Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto für alle

Das Wichtigste in Kürze:

Ohne Bankkonto wird die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben nahezu unmöglich. Seit 2016 löst das Basiskonto dieses Problem: Es garantiert jedem Menschen in der EU ein Girokonto – völlig unabhängig von Bonität oder Wohnsituation. Erfahre, welche Rechte du hast, was das Konto leistet und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto für alle

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Themen in diesem Artikel:

  • Was ist ein Basiskonto: Erfahre, was das Basiskonto ist und warum es seit 2016 ein gesetzliches Recht für alle EU-Bürger darstellt.
  • Funktionen des Basiskontos: Entdecke die Kernfunktionen wie Überweisungen und Kartenzahlungen auf Guthabenbasis, ohne Risiko der Verschuldung.
  • Wer hat Anspruch: Verstehe die einfachen Voraussetzungen für die Eröffnung und welche legitimen Gründe Banken für eine Ablehnung haben.
  • Kontoeröffnung Schritt für Schritt: Lerne in unserer Anleitung, welche Dokumente du benötigst und wie du den Antrag bei der Bank korrekt stellst.
  • Kosten und Gebühren: Finde heraus, welche Gebühren anfallen können und warum diese laut Gesetz angemessen und marktüblich sein müssen.
  • Hilfe bei Ablehnung: Erfahre, welche Schritte du unternehmen kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird, inklusive BaFin-Verfahren.

Was ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist mehr als nur ein soziales Zugeständnis – es ist ein verbrieftes Recht. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz (ZKG), das die EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Seit 2016 sind dadurch fast alle Banken, die Girokonten für Verbraucher anbieten, gesetzlich verpflichtet, jeder berechtigten Person die Eröffnung eines solchen Kontos zu ermöglichen.

Diese Verpflichtung gilt für Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gleichermaßen. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass niemand vom modernen Wirtschaftsleben ausgeschlossen wird, nur weil er oder sie kein Bankkonto bekommt. Ausgenommen sind lediglich Institute, die ausschließlich Wertpapiergeschäfte abwickeln und keine klassischen Girokonten führen.

📌 Good to know

Das Recht auf ein Basiskonto steht allen Personen zu, die sich legal in der EU aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen festen Wohnsitz nachweisen können oder nicht. Auch Geflüchtete oder Obdachlose haben Anspruch darauf. Die einzigen Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 14 Jahren und die Geschäftsfähigkeit.

Welche Funktionen bietet ein Basiskonto?

Im Prinzip handelt es sich beim Basiskonto um ein Girokonto, das sich auf die wesentlichen Funktionen konzentriert. Du kannst damit alle grundlegenden Bankgeschäfte erledigen, die für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben notwendig sind:

  • Zahlungsverkehr: Geld überweisen, Daueraufträge einrichten und Lastschriften empfangen oder ausführen.
  • Bargeld: Bargeld am Schalter oder an Geldautomaten einzahlen und abheben.
  • Kartenzahlung: Bargeldlos mit einer Karte bezahlen (z. B. Debitkarte).

Die zentrale Besonderheit des Basiskontos liegt in seiner Führung auf Guthabenbasis. Du kannst ausschließlich über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Eine Kontoüberziehung (Dispokredit) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Diese Regelung schützt dich wirksam vor Verschuldung durch hohe Dispozinsen.

Zum Basiskonto gehört in der Regel eine Debitkarte (oft als Girocard bezeichnet). Jede Transaktion wird nur dann ausgeführt, wenn ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Eine echte Kreditkarte mit Kreditrahmen ist nicht Teil des Basiskontos.

💡 Tip

Beantrage direkt bei der Eröffnung die Umwandlung deines Basiskontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). So ist dein Guthaben bis zu einem gesetzlichen Freibetrag vor Pfändungen geschützt. Das sichert dein Existenzminimum und ist besonders in finanziell schwierigen Lagen entscheidend.

Wer kann ein Basiskonto eröffnen?

Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Basiskontos sind bewusst niedrig gehalten, um niemanden auszuschließen. Du hast einen Anspruch, wenn du folgende Kriterien erfüllst:

  • Du hältst dich legal in der Europäischen Union auf (dazu zählen auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete).
  • Du bist mindestens 14 Jahre alt.
  • Du bist geschäftsfähig.

Banken dürfen einen Antrag nur in wenigen, gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen ablehnen. Deine Bonität oder eventuelle negative Schufa-Einträge spielen dabei ausdrücklich keine Rolle. Zu den legitimen Ablehnungsgründen gehören:

  • Du besitzt bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen Bank in Deutschland.
  • Du hast innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung eine Straftat zum Nachteil der Bank begangen.
  • Die Bank hat dir bereits einmal ein Basiskonto gekündigt, weil du es für illegale Zwecke genutzt oder mit den Gebühren im erheblichen Rückstand warst.

📌 Good to know

Ein Basiskonto beschränkt sich zwar auf Kernfunktionen, doch Onlinebanking muss in der Regel dazugehören. Wenn eine Bank ihren anderen Kunden Onlinebanking anbietet, darf sie Inhaber von Basiskonten nicht davon ausschließen. Du hast also Anspruch auf die gleichen digitalen Zugangsmöglichkeiten.

So eröffnest du ein Basiskonto Schritt für Schritt

Die Eröffnung eines Basiskontos ist ein standardisierter Prozess. Halte dich an die folgenden Schritte, um dein Konto unkompliziert zu beantragen:

  1. Bank auswählen: Du kannst bei jeder Bank, die Girokonten anbietet, ein Basiskonto beantragen. Vergleiche die Gebühren, da diese sich unterscheiden können.
  2. Antrag besorgen: Die meisten Banken stellen das Antragsformular online zur Verfügung. Alternativ kannst du es in einer Filiale abholen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet zudem ein standardisiertes Formular an, das alle Banken akzeptieren müssen.
  3. Unterlagen vorbereiten: Zur Identitätsprüfung benötigst du ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel deinen Personalausweis oder Reisepass. Falls du keinen festen Wohnsitz hast, reicht eine postalische Adresse (z.B. von einer Beratungsstelle), unter der du erreichbar bist.
  4. Identität nachweisen: In einer Filiale wird deine Identität direkt vor Ort geprüft. Bei einer Direktbank erfolgt die Legitimation üblicherweise per Postident-Verfahren in einer Postfiliale oder per Videoident-Verfahren am Computer oder Smartphone.
  5. Antrag einreichen: Reiche den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit der Bestätigung deiner Identitätsprüfung bei der Bank ein. Die Bank muss deinen Antrag unverzüglich prüfen.

Nachdem du den vollständigen Antrag eingereicht hast, muss die Bank dir innerhalb von zehn Geschäftstagen das Konto eröffnen oder die Ablehnung schriftlich begründen.

Was kostet ein Basiskonto?

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto bedeutet nicht, dass es kostenlos sein muss. Banken dürfen für die Kontoführung und die angebotenen Dienstleistungen Gebühren verlangen. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass diese Gebühren angemessen und marktüblich sein müssen.

„Angemessen“ bedeutet, dass die Kosten nicht höher sein dürfen als die Gebühren, die die Bank für ihre regulären Girokonten mit vergleichbarem Leistungsumfang verlangt. Zudem müssen sie sich an den marktüblichen Entgelten orientieren. Wucherpreise, die den Zugang zum Konto faktisch verhindern, sind unzulässig.

Typische Kosten, die anfallen können, sind:

  • Monatliche oder jährliche Kontoführungsgebühr
  • Gebühren für beleggebundene Überweisungen (am Schalter)
  • Kosten für die Ausgabe einer Debitkarte (Girocard)
  • Entgelte für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten

💡 Tip

Vergleiche die Preis- und Leistungsverzeichnisse verschiedener Banken, bevor du dich entscheidest. Die Unterschiede bei den Gebühren für ein Basiskonto können erheblich sein. Verbraucherzentralen führen regelmäßig Marktuntersuchungen durch, die dir bei der Auswahl helfen können.

Was tun, wenn die Bank den Antrag ablehnt?

Wird dein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt, muss die Bank dir dies innerhalb von zehn Geschäftstagen schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung mitteilen. Eine pauschale Ablehnung ohne Angabe von Gründen ist nicht zulässig. Prüfe die genannte Begründung genau.

Wenn du der Meinung bist, die Ablehnung ist unberechtigt, hast du mehrere Möglichkeiten, dich zu wehren:

  1. Beschwerde bei der Bank: Wende dich zunächst an die Beschwerdestelle der betreffenden Bank und lege schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung ein.
  2. BaFin-Verfahren einleiten: Wenn die Bank bei ihrer Ablehnung bleibt, kannst du bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens stellen. Die BaFin prüft den Fall und kann die Bank anweisen, dir das Konto zu eröffnen. Dieses Verfahren ist für dich kostenlos.
  3. Schlichtungsstelle anrufen: Alternativ kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden (z. B. die Schlichtungsstelle beim Bundesverband deutscher Banken oder beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband). Auch dieses Verfahren ist für Verbraucher in der Regel kostenfrei.

Lass dich von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen. Der Gesetzgeber hat dir mit dem BaFin-Verfahren ein starkes Instrument an die Hand gegeben, um dein Recht auf ein Konto durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Unterschied zwischen Basiskonto und Girokonto?

Das Basiskonto ist eine Form des Girokontos, das auf Guthabenbasis geführt wird und keinen Dispokredit enthält. Der entscheidende Unterschied ist der Rechtsanspruch: Banken müssen fast jedem ein Basiskonto anbieten, während sie die Eröffnung eines normalen Girokontos ohne Angabe von Gründen ablehnen können.

Q

Kann die Bank mein Basiskonto wegen schlechter Bonität ablehnen?

Eine Ablehnung aufgrund schlechter Bonität oder negativer Schufa-Einträge ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Bank darf den Antrag nur aus wenigen, klar definierten Gründen ablehnen, etwa wenn du bereits ein Konto besitzt oder die Bank in der Vergangenheit betrogen hast.

Q

Brauche ich einen festen Wohnsitz für ein Basiskonto?

Ein fester Wohnsitz ist keine Voraussetzung. Solange du dich legal in der EU aufhältst, hast du Anspruch auf ein Basiskonto. Es genügt eine postalische Erreichbarkeit, zum Beispiel über eine soziale Einrichtung oder Beratungsstelle.

Q

Welche Unterlagen brauche ich für die Eröffnung?

In der Regel benötigst du nur den ausgefüllten Antrag der Bank und ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsprüfung, wie einen Personalausweis oder Reisepass. Weitere Dokumente wie eine Meldebescheinigung sind normalerweise nicht erforderlich.

Q

Kann ich mein Basiskonto in ein normales Girokonto umwandeln?

Eine Umwandlung des Basiskontos in ein reguläres Girokonto ist grundsätzlich möglich. Wenn sich deine finanzielle Situation verbessert hat, kannst du bei deiner Bank anfragen, ob das Basiskonto in ein reguläres Girokonto mit mehr Funktionen (z.B. einem Dispokredit oder einer Kreditkarte) umgewandelt werden kann. Die Bank entscheidet dies jedoch auf freiwilliger Basis.


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