondern zahlt einfach nicht, ist das Mahnverfahren meist der schnellere Weg zu einem Vollstreckungstitel. Ab Komfort kannst du außerdem die Mietausfall-Option wählen.

Premium: Bauherren-Rechtsschutz und Handwerkerkonflikte

Premium beschreibt die ARAG als das volle Leistungspaket. Hinzu kommen der Bauherren-Rechtsschutz und die Absicherung bei Konflikten mit Handwerkern, etwa wenn der Dachdecker mangelhaft arbeitet oder ein Dienstleister Leistungen abrechnet, die er nicht erbracht hat. Wer mehrere Objekte besitzt und regelmäßig Aufträge vergibt, hat in diesem Bereich typischerweise mehr Berührungspunkte als ein Vermieter mit einer einzelnen Wohnung.

ARAG Vermieterrechtsschutz: Leistungen und Preisbeispiele je Tarifstufe
LeistungBasisKomfortPremium
Anwalts- und Gerichtskosten✓✓✓
Außergerichtliche Anwaltskosten–✓✓
Forderungsmanagement und Mahnverfahren bei Mietrückständen–✓✓
Bauherren-Rechtsschutz, Konflikte mit Handwerkern––✓
Mietausfall-Option (6 oder 12 Monatsmieten)–optionaloptional
Versicherungssummeunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Preisbeispiel der ARAG*6,45 € mtl.15,90 € mtl.27,88 € mtl.

* Annahmen der ARAG: natürliche Person, eine vermietete Einheit bis 12.000 € Bruttojahresmiete, Inland, „mit Ausschluss des Vermieter-Risikos“, keine Selbstbeteiligung. Für andere Objekte, Mieten und Zusatzoptionen ergibt sich ein anderer Beitrag.

ARAG Vermieterrechtsschutz: Preisbeispiele der ARAG je Tarifstufe (monatlich)

BasisAnwalt und GerichtBasis — Preisbeispiel der ARAG: 6,45 € mtl.6,45 €Komfortplus außergerichtlich, MahnverfahrenKomfort — Preisbeispiel der ARAG: 15,90 € mtl.15,90 €Premiumplus Bauherren-RS, HandwerkerPremium — Preisbeispiel der ARAG: 27,88 € mtl.27,88 €
Quelle: arag.de, Preisbeispiele der ARAG für eine natürliche Person mit 1 vermieteten Einheit bis 12.000 € Bruttojahresmiete im Inland, mit Ausschluss des Vermieter-Risikos, ohne Selbstbeteiligung. Stand: 08.10.2026.

Zwischen Basis und Komfort liegt im Preisbeispiel ein Abstand von 9,45 € im Monat, zwischen Komfort und Premium von 11,98 €. Auf das Jahr gerechnet sind das 77,40 € für Basis, 190,80 € für Komfort und 334,56 € für Premium, jeweils ohne Mietausfall-Option. Welche Stufe zu einem Bestand passt, hängt davon ab, wie viele Einheiten du vermietest, ob du Rücklagen für einen Mietausfall hast und wie oft du Handwerker beauftragst.

📌 Good to know

Kein Ersatz für eine Beratung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der ARAG. Dieser Artikel beschreibt die Leistungen allgemein und ersetzt kein persönliches Angebot.

Mietausfall: Wann die ARAG die entgangene Miete ersetzt

Den Mietausfall ersetzt die ARAG nur über eine eigene Option. Sie ist in den Tarifen Komfort und Premium wählbar, in Basis nicht. Ohne diese Option bekommst du die Kosten des Streits ersetzt, aber keinen Cent der ausgefallenen Miete.

Wie viel ersetzt wird

Du wählst zwischen 6 und 12 Monatsmieten. Ersetzt wird die Miete inklusive Nebenkosten, gerechnet ab der Kündigung. Der Zeitpunkt ist entscheidend: Mietrückstände, die vor deiner Kündigung aufgelaufen sind, fallen nicht unter die Option. Gedeckt ist die Phase danach, in der der Mieter die Wohnung weiter nutzt, aber nicht zahlt und in der Räumungsklage und Vollstreckung laufen.

Warum der Zeitraum so wichtig ist

Zwischen Kündigung und Räumung vergehen oft viele Monate. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, das Gericht setzt einen Termin an, nach dem Urteil kann eine Räumungsfrist gewährt werden, und der Gerichtsvollzieher braucht ebenfalls Vorlauf. Ob sechs Monate reichen oder ob zwölf Monate realistischer sind, hängt stark vom Gericht und vom Verhalten des Mieters ab. Eine Option über 6 Monate deckt einen zügigen Verlauf ab, eine Option über 12 Monate auch ein Verfahren mit Widerspruch und Räumungsfrist.

Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Zahlt dein Mieter 900 € Kaltmiete und 200 € Nebenkostenvorauszahlung, fehlen dir pro Monat 1.100 €. Bei sechs Monaten ab Kündigung sind das 6.600 €, bei zwölf Monaten 13.200 €. Dein Kredit, die Grundsteuer und das Hausgeld laufen in dieser Zeit weiter. Bei einer finanzierten Wohnung ohne weitere Mieteinnahmen wird aus dem Ausfall schnell ein Liquiditätsproblem.

Was du vor der Wahl prüfen solltest

  • Für welche vermieteten Wohneinheiten die Option gelten soll und ob alle Einheiten im Vertrag hinterlegt sind.
  • Wie hoch die Miete inklusive Nebenkosten ist, die im Ernstfall ersetzt werden soll.
  • Welche Unterlagen die ARAG im Schadenfall verlangt, etwa Mietvertrag, Kündigungsschreiben und Nachweise über die Rückstände.
  • Wie die Option den Beitrag verändert, denn in den Preisbeispielen ist sie nicht enthalten.

Die genauen Voraussetzungen, etwa für Gewerbeeinheiten oder möblierte Wohnungen, regeln die Versicherungsbedingungen. Lies sie vor dem Abschluss, statt dich auf Zusammenfassungen zu verlassen.

Infografik: Ablauf einer Räumungsklage und was die ARAG zahlt

Vom Zahlungsverzug über Kündigung, Klage und Titel bis zur Räumung: je Phase Dauer im Rechenbeispiel, Kosten und die ARAG-Leistung, dazu der Mietnomaden-Fall und die drei Tarife.

Finalarm Infografik · interaktiv
Ablauf einer Räumungsklage und was die ARAG zahlt
Folge den fünf Phasen vom Zahlungsverzug bis zur Räumung oder sieh dir das Rechenbeispiel an. Tippe auf ein Feld für Betrag und Grundlage.
6 / 12
Monatsmieten Mietausfall
ab Kündigung, Komfort/Premium
3 Monate
Wartezeit
nicht rückwirkend
14.600 €
Schaden ohne Schutz
Mietnomaden-Beispiel
6,45 €
Preisbeispiel ab mtl.
Basis
Ansicht:

Fünf Phasen bis zur Räumung

Je Phase: Dauer oder Kosten und welche Leistung greift.

Phase 1
Zahlungsverzug
Der Mieter zahlt nicht.
Im Rechenbeispiel
2 Monate, 2.200 €
ARAG-Leistung
Mahnverfahren ab Komfort
dann
Phase 2
Kündigung
Fristlos wegen Zahlungsverzugs.
Ab hier
Mietausfall-Option
ARAG-Leistung
außergerichtlich ab Komfort
dann
Phase 3
Räumungsklage
Mieter zieht nicht aus.
Gerichtskosten
849,00 €
Eigener Anwalt
1.600 bis 2.400 €
ARAG-Leistung
alle Tarife
Phase 4
Urteil und Titel
Härtewiderspruch kann verzögern.
Härtewiderspruch
2 Monate vor Mietende
dann
Phase 5
Räumung
Gerichtsvollzieher setzt den Titel durch.
Im Rechenbeispiel
9 Monate nach Kündigung
Ausräumen, Einlagern
1.000 €
Berliner Räumung
§ 885a ZPO

Leistungen laut ARAG, Stand 08.10.2026. Dauer und Beträge aus dem Rechenbeispiel des Artikels, kein Durchschnittswert.

Quellen: Produkt- und Tarifseiten der ARAG auf arag.de, abgerufen am 08.10.2026 · Berechnungen finalarm.de
Stand: 08.10.2026, laut arag.de

Räumungsklage: Kosten von Gericht, Anwalt und Gerichtsvollzieher

Die ARAG schildert auf ihrer Website den Fall eines Mietnomaden: Für Anwalt und Gericht fielen rund 1.500 € an, für das Ausräumen und Einlagern der Wohnung 1.000 €. Beides hat die Versicherung in diesem Beispiel übernommen. Wie sich solche Summen zusammensetzen, zeigt der Blick auf die einzelnen Posten.

Streitwert und Gerichtskosten

Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag der Miete, so regelt es § 41 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes. Zahlt dein Mieter 800 € im Monat, liegt der Streitwert bei 9.600 €. Für das Verfahren erster Instanz fallen drei Gebühren nach der Gebührentabelle an, die seit dem 1. Juni 2025 gilt. Das Gericht verlangt diese Summe als Vorschuss, bevor es die Klage zustellt.

Gerichtskosten einer Räumungsklage nach Monatsmiete (erste Instanz)

500 € MieteStreitwert 6.000 €500 € Monatsmiete — Gerichtskosten 579,00 € (3 × 193,00 €)579,00 €650 € MieteStreitwert 7.800 €650 € Monatsmiete — Gerichtskosten 714,00 € (3 × 238,00 €)714,00 €800 € MieteStreitwert 9.600 €800 € Monatsmiete — Gerichtskosten 849,00 € (3 × 283,00 €)849,00 €1.000 € MieteStreitwert 12.000 €1.000 € Monatsmiete — Gerichtskosten 940,50 € (3 × 313,50 €)940,50 €
Eigene Berechnung: 3,0 Gebühren nach Anlage 2 zum GKG (Fassung ab 1. Juni 2025) auf den Jahresbetrag der Miete nach § 41 Abs. 2 GKG. Ohne Anwalts- und Vollstreckungskosten.

Anwalt und Gerichtsvollzieher

Zu den Gerichtskosten kommt dein eigener Anwalt. Nach dem RVG fallen in erster Instanz eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Bei Mieten zwischen 500 und 1.000 € im Monat liegt das grob bei 1.600 bis 2.400 €. Zusammen mit den Gerichtskosten bist du damit schnell bei mehr als 2.000 €, bevor überhaupt jemand die Wohnung räumt. Der Gerichtsvollzieher verlangt für die Räumung ebenfalls einen Vorschuss.

Theoretisch muss der verlierende Mieter diese Kosten erstatten. Praktisch ist ein Mieter, der monatelang keine Miete zahlt, selten in der Lage dazu. Ohne Rechtsschutz gehst du in Vorleistung und bekommst das Geld oft nie zurück.

Klassische Räumung oder Berliner Räumung

Der größte Posten kommt erst nach dem Urteil. Bei der klassischen Räumung beauftragt der Gerichtsvollzieher eine Spedition, die die Wohnung ausräumt und das Mietergut einlagert. Je nach Größe und Zustand der Wohnung kostet das mehrere tausend Euro, dazu kommen monatliche Lagerkosten. Bei der Berliner Räumung nach § 885a ZPO beschränkt sich der Auftrag auf die Herausgabe der Wohnung: Der Gerichtsvollzieher lässt das Schloss tauschen und weist dich in den Besitz ein.

Klassische Räumung und Berliner Räumung im Überblick
MerkmalKlassische RäumungBerliner Räumung (§ 885a ZPO)
Was der Gerichtsvollzieher tutRäumt die Wohnung über eine Spedition und lagert das Mietergut einWechselt das Schloss und weist dich in den Besitz ein
Vorschusshoch, abhängig von Wohnungsgröße und Zustanddeutlich niedriger
Mietergutbeim Gerichtsvollzieher bzw. in der Einlagerungbleibt zunächst in der Wohnung, du verwahrst es
Pflichten für dichgeringDokumentation, Verwahrung, spätere Verwertung oder Vernichtung nach den gesetzlichen Fristen

Die Berliner Räumung spart Vorschuss, verlagert aber Arbeit und Haftungsrisiken auf dich. Du musst die Gegenstände dokumentieren, eine Zeit lang verwahren und darfst sie erst danach verwerten oder entsorgen. Gerade bei vermüllten Wohnungen kann die Rechnung am Ende trotzdem hoch ausfallen.

💡 Tip

Kläre vor dem Vollstreckungsauftrag mit der Versicherung, welche Räumungs- und Einlagerungskosten dein Vertrag trägt. Davon hängt ab, welche Räumungsart für dich wirtschaftlich sinnvoll ist.

Eigenbedarf: Rechtsrahmen, BGH-Urteil 2025 und Versicherungsschutz

Die Eigenbedarfskündigung ist einer der streitanfälligsten Bereiche im Mietrecht. Für dich als Vermieter geht es oft um viel: Du willst die Wohnung selbst nutzen oder sie einem Angehörigen überlassen. Der Mieter verliert sein Zuhause. Beide Seiten ziehen deshalb häufig vor Gericht.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB darfst du kündigen, wenn du die Wohnung für dich, deine Familienangehörigen oder Angehörige deines Haushalts benötigst. Eine Notlage musst du nicht nachweisen. Es genügt ein ernsthafter Nutzungswunsch, der auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen beruht. Die ARAG formuliert es so: Der Eigenbedarf muss glaubhaft und nachvollziehbar begründet sein, zum Beispiel zur Eigennutzung durch nahe Angehörige. Diese Gründe gehören konkret ins Kündigungsschreiben. Pauschale Formulierungen wie „wir brauchen die Wohnung selbst“ reichen nicht.

Das BGH-Urteil vom 24.09.2025

Der Bundesgerichtshof hat am 24. September 2025 (VIII ZR 289/23) klargestellt, dass auch ein selbst herbeigeführter Bedarf einen Eigenbedarf begründen kann, etwa wenn der Vermieter während eines geplanten Umbaus vorübergehend in die Wohnung ziehen will. Ein späterer Verkaufswunsch macht die Kündigung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Der BGH verlangt aber eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Für dich heißt das: mehr Spielraum, aber kein Freifahrtschein.

Der Härtefallwiderspruch des Mieters

Selbst bei berechtigtem Eigenbedarf kann der Mieter nach § 574 BGB widersprechen. Typische Härtegründe sind hohes Alter, schwere Krankheit, eine lange Mietdauer mit starker Verwurzelung im Viertel oder eine Schwangerschaft. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und dir spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen (§ 574b BGB). Hast du den Mieter in der Kündigung nicht rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen, kann er den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Ein sauberes Kündigungsschreiben schützt dich also vor Verzögerungen.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Wer Eigenbedarf nur vorschiebt, macht sich schadenersatzpflichtig. Der Mieter kann etwa Umzugskosten oder die Differenz zur teureren neuen Miete verlangen. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Mieter von der Täuschung erfährt. Ziehst du also nie ein, kann dich das noch Jahre später einholen.

Was die Versicherung hier leistet

Kommt es nach deiner Eigenbedarfskündigung zum Streit mit dem Mieter, unterstützt dich der Vermieterrechtsschutz mit der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. In ihrem Beispielfall beschreibt die ARAG, dass vor Prozessbeginn eine Mediation startet. Die Mediation steht ohne Wartezeit zur Verfügung und kann einen langen Prozess ersparen. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt: Der Streit muss nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten entstehen. Ob auch die Abwehr von Schadenersatzforderungen wegen angeblich vorgetäuschten Eigenbedarfs gedeckt ist, klärst du am besten vorab schriftlich mit der ARAG.

Wie Vermieterrechtsschutz unabhängig vom Anbieter funktioniert und welche Fälle typischerweise darunter fallen, erklärt unser Ratgeber zum Mietrechtsschutz für Vermieter.

Wartezeiten, Nachversicherung und kein rückwirkender Schutz

Rechtsschutz funktioniert nur vorausschauend. Eine Versicherung, die man erst abschließt, wenn der Streit schon läuft, würde sich für den Versicherer nicht tragen. Deshalb gelten feste Wartezeiten, und der ARAG Vermieterrechtsschutz ist nicht rückwirkend abschließbar.

Die Fristen im Überblick

  • Ohne Wartezeit: das Anwaltstelefon JuraTel, das Dokumenten-Center und die Mediation, außerdem Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
  • 3 Monate: Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, also der Kern des Vermieterschutzes, außerdem Verwaltungs-Rechtsschutz sowie Verfahren um Erschließungs- und Anliegerabgaben, Enteignung, Planfeststellung und Flurbereinigung.
  • 6 Monate: Bauherren-Rechtsschutz im Tarif Premium. Was dieser Baustein grundsätzlich abdeckt, beschreibt unser Ratgeber zum Baurechtsschutz für Bauherren.

Streit, der schon vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit entsteht, ist nicht versichert. Das gilt auch dann, wenn die Klage erst später eingereicht wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Konflikt beginnt, etwa die erste nicht gezahlte Miete oder der erste Verstoß gegen den Mietvertrag. Wann die Klage eingereicht wird, spielt dafür keine Rolle.

Nachversicherung weiterer Objekte

Für wachsende Bestände ist eine Regel besonders wichtig: Ab sechs Monaten Vertragslaufzeit kannst du weitere Objekte ohne Wartezeit nachversichern. Kaufst du also eine zweite Wohnung, beginnt für sie nicht erneut eine dreimonatige Frist, sofern der Vertrag bereits ein halbes Jahr besteht. Melde jedes neue Objekt trotzdem sofort an, denn nur Objekte im Vertrag sind versichert.

Nicht rückwirkend abschließbar

Einen Vermieterrechtsschutz für einen bereits laufenden Konflikt bietet die ARAG nicht an. Für Mieter und Autofahrer gibt es eigene Sofort-Produkte mit Einschränkungen. Welche Möglichkeiten es dort gibt und wo ihre Grenzen liegen, erklärt unser Artikel zu ARAG Rechtsschutz rückwirkend und ohne Wartezeit.

Für die Praxis heißt das: Der Schutz greift nur für Konflikte, die nach Ablauf der Wartezeit entstehen. Ein Mieter, der heute pünktlich zahlt, kann morgen arbeitslos werden. Eine Eigenbedarfssituation entsteht oft unerwartet, etwa durch Trennung, Pflegebedarf oder ein Kind, das zum Studium in die Stadt zieht. Wer erst reagiert, wenn das Problem da ist, ist für genau diesen Fall zu spät dran.

Beitrag, Preisbeispiele und Steuer

Einen pauschalen Preis für den ARAG Vermieterrechtsschutz gibt es nicht. Die ARAG nennt Preisbeispiele, die an genau definierte Annahmen geknüpft sind. Stand der Konditionen: 08.10.2026.

Die Annahmen hinter den Preisbeispielen

  • Versicherungsnehmer ist eine natürliche Person.
  • Versichert ist eine vermietete Einheit mit bis zu 12.000 € Bruttojahresmiete.
  • Das Objekt liegt im Inland.
  • Das Beispiel gilt „mit Ausschluss des Vermieter-Risikos“. Was genau darunter fällt, erläutert die ARAG im Preisbeispiel nicht. Lass dir das im Angebot erklären.
  • Es ist keine Selbstbeteiligung vereinbart.

Unter diesen Annahmen kostet Basis 6,45 €, Komfort 15,90 € und Premium 27,88 € im Monat. Die Mietausfall-Option ist darin nicht enthalten. Für ein Mehrfamilienhaus, höhere Mieten oder mehrere Objekte fällt der Beitrag anders aus. Ein Alter nennt die ARAG für dieses Preisbeispiel nicht. Wie sich der Beitrag im Lauf der Vertragsjahre entwickeln kann, regeln die Versicherungsbedingungen.

Wovon dein Beitrag abhängt

  • Zahl der Einheiten: Jede vermietete Einheit erhöht das Streitrisiko.
  • Bruttojahresmiete: Höhere Mieten bedeuten höhere Streitwerte und damit höhere Prozesskosten.
  • Tarifstufe: Basis ist am günstigsten, Premium am teuersten.
  • Mietausfall-Option: 6 oder 12 Monatsmieten verändern den Beitrag zusätzlich.

Das Preisbeispiel für Vermieter ist nicht mit dem Mietrechtsschutz für Mieter vergleichbar, auch wenn die Tarifnamen ähnlich klingen. Es handelt sich um getrennte Produkte mit eigener Kalkulation. Wie die ARAG den Rechtsschutz insgesamt aufbaut, findest du im Gesamtüberblick zum ARAG Rechtsschutz.

Beitrag als Werbungskosten

Die ARAG weist darauf hin, dass der Beitrag zum Vermieterrechtsschutz in der Regel als Werbungskosten absetzbar ist. Grundlage ist § 9 EStG: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In der Steuererklärung gehört der Beitrag in die Anlage V. Ist in einem Objekt auch deine selbst bewohnte Einheit mitversichert, wird in der Praxis meist nur der Anteil angesetzt, der auf die vermieteten Einheiten entfällt. Das ist keine Steuerberatung. Bei Zweifeln hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Nicht auf die Mieter umlegbar

Den Beitrag darfst du nicht über die Nebenkostenabrechnung an deine Mieter weitergeben. Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, die § 2 der Betriebskostenverordnung abschließend aufzählt. Dort stehen zwar Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, ein Rechtsschutz für den Vermieter aber nicht.

Rechenbeispiel Mietnomade: Was ein Ausfall ohne Schutz kostet

Ein durchgerechneter Fall zeigt, wie sich die einzelnen Posten addieren. Die Annahmen sind bewusst einfach gehalten, die Kosten für Verfahren und Räumung stammen aus dem Beispielfall der ARAG.

Die Annahmen

  • Kaltmiete 900 € plus 200 € Nebenkostenvorauszahlung, zusammen 1.100 € im Monat.
  • Der Mieter zahlt zwei Monate nicht, danach kündigst du fristlos wegen Zahlungsverzugs.
  • Der Mieter zieht nicht aus. Bis zur Räumung vergehen neun Monate ab der Kündigung.
  • Anwalts- und Gerichtskosten rund 1.500 €, Ausräumen und Einlagern 1.000 €, wie im Beispielfall der ARAG.

Das Ergebnis

Ohne Versicherung fehlen dir 2.200 € Rückstand aus der Zeit vor der Kündigung und 9.900 € Miete aus den neun Monaten danach, zusammen 12.100 €. Dazu kommen 1.500 € für Anwalt und Gericht sowie 1.000 € für die Räumung. Der Schaden beläuft sich auf 14.600 €, noch ohne Instandsetzung der Wohnung und ohne Leerstand bis zur Neuvermietung.

Rechenbeispiel Mietnomade: Schaden ohne Schutz und Mietausfall-Erstattung

Mietausfall gesamt2 Monate Rückstand + 9 MonateMietausfall gesamt — 12.100 € (11 × 1.100 €)12.100 €Anwalt und GerichtBeispielfall der ARAGAnwalts- und Gerichtskosten — rund 1.500 € (Beispielfall der ARAG)1.500 €Ausräumen, EinlagernBeispielfall der ARAGAusräumen und Einlagern — 1.000 € (Beispielfall der ARAG)1.000 €Schaden ohne SchutzSummeSchaden ohne Schutz — 14.600 €14.600 €Option 6 MonateMietausfall-ErstattungMietausfall-Option 6 Monate — 6 × 1.100 € = 6.600 €6.600 €Option 12 MonateMietausfall-ErstattungMietausfall-Option 12 Monate — 9 × 1.100 € = 9.900 € (Räumung nach 9 Monaten)9.900 €KostenpostenSummeErstattung Mietausfall-Option
Eigenes Rechenbeispiel: 900 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten, Kündigung nach 2 Monaten Rückstand, Räumung 9 Monate nach Kündigung. Verfahrens- und Räumungskosten aus dem Beispielfall der ARAG (arag.de, Stand: 08.10.2026).

Mit Vermieterrechtsschutz trägt die Versicherung die Kosten des Verfahrens. Wie im Beispielfall der ARAG gehören dazu Anwalt, Gericht sowie Ausräumen und Einlagern. Die Miete ersetzt sie nur mit der Mietausfall-Option. Mit der Option über 6 Monatsmieten bekommst du 6.600 € zurück, mit 12 Monatsmieten die vollen 9.900 € ab Kündigung, weil die Räumung nach neun Monaten erfolgt. Die 2.200 € Rückstand vor der Kündigung bleiben in beiden Fällen bei dir.

Was das Beispiel zeigt

Dem steht im Preisbeispiel ein Jahresbeitrag zwischen 77,40 € (Basis) und 334,56 € (Premium) gegenüber, ohne Mietausfall-Option. Ein einzelner Fall mit Räumung kann damit ein Vielfaches mehrerer Jahresbeiträge erreichen. Ob du dieses Risiko versichern oder aus Rücklagen tragen willst, hängt von deiner Situation ab: von der Zahl der Einheiten, der Finanzierung, deinen Rücklagen und davon, wie gut du deine Mieter vorab prüfst.

Situationen mit erhöhtem Kostenrisiko

  • Eine oder zwei vermietete Wohnungen: Ein Ausfall trifft dich voll, weil es keine anderen Mieteinnahmen gibt, die ihn auffangen.
  • Finanzierte Objekte: Die Kreditrate läuft weiter, auch wenn die Miete ausbleibt.
  • Absehbarer Eigenbedarf: Streit um eine Eigenbedarfskündigung ist nur versichert, wenn er nach der Wartezeit entsteht.
  • Ältere Gebäude mit vielen Aufträgen: Konflikte mit Handwerkern deckt bei der ARAG nur Premium ab.

Ein sorgfältiger Mieter-Check vor Vertragsabschluss mit Bonitätsauskunft, Einkommensnachweis und Vormieterbescheinigung ersetzt keinen Rechtsschutz, senkt aber die Wahrscheinlichkeit, dass du ihn brauchst. Unterm Strich trägt der Rechtsschutz die Kosten des Streits, die Mietausfall-Option einen Teil der entgangenen Einnahmen. Beides zusammen ergibt erst das vollständige Bild.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt der ARAG Vermieterrechtsschutz den Mietausfall?

Nur mit der Mietausfall-Option, die in den Tarifen Komfort und Premium wählbar ist. Ersetzt werden 6 oder 12 Monatsmieten inklusive Nebenkosten, gerechnet ab der Kündigung. Rückstände aus der Zeit davor sind nicht erfasst.

Wer zahlt die Kosten einer Räumungsklage?

Mit Vermieterrechtsschutz übernimmt die ARAG Anwalts- und Gerichtskosten sowie Vollstreckungskosten bei Räumungsklagen. Im Beispielfall der ARAG waren das rund 1.500 € für Anwalt und Gericht und 1.000 € für Ausräumen und Einlagern.

Ist Streit um eine Eigenbedarfskündigung versichert?

Ja, wenn es nach deiner Eigenbedarfskündigung zum Streit mit dem Mieter kommt. Der Konflikt muss nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz entstehen.

Wie lange ist die Wartezeit beim ARAG Vermieterrechtsschutz?

Drei Monate im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sechs Monate im Bauherren-Rechtsschutz. Ohne Wartezeit gelten unter anderem JuraTel, Mediation und das Dokumenten-Center.

Kann ich weitere Wohnungen nachversichern?

Ja. Ab sechs Monaten Vertragslaufzeit kannst du weitere Objekte ohne Wartezeit nachversichern. Eine selbst bewohnte Einheit im Objekt sowie Garagen und Stellplätze sind mitversichert.

Kann ich den Beitrag auf meine Mieter umlegen?

Nein. Der Vermieterrechtsschutz gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Steuerlich ist der Beitrag laut ARAG in der Regel als Werbungskosten in der Anlage V absetzbar.

Kann ich den Vermieterrechtsschutz rückwirkend abschließen?

Nein. Der ARAG Vermieterrechtsschutz ist nicht rückwirkend abschließbar. Versichert sind nur Konflikte, die nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit entstehen.

Indizes verzögertIndizes: TradingView