Pfandkredit und Pfandleihe: Kosten, Fristen und deine Rechte

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Pfandkredit und Pfandleihe: Kosten, Fristen und deine Rechte

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Das Wichtigste in Kürze

  • So funktioniert der Pfandkredit: Verstehe den Ablauf vom Pfandschein bis zur Einlösung und warum das Pfand die Sicherheit ist.
  • Kein Verbraucherdarlehen: Erfahre, warum § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB den Pfandkredit aus dem Verbraucherkreditrecht herausnimmt.
  • Gesetzliche Höchstkosten: Überblick über 1 Prozent Zins pro Monat und die Vergütungsstaffel von 1,00 bis 6,50 Euro.
  • Rechenbeispiele in Euro: Vergleiche, was 15, 150 und 300 Euro Pfandkredit in drei Monaten höchstens kosten dürfen.
  • Fristen und Verwertung: Lerne die drei Monate Mindestlaufzeit, den Monat Wartefrist und die sechs Monate bis zur Versteigerung.
  • Infografik zum Mitrechnen: Sieh Preisdeckel, Kostenquote und alle Fristen in einer bedienbaren Grafik mit Fundstellen.
  • Welche Gegenstände taugen: Erfahre, welche Angaben der Pfandleiher erfassen muss und wie Fahrzeuge gesondert abgerechnet werden.
  • Erlaubnis und Aufsicht: Verstehe, warum § 34 Abs. 1 GewO eine Erlaubnis verlangt und was beim Rückkauf verboten ist.
  • Eignung und Grenzen: Finde heraus, für welche Lagen die kurze Laufzeit passt und wo der Pfandkredit nicht hingehört.
  • Alternativen im Vergleich: Vergleiche Pfandkredit, Ratenkredit und Bürgschaft nach Haftung, Laufzeit und Bonitätsprüfung.
  • Quellen und Rechtsstand: Alle Angaben stammen aus dem Gesetzestext, Rechtsstand ist der 19. Oktober 2026.

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So funktioniert der Pfandkredit

Beim Pfandkredit bringst du einen Wertgegenstand in ein Pfandhaus, lässt ihn schätzen und bekommst dafür Geld. Der Gegenstand bleibt beim Pfandleiher, bis du das Darlehen samt Zinsen und Vergütung zurückzahlst. Danach erhältst du ihn zurück. Rechtlich ist das ein Gelddarlehen nach § 488 BGB, gesichert durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache nach §§ 1204 und 1205 BGB. Die Übergabe des Gegenstands ist dabei nicht Nebensache, sondern Voraussetzung: Ohne Besitzübergang entsteht kein Faustpfand.

Dieser Artikel erklärt, was ein Pfandkredit kosten darf, welche Fristen gelten und welche Rechte du im Verwertungsfall hast. Das Besondere an diesem Thema: Die Preise sind nicht Verhandlungssache, sondern staatlich festgesetzt. Die Pfandleiherverordnung nennt Höchstbeträge in Euro und Prozent. Dadurch lässt sich hier rechnen, während bei vielen anderen Kreditthemen nur Spannen und Schätzungen bleiben.

Am Ende kannst du zwei Dinge entscheiden: ob die kurze Laufzeit und die Kostenstruktur zu deiner Lage passen und woran du einen Vertrag erkennst, der von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Eine Empfehlung für oder gegen einen bestimmten Anbieter findest du hier nicht, und auch keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Der Pfandleiher schätzt zuerst den Wert des Gegenstands. Maßgeblich ist dabei nicht der Neupreis und nicht der Preis, den du selbst gezahlt hast, sondern der Betrag, den der Gegenstand bei einer Verwertung voraussichtlich bringt. Die Schätzung des Wertes gehört nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleiherverordnung zu den Kosten des Geschäftsbetriebs und wird über die monatliche Vergütung abgegolten. Ein gesondertes Honorar dafür ist nicht vorgesehen.

Kommt der Vertrag zustande, muss der Pfandleiher dir unverzüglich einen Pfandschein aushändigen. Das steht in § 6 Abs. 1 der Pfandleiherverordnung. Der Schein ist unterzeichnet, gut lesbar und enthält nach § 6 Abs. 2 unter anderem die laufende Nummer des Vertrags, das Datum des Vertragsschlusses, deine Personalien, Betrag und Fälligkeit des Darlehens, die Bezeichnung des Pfands und die Geschäftsbedingungen. Wird der Vertrag später verlängert oder geändert, bekommst du nach § 6 Abs. 3 einen neuen Pfandschein.

Deine Personalien erfasst der Pfandleiher nicht freiwillig, sondern weil § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Pfandleiherverordnung es vorschreibt. Aufzuzeichnen sind Name und Vorname, Geburtstag, Wohnort und Wohnung, außerdem die Art des Ausweises und die ausstellende Behörde. Deshalb brauchst du im Pfandhaus einen Ausweis. Bringt jemand anderes den Gegenstand für dich, muss dieser Überbringer nach § 5 Abs. 2 eine schriftliche Vollmacht von dir vorlegen, sonst darf der Pfandleiher das Pfand nicht annehmen.

Während der Laufzeit bleibt der Gegenstand verwahrt und versichert. Zahlst du das Darlehen samt Kosten zurück, erlischt das Pfandrecht mit der Rückgabe nach § 1253 Abs. 1 BGB. Den Anspruch auf Rückgabe gegen Befriedigung des Pfandgläubigers regelt § 1223 Abs. 2 BGB. Zahlst du nicht, darf der Pfandleiher den Gegenstand verwerten, allerdings erst nach den Fristen, die weiter unten stehen.

📌 Good to know

Der Pfandleiher darf sich wegen seiner Forderungen ausschließlich aus dem Pfand befriedigen. Diese Vereinbarung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Pfandleiherverordnung Pflicht, sonst darf er das Pfand gar nicht annehmen. Reicht der Erlös der Versteigerung nicht aus, bleibt keine Restschuld bei dir. Es gibt also keine Nachforderung, kein Inkasso und keine Zwangsvollstreckung in dein übriges Vermögen.

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Warum der Pfandkredit kein Verbraucherdarlehen ist

Für Ratenkredite an Verbraucher gelten die §§ 491 ff. BGB mit ihren Schutzvorschriften. Der Pfandkredit fällt nicht darunter, und zwar aus einem einzigen, klar benannten Grund. § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB nimmt Verträge aus, „bei denen sich die Haftung des Darlehensnehmers auf eine dem Darlehensgeber zum Pfand übergebene Sache beschränkt“. Genau diese Haftungsbeschränkung schreibt § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Pfandleiherverordnung dem Pfandleiher vor. Die beiden Vorschriften greifen also ineinander.

Diese Einordnung hat Folgen in beide Richtungen, und du solltest beide kennen. Zum Vorteil wird sie dort, wo das Verbraucherkreditrecht Pflichten für dich mitbringt. Zum Nachteil wird sie dort, wo es dich schützt.

Was dadurch entfällt

Die §§ 491a bis 495 BGB gelten nicht. Damit gibt es kein vorvertragliches Informationsblatt nach § 491a BGB und kein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach § 495 BGB. Ein Pfandkredit ist mit der Übergabe und der Auszahlung verbindlich. Auch ein effektiver Jahreszins muss nicht genannt werden: § 16 Abs. 1 der Preisangabenverordnung verlangt diese Angabe nur von Unternehmern, die Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 BGB anbieten. Steht auf einem Pfandschein kein Effektivzins, ist das kein Versäumnis, sondern folgt aus dem Gesetz.

Ebenso entfällt die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. § 505a Abs. 1 BGB verlangt diese Prüfung vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags. Weil der Pfandkredit keiner ist, gilt die Pflicht hier nicht. Das ist der sachliche Kern hinter der verbreiteten Aussage, beim Pfandhaus werde „nicht nach der SCHUFA gefragt“: Die Sicherheit liegt im Gegenstand, nicht in deiner Zahlungsfähigkeit. Eine Zusage ist das jedoch nicht. Ob ein Pfandleiher darüber hinaus Auskünfte einholt, entscheidet er selbst, und dieser Artikel verspricht dir nichts dazu. Wie Auskünfte und Scores grundsätzlich funktionieren, steht ausführlich in unserem Beitrag SCHUFA erklärt.

Und was ein Pfandkredit nicht ist

Ein Sachdarlehen ist der Pfandkredit nicht, auch wenn eine Sache im Spiel ist. § 607 Abs. 2 BGB stellt klar, dass die Vorschriften über das Sachdarlehen auf die Überlassung von Geld keine Anwendung finden. Beim Pfandkredit fließt Geld zu dir, und der Gegenstand dient nur als Sicherheit. Der Vertragstyp ist deshalb das Gelddarlehen nach § 488 BGB mit einem Pfandrecht nach §§ 1204 ff. BGB daneben.

Ein Verkauf ist er ebenfalls nicht. Du bleibst Eigentümer des Gegenstands, der Pfandleiher wird nur Pfandgläubiger und Besitzer. Das unterscheidet den Pfandkredit von Modellen, bei denen du verkaufst und ein Rückkaufsrecht erhältst. Solche Modelle sind bei beweglichen Sachen sogar verboten, dazu steht unten mehr.

📌 Good to know

Kein Widerrufsrecht, kein vorvertragliches Informationsblatt, kein effektiver Jahreszins: Diese drei Schutzmechanismen des Verbraucherkreditrechts greifen beim Pfandkredit nicht. An ihre Stelle treten die Vorgaben der Pfandleiherverordnung, die mit Höchstbeträgen, Mindestfristen, Versicherungspflicht und Pfandschein arbeitet. Der Schutz ist also vorhanden, er sieht nur anders aus als bei einem Ratenkredit.

Was der Pfandkredit kosten darf

Hier liegt die Besonderheit dieses Themas. Die Preise für einen Pfandkredit sind nicht Marktergebnis, sondern Verordnungsrecht. § 10 Abs. 1 der Pfandleiherverordnung nennt drei Positionen und begrenzt jede davon. Der Pfandleiher darf höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen: einen monatlichen Zins von einem Prozent des Darlehensbetrags, eine Vergütung für die Kosten des Geschäftsbetriebs nach der Anlage zur Verordnung und die notwendigen Kosten der Verwertung. Mehr ist nicht zulässig.

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Die Vergütung deckt dabei ausdrücklich die Aufbewahrung, die Versicherung und die Schätzung des Wertes ab. Zwei Posten sind laut § 10 Abs. 2 davon ausgenommen und können gesondert anfallen: Prämien für eine besondere Versicherung, die du selbst verlangst, und die Kosten eines Gutachtens über den Wert des Pfands. Alles andere, was ein Pfandhaus an Verwaltungsaufwand hat, steckt in der Vergütungsstaffel.

Die Vergütungsstaffel der Anlage zu § 10

Die Anlage zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleiherverordnung staffelt die monatliche Vergütung nach der Höhe des Darlehens. Die folgende Tabelle gibt diese Staffel wieder und ergänzt den monatlichen Zins von einem Prozent, damit du beide Positionen zusammen siehst.

Darlehen bis einschließlich Monatliche Vergütung höchstens Monatlicher Zins höchstens
15,00 € 1,00 € 1 % des Darlehens, hier 0,15 €
30,00 € 1,50 € 1 % des Darlehens, hier 0,30 €
50,00 € 2,00 € 1 % des Darlehens, hier 0,50 €
100,00 € 2,50 € 1 % des Darlehens, hier 1,00 €
150,00 € 3,50 € 1 % des Darlehens, hier 1,50 €
200,00 € 4,50 € 1 % des Darlehens, hier 2,00 €
250,00 € 5,50 € 1 % des Darlehens, hier 2,50 €
300,00 € 6,50 € 1 % des Darlehens, hier 3,00 €
über 300,00 € freie Vereinbarung, keine gesetzliche Obergrenze 1 % des Darlehens, ohne Betragsgrenze

Die letzte Zeile ist die wichtigste. Die Anlage sagt wörtlich: „Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.“ Oberhalb von 300 Euro schützt dich die Verordnung also nur noch beim Zins. Die Vergütung wird dort zum Verhandlungsgegenstand und steht in den Geschäftsbedingungen, die nach § 6 Abs. 2 auf dem Pfandschein stehen müssen. Bei größeren Summen lohnt es sich deshalb, genau diese Position zu lesen, denn sie ist der Teil der Rechnung, der nach oben offen ist.

Drei Regeln, die leicht übersehen werden

Erstens darf der Pfandleiher sich die Leistungen aus § 10 Abs. 1 nicht im Voraus gewähren lassen. Das steht in § 10 Abs. 3 der Pfandleiherverordnung. Zins und Vergütung werden also bei der Rückzahlung fällig und nicht von der Auszahlung abgezogen. Wird dir eine Summe ausgezahlt, die bereits um die Kosten gekürzt ist, weicht das vom Verordnungstext ab.

Zweitens sind Zins und Vergütung bei einer Rückzahlung in Teilbeträgen nach dem noch geschuldeten Teil des Darlehens zu berechnen. So steht es in § 10 Abs. 1 Satz 2. Tilgst du zwischendurch einen Teil, sinken beide Positionen für die restliche Zeit.

Drittens darf ein angefangener Monat nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 als voller Monat gerechnet werden. Löst du einen Tag nach Monatsbeginn ein, zahlst du den ganzen Monat. Der Tag der Darlehenshingabe darf nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 dagegen nur mitgerechnet werden, wenn du am selben Tag zurückzahlst. Wer kurz vor einem Monatswechsel einlöst, spart deshalb unter Umständen eine ganze Monatsrate an Zins und Vergütung.

💡 Tip

Lies auf dem Pfandschein vier Dinge nach: den Darlehensbetrag, das Fälligkeitsdatum, den monatlichen Zinssatz und die monatliche Vergütung. Rechne die beiden Kostenpositionen für deine geplante Laufzeit zusammen und vergleiche das Ergebnis mit den Höchstbeträgen aus der Tabelle oben. Weicht etwas ab, frag im Pfandhaus nach der Rechtsgrundlage. Teilzahlungen während der Laufzeit senken nach § 10 Abs. 1 Satz 2 beide Positionen.

Rechenbeispiele: Was am Ende zu zahlen ist

Aus den beiden Höchstbeträgen lässt sich die Rechnung vollständig aufstellen. Die Formel lautet: Darlehen mal ein Prozent mal Zahl der Monate, dazu die Vergütung der passenden Stufe mal Zahl der Monate. Die folgende Grafik zeigt das Ergebnis für drei Monate Laufzeit, also für die kürzeste nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Pfandleiherverordnung zulässige Frist.

Was ein Pfandkredit höchstens kosten darf, je Darlehensbetrag

0 %5 %10 %15 %20 %25 %23 %15 €18 %30 €15 %50 €10,5 %100 €10 %150 €9,75 %200 €9,6 %250 €9,5 %300 €DarlehensbetragHöchstkosten nach § 10 PfandlV, 3 Monate, in Prozent des Darlehens
Eigene Berechnung aus § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Pfandleiherverordnung samt Anlage, Stand: 19.10.2026. Dargestellt sind die gesetzlichen Höchstbeträge bei drei Monaten Laufzeit ohne Verwertungskosten, kein effektiver Jahreszins. Je kleiner die Summe, desto schwerer wiegt die feste monatliche Vergütung.

Das Muster ist deutlich: Je kleiner das Darlehen, desto schwerer wiegen die Kosten. Bei 15 Euro Darlehen summieren sich Zins und Vergütung in drei Monaten auf 3,45 Euro, also auf 23 Prozent der ausgezahlten Summe. Bei 300 Euro sind es 28,50 Euro, also 9,5 Prozent. Der Grund liegt in der Struktur der Staffel: Die Vergütung ist ein fester Monatsbetrag pro Stufe und wächst nicht mit dem Darlehen mit. Der Zins von einem Prozent verhält sich dagegen proportional.

Die zweite Grafik trennt beide Positionen auf. Sie zeigt, wie groß der Anteil der Vergütung an den Gesamtkosten ist und wie klein der Zins daneben ausfällt.

Woraus die Kosten bestehen: Anteil von Zins und Vergütung

0 %20 %40 %60 %80 %100 %87,0 %15 € Darlehen3,45 € Kosten80,0 %50 € Darlehen7,50 € Kosten70,0 %150 € Darlehen15,00 € Kosten68,4 %300 € Darlehen28,50 € KostenZins, 1 % pro MonatVergütung nach der Anlage, fester Monatsbetrag
Eigene Berechnung aus § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Pfandleiherverordnung samt Anlage, Stand: 19.10.2026, Laufzeit drei Monate, Höchstbeträge. Bei 15 Euro Darlehen stammen 3,00 Euro der 3,45 Euro Gesamtkosten aus der Vergütung, bei 300 Euro sind es 19,50 Euro von 28,50 Euro. Der Zinsanteil wächst mit der Darlehenshöhe.

Ein Rechenbeispiel im Detail

Nimm an, du erhältst 300 Euro und löst nach drei Monaten ein. Der Zins beträgt ein Prozent von 300 Euro, also 3,00 Euro pro Monat und 9,00 Euro für drei Monate. Die Vergütung liegt bei der Stufe "bis einschließlich 300,00 Euro", also bei höchstens 6,50 Euro pro Monat und 19,50 Euro für drei Monate. Zusammen zahlst du maximal 28,50 Euro zusätzlich zur Rückzahlung der 300 Euro, insgesamt also 328,50 Euro. Verwertungskosten fallen nicht an, weil du einlöst.

Jetzt dieselbe Laufzeit bei 150 Euro: 1,50 Euro Zins pro Monat ergeben 4,50 Euro, die Vergütung der Stufe bis 150 Euro liegt bei 3,50 Euro pro Monat und damit bei 10,50 Euro. Zusammen sind das 15,00 Euro, also 10 Prozent der ausgezahlten Summe. Du zahlst 165,00 Euro zurück. Halbierst du das Darlehen gegenüber dem ersten Beispiel, sinken die Kosten nicht um die Hälfte, sondern nur von 28,50 auf 15,00 Euro.

Ein Wort zur Einordnung dieser Zahlen. Rechnest du die Kostenquote von 9,5 Prozent für drei Monate schlicht auf zwölf Monate hoch, landest du bei 38 Prozent. Diese Hochrechnung ist eine Faustzahl zur Größenordnung und kein effektiver Jahreszins im Sinne des § 16 der Preisangabenverordnung. Sie berücksichtigt weder die vorgeschriebene Berechnungsformel noch unterjährige Effekte. Der Sollzins ist allein das ein Prozent pro Monat aus § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Pfandleiherverordnung. Die beiden Größen gehören nicht in einen Satz und dürfen nicht verwechselt werden.

Alle hier genannten Beträge sind gesetzliche Höchstwerte. Ein Pfandleiher darf weniger verlangen, mehr nicht. Was im Einzelfall tatsächlich berechnet wird, steht in den Geschäftsbedingungen auf deinem Pfandschein.

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Fristen, Verwertung und deine Rechte

Die Pfandleiherverordnung schreibt nicht nur Preise fest, sondern auch Zeiträume. Diese Fristen sind dein eigentlicher Schutz, denn sie geben dir Zeit zwischen dem Ende der Laufzeit und dem Verlust des Gegenstands. Die folgende Übersicht fasst sie zusammen.

Frist Was gilt Fundstelle
Mindestlaufzeit Für die Fälligkeit des Darlehens darf keine kürzere Frist als drei Monate vereinbart werden § 5 Abs. 1 Satz 2 PfandlV
Wartefrist Verwertung frühestens einen Monat nach Fälligkeit des gesamten Darlehens § 9 Abs. 1 PfandlV
Verkaufsandrohung Der Verkauf ist vorher anzudrohen und darf erst einen Monat nach der Androhung erfolgen § 1234 BGB
Verwertungsfrist Verwertung spätestens sechs Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung § 9 Abs. 2 PfandlV
Bekanntmachung Die Versteigerung ist mindestens eine und höchstens zwei Wochen vorher bekanntzumachen § 9 Abs. 4 PfandlV
Überschuss Nach Ablauf des Verwertungsjahres bleiben drei Jahre, um den Überschuss anzumelden § 34 Abs. 3 GewO, § 5 Abs. 1 Nr. 2 PfandlV

So läuft die Verwertung ab

Zahlst du zur Fälligkeit nicht, darf der Pfandleiher nicht sofort verwerten. Nach § 9 Abs. 1 der Pfandleiherverordnung muss er mindestens einen Monat nach Fälligkeit des gesamten Darlehens warten. Früher darf er nur verwerten, wenn du nach Eintritt der Fälligkeit zustimmst. Hinzu kommt § 1234 BGB: Der Verkauf ist dir vorher anzudrohen, unter Angabe des Geldbetrags, wegen dessen verkauft werden soll, und er darf erst einen Monat nach dieser Androhung erfolgen.

Die Verwertung erfolgt durch öffentliche Versteigerung. Das ergibt sich aus § 1235 Abs. 1 BGB und aus § 9 Abs. 4 der Pfandleiherverordnung, der die Bekanntmachung regelt. Der Pfandleiher muss die Versteigerung mindestens eine Woche und höchstens zwei Wochen vorher bekanntmachen, und zwar in einer Tageszeitung, einer sonstigen Zeitung oder auf seiner Homepage. Die Bekanntmachung muss Ort und Zeit der Versteigerung, die allgemeine Bezeichnung der Pfänder, den Namen oder die Firma des Pfandleihers, die Vertragsnummern und den Zeitraum der Verpfändungen enthalten.

Verwerten muss er außerdem zügig. Nach § 9 Abs. 2 hat er das Pfand spätestens sechs Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten. Die zuständige Behörde kann diese Frist auf Antrag aus wichtigem Grund verlängern, und bei gerichtlichen oder behördlichen Hindernissen ist sie gehemmt. Verlangst du selbst eine andere Verwertungsfrist und wird sie vereinbart, gilt nach § 9 Abs. 3 die Sechsmonatsregel nicht.

Der Überschuss gehört dir

Bringt die Versteigerung mehr ein, als der Pfandleiher zur Deckung von Darlehen, Zins, Vergütung und notwendigen Verwertungskosten braucht, steht dir der Rest zu. § 1247 BGB formuliert das so: Soweit der Erlös dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als vom Eigentümer berichtigt, im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfands. Der Überschuss ist also wirtschaftlich dein Geld.

Aber er verfällt, wenn du ihn nicht abrufst. Nach § 34 Abs. 3 der Gewerbeordnung verfällt der Erlös zugunsten des Landesfiskus, wenn nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet wurde, drei Jahre verstrichen sind und kein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat. § 11 Abs. 1 der Pfandleiherverordnung verpflichtet den Pfandleiher, solche Überschüsse spätestens einen Monat nach Ablauf dieser Frist an die zuständige Behörde abzuführen. Wurde dein Pfand versteigert, solltest du dich also aktiv nach einem Überschuss erkundigen.

💡 Tip

Notiere dir nach einer Versteigerung das Jahr der Verwertung und frage beim Pfandleiher nach der Höhe des Erlöses. Die Dreijahresfrist nach § 34 Abs. 3 der Gewerbeordnung beginnt erst mit dem Ablauf dieses Jahres, du hast also Zeit. Wer den Überschuss nie anmeldet, verliert ihn an die Landeskasse, ohne dass ihn jemand daran erinnern müsste.

Infografik: Preisdeckel, Kostenquote und Fristen

Die Grafik fasst die Zahlen dieses Ratgebers zusammen. Fahre über die Werte oder tippe sie an, um Fundstelle und Rechenweg zu sehen. Alle Angaben sind gesetzliche Höchstbeträge und Fristen aus dem Verordnungstext, keine Marktpreise und kein Angebot. Rechtsstand 19. Oktober 2026.

Finalarm Infografik · interaktiv
Pfandkredit: Preisdeckel, Kostenquote, Fristen
Was die Pfandleiherverordnung an Zins und Vergütung höchstens zulässt, warum kleine Summen relativ teuer sind und welche Fristen vom Vertragsschluss bis zur Versteigerung laufen.
1 %
Zins je Monat, höchstens
ohne Betragsgrenze
6,50 €
höchste monatliche Vergütung der Staffel
nur bis 300 Euro Darlehen
3 Monate
Mindestlaufzeit bis zur Fälligkeit
kürzer nicht vereinbar
23,0 %
Kosten bei 15 Euro über drei Monate
9,5 Prozent bei 300 Euro
Ansicht:

Monatliche Vergütung nach der Staffel der Verordnung

Die Vergütung deckt die Kosten des Geschäftsbetriebs ab, also Aufbewahrung, Versicherung und Schätzung. Sie ist ein fester Monatsbetrag je Stufe und steigt nicht gleichmäßig mit dem Darlehen.

Höchstbetrag der monatlichen Vergütung je Darlehensstufe
bis 15 €
1,00 €
bis 30 €
1,50 €
bis 50 €
2,00 €
bis 100 €
2,50 €
bis 150 €
3,50 €
bis 200 €
4,50 €
bis 250 €
5,50 €
bis 300 €
6,50 €
Keine Vorauszahlung
Nach § 10 Absatz 3 der Pfandleiherverordnung darf sich der Pfandleiher Zins und Vergütung nicht im Voraus gewähren lassen.
Teilrückzahlung senkt beides
Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 sind Zins und Vergütung nur auf den noch geschuldeten Teil des Darlehens zu berechnen. Ein angefangener Monat darf nach § 10 Absatz 4 Nummer 2 als voller Monat gerechnet werden.

Anlage zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 der Pfandleiherverordnung, alle acht Stufen wortgetreu. Über 300 Euro unterliegt die monatliche Vergütung nach Anlage Nummer 1 Satz 2 der freien Vereinbarung. Gesetzliche Höchstbeträge, keine Marktpreise. Quelle: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 19.10.2026.

Quellen: Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976, BGBl. I S. 1334, zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 11. Dezember 2024, BGBl. 2024 I Nr. 411 — gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026 · §§ 488, 491, 1204, 1205, 1223, 1234, 1235, 1247, 1253 BGB — gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026 · § 34 Gewerbeordnung — gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026 · § 16 Preisangabenverordnung — gesetze-im-internet.de, abgerufen 19.10.2026 · Kostenquoten und Rechenbeispiele: eigene Berechnung aus § 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Pfandleiherverordnung samt Anlage, gesetzliche Höchstbeträge und keine Marktpreise
Stand: 19.10.2026

Welche Gegenstände infrage kommen

Die Pfandleiherverordnung nennt keine Liste erlaubter Gegenstände. Sie regelt stattdessen, was aufzuzeichnen ist, und daraus lässt sich ablesen, womit Pfandhäuser typischerweise arbeiten. § 3 Abs. 2 Nr. 8 verlangt die Bezeichnung des Pfands nach Zahl und Art sowie die zur Unterscheidung geeigneten Angaben, etwa Maß, Fabrikmarke und Fabriknummer. Für Gold- und Silbersachen sind Gewicht und ein etwaiger Feingehaltsstempel zu erfassen. Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind Art, Hersteller und Typ, das amtliche Kennzeichen, die Fabriknummern von Fahrgestell und Motor, die Anzahl der Ersatzreifen und bei Lastkraftwagen die Nutzlast anzugeben.

Praktisch folgt daraus: Infrage kommen bewegliche, übergebbare Sachen mit einem Verwertungswert, der sich schätzen lässt und der die Kosten der Aufbewahrung trägt. Immobilien sind ausgeschlossen, weil ein Faustpfand nach § 1205 BGB die Übergabe voraussetzt. Gegenstände, die dir nicht gehören, ebenfalls, denn das Pfandrecht wird nach § 1205 Abs. 1 BGB vom Eigentümer bestellt.

Fahrzeuge werden anders abgerechnet

Bei Fahrzeugen erlaubt die Anlage zu § 10 der Pfandleiherverordnung eine Besonderheit. Neben der monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden. Diese tägliche Vergütung ist in der Verordnung nicht mit einem Höchstbetrag belegt. Bei einem Fahrzeugpfand sollte dir deshalb klar sein, welcher Tagessatz vereinbart ist und wie er sich über die Laufzeit summiert. Willst du das Fahrzeug behalten und stattdessen finanzieren, schau dir einen Autokredit an.

Verwahrung und Versicherung

Für die Zeit, in der der Gegenstand beim Pfandleiher liegt, gilt eine doppelte Absicherung. § 1215 BGB verpflichtet den Pfandgläubiger zur Verwahrung des Pfands. Und § 8 der Pfandleiherverordnung verlangt, dass er das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung versichert. Der doppelte Darlehensbetrag ist dabei eine Untergrenze und kein Ersatz für den tatsächlichen Wert. Ist dein Gegenstand deutlich mehr wert als das doppelte Darlehen, kannst du nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 eine besondere Versicherung verlangen, deren Prämie dann gesondert anfällt.

Jedes Pfand ist nach § 7 der Pfandleiherverordnung mit der Nummer des Pfandleihvertrags zu versehen, die auch auf deinem Pfandschein steht. Bezieht sich ein Pfandschein auf mehrere Gegenstände, darf die Nummer auf einer gemeinsamen Umhüllung vermerkt sein.

Erlaubnis, Aufsicht und das Rückkauf-Verbot

Pfandleihe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit das zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Versagt wird sie, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, oder wenn er die erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

Wer ohne diese Erlaubnis arbeitet, handelt ordnungswidrig. § 144 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e der Gewerbeordnung erfasst diesen Fall, und § 144 Abs. 4 sieht dafür eine Geldbuße bis zu fünftausend Euro vor. Verstöße gegen die Pfandleiherverordnung selbst sind in § 12a der Verordnung aufgeführt, von den Aufzeichnungspflichten über den Pfandschein und die Versicherung bis zu Zinsen, Kosten und Vergütungen. Sie werden über § 144 Abs. 2 Nr. 1b der Gewerbeordnung geahndet, mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro.

Ankauf mit Rückkaufsrecht ist verboten

Neben dem Pfandkredit gibt es Angebote, die wirtschaftlich ähnlich aussehen, rechtlich aber etwas anderes sind: Du verkaufst einen Gegenstand und erhältst das Recht, ihn später zurückzukaufen. Für bewegliche Sachen ist dieses Modell gewerbsmäßig verboten. § 34 Abs. 4 der Gewerbeordnung lautet: "Der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts ist verboten." Ein Verstoß ist nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro belegt werden.

Der Unterschied ist für dich erheblich. Beim Pfandkredit bleibst du Eigentümer, die Haftung beschränkt sich auf das Pfand und die Kosten sind durch § 10 der Pfandleiherverordnung begrenzt. Bei einem Verkauf mit Rückkaufsrecht wärst du nicht mehr Eigentümer, und die Höchstbeträge der Pfandleiherverordnung griffen nicht, weil gar kein Darlehen vorliegt. Wird dir ein Vertrag als Kauf mit Rückkaufsrecht vorgelegt, ist das deshalb ein Anlass, genau hinzusehen. Wie man unseriöse Angebote in diesem Bereich allgemein erkennt, beschreiben wir im Beitrag Warnsignale bei Kredit ohne SCHUFA.

Zur Rechtsnatur gehört auch ein kleiner Hinweis zur Verwertung: Verstößt der Pfandleiher gegen bestimmte Vorschriften, etwa gegen die Pflicht zur öffentlichen Versteigerung nach § 1235 BGB, ist die Veräußerung nach § 1243 Abs. 1 BGB nicht rechtmäßig. Verletzt er eine andere für den Verkauf geltende Vorschrift, ist er nach § 1243 Abs. 2 BGB bei Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet.

Eignung und Grenzen

Der Pfandkredit hat ein enges Einsatzprofil, und das lässt sich aus den Regeln ableiten, nicht aus Werbeversprechen. Die Mindestlaufzeit beträgt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Pfandleiherverordnung drei Monate. Die Kostenquote ist auf diese kurze Zeit bezogen niedrig in Euro, aber hoch in Prozent. Die Haftung endet am Pfand. Und es gibt keine Bonitätsprüfungspflicht, weil kein Verbraucherdarlehen vorliegt.

Wo die Konstruktion passt

Sie passt, wenn drei Bedingungen zusammenkommen. Erstens ist der Bedarf klein und zeitlich klar begrenzt, weil du weißt, wann Geld hereinkommt. Zweitens hast du einen Gegenstand, auf den du für diese Zeit verzichten kannst und dessen Verlust du im schlechtesten Fall tragen würdest. Drittens ist dir wichtig, dass keine Restschuld entstehen kann, weil § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Pfandleiherverordnung die Befriedigung auf das Pfand beschränkt. Diese dritte Eigenschaft hat kaum eine andere Kreditform.

Wo sie nicht passt

Sie passt nicht für laufende Kosten, denn eine Verlängerung nach § 6 Abs. 3 kostet jedes Mal erneut Zins und Vergütung. Sie passt nicht für größere Summen über längere Zeit, weil die Kostenquote pro Monat deutlich über dem liegt, was Ratenkredite üblicherweise kosten, und weil oberhalb von 300 Euro die Vergütung der freien Vereinbarung unterliegt. Und sie passt nicht, wenn der verpfändete Gegenstand für dich unverzichtbar ist, denn am Ende der Fristenkette steht die öffentliche Versteigerung. Für laufende Zahlungen ist ein Girokonto der passende Ort.

Ein weiterer Punkt wird oft übersehen. Weil kein Verbraucherdarlehen vorliegt, fehlen dir die Rechte aus den §§ 491a bis 495 BGB. Du kannst nicht widerrufen, und du bekommst kein standardisiertes Informationsblatt, mit dem sich Angebote vergleichen ließen. Der Vergleich läuft deshalb über die Geschäftsbedingungen auf dem Pfandschein, und den musst du selbst rechnen. Die Tabelle und die Grafiken weiter oben geben dir dafür den Maßstab.

Wenn du grundsätzlich überlegst, ob eine Kreditaufnahme der richtige Weg ist, hilft unser Überblick Kredit aufnehmen bei der Einordnung. Für kurzfristige Angebote mit Bonitätsbezug lohnt zusätzlich ein Blick auf Sofortkredit ohne SCHUFA. Wenn du stattdessen über eine längere Laufzeit planst, schau dir einen Ratenkredit bei einer zugelassenen Bank an.

Alternativen im Vergleich

Die folgende Übersicht stellt den Pfandkredit drei anderen Wegen gegenüber. Verglichen werden nur Merkmale, die sich aus dem Gesetz ergeben: die Rechtsgrundlage, der Umfang der Haftung, die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und das Widerrufsrecht. Eine Wertung einzelner Anbieter enthält die Tabelle nicht.

Merkmal Pfandkredit Ratenkredit bei einer Bank Kredit mit Bürgen
Rechtsgrundlage § 488 BGB mit Pfandrecht nach §§ 1204 ff. BGB, dazu PfandlV Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 Abs. 2 BGB Verbraucherdarlehen mit Bürgschaft nach §§ 765 ff. BGB
Haftung Beschränkt auf das Pfand, § 5 Abs. 1 Nr. 1 PfandlV Persönlich mit dem gesamten Vermögen Persönlich, zusätzlich haftet der Bürge
Kreditwürdigkeitsprüfung Keine Pflicht, § 505a BGB gilt nicht Pflicht nach § 505a Abs. 1 BGB Pflicht nach § 505a Abs. 1 BGB
Widerrufsrecht Nein, § 495 BGB nicht anwendbar Ja, nach § 495 BGB Ja, nach § 495 BGB
Effektiver Jahreszins Keine Angabepflicht, § 16 PAngV greift nicht Angabepflicht nach § 16 Abs. 1 PAngV Angabepflicht nach § 16 Abs. 1 PAngV
Kostenobergrenze Gesetzlich, § 10 PfandlV samt Anlage, Vergütung nur bis 300 € Keine gesetzliche Obergrenze, Preis ist Vertragssache Keine gesetzliche Obergrenze, Preis ist Vertragssache

Die Tabelle zeigt einen Tausch: Beim Pfandkredit gibst du Verbraucherschutzrechte ab und erhältst dafür eine Haftungsgrenze und gesetzliche Höchstkosten. Beim Ratenkredit ist es umgekehrt. Dort hast du Widerruf, Informationsblatt und Effektivzins, haftest aber persönlich und bist von der Kreditwürdigkeitsprüfung abhängig. Wie diese Prüfung abläuft, steht in unserem Beitrag Kredit mit SCHUFA-Prüfung. Wenn eine zweite Person für dich einstehen kann, ist Kredit mit Bürgen ein weiterer Weg. Weitere kurzlaufende Varianten findest du in unserem Überblick Kleinkredit. Wenn du die Wege nebeneinander legen willst, kannst du dafür einen Kreditvergleich nutzen.

Fazit

Der Pfandkredit ist eine der wenigen Finanzierungsformen, deren Preis der Staat festsetzt. Ein Prozent Zins pro Monat nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Pfandleiherverordnung und eine gestaffelte Vergütung von 1,00 bis 6,50 Euro pro Monat bis zu einem Darlehen von 300 Euro: Diese beiden Zahlen bestimmen, was er kosten darf. Darüber hinaus wird die Vergütung frei vereinbart, der Zinsdeckel bleibt.

Rechtlich ist er ein Gelddarlehen mit Faustpfand und kein Verbraucherdarlehen, weil § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB Verträge mit auf das Pfand beschränkter Haftung ausnimmt. Daraus folgt beides: keine Kreditwürdigkeitsprüfungspflicht und kein Widerrufsrecht. Statt der Vorschriften des Verbraucherkreditrechts schützen dich Mindestlaufzeit, Wartefrist, Verkaufsandrohung, Versicherungspflicht und Pfandschein.

Für die Entscheidung bleiben damit drei Fragen. Kannst du die drei Monate verlässlich überbrücken? Würdest du den Verlust des Gegenstands im schlechtesten Fall tragen? Und liegt deine Summe unter oder über 300 Euro, also im Bereich der gesetzlichen Vergütungsgrenze oder jenseits davon? Wer diese drei Fragen beantwortet hat, kann die Zahlen aus diesem Artikel auf den eigenen Pfandschein anwenden. Eine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Quellen und Rechtsstand

Alle Angaben in diesem Artikel stammen aus dem Gesetz- und Verordnungstext. Rechtsstand ist der 19. Oktober 2026. Maßgeblich ist die Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976, BGBl. I S. 1334, zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 11. Dezember 2024, BGBl. 2024 I Nr. 411. Die Rechenbeispiele und die beiden Grafiken sind eigene Berechnungen aus § 10 Abs. 1 der Verordnung samt Anlage und geben gesetzliche Höchstbeträge wieder, keine Marktpreise.

  • Pfandleiherverordnung, Gesamtausgabe mit Anlage zu § 10 Abs. 1 Nr. 2: PfandlV
  • Gewerbeordnung, § 34 Pfandleihgewerbe: § 34 GewO
  • Gewerbeordnung, § 144 Bußgeldvorschriften: § 144 GewO
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 491 Verbraucherdarlehensvertrag: § 491 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 488 Darlehensvertrag: § 488 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 607 Sachdarlehen: § 607 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen: § 1204 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 1205 Bestellung des Pfandrechts: § 1205 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 1234 Verkaufsandrohung: § 1234 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 1235 Öffentliche Versteigerung: § 1235 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 1247 Erlös aus dem Pfande: § 1247 BGB
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 505a Kreditwürdigkeitsprüfung: § 505a BGB
  • Preisangabenverordnung, § 16 Verbraucherdarlehen: § 16 PAngV

Häufig gestellte Fragen

Q

Wird beim Pfandkredit die SCHUFA geprüft?

Eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung besteht nicht. § 505a Abs. 1 BGB verlangt die Kreditwürdigkeitsprüfung nur vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags, und der Pfandkredit ist nach § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB keiner, weil die Haftung auf das Pfand beschränkt ist. Die Sicherheit liegt also im Gegenstand und nicht in deiner Zahlungsfähigkeit. Eine Zusage, dass kein Pfandleiher Auskünfte einholt, ist damit nicht verbunden: Das entscheidet jedes Haus selbst. Rechtsstand 19. Oktober 2026.

Q

Wie hoch ist der Betrag, den ich bekomme?

Die Pfandleiherverordnung nennt keinen Betrag und keine Quote. Maßgeblich ist der geschätzte Verwertungswert des Gegenstands, und die Schätzung des Wertes gehört nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zu den Kosten des Geschäftsbetriebs. Eine Rolle spielt die Höhe nur für die Kosten: Bis zu einem Darlehen von 300 Euro gilt die Vergütungsstaffel der Anlage mit höchstens 6,50 Euro pro Monat, darüber unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung. Der Zins von einem Prozent pro Monat gilt ohne Betragsgrenze.

Q

Was passiert, wenn ich nicht zurückzahle?

Dann darf der Pfandleiher den Gegenstand verwerten, aber nicht sofort. Nach § 9 Abs. 1 der Pfandleiherverordnung muss er mindestens einen Monat nach Fälligkeit warten, nach § 1234 BGB den Verkauf vorher androhen und einen weiteren Monat verstreichen lassen. Verwertet wird durch öffentliche Versteigerung, die nach § 9 Abs. 4 eine bis zwei Wochen vorher bekanntzumachen ist. Eine Restschuld entsteht nicht: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung darf sich der Pfandleiher nur aus dem Pfand befriedigen. Ein Überschuss steht dir zu.

Q

Welche Gegenstände kann ich verpfänden?

Infrage kommen bewegliche Sachen, die dir gehören und die du übergeben kannst, denn das Faustpfand entsteht nach § 1205 Abs. 1 BGB durch Übergabe vom Eigentümer. Welche Gegenstände üblich sind, zeigt § 3 Abs. 2 Nr. 8 der Pfandleiherverordnung: Dort sind Gold- und Silbersachen mit Gewicht und Feingehaltsstempel ausdrücklich genannt, ebenso Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Hersteller, Typ, Kennzeichen und Fabriknummern. Für Fahrzeuge darf nach der Anlage zu § 10 zusätzlich eine tägliche Vergütung vereinbart werden.

Q

Habe ich beim Pfandkredit ein Widerrufsrecht?

Nein. Das vierzehntägige Widerrufsrecht des § 495 BGB gilt für Verbraucherdarlehensverträge, und der Pfandkredit ist nach § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB keiner. Aus demselben Grund entfallen das vorvertragliche Informationsblatt nach § 491a BGB und die Angabe eines effektiven Jahreszinses, die § 16 Abs. 1 der Preisangabenverordnung nur für Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 BGB verlangt. An ihre Stelle treten der Pfandschein nach § 6 der Pfandleiherverordnung und die Höchstbeträge des § 10. Rechtsstand 19. Oktober 2026.

Q

Kann ich den Pfandkredit vorzeitig oder in Teilen zurückzahlen?

Teilrückzahlungen sind in der Verordnung vorgesehen. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Pfandleiherverordnung sind Zins und Vergütung dann nur nach dem noch geschuldeten Teil des Darlehens zu berechnen, die Kosten sinken also für die restliche Zeit. Beachte dabei § 10 Abs. 4 Nr. 2: Ein angefangener Monat darf als voller Monat gerechnet werden. Den Anspruch auf Rückgabe des Pfands gegen Befriedigung des Pfandgläubigers regelt § 1223 Abs. 2 BGB, und mit der Rückgabe erlischt das Pfandrecht nach § 1253 Abs. 1 BGB.

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