Das Wichtigste in Kürze
- Aufbau und Risikoträger: Rücktritt und Abbruch in einem Vertrag, Risikoträger ist die ERGO Reiseversicherung AG.
- Versicherte und ausgeschlossene Gründe: Welche Gründe ERGO nennt, von Krankheit bis Jobverlust, und welche ausdrücklich fehlen.
- Reiseabbruch und Umbuchung: Was bei abgebrochener Reise und bei einer Umbuchung statt Storno erstattet wird.
- Selbstbeteiligung in Euro: Was 20 Prozent, mindestens 25 € je Person bei 100 bis 3.000 € Stornokosten bedeuten.
- Abschlussfrist richtig einhalten: 30 Tage vor Abreise oder 3 Tage nach Buchung: so passt die Frist zu deiner Reise.
- Einmal, Jahr oder Sparfuchs: Laufzeiten, Kündigung und Beitragsbeispiele der drei Vertragsformen im Vergleich.
- Stornoberatung und Schadenmeldung: Wann du stornierst, welche Belege du brauchst und wer bei Streit hilft.
- Lohnt der Jahresschutz?: Ein Rechenweg, mit dem du Einmal- und Jahresversicherung selbst gegenüberstellst.
ERGO – Reisekrankenversicherung

ERGO – Reisekrankenversicherung
Vorteile
- Kostenübernahme 100 % für Kernleistungen
- Kinder bis 25 Jahre mitversichert
- 24-Stunden-Notrufservice
- Such- und Bergungskosten bis 20.000 €
Nachteile
- Schutz je Reise nur erste 10 Wochen
- Zahn: nur Schmerzbehandlung, Provisorium
- Bergungskosten auf 20.000 € begrenzt
- Längere Reisen nur über Langzeittarif
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
ERGO – Krankenhauszusatzversicherung

ERGO – Krankenhauszusatzversicherung
Vorteile
- Ein- oder Zweibettzimmer ab Basisschutz
- Chefarztbehandlung im Premiumschutz
- Tarife UZ und KSU ohne Gesundheitsfragen
- Ersatz-Tagegeld ohne Wunschzimmer
Nachteile
- Wartezeit 3 Monate, teils 8 Monate
- Basisschutz ohne Chefarztbehandlung
- Tarife KS und KGZ mit Gesundheitsfragen
- KS nur 20–39 J., danach teurer
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
ERGO Reiserücktrittsversicherung im Überblick: Rücktritt und Abbruch in einem Vertrag
Die ERGO Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst oder sie vorzeitig abbrechen musst. Risikoträger ist die ERGO Reiseversicherung AG. Das ist eine andere Gesellschaft als die ERGO Krankenversicherung, die zum Beispiel die Zahnzusatzversicherungen anbietet, und auch eine andere als die DKV, die hinter der Auslandskrankenversicherung steht. Für dich ist das vor allem dann wichtig, wenn du Unterlagen einreichst oder einen Vertrag kündigst: Ansprechpartner ist immer die Gesellschaft, die im Versicherungsschein steht.
Der Vertrag besteht aus zwei Bausteinen, die ERGO gemeinsam verkauft. Die Stornokostenversicherung greift vor Reisebeginn. Sie ersetzt die Stornogebühren, die du dem Veranstalter, der Airline oder dem Vermieter vertraglich schuldest. Die Reiseabbruchversicherung greift nach Reisebeginn. Sie erstattet Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen. Du musst den Abbruchschutz also nicht extra dazubuchen, er ist in jeder Vertragsform enthalten.
ERGO bietet drei Vertragsformen an: die Einmalversicherung für genau eine Reise, die Jahresversicherung für die Reisen eines Versicherungsjahres und die Sparfuchs-Jahresversicherung mit 24 Monaten Mindestlaufzeit. Jede Variante gibt es mit oder ohne Selbstbeteiligung. Wählst du die Selbstbeteiligung, trägst du im Schadenfall 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens selbst, mindestens 25 € je Person. Stand der Konditionen: 08.10.2026.
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur ein Baustein im Reiseschutz von ERGO. Welche weiteren Verträge es gibt, von der Auslandskrankenversicherung bis zum Paket aus Rücktritt, Krankenschutz und Reisegepäck, zeigt der Überblick zur ERGO Reiseversicherung mit allen Bausteinen.
Die drei Vertragsformen auf einen Blick
Die Tabelle fasst zusammen, worin sich die drei Varianten unterscheiden. Der Leistungsumfang mit Storno und Abbruch ist gleich, die Unterschiede liegen in Laufzeit, Bindung und Beitrag.
| Merkmal | Einmalversicherung | Jahresversicherung | Sparfuchs-Jahresversicherung |
|---|---|---|---|
| Gilt für | eine gebuchte Reise | Reisen innerhalb des Versicherungsjahres | Reisen innerhalb des Versicherungsjahres |
| Mindestlaufzeit | keine, endet mit der Reise | 12 Monate | 24 Monate |
| Verlängerung | keine | um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt | nach 24 Monaten jährlich kündbar |
| Reiseabbruch | enthalten | enthalten | enthalten |
| Selbstbeteiligung | wählbar | wählbar | wählbar |
| Beitragsbeispiel laut ERGO | abhängig von Reisepreis, Alter und SB | ab 41 € jährlich (Einzelperson bis 40 Jahre, Reisepreis bis 1.000 €) | günstiger als die Jahresversicherung, abhängig von Reisepreis, Alter und SB |
Beiträge nennt ERGO nur als Beispiele. Sie hängen vom Reisepreis beziehungsweise der Versicherungssumme, vom Alter der versicherten Personen, von der Zahl der Personen und von der Selbstbeteiligung ab. Das Einstiegsbeispiel von 41 € im Jahr gilt für eine Einzelperson bis 40 Jahre und Reisen bis 1.000 €. Wer älter ist, mehr Personen versichert oder teurer reist, zahlt mehr. Bei der Jahresversicherung kann der Beitrag außerdem steigen, wenn du bei einer Verlängerung in eine höhere Altersgruppe rutschst. Deinen konkreten Beitrag zeigt dir der Tarifrechner der ERGO Reiseversicherung.
📌 Good to know
Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine Beratung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG. Leistungen, Ausschlüsse und Beiträge können sich ändern. Lies vor dem Abschluss die Bedingungen deines Tarifs.
Interaktiver Storno-Rechner
Was erstattet ERGO, wenn du die Reise absagen musst?
Trag Reisepreis, Stornosatz des Veranstalters und die Daten von Buchung, Abreise und Abschluss ein. Der Rechner prüft die Abschlussfrist und zieht die Selbstbeteiligung ab.
–
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Stornokosten
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Selbstbeteiligung
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Abschluss spätestens
–
Frist eingehalten?
–
Stornokosten: wer trägt was?
Rechenweg: Stornokosten Reisepreis × Stornosatz, Selbstbeteiligung max(20 %; 25 € × Personen). Abschlussfrist: am Buchungstag oder spätestens 30 Tage vor Abreise, bei Buchung 30 Tage oder weniger vor Abreise bei Buchung oder innerhalb von 3 Tagen danach. Wie ERGO die Tage im Einzelnen zählt, steht in den Bedingungen.
Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut ergo.de. Beiträge sind Beispielbeiträge laut ERGO, dein Preis hängt von Reisepreis, Alter und Personen ab. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
ERGO – Reisekrankenversicherung
Jahresschutz für Reisen bis 10 Wochen
Vorteile
Nachteile
- Schutz je Reise nur erste 10 Wochen
- Zahn: nur Schmerzbehandlung, Provisorium
- Bergungskosten auf 20.000 € begrenzt
- Längere Reisen nur über Langzeittarif
ERGO – Krankenhauszusatzversicherung
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
Vorteile
Nachteile
- Wartezeit 3 Monate, teils 8 Monate
- Basisschutz ohne Chefarztbehandlung
- Tarife KS und KGZ mit Gesundheitsfragen
- KS nur 20–39 J., danach teurer
ERGO – Zahnzusatzversicherung
Bis zu 100 % für Zahnersatz
Vorteile
Nachteile
- Erstattung tarifabhängig 75–100 %
- Prophylaxe nur über eigenen Tarif
- Nur für gesetzlich Versicherte
- Laufende Behandlungen nur im Sofort-Tarif
MAXCARE – Auslandskrankenversicherung
Jahrestarif Single oder Familie
Vorteile
Nachteile
- Schutz nur die ersten 70 Tage je Reise
- Single-Tarif deckt keine Angehörigen
- Beitrag abhängig vom Geburtsjahr
- Nur erstattungsfähige Kosten laut AVB
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Was versichert ist: Rücktrittsgründe laut ERGO und was nicht
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für jede Absage. Sie zahlt nur, wenn ein Ereignis eintritt, das im Vertrag als versichert genannt ist. Lust auf etwas anderes, schlechtes Wetter oder ein günstigeres Angebot gehören nicht dazu. ERGO nennt eine Reihe von Gründen, die den Rücktritt rechtfertigen. Die Tabelle zeigt einen Auszug, die vollständige Liste steht in den Versicherungsbedingungen.
| Bereich | Versichert (Auszug) | Nicht versichert (Auszug) |
|---|---|---|
| Gesundheit | unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Tod; Schwangerschaftskomplikationen; Impfunverträglichkeit; Termin zur Organspende | suchtbedingte Erkrankung |
| Eigentum und Unterwegs | erheblicher Sachschaden am Eigentum; Panne oder Unfall mit dem Kfz; verpasster Flug durch mindestens 2 Stunden Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel; Diebstahl von Pass oder Ausweis | – |
| Beruf und Behörden | betriebsbedingte Kündigung; Arbeitsplatzwechsel; gerichtliche Vorladung | – |
| Privates Umfeld | – | Trennung vom Partner oder der Partnerin |
| Lage im Zielland | – | Streik oder Krieg im Zielland |
Krankheit, Unfall und Tod
Der häufigste Rücktrittsgrund ist eine Erkrankung. Versichert ist eine unerwartete schwere Erkrankung. Beide Wörter haben Gewicht. Unerwartet heißt: Die Krankheit war beim Abschluss der Versicherung nicht bekannt oder absehbar. Schwer heißt: Sie macht dir die Reise nach ärztlicher Einschätzung unzumutbar. Eine leichte Erkältung reicht meist nicht, ein hohes Fieber mit Bettruhe am Abreisetag dagegen schon eher. Wie ERGO die Begriffe auslegt und ob bei bekannten Vorerkrankungen Einschränkungen gelten, regeln die Bedingungen. Gleiches gilt für die Frage, welche Personen außer dir selbst zum versicherten Kreis gehören, etwa mitreisende Angehörige.
Neben der Krankheit sind schwere Unfallverletzungen und Todesfälle versichert. Dazu kommen Komplikationen in der Schwangerschaft, eine Impfunverträglichkeit und ein Termin zur Organspende. Gerade die Impfunverträglichkeit wird oft vergessen, dabei betrifft sie vor allem Fernreisen, für die Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben sind.
Sachschaden, Panne und Verspätung
Versichert ist auch ein erheblicher Schaden an deinem Eigentum, etwa durch Feuer oder Leitungswasser. Ab wann ein Schaden als erheblich gilt, legen die Bedingungen fest. Auf dem Weg zum Abflug zählen eine Panne oder ein Unfall mit dem Auto und eine Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von mindestens 2 Stunden, durch die du den Flug verpasst. Wird dir kurz vor der Reise der Pass oder Ausweis gestohlen, ist auch das ein versicherter Grund.
Beruf und Behörden
Verlierst du unerwartet deinen Job durch eine betriebsbedingte Kündigung, kannst du von der Reise zurücktreten. ERGO nennt außerdem den Arbeitsplatzwechsel als Grund. Hinzu kommt die gerichtliche Vorladung, die du nicht verschieben kannst. In allen Fällen brauchst du einen schriftlichen Nachweis, etwa das Kündigungsschreiben oder die Ladung.
Was ausdrücklich nicht versichert ist
ERGO schließt unter anderem die Trennung vom Partner oder der Partnerin aus. Auch eine suchtbedingte Erkrankung ist kein versicherter Grund. Ebenso wenig zahlt die Versicherung, wenn du wegen eines Streiks oder eines Kriegs im Zielland nicht reisen willst.
Für den letzten Punkt gibt es bei Pauschalreisen einen eigenen Weg. Nach § 651h BGB zum Rücktritt vor Reisebeginn kannst du jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter darf dann normalerweise eine angemessene Entschädigung verlangen. Treten am Zielort aber unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, entfällt diese Entschädigung. In solchen Fällen bekommst du den Reisepreis vom Veranstalter zurück, nicht von der Versicherung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Rechtsfrage, die dieser Artikel nicht beantworten kann.
Reiseabbruch und Umbuchung: was ERGO vor und während der Reise übernimmt
Viele denken bei der Reiserücktrittsversicherung nur an die Stornogebühr vor Reisebeginn. Bei ERGO deckt der Vertrag zwei weitere Situationen ab, die im Ernstfall genauso teuer werden können: den Abbruch einer laufenden Reise und die Umbuchung statt des Rücktritts.
Reiseabbruch: Rückreise und nicht genutzte Leistungen
Musst du eine Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden, übernimmt ERGO zwei Kostenblöcke. Erstens die Mehrkosten der Rückreise, also den Betrag, um den die vorzeitige Heimreise teurer ist als die ursprünglich gebuchte. Zweitens den Wert der Reiseleistungen, die du nicht mehr nutzen konntest, zum Beispiel die restlichen Hotelnächte.
Ein Beispiel zur Einordnung, mit frei gewählten Zahlen: Du bist für 14 Nächte auf Kreta, am fünften Tag stirbt ein naher Angehöriger. Du fliegst am nächsten Tag zurück. Der kurzfristige Rückflug kostet deutlich mehr als dein gebuchter Rückflug, und acht Hotelnächte verfallen. Beide Posten fallen unter den Abbruchschutz, abzüglich einer gewählten Selbstbeteiligung. Wie die nicht genutzten Leistungen genau berechnet werden, etwa bei Pauschalreisen mit nicht aufgeschlüsselten Einzelpreisen, regeln die Bedingungen.
Umbuchung statt Storno
Manchmal ist es günstiger, eine Reise zu verschieben, als sie ganz abzusagen. ERGO übernimmt Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, die zum selben Zeitpunkt angefallen wären. Die Logik dahinter: Die Versicherung zahlt nie mehr, als der Rücktritt gekostet hätte. Liegt die Umbuchungsgebühr also bei 150 € und die Stornogebühr am selben Tag bei 600 €, ist die Umbuchung für dich und die Versicherung die günstigere Lösung. Wäre die Umbuchung dagegen teurer als das Storno, bleibt die Differenz bei dir.
Die Umbuchung lohnt sich vor allem, wenn der Rücktrittsgrund nur vorübergehend ist, etwa eine Erkrankung, die in einigen Wochen ausgeheilt ist. Kläre vorher telefonisch, ob der Grund versichert ist. Dazu mehr im Abschnitt zur Stornoberatung.
Was die Reiserücktrittsversicherung nicht abdeckt
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet keine Behandlungskosten. Wirst du im Urlaub krank und musst im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus, ist das ein Fall für die Auslandskrankenversicherung. Bei ERGO trägt dieses Risiko die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, die Einzelpolice beginnt laut ERGO ab 24,80 € im Jahr. Was sie leistet und wo die Grenzen liegen, erklärt der Artikel zur ERGO Auslandskrankenversicherung der DKV. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Verlust und Beschädigung von Gepäck. Dafür gibt es eine eigene Reisegepäckversicherung.
Infografik: Bis wann abschließen, und was ist versichert?
Die Abschlussfrist der ERGO Reiserücktrittsversicherung an zwei Beispielen, versicherte und ausgeschlossene Rücktrittsgründe und was die Selbstbeteiligung in Euro bedeutet.
Zwei Buchungen, zwei Fristen
Oben Frühbucher, unten kurzfristige Buchung.
Wie ERGO die Tage im Einzelnen zählt, steht in den Bedingungen.
Stand: 08.10.2026, laut ergo.de
Selbstbeteiligung: 20 Prozent, mindestens 25 € je Person, oder ohne SB
Jede ERGO-Vertragsform gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Mit Selbstbeteiligung ist der Beitrag niedriger, dafür trägst du im Schadenfall einen Teil selbst. Die Regel ist einfach: 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € je versicherter Person.
Wo der Mindestbetrag greift
Die Grenze zwischen Mindestbetrag und Prozentregel liegt bei 125 € Schaden je Person, denn 20 Prozent von 125 € sind genau 25 €. Liegt der Schaden darunter, zahlst du trotzdem 25 €. Bei 100 € Stornokosten trägst du damit ein Viertel selbst. Liegt der Schaden darüber, gelten die 20 Prozent. Das Diagramm zeigt, wie der Eigenanteil mit der Höhe der Stornokosten wächst.
Selbstbeteiligung je Höhe der Stornokosten (eine Person, Tarif mit SB)
Beispiel: Familie mit vier Personen
Bei Familien zählt der Mindestbetrag je Person. Für vier Personen sind es also mindestens 100 €. Angenommen, ihr müsst eine Ferienwohnung stornieren und die Stornogebühr beträgt 400 €, also 100 € je Person. 20 Prozent davon wären 80 €. Weil der Mindestbetrag aber für jede Person greift, liegt euer Eigenanteil bei 100 €. Ihr bekommt 300 € erstattet, das entspricht 75 Prozent des Schadens.
Beispiel: teure Fernreise kurz vor Abreise
Am anderen Ende stehen teure Reisen. Je näher der Abreisetag rückt, desto höher steigt bei vielen Veranstaltern die Stornostaffel. Nimm eine Reise für eine Person zu 4.000 €, bei der kurz vor Abreise 75 Prozent Stornogebühr anfallen. Das sind 3.000 € Schaden. Mit Selbstbeteiligung trägst du 600 € selbst, ohne Selbstbeteiligung nichts davon. Wie hoch die Stornostaffel deines Veranstalters ist, steht in dessen Reisebedingungen.
Mit oder ohne Selbstbeteiligung: die Abwägung
Die Wahl ist ein Tausch: niedriger Beitrag gegen ein höheres Risiko im Schadenfall. Drei Fragen helfen dir bei der Entscheidung.
- Wie teuer sind deine Reisen? Bei einer Städtereise für 300 € geht es im schlimmsten Fall um 60 €. Bei einer Kreuzfahrt für mehrere tausend Euro kann die Selbstbeteiligung vierstellig werden.
- Wie viele Personen reisen mit? Der Mindestbetrag von 25 € gilt je Person. Bei Familien macht er kleine Schäden spürbar teurer.
- Wie wahrscheinlich ist ein Rücktritt? Wer kleine Kinder hat, pflegebedürftige Angehörige betreut oder beruflich wenig planen kann, hat ein höheres Risiko, eine Reise absagen zu müssen.
Wer günstig reist und selten storniert, fährt mit Selbstbeteiligung über die Jahre oft besser. Wer teuer reist oder häufiger mit Absagen rechnen muss, für den kann der höhere Beitrag ohne Selbstbeteiligung die ruhigere Lösung sein. Rechne im Tarifrechner beide Varianten mit denselben Eckdaten. Die Differenz im Beitrag zeigt dir, was dich der Verzicht auf die Selbstbeteiligung kostet. Stell sie dem Eigenanteil gegenüber, den du im ungünstigsten Fall tragen würdest.
💡 Tip
Schau vor dem Abschluss in die Stornostaffel deines Veranstalters. Nimm den höchsten Prozentsatz kurz vor Abreise, rechne ihn auf deinen Reisepreis um und nimm davon 20 Prozent. Das ist dein Eigenanteil im ungünstigsten Fall.
Abschlussfrist: 30 Tage vor Abreise oder 3 Tage nach Buchung
Die sicherste Antwort auf die Frage nach der Frist lautet: am Tag der Buchung. ERGO verlangt, dass du die Reiserücktrittsversicherung am Buchungstag oder spätestens 30 Tage vor Abreise abschließt. Buchst du eine Reise, die in weniger als 30 Tagen beginnt, kannst du die Versicherung nur bei der Buchung oder innerhalb von 3 Tagen danach abschließen.
Warum es die Frist gibt
Versicherer wollen verhindern, dass jemand erst dann abschließt, wenn sich ein Rücktrittsgrund schon abzeichnet. Wer weiß, dass eine Operation ansteht, soll nicht schnell noch eine Police kaufen. Deshalb gilt neben der Frist eine zweite Regel: Ein Ereignis, das beim Abschluss schon eingetreten oder absehbar war, ist nicht versichert. Hältst du die Frist ein, aber der Grund war vorher bekannt, hilft dir der Vertrag in diesem Punkt nicht.
| Situation | Buchung bis Abreise | Bis wann du abschließen kannst |
|---|---|---|
| Frühbucher | mehr als 30 Tage | am Buchungstag, spätestens 30 Tage vor Abreise |
| Kurzfristige Buchung | 30 Tage oder weniger | bei der Buchung oder innerhalb von 3 Tagen danach |
| Last Minute | wenige Tage | bei der Buchung oder innerhalb von 3 Tagen danach, in jedem Fall vor Reisebeginn |
| Rücktrittsgrund schon absehbar | beliebig | kein wirksamer Schutz für diesen Grund, auch wenn die Frist noch läuft |
Reise schon gebucht: Kannst du noch abschließen?
Das hängt davon ab, wie viel Zeit bis zur Abreise bleibt und wann du gebucht hast. Liegen noch mehr als 30 Tage vor dir, kannst du die Versicherung nachholen. Hast du kurzfristig gebucht und sind seit der Buchung mehr als 3 Tage vergangen, ist die Frist verstrichen. Nach Reisebeginn ist ein Abschluss in keinem Fall mehr möglich.
Ein Beispiel: Du buchst im Januar eine Sommerreise mit Abflug am 1. Juli. Dann hast du bis Anfang Juni Zeit, genauer bis 30 Tage vor dem Abflug. Buchst du dagegen am 10. Juni eine Reise ab dem 25. Juni, musst du bis zum 13. Juni abschließen. Rechne die Fristen im Zweifel lieber knapp und schließ früher ab. Wie ERGO die Tage im Einzelnen zählt, steht in den Bedingungen.
Wann der Schutz greift
Neben dem Abschlussdatum zählt bei vielen Versicherungen die Zahlung des ersten Beitrags. Ist der Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Prüfe deshalb im Versicherungsschein, ab wann der Schutz beginnt, und sorg dafür, dass der Beitrag gezahlt ist. Bei Abbuchung vom Konto sollte das Konto gedeckt sein.
Versicherungssumme passend wählen
Mit dem Abschluss legst du auch fest, welcher Reisepreis versichert ist. Er sollte dem vollen vereinbarten Preis entsprechen, für alle versicherten Personen und mit allen gebuchten Leistungen. Ist die Summe zu niedrig, droht eine Unterversicherung. Nach § 75 VVG zur Unterversicherung kann der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert kürzen, wenn die Summe erheblich zu niedrig ist. Wie ERGO das im Einzelnen handhabt, steht in den Bedingungen. Bei der Jahresversicherung solltest du außerdem prüfen, ob die Summe je Reise gilt und ob sie zu deiner teuersten Reise passt.
Einmal, Jahr oder Sparfuchs: Laufzeit, Kündigung und Beiträge
Leistung und Selbstbeteiligung sind in allen drei Vertragsformen gleich geregelt. Was sie unterscheidet, sind Laufzeit, Bindung und Beitrag. Für die Wahl zählt deshalb vor allem, wie oft du reist und wie lange du dich binden willst.
Einmalversicherung: eine Reise, keine Bindung
Die Einmalversicherung gilt für genau die Reise, die du versicherst. Sie hat keine Mindestlaufzeit und endet mit der Reise. Du musst nichts kündigen. Der Beitrag richtet sich nach Reisepreis, Alter, Personenzahl und Selbstbeteiligung. Sie passt, wenn du einmal im Jahr verreist oder eine einzelne teure Reise absichern willst.
Jahresversicherung: alle Reisen des Versicherungsjahres
Die Jahresversicherung deckt die Reisen ab, die du innerhalb des Versicherungsjahres antrittst, im Rahmen der gewählten Versicherungssumme. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Kündigst du nicht spätestens einen Monat vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Das Einstiegsbeispiel von ERGO liegt bei 41 € jährlich für eine Einzelperson bis 40 Jahre und Reisen bis 1.000 €.
Ein Vorteil, der im Alltag zählt: Du musst nicht bei jeder Buchung an eine neue Police denken. Wer spontan bucht, vergisst die Einzelversicherung im Buchungsstress leicht. Bedenke aber: Steigt dein Alter in eine höhere Gruppe, kann der Beitrag bei der Verlängerung steigen. Prüfe deshalb jedes Jahr die Beitragsrechnung.
Sparfuchs: Jahresversicherung mit 24 Monaten Bindung
Die Sparfuchs-Jahresversicherung ist eine Jahresversicherung mit 24 Monaten Mindestlaufzeit. Für die längere Bindung ist der Jahresbeitrag niedriger als bei der normalen Jahresversicherung. Nach den 24 Monaten ist der Vertrag jährlich kündbar. Der Sparfuchs passt, wenn du sicher weißt, dass du in den nächsten zwei Jahren regelmäßig verreist.
Kündigung richtig planen
Die automatische Verlängerung ist der Punkt, an dem viele Jahresverträge länger laufen als gewollt. Trag dir das Vertragsende direkt nach dem Abschluss in den Kalender ein, mit einer Erinnerung mindestens sechs Wochen vorher. So hast du genug Puffer für die Frist von einem Monat. Welche Angaben in die Kündigung gehören und wie du den Zugang nachweist, erklärt der Ratgeber ERGO Reiseversicherung kündigen. Beim Sparfuchs gilt: Vor Ablauf der 24 Monate ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Stornoberatung, Reisearzt und Schadenmeldung
Der teuerste Fehler im Schadenfall ist oft nicht der Rücktrittsgrund selbst, sondern der Zeitpunkt der Stornierung. Stornogebühren steigen, je näher die Abreise rückt. Wer abwartet, ob die Krankheit doch noch abklingt, riskiert eine höhere Gebühr. Ob die Versicherung diese Mehrkosten übernimmt, hängt davon ab, ob das Warten gerechtfertigt war. Versicherte haben die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten. Deshalb lohnt sich ein Anruf, bevor du entscheidest.
Telefonische Stornoberatung
ERGO bietet eine telefonische Stornoberatung an. Dort klärst du, ob dein Grund versichert ist und ob du sofort stornieren oder lieber umbuchen solltest. Die Beratung ersetzt keine Prüfung des Schadens, gibt dir aber eine Orientierung für den richtigen Zeitpunkt. Notiere dir Datum, Uhrzeit und den Inhalt des Gesprächs.
Reisearzt
Zusätzlich steht ein Reisearzt zur Verfügung. Er hilft bei medizinischen Fragen rund um die Reise, etwa ob eine Erkrankung die Reise unzumutbar macht oder welche Impfungen für dein Reiseziel nötig sind. Für den Rücktritt selbst brauchst du trotzdem ein ärztliches Attest deines behandelnden Arztes.
Diese Unterlagen brauchst du für die Schadenmeldung
- Versicherungsschein oder Versicherungsnummer
- Buchungsbestätigung mit Reisepreis und Reisedatum
- Stornorechnung des Veranstalters, der Airline oder des Vermieters
- Nachweis des Rücktrittsgrunds, zum Beispiel ärztliches Attest, Kündigungsschreiben, Polizeibericht oder Ladung
- bei Reiseabbruch: Belege für die Rückreise und eine Aufstellung der nicht genutzten Leistungen
Melde den Schaden zügig und reich Kopien ein, die Originale behältst du. Bei Krankheit fordern Versicherer häufig ein eigenes Formular für das Attest an. Frag danach, bevor du zum Arzt gehst, dann sparst du dir einen zweiten Termin.
Wenn ERGO nicht zahlt
Lehnt die Versicherung die Erstattung ab, frag zunächst schriftlich nach der genauen Begründung und der Klausel, auf die sie sich stützt. Bleibt es bei der Ablehnung, kannst du dich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, und bis zu einem bestimmten Streitwert ist die Entscheidung für den Versicherer bindend. Daneben kannst du eine Beschwerde bei der BaFin als Aufsicht einreichen.
Lohnt sich der Jahresschutz schon bei zwei Reisen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob zwei Reisen im Jahr reichen, hängt von den Reisepreisen, deinem Alter, der Zahl der Personen und der Selbstbeteiligung ab. Eine Faustregel nach Reisezahl greift deshalb zu kurz. Besser ist ein kurzer Vergleich mit deinen eigenen Zahlen.
So rechnest du nach
- Liste alle Reisen der nächsten 12 Monate mit Preis und Zahl der Reisenden.
- Lass dir für jede Reise den Beitrag der Einmalversicherung berechnen.
- Addiere die Beiträge.
- Lass dir die Jahresversicherung mit einer Summe berechnen, die deine teuerste Reise abdeckt.
- Vergleiche beide Werte, jeweils mit und ohne Selbstbeteiligung.
Liegt der Jahresbeitrag unter der Summe der Einzelbeiträge, spricht die Rechnung für die Jahresversicherung. Liegt er darüber, bleibst du bei der Einmalversicherung. Planst du sicher zwei Jahre lang Reisen, rechne zusätzlich den Sparfuchs. Er ist pro Jahr günstiger, bindet dich aber 24 Monate.
Wer eher zur Jahresversicherung greift
- Familien mit mehreren Urlauben im Jahr, bei denen sich die Einzelbeiträge schnell summieren.
- Vielreisende, die neben dem Haupturlaub Wochenendtrips und Städtereisen buchen.
- Spontane Bucher, die bei Last-Minute-Angeboten nicht jedes Mal an die 3-Tage-Frist denken wollen.
Wer bei der Einmalversicherung bleibt
Wer nur einmal im Jahr verreist, braucht keinen Jahresvertrag. Dasselbe gilt, wenn du dich nicht 12 oder 24 Monate binden willst oder deine Reisen sehr unterschiedlich teuer sind. Die Einmalversicherung endet mit der Reise, eine Kündigung ist nicht nötig.
Vorher prüfen: Bist du schon versichert?
Bevor du einen neuen Vertrag abschließt, lohnt der Blick in bestehende Verträge. Manche Kreditkarten enthalten einen Reiserücktrittsschutz, oft verbunden mit der Bedingung, dass du die Reise mit der Karte bezahlst. Welche Leistungen dort üblich sind und worauf du achten solltest, erklärt der Ratgeber zur Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung. Gleiche Leistungen, Summen und Selbstbeteiligung mit deinem Bedarf ab, dann weißt du, ob eine zusätzliche Police sinnvoll ist.
Wer mehr als den Rücktritt absichern will, kann bei ERGO auch ein Paket aus Reiserücktritt, Auslandskrankenversicherung und Reisegepäckversicherung wählen. Welche Bausteine es gibt und wie sie zusammenspielen, zeigt die Übersicht zur Reiseversicherung von ERGO.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der ERGO Reiserücktrittsversicherung?
In Tarifen mit Selbstbeteiligung trägst du 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je versicherter Person. Du kannst jede Vertragsform auch ohne Selbstbeteiligung abschließen, dann ist der Beitrag höher.
Meine Reise ist schon gebucht. Kann ich die Versicherung noch abschließen?
Ja, wenn noch mehr als 30 Tage bis zur Abreise bleiben. Bei Reisen, die in 30 Tagen oder weniger beginnen, geht es nur bei der Buchung oder innerhalb von 3 Tagen danach. Nach Reisebeginn ist kein Abschluss mehr möglich.
Lohnt sich die Jahresversicherung schon bei zwei Reisen?
Das hängt von Reisepreisen, Alter, Personenzahl und Selbstbeteiligung ab. Lass dir die Einmalbeiträge für alle geplanten Reisen berechnen und vergleiche die Summe mit dem Beitrag der Jahresversicherung.
Ist der Reiseabbruch bei ERGO mitversichert?
Ja. Alle drei Vertragsformen enthalten den Reiseabbruch. Erstattet werden Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen, wenn der Abbruch einen versicherten Grund hat.
Was ist die Sparfuchs-Jahresversicherung?
Eine Jahresversicherung mit 24 Monaten Mindestlaufzeit. Für die längere Bindung ist der Jahresbeitrag niedriger. Nach den 24 Monaten ist der Vertrag jährlich kündbar.
Zahlt ERGO, wenn ich mich von meinem Partner trenne?
Nein. Die Trennung gehört zu den Gründen, die ERGO ausdrücklich nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind suchtbedingte Erkrankungen sowie Streik oder Krieg im Zielland.











