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Schweden verpflichtet Geschäfte zur Annahme von Bargeld

Das Wichtigste in Kürze:

Entdecke die neue Gesetzesänderung in Schweden: Lebensmittelgeschäfte und Apotheken müssen nun Bargeld akzeptieren, um besser auf technische Ausfälle vorbereitet zu sein und niemanden auszuschließen. Doch ein echtes Comeback des Bargelds ist nicht in Sicht, da es zahlreiche Ausnahmen gibt.

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Schweden führt ab heute eine Bargeldpflicht für Lebensmittelgeschäfte und Apotheken ein. Die Regelung soll das Land auf technische Ausfälle von Kartensystemen vorbereiten und Menschen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden einbeziehen. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung bleiben Karten- und Mobiltelefon-Zahlungen bei der Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt.

Hintergrund der Bargeldpflicht

Die neue Verpflichtung zielt auf zwei Kernbereiche: Krisenvorsorge bei technischen Ausfällen von Kartensystemen und finanzielle Inklusion für Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Bezahlmethoden. Carlos Cancino von der Supermarktkette Coop betont, dass Münzen und Scheine in Situationen mit Technikversagen die einzige verlässliche Bezahlform bleiben. Viele Supermärkte im Land akzeptieren bereits Bargeld, doch die gesetzliche Regelung soll eine flächendeckende Verfügbarkeit sicherstellen.

Ausnahmen und praktische Umsetzung

Die Bargeldpflicht enthält mehrere Einschränkungen, die ihre Durchsetzung abschwächen:

  • Geschäfte ohne bemannte Kassen sind ausgenommen
  • Händler können Sicherheitsbedenken für Mitarbeiter geltend machen
  • Zusätzliche Kosten eines Bargeld-Systems gelten als Ausnahmegrund
  • Maximale Annahmepflicht von 25 Münzen pro Transaktion

Einige Händler haben bereits angekündigt, die Regelung nicht umsetzen zu wollen. Unklar bleibt, wie Verstöße geahndet werden sollen.

Bargeldnutzung in Schweden

Eine Umfrage der schwedischen Reichsbank vom September ergab einen Bargeldanteil von fünf Prozent bei den befragten Einkäufen. Die Bank empfiehlt dennoch eine Bargeldreserve von rund 90 Euro für Krisenzeiten – ergänzend zu mehreren Bankkarten und mobilen Bezahldiensten. Die Gesetzesänderung gilt nicht als Comeback des Bargelds, sondern als Absicherungsmaßnahme in einem zunehmend bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Erschienen am 2. Juli 2026 · Zuletzt geprüft: 05.07.2026


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