Riester-Rente: Förderung, Zulagen und Steuerpflicht

05.11.39 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 06.11.2026

Das Wichtigste in Kürze

175 Euro Grundzulage, 185 oder 300 Euro je Kind, Auszahlung ab 62: Förderung, Steuer, Kündigung und Bestandsschutz der Riester-Rente zur Reform 2027.

Riester-Rente: Förderung, Zulagen und Steuerpflicht

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Das Wichtigste in Kürze

Stand: November 2026 · Rechtsstand nach EStG, AltZertG und Altersvorsorgereformgesetz

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Funktionsweise und Vertragsstruktur

Die Funktionsweise der Riester-Rente folgt einer festen Vertragsstruktur: Du zahlst in einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag Eigenbeiträge ein, der Staat legt Zulagen dazu, im Alter fließt das Kapital zurück.

Gefördert wird damit eine private Säule, die die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt. Der Vertrag läuft über einen Anbieter, die Zulagen landen direkt im Vertrag, und die Steuer auf die späteren Leistungen zahlst du erst im Ruhestand.

Was ist die Riester-Rente?

Rechtlich ist die Riester-Rente ein Altersvorsorgevertrag, dessen Mindestinhalt das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vorgibt. Die Förderung selbst steht im Einkommensteuergesetz (EStG), vor allem in § 10a sowie in den §§ 84 bis 86 und 93.

Die Zuständigkeit ist damit klar getrennt. Das AltZertG legt fest, was im Vertrag stehen muss, also Auszahlungsbeginn, Beitragserhalt, Kostenverteilung und Wechselrecht. Das EStG regelt, wie viel Zulage fließt, was du von der Steuer absetzen kannst und wann Förderung zurückzuzahlen ist.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente funktioniert in zwei Phasen. In der Ansparphase zahlst du Beiträge ein und erhältst Zulagen, in der Auszahlungsphase bekommst du laufende Leistungen. Das AltZertG schreibt dafür diese Eckpunkte vor:

  • Auszahlungsbeginn: nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (§ 1 AltZertG, geltende Fassung).
  • Beitragserhalt: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung.
  • Auszahlungsform: lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mit anschließender Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr.
  • Einmalbetrag: bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der monatlichen Leistungen.
  • Kosten: Abschluss- und Vertriebskosten werden gleichmäßig mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt.
  • Wechselrecht: Kündigung mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen.

Wer darf riestern?

Unmittelbar begünstigt sind nach § 10a Absatz 1 EStG vor allem Pflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung sowie Empfänger von Besoldung nach Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz. Sie können Beiträge als Sonderausgaben abziehen und erhalten die Zulage.

Freiwillig Versicherte und Selbstständige ohne Pflichtversicherung gehören nach geltendem Recht nicht zum Kreis der unmittelbar Begünstigten, soweit keine gesetzliche Gleichstellung greift.

Ab dem 1. Januar 2027 erweitert das neue System den Kreis: Laut BMF sind dann auch Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung unmittelbar förderberechtigt. Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ohne andere Berechtigungsgründe bleiben außen vor.

Eltern mit einem Kind unter vier Jahren, die Kinderzulage beantragen und Kindergeld beziehen, stehen einem Pflichtversicherten gleich, solange die Anrechnung der Kindererziehungszeiten nur am fehlenden Antrag scheitert. Diese Zeiten musst du spätestens am Tag nach dem vierten Geburtstag des Kindes beim Rentenversicherungsträger beantragen (§ 10a Absatz 1a EStG).

Wann ist der Ehegatte mittelbar zulageberechtigt?

Ist nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt, ist nach § 79 Satz 2 EStG auch der andere zulageberechtigt. Er braucht einen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen und muss darauf im Beitragsjahr mindestens 60 Euro einzahlen.

Weitere Bedingungen: Die Ehegatten leben nicht dauernd getrennt, beide wohnen in der EU oder im EWR, und die Auszahlungsphase des Vertrags hat noch nicht begonnen. Im neuen System ab 2027 erhalten mittelbar zulageberechtigte Ehegatten höchstens 175 Euro Grundzulage. Eine Übersicht weiterer Vorsorgethemen findest du im Bereich Versicherungen.

Wer prüft und wer bietet Riester-Verträge an?

Riester-Verträge werden von der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern nach dem AltZertG zertifiziert. Die Zertifizierung stellt nur fest, dass der Vertrag dem AltZertG entspricht. Rendite, wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Erfüllbarkeit der Anbieterzusage prüft sie nicht.

Anbieter sind nach § 1 Absatz 2 AltZertG unter anderem Lebensversicherungsunternehmen mit Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz und externe Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Nicht verwechseln solltest du die Riester-Rente mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Sie ist ein eigenes Produkt mit eigenen Regeln. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich den Riester-Vertrag und seinen Nachfolger ab 2027.

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Beiträge, Steuern und staatliche Förderung

Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus Zulagen und einem möglichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug; nach geltendem Recht sind das 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 oder 300 Euro jährlich.

Diese Werte gelten bis zum Start der neuen Förderung am 1. Januar 2027. Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen werden, können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterlaufen.

Wie hoch ist die Riester-Zulage?

Die Grundzulage beträgt nach § 84 EStG seit dem Beitragsjahr 2018 175 Euro jährlich. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro zusätzliche Grundzulage als Berufseinsteigerbonus. Er gilt für das erste Beitragsjahr mit Zulagenantrag.

Wie hoch ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Die Kinderzulage beträgt nach § 85 Absatz 1 EStG 300 Euro jährlich für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind und 185 Euro für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld festgesetzt wird.

Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet. Auf Antrag beider Eltern geht sie an den Vater. Für ein abgelaufenes Beitragsjahr lässt sich dieser Antrag nicht mehr zurücknehmen (§ 85 Absatz 2 EStG).

Wie viel musst du selbst einzahlen?

Für die volle Zulage brauchst du den Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, jeweils abzüglich der Zulagen (§ 86 Absatz 1 EStG). Zahlst du weniger ein, wird die Zulage im Verhältnis gekürzt.

Ist der Sockelbetrag höher als dieser Wert, gilt er als Mindesteigenbeitrag. Er liegt bei 60 Euro jährlich (§ 86 Absatz 1 Satz 4 und 5 EStG). Das betrifft vor allem Menschen mit sehr geringen Einnahmen, bei denen die Kinderzulagen den rechnerischen Eigenbeitrag fast aufzehren.

Good to know

Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach den Einnahmen des Vorjahres. Nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel reicht ein unveränderter Beitrag deshalb oft nicht mehr für die volle Zulage. Ein kurzer Abgleich einmal im Jahr verhindert die anteilige Kürzung.

Wie funktionieren Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung?

Altersvorsorgebeiträge kannst du zusammen mit der zustehenden Zulage als Sonderausgaben geltend machen, und zwar bis zu 2.100 Euro jährlich einschließlich Zulage (§ 10a Absatz 1 EStG). Dafür trägst du die Beiträge in der Steuererklärung ein.

Das Finanzamt prüft dann von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als der Zulageanspruch. Nur in diesem Fall gibt es eine Steuerermäßigung über die Zulage hinaus. Die Zulage bleibt im Vertrag, sie wird von der Steuerermäßigung abgezogen (§ 10a Absatz 2 EStG).

Die Günstigerprüfung erklärt, warum zwei Sparer mit gleichem Beitrag unterschiedlich gefördert werden. Bei niedrigem Einkommen tragen vor allem die Zulagen, bei höherem Steuersatz kommt die Steuerermäßigung dazu. Eine weitere staatliche Sparförderung mit eigenen Regeln ist die Arbeitnehmersparzulage.

Wie beantrage ich die Riester-Zulage?

Den Zulageantrag reichst du beim Anbieter ein, nicht beim Finanzamt. Die Frist endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt (§ 89 Absatz 1 EStG). Für Beiträge aus 2026 ist also das Jahresende 2028 maßgeblich.

Bequemer ist der Dauerzulageantrag: Du bevollmächtigst den Anbieter schriftlich, die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen. Änderungen wie ein neues Kind oder der Wegfall der Förderberechtigung musst du dem Anbieter unverzüglich mitteilen. Die Vollmacht kannst du bis zum Ablauf eines Beitragsjahres widerrufen.

Ermittelt wird die Zulage von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die sie an den Anbieter überweist. Der Anbieter übermittelt dafür Vertragsdaten, Identifikationsnummer, Beiträge und Kinderdaten. Bei mehr als zwei Verträgen gibt es die Zulage nur für die zwei Verträge mit den höchsten Beiträgen.

Wird Riester automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Der Anbieter meldet die Beiträge elektronisch an die zentrale Stelle (§ 10a Absatz 5 EStG). Den Sonderausgabenabzug beantragst du selbst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung von Amts wegen durch und stellt die Steuerermäßigung über die Zulage hinaus gesondert fest.

Wie wird die Riester-Rente versteuert?

Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind nach § 22 Nummer 5 EStG steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, und zwar mit deinem individuellen Steuersatz im Ruhestand.

Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden anders behandelt, nämlich mit dem Ertragsanteil beziehungsweise dem Unterschiedsbetrag. Bei der Steuer auf die Riester-Rente kommt es deshalb darauf an, welcher Teil des Kapitals gefördert war. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung, Einzelfälle gehören zu einer Steuerberatung.

Förderung der Riester-Rente: geltendes Recht und neues System (Stand: November 2026)
BausteinGeltendes Recht bis 1. Januar 2027Neues System ab 1. Januar 2027
Grundzulage175 € jährlich (§ 84 EStG)50 Cent je € Eigenbeitrag bis 360 €, 25 Cent je € für weitere bis zu 1.440 €, höchstens 540 €
Kinderzulage300 € je Kind ab 2008 geboren, 185 € je Kind vor 2008 geboren1 € je € Eigenbeitrag bis 300 €, höchstens 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €, wenn das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres nicht vollendet isteinmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Mindestbeitrag4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen; Sockelbetrag 60 €mindestens 120 € jährlich
Sonderausgabenabzugbis 2.100 € einschließlich Zulagebis 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch
Einzahlungsgrenze–bis 6.840 € jährlich, davon bis 1.800 € gefördert
Stand: November 2026 · Quellen: EStG §§ 10a, 84 bis 86; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Riester-Zulagen pro Jahr: geltendes Recht und neues System im Vergleich

Grundzulage (bisher)Grundzulage nach geltendem Recht: 175 Euro175 €Grundzulage ab 2027 (max.)Grundzulage ab 2027: bis zu 540 Euro540 €Kinderzulage, Kind ab 2008 (bisher)Kinderzulage ab 2008 geboren: 300 Euro300 €Kinderzulage, Kind vor 2008 (bisher)Kinderzulage vor 2008 geboren: 185 Euro185 €Kinderzulage ab 2027 (max.)Kinderzulage ab 2027: höchstens 300 Euro300 €Berufseinsteigerbonus (einmalig)Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro200 €geltendes Rechtneues System ab 2027einmalig
Quellen: EStG §§ 84 und 85; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge. Stand: November 2026.

Riester-Rente und Reform 2027: Was ab 1. Januar 2027 gilt

Die Riester-Rente wird nicht ersatzlos gestrichen: Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 stellt die geförderte private Vorsorge ab dem 1. Januar 2027 auf ein neues System um, Altverträge behalten Bestandsschutz.

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Was steht im Altersvorsorgereformgesetz?

Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156) verkündet. Federführend war das Bundesministerium der Finanzen.

Laut den FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand der Seite: 04.11.2026) dürfen Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Ab diesem Datum wird auch das Zertifizierungsverfahren umgestellt.

Was ändert sich bei der Förderung?

Das neue System ersetzt die starre Grundzulage von 175 Euro und den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag. Die Grundzulage wird beitragsproportional: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro jährlich, danach 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 Euro.

Die höchstmögliche Grundzulage liegt damit bei 540 Euro pro Jahr, erreicht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Voraussetzung sind mindestens 120 Euro jährlich im eigenen Vertrag. Die Kinderzulage beträgt 1 Euro je eingezahltem Euro bis 300 Euro, höchstens 300 Euro je Kind.

Einzahlen lassen sich künftig bis zu 6.840 Euro jährlich, gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro. Der Sonderausgabenabzug reicht bis 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch. Das Ministerium rechnet dafür ohne Kinderzulage mit einem Beispielwert von 2.340 Euro.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden. Daraus ergeben sich drei Wege:

  • Weiterführen: Der Altvertrag läuft unverändert mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter.
  • Förderung umstellen: Per Erklärung gegenüber dem Anbieter wird nur die steuerliche Förderung auf das neue System umgestellt, die sonstigen Vertragskonditionen bleiben.
  • Neuvertrag abschließen: Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechselst du in die neue Fördersystematik, der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.

Neben dem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge möglich. Ein bestehender Riester-Vertrag kann außerdem beitragsfrei gestellt werden, er ruht dann.

Tip

Nach einer Umstellung der Förderung ist ein Wechsel zurück in die alte Förderung nicht mehr möglich. Wer umstellt, sollte vorher für den eigenen Vertrag durchrechnen, ob die beitragsproportionale Zulage höher ausfällt als 175 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist im neuen System ein Produkt ohne Garantie. Daneben gibt es Garantieprodukte mit Garantiestufen von 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase.

Für das Standarddepot Altersvorsorge sind Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent vorgesehen, gemeint ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten. Ein öffentlicher Träger kann ein solches Standarddepot anbieten. Die dafür nötige Verordnung der Bundesregierung fehlte laut BMF am 04.11.2026 noch.

Kann ich die Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Eine reine Umstellung der Förderung verändert das Produkt nicht, denn die sonstigen Konditionen des Altvertrags bleiben. Wer sein Kapital in ein Altersvorsorgedepot bringen will, braucht einen neuen Vertrag und eine Übertragung des Kapitals.

Nach geltendem AltZertG kündigst du dazu mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres, um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Diese Übertragung ist keine schädliche Verwendung (§ 93 Absatz 2 EStG). Mit dem Neuvertrag endet der Bestandsschutz.

Auszahlungsvarianten und Garantien

Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt nach geltendem Recht nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres und läuft als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan mit anschließender Teilkapitalverrentung.

Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?

Für Altverträge nennt § 1 AltZertG als frühesten Beginn die Vollendung des 62. Lebensjahres. Für die neue Produktwelt ab dem 1. Januar 2027 nennt das Bundesfinanzministerium als frühesten Beginn die Vollendung des 65. Lebensjahres und als spätesten die Vollendung des 70.

Wann genau dein Vertrag in die Auszahlung geht, steht im Vertrag. Bei der Riester-Rente-Auszahlung hilft der Blick in die Unterlagen einige Jahre vorher, weil dann auch die Wahl zwischen Rente, Auszahlungsplan und Einmalbetrag ansteht.

Leibrente oder Auszahlungsplan: Was ist der Unterschied?

Die Leibrente zahlt lebenslang. Der Auszahlungsplan zahlt das Kapital in Raten aus und geht ab spätestens dem 85. Lebensjahr in eine Teilkapitalverrentung über. In beiden Fällen müssen die Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen.

Im neuen System gibt es eine lebenslange Leibrente oder einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Bei einer Leibrente ohne Rentengarantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. Optional ist eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit möglich.

Kann man die Riester-Rente auch komplett auszahlen lassen?

Eine Komplettauszahlung ohne Folgen sieht das Gesetz nur in einem Sonderfall vor. Regulär sind bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag möglich, der Rest fließt als Rente oder Auszahlungsplan.

Der Sonderfall ist die Kleinbetragsrente. Liegt die Rente unter 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, darf der Anbieter sie zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich abfinden (§ 93 Absatz 3 EStG). Alle Verträge bei einem Anbieter werden dafür zusammengerechnet.

Jede andere vollständige Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Dann sind die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen zuzurechnen sind. Auch im neuen System bleibt eine einmalige Teilkapitalauszahlung bis 30 Prozent förderunschädlich.

Welche Garantie gibt der Riester-Vertrag?

Der Anbieter sagt nach § 1 AltZertG zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen. Bis zu 20 Prozent der Gesamtbeiträge, die in Zusatzabsicherungen für Erwerbsminderung oder Hinterbliebene fließen, bleiben dabei unberücksichtigt.

Diese Zusage betrifft den Nominalwert der Beiträge zu einem Stichtag. Eine Rendite oder einen Inflationsausgleich enthält sie nicht. Im neuen System wählst du zwischen Garantiestufen von 100 oder 80 Prozent und dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie.

Auszahlungsregeln der Riester-Rente (Stand: November 2026)
RegelAltverträge (AltZertG, geltende Fassung)Neues System ab 1. Januar 2027
Frühester Beginnnicht vor Vollendung des 62. LebensjahresVollendung des 65. Lebensjahres, spätestens des 70.
AuszahlungsformLeibrente oder Auszahlungsplan mit Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. LebensjahrLeibrente oder Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr
Einmalbetragbis 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphaseeinmalig bis 30 % förderunschädlich
GarantieBeitragserhalt der eingezahlten Beiträge100 % oder 80 % der Einzahlungen; Altersvorsorgedepot ohne Garantie
KleinbetragsrenteAbfindung bis 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IVweiterhin 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße; analoge Regelung für langlaufende Auszahlungspläne
Stand: November 2026 · Quellen: § 1 AltZertG, § 93 EStG, Bundesministerium der Finanzen

Fragen zur privaten Krankenversicherung im Ruhestand behandelt der Beitrag PKV für Rentner.

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Wohn-Riester: Riester-Kapital für die eigene Immobilie

Wohn-Riester bedeutet, gefördertes Riester-Kapital als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für eine selbst genutzte Wohnung zu entnehmen; entnommen werden müssen mindestens 3.000 Euro (§ 92a EStG).

Wofür lässt sich das Riester-Kapital nutzen?

Nach § 92a Absatz 1 EStG darfst du das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung verwenden oder ein dafür aufgenommenes Darlehen tilgen. Die Entnahme ist ganz oder teilweise möglich, im zweiten Fall muss ein gefördertes Restkapital von mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben.

Für Umbau oder Sanierung gelten höhere Schwellen: mindestens 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung oder mindestens 20.000 Euro. Diese Werte stammen aus dem geltenden Recht.

Wie läuft der Antrag für Wohn-Riester?

Den Antrag stellst du bei der zentralen Stelle, und zwar spätestens zehn Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase (§ 92b Absatz 1 EStG). Die zentrale Stelle teilt per Bescheid mit, bis zu welcher Höhe eine wohnungswirtschaftliche Verwendung vorliegen kann. Erst danach darf der Anbieter auszahlen.

Was ist das Wohnförderkonto?

Im Wohnförderkonto werden Eigenheimbetrag, Tilgungsleistungen und Zulagen erfasst. Der Gesamtbetrag erhöht sich nach jedem Beitragsjahr um 2 Prozent, letztmals für das Jahr des Auszahlungsbeginns. Dieser Stand ist die Grundlage der späteren Besteuerung.

Ab Auszahlungsbeginn wird das Konto jährlich um den Verminderungsbetrag reduziert: Stand zum Jahresende des Auszahlungsbeginns, geteilt durch die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Alternativ kannst du jederzeit in der Auszahlungsphase die Auflösung des Kontos verlangen. Der Betrag wird nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert.

Der vereinbarte Auszahlungsbeginn muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen, ohne Vereinbarung gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 92a Absatz 2 EStG).

Grundsicherung und Pfändungsschutz bei der Riester-Rente

Bei Grundsicherung im Alter bleiben von der Riester-Rente 100 Euro monatlich plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 82 Absatz 4 SGB XII).

Wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Die Riester-Rente wird angerechnet, aber nicht voll. Der Freibetrag nach § 82 Absatz 4 SGB XII gilt bei Hilfe zum Lebensunterhalt und bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Als Höchstbetrag nennt das Bundesfinanzministerium derzeit 281,50 Euro (Stand der BMF-Seite: 04.11.2026).

Die Regelbedarfsstufen werden jährlich angepasst, der Betrag kann sich also ändern. Als zusätzliche Altersvorsorge zählt nach § 82 Absatz 5 SGB XII nur Einkommen, das monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt wird. Langlaufende Auszahlungspläne sind laut BMF nicht erfasst.

Muss angespartes Riester-Vermögen verwertet werden?

Laut BMF ist das Altersvorsorgevermögen geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde, und muss insoweit nicht verwertet werden. Der ungeförderte Teil ist nicht geschützt. Nach einer vorzeitigen schädlichen Verwendung behandeln die allgemeinen sozialrechtlichen Vorschriften das gesamte Vermögen.

Ist die Riester-Rente pfändungssicher?

Nach § 97 Satz 1 EStG sind das geförderte Altersvorsorgevermögen samt Erträgen, die geförderten laufenden Beiträge und der Zulageanspruch nicht übertragbar. Daraus folgt die Unpfändbarkeit dieser Teile. Ausgenommen sind der Versorgungsausgleich und Übertragungen nach § 4 Betriebsrentengesetz.

Kündigung, Rückkauf und Beitragsfreistellung

Eine Kündigung der Riester-Rente mit Auszahlung des Guthabens ist eine schädliche Verwendung: Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile, die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen zuzurechnen sind, sind zurückzuzahlen.

Bei der Kündigung der Riester-Rente gibt es deshalb drei Varianten mit sehr unterschiedlichen Folgen: Kündigung mit Auszahlung, Kündigung zur Übertragung auf einen anderen Vertrag und das Ruhenlassen des Vertrags.

Was passiert mit den Zulagen, wenn ich die Riester-Rente kündige?

Nach § 93 Absatz 1 EStG fließen bei schädlicher Verwendung die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurück, die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen zuzurechnen sind. Das gilt auch bei einer Auszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase und im Todesfall.

Den Rückzahlungsbetrag setzt die zentrale Stelle fest. Dafür hat sie vier Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ablauf des Kalenderjahres der Auszahlung. Den Rückforderungsbescheid musst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe begleichen (§ 94 Absatz 2 Satz 5 EStG).

Riester-Rente kündigen ohne Verlust der Förderung: Geht das?

Ohne Rückforderung der Förderung bleibt nur die Kündigung zur Übertragung. Du kündigst mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase, und das Kapital wandert auf einen anderen Altersvorsorgevertrag.

Kostenlos ist das nicht unbedingt. Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Beim neuen Anbieter werden höchstens 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt.

Good to know

Wer nur keine Beiträge mehr zahlen will, muss den Vertrag nicht kündigen. Beitragsfreistellung und Übertragung lassen die bisher erhaltene Förderung im Vertrag. Erst die Auszahlung des Guthabens außerhalb der gesetzlichen Wege löst die Rückforderung aus.

Was bedeutet Beitragsfreistellung beim Riester-Vertrag?

Ruht der Vertrag, zahlst du nichts mehr ein, und das angesparte Kapital bleibt im Vertrag. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Möglichkeit ausdrücklich für bestehende Riester-Verträge.

Neue Zulagen gibt es in dieser Zeit praktisch nicht, weil die Zulage im Verhältnis gekürzt wird, wenn weniger als der Mindesteigenbeitrag fließt. Im neuen System setzt die Grundzulage mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr voraus.

Was zahlt der Anbieter beim Rückkauf aus?

Beim Rückkauf zählt vor allem, wie weit die Abschlusskosten schon getilgt sind. Nach § 1 AltZertG werden Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, soweit sie nicht als Prozentsatz der Beiträge abgezogen werden.

In den ersten Vertragsjahren fließt deshalb ein größerer Teil der Beiträge in die Kosten. Von dem Betrag, den der Anbieter ausweist, gehen bei schädlicher Verwendung zusätzlich die zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile ab. Den aktuellen Auszahlungswert erfragst du vor jeder Entscheidung schriftlich beim Anbieter.

Soll ich meine Riester-Rente auszahlen lassen oder nicht?

Die Entscheidung hängt an drei Rechengrößen: der Höhe der Rückforderung, den bereits gezahlten Kosten und dem, was das Geld außerhalb des Vertrags leisten soll. Eine Auszahlung zu Rentenbeginn im Rahmen von 30 Prozent ist förderunschädlich, eine vorzeitige Komplettauszahlung nicht.

Wer finanziell unter Druck steht, prüft zuerst, ob sich der Vertrag ruhen lässt. Das stoppt die Zahlungen, ohne bisherige Zulagen zu verlieren. Eine individuelle Bewertung ersetzt dieser Überblick nicht.

Kosten und laufende Aufwände (Stand: November 2026)

Die Kosten der Riester-Rente bestehen vor allem aus Abschluss- und Vertriebskosten sowie Wechselkosten; das AltZertG verlangt, Abschlusskosten mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen.

Wie hoch sind die Kosten für die Riester-Rente?

Einen gesetzlichen Einheitspreis gibt es für Altverträge nicht. Welche Kostensätze dein Vertrag hat, regeln die Tarifbedingungen deines Anbieters. Das Gesetz begrenzt aber die Verteilung der Abschlusskosten und die Kosten eines Anbieterwechsels.

Im neuen System müssen Abschlusskosten auf die gesamte Ansparphase verteilt werden. Für Verträge in diesem System ist ein Wechsel ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss beim abgebenden Anbieter kostenfrei, der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.

Kostenregeln für Riester-Verträge und neue Altersvorsorgeverträge (Stand: November 2026)
KostenpunktAltverträge (AltZertG, geltende Fassung)Neues System ab 1. Januar 2027
Abschluss- und Vertriebskostengleichmäßig mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, soweit nicht als Prozentsatz der Beiträge abgezogenauf die gesamte Ansparphase verteilt
Wechsel: abgebender Anbieterhöchstens 150 € für die Übertragungkostenfrei ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss
Wechsel: aufnehmender AnbieterAbschlusskosten auf höchstens 50 % des übertragenen geförderten Kapitals berechnethöchstens 150 € Verwaltungspauschale
Standarddepot Altersvorsorge–Effektivkosten höchstens 1,0 % (Verordnung am 04.11.2026 noch ausstehend)
Stand: November 2026 · Quellen: § 1 AltZertG; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Warum zählen die Kosten beim Anbieterwechsel doppelt?

Ein Wechsel kostet zweimal: beim bisherigen Anbieter über die Übertragungsgebühr und beim neuen Anbieter über neue Abschlusskosten. Die 50-Prozent-Regel des AltZertG dämpft den zweiten Teil, schließt ihn aber nicht aus.

Wer wechselt, vergleicht deshalb nicht nur die laufenden Kosten der Verträge, sondern auch die einmaligen Kosten des Umzugs. Bei kurzer Restlaufzeit bis zum Auszahlungsbeginn bleibt weniger Zeit, diese Kosten wieder hereinzuholen.

Welche Kosten entstehen in der Auszahlungsphase?

Auch in der Rentenphase können Verwaltungskosten anfallen, ihre Höhe steht in den Tarifbedingungen. Dazu kommt die Einkommensteuer auf die geförderten Leistungen. Beide Posten gehören in jede Rechnung, die Riester-Auszahlung und Rentenhöhe vergleicht.

Was der Schutz leistet und wo er endet

Der Schutz eines Riester-Vertrags besteht aus der Beitragserhaltungszusage zu Beginn der Auszahlungsphase und, je nach Tarif, aus Zusatzbausteinen für Erwerbsminderung oder Hinterbliebene laut Tarifbedingungen.

Was deckt die Beitragszusage ab?

Gesichert sind zu Rentenbeginn die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge. Bis zu 20 Prozent der Gesamtbeiträge für Zusatzabsicherungen bleiben unberücksichtigt. Die Zusage gilt zu einem Stichtag. Wer vorher kündigt und auszahlen lässt, erhält den dann vorhandenen Wert abzüglich Rückforderung.

Wo liegen die Grenzen der Zusatzabsicherung?

Was ein Zusatzbaustein für Erwerbsminderung oder Hinterbliebene leistet, steht laut Tarifbedingungen im Vertrag. Dort stehen auch Leistungsbegrenzungen, Ausschlüsse und, falls vorgesehen, Wartezeiten. Ein Leistungsversprechen ohne diese Bedingungen gibt es nicht.

Fragt der Versicherer beim Abschluss in Textform nach Gefahrumständen wie dem Gesundheitszustand, musst du die bekannten Umstände bis zur Vertragserklärung anzeigen (§ 19 Absatz 1 VVG). Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung folgt eigenen Bedingungen und einer eigenen Leistungsprüfung. Wie Wartezeiten dort wirken, erklärt der Beitrag zur Karenzzeit bei der BU.

Was passiert mit dem Riester-Vertrag im Todesfall?

Auch eine Auszahlung im Todesfall gilt grundsätzlich als schädliche Verwendung. Ausgenommen sind nach § 93 Absatz 1 Satz 4 EStG unter anderem eine Hinterbliebenenrente und die Übertragung auf den Vertrag des Ehegatten.

Im neuen System ist das Altersvorsorgevermögen vererbbar, die Förderung ist dann zurückzuzahlen. Die Übertragung auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten ist ohne Abzüge möglich. Eine lebenslange Leibrente ist nicht vererbbar, eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren lässt sich optional vereinbaren.

Was passiert mit dem Riester-Vertrag bei einer Scheidung?

Wird gefördertes Vermögen im Versorgungsausgleich auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, an die Versorgungsausgleichskasse oder die gesetzliche Rentenversicherung übertragen, ist das keine schädliche Verwendung (§ 93 Absatz 1a EStG). Bei interner Teilung geht die Förderung mit allen Rechten und Pflichten auf die ausgleichsberechtigte Person über.

Eine externe Teilung kann der Versorgungsträger verlangen, wenn der Ausgleichswert als Kapitalwert höchstens 240 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV beträgt (§ 14 VersAusglG). Geht bei Wohn-Riester ein Eigentumsanteil auf den anderen Ehegatten über, wandert das Wohnförderkonto anteilig mit (§ 92a Absatz 2a EStG).

Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?

Ziehst du ab Beginn der Auszahlungsphase mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der EU und des EWR, gelten nach § 95 EStG die Regeln der schädlichen Verwendung entsprechend. Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen.

Eine Ausnahme betrifft Verträge vor dem 23. Juni 2016 bei durchgehendem Wohnsitz im Vereinigten Königreich seit dem 22. Juni 2016 (§ 95 Satz 2 EStG).

Was passiert, wenn der Anbieter in Schieflage gerät?

Lebensversicherer sind Pflichtmitglied in einem Sicherungsfonds (§ 221 VAG). Der Sicherungsfonds für Lebensversicherer ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau angesiedelt und hat die Aufgabe, die Verträge eines betroffenen Versicherers weiterzuführen (§ 223 VAG).

Wie viel Riester-Rente bekomme ich? So rechnest du nach

Wie viel Riester-Rente du bekommst, hängt von Eigenbeitrag, Zulagen, Laufzeit, Kosten, Wertentwicklung und Auszahlungsform ab; eine belastbare Zahl liefert nur eine Rechnung mit deinen Vertragsdaten.

Welche Angaben braucht ein Riester-Rechner?

Ein Riester-Rechner bildet die Förderlogik aus EStG und Reformgesetz nach. Ohne diese Eingaben bleibt jedes Ergebnis eine grobe Schätzung:

  • Einnahmen des Vorjahres: Basis für den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent im geltenden Recht.
  • Kinder und Geburtsjahre: entscheiden über 185 oder 300 Euro Kinderzulage, im neuen System über höchstens 300 Euro je Kind.
  • Alter beim Abschluss: maßgeblich für den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
  • Familienstand: relevant für die mittelbare Zulageberechtigung des Ehegatten.
  • Laufzeit: Jahre bis zum Auszahlungsbeginn, frühestens mit 62, im neuen System mit 65.
  • Kosten und Wertentwicklung: laut Tarifbedingungen beziehungsweise als Annahme, die du offenlegen solltest.
  • Auszahlungsform: Leibrente, Auszahlungsplan und Einmalbetrag bis 30 Prozent.

Wie sieht ein Rechenbeispiel im neuen System aus?

Wer ab 2027 jährlich 1.800 Euro selbst einzahlt, erreicht die höchste Grundzulage von 540 Euro. Mit dem Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr ergibt die erste Förderstufe 60 Euro Zulage, weil auf die ersten 360 Euro 50 Cent je Euro fließen.

Für ein Kind kommen bei 300 Euro Eigenbeitrag 300 Euro Kinderzulage hinzu. Steuerlich setzt das Ministerium für 1.800 Euro Eigenbeitrag ohne Kinderzulage einen Sonderausgabenabzug von 2.340 Euro an, also Eigenbeitrag plus Zulageanspruch.

Wie rechnest du im geltenden Recht?

Im Altvertrag rechnest du rückwärts: 4 Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 Euro, minus Grundzulage und Kinderzulagen ergeben den Mindesteigenbeitrag. Liegt das Ergebnis unter 60 Euro, zahlst du den Sockelbetrag.

Das Ergebnis ist die Summe, die jährlich in den Vertrag fließt. Was daraus im Alter wird, bestimmen Kosten und Wertentwicklung. Diese Werte stehen nicht im Gesetz, sondern im Vertrag und in den Unterlagen des Anbieters.

Wie alt muss ich werden, damit sich Riester lohnt?

Eine allgemeingültige Altersgrenze gibt es nicht. Rechnerisch vergleichst du die Summe deiner Eigenbeiträge mit den Rentenzahlungen nach Steuer. Je höher die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag, desto früher ist dieser Punkt erreicht.

Bei einer Leibrente ohne Rentengarantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. Eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren verschiebt das Risiko eines frühen Todes auf die Erben, kostet aber Rentenhöhe. Für Familien mit Kindern verschiebt sich die Rechnung durch die Kinderzulagen spürbar.

Rechtlicher Rahmen und Pflichten

Den rechtlichen Rahmen der Riester-Rente bilden das Einkommensteuergesetz für Zulagen, Steuern und Rückforderung sowie das AltZertG für Vertragsinhalt, Kosten und Wechselrechte; ab 2027 kommt das Altersvorsorgereformgesetz hinzu.

Welche Begriffe solltest du kennen?

Grundzulage
Jährliche Zulage nach § 84 EStG, nach geltendem Recht 175 Euro, ab 2027 beitragsproportional bis 540 Euro.
Mindesteigenbeitrag
4 Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagen; darunter wird die Zulage gekürzt.
Sockelbetrag
60 Euro jährlich als Mindesteigenbeitrag, wenn dieser Wert höher ist als 4 Prozent der Einnahmen.
Günstigerprüfung
Prüfung des Finanzamts von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage.
Schädliche Verwendung
Auszahlung außerhalb der gesetzlichen Wege; Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen (§ 93 EStG).
Kleinbetragsrente
Rente bis 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, die förderunschädlich abgefunden werden darf.
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
Entnahme für Wohneigentum, oft Wohn-Riester genannt; zählt nach § 93 Absatz 1 Satz 4 EStG zu den Ausnahmen von der schädlichen Verwendung.
Bestandsschutz
Weiterführung von Riester-Verträgen mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 mit der bisherigen steuerlichen Förderung.

Welche Rechte hast du beim Abschluss einer Riester-Rentenversicherung?

Eine Riester-Rentenversicherung als Lebensversicherung kannst du innerhalb von 30 Tagen widerrufen (§ 152 Absatz 1 VVG). Der Widerruf ist in Textform zu erklären und braucht keine Begründung (§ 8 Absatz 1 VVG).

Vor Abschluss hat der Versicherer dich, soweit Anlass besteht, nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, zu beraten und die Gründe für jeden Rat anzugeben (§ 6 Absatz 1 VVG). Diese Beratung ersetzt keine Steuerberatung.

Wohin wendest du dich bei Streit mit dem Versicherer?

Bei Streit mit einem Versicherer ist der Versicherungsombudsmann zuständig. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, du trägst nur eigene Auslagen wie Porto oder eine anwaltliche Vertretung. Eine Frist für die Beschwerde gibt es nicht, Ansprüche können aber verjähren.

Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist die Entscheidung der Ombudsfrau für den Versicherer verbindlich, für dich nicht. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen. Die meisten Schlichtungsverfahren sind laut Ombudsmann innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.

Welche Pflichten hast du als Riester-Sparer?

Deine Pflichten betreffen vor allem den Beitrag und die Zuordnung: den Mindesteigenbeitrag an das Einkommen anpassen, bei Kindern die Zuordnung der Kinderzulage klären und bei einer Rückforderung den Bescheid innerhalb eines Monats begleichen.

Ungeförderte Vorsorge neben dem Riester-Vertrag

Ungeförderte Vorsorge funktioniert ohne Zulagen und ohne die Förderbedingungen des Riester-Vertrags; Kosten, Risiken und Verfügbarkeit des Geldes hängen dann allein vom jeweiligen Produkt ab.

Die folgenden Beispiele sind keine Riester-Verträge und keine Anlageberatung.

Welche Rolle spielt eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung ohne Riester-Förderung bietet etwa Die Bayerische mit der Blue Invest Rentenversicherung an. Kosten, Garantien und Anlageregeln gelten laut Tarifbedingungen des jeweiligen Vertrags. Mehr zum Anbieter steht im Beitrag Die Bayerische Erfahrungen 2026.

Wie unterscheiden sich ETF-Lösungen und Anlageplattformen?

Eine ETF-basierte private Rente bietet growney mit der Private Rente mit ETFs an, einen Überblick gibt der Beitrag growney Erfahrungen 2026. Kosten und Bedingungen nennt der Anbieter selbst.

Mintos ist eine Investmentplattform. Details stehen im Beitrag Mintos Erfahrungen 2026.

Hinweis: Dieser Abschnitt ist keine Anlageberatung. Bei Fonds, ETFs und anderen Kapitalmarktanlagen besteht ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Schritt für Schritt: So gehst du vor

Schritt für Schritt prüfst du bei der Riester-Rente zuerst Vertragsdatum und Eigenbeitrag, dann Kinderzulage und Steuer, anschließend die Reformoptionen und zuletzt die Auszahlungsplanung.

  1. Vertragsdatum prüfen: Ein Abschluss vor dem 1. Januar 2027 bedeutet Bestandsschutz mit der bisherigen steuerlichen Förderung.
  2. Eigenbeitrag abgleichen: 4 Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen; mindestens 60 Euro.
  3. Kinderzulage zuordnen: Bei verheirateten Eltern geht sie an die Mutter, auf Antrag beider an den Vater.
  4. Zulage sichern: Dauerzulageantrag beim Anbieter stellen; sonst endet die Antragsfrist mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr.
  5. Steuer erklären: Beiträge als Sonderausgaben eintragen; die Günstigerprüfung erledigt das Finanzamt von Amts wegen.
  6. Reformoption wählen: weiterführen, Förderung umstellen (ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist dann nicht mehr möglich) oder Neuvertrag mit Ende des Bestandsschutzes.
  7. Wechselkosten klären: drei Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende, höchstens 150 Euro beim bisherigen Anbieter.
  8. Auszahlung planen: Beginn frühestens mit 62, Einmalbetrag bis 30 Prozent, Kleinbetragsrente prüfen.

Für den Schritt zur Steuer gilt: Die Hinweise ersetzen keine Steuerberatung. Wer neben dem Riester-Vertrag weitere Einkünfte im Ruhestand erwartet, lässt die Gesamtbelastung durchrechnen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Die häufigsten Fehler bei der Riester-Rente sind ein zu niedriger Eigenbeitrag, eine Kündigung mit Auszahlung statt einer Übertragung und eine Reformentscheidung, die sich nicht mehr zurücknehmen lässt.

Was ist der Nachteil bei der Riester-Rente?

Die Nachteile der Riester-Rente liegen in der Bindung: Die Förderung ist an Auszahlungsregeln geknüpft. Geförderte Leistungen werden im Alter mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, und eine vorzeitige Auszahlung kostet die Förderung. Hinzu kommen Abschlusskosten, die in den ersten Jahren stärker wirken.

Welche Fehler kosten Förderung?

  • Beitrag nicht angepasst: Steigt das Einkommen, reicht der alte Beitrag nicht mehr für 4 Prozent, und die Zulage wird anteilig gekürzt.
  • Kündigung statt Übertragung: Die Auszahlung löst die Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen aus, die Übertragung nicht.
  • Neuvertrag ohne Prüfung: Mit einem Neuvertrag endet der Bestandsschutz des Altvertrags.
  • Umstellung als umkehrbar betrachtet: Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht mehr möglich.
  • Frist übersehen: Ein Rückforderungsbescheid ist innerhalb eines Monats zu begleichen.

Ist eine Riester-Rente noch sinnvoll?

Ob eine Riester-Rente sinnvoll ist, entscheidet das Verhältnis von Zulagen zu Eigenbeitrag und Kosten. Hohe Kinderzulagen und ein niedriger Eigenbeitrag sprechen für einen hohen Förderanteil, hohe Kosten dagegen. Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 haben Bestandsschutz, mit einem Neuvertrag gilt die neue Fördersystematik.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist ein privater Altersvorsorgevertrag mit staatlicher Förderung. Du zahlst Eigenbeiträge ein, der Staat legt Zulagen dazu, nach geltendem Recht 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 oder 300 Euro im Jahr. Den Vertragsinhalt regelt das AltZertG, die Förderung das Einkommensteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue Verträge ein reformiertes System.

Q

Wie funktioniert die Riester-Rente?

In der Ansparphase zahlst du Beiträge ein und erhältst Zulagen, für die volle Zulage brauchst du 4 Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich Zulagen. Zu Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Die Auszahlung beginnt nicht vor dem 62. Lebensjahr, als Leibrente oder Auszahlungsplan, mit bis zu 30 Prozent Einmalbetrag.

Q

Wie hoch sind die Kosten für die Riester-Rente?

Die konkreten Kostensätze regeln die Tarifbedingungen des Anbieters. Gesetzlich festgelegt ist, dass Abschluss- und Vertriebskosten mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Für eine Übertragung darf der bisherige Anbieter höchstens 150 Euro berechnen. Im neuen System ab 2027 sind für das Standarddepot Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent vorgesehen.

Q

Ist eine Riester-Rente noch sinnvoll?

Das hängt vom Verhältnis zwischen Zulagen, Eigenbeitrag und Kosten ab. Wer Kinderzulagen von 185 oder 300 Euro erhält und nur einen niedrigen Eigenbeitrag zahlt, hat einen hohen Förderanteil. Bestehende Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 haben Bestandsschutz, ab diesem Datum gilt für Neuverträge das reformierte System mit beitragsproportionaler Zulage.

Q

Kann man die Riester-Rente auch komplett auszahlen lassen?

Förderunschädlich sind zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag. Komplett ausgezahlt werden darf nur eine Kleinbetragsrente bis 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, die der Anbieter abfinden kann. Jede andere vollständige Auszahlung ist eine schädliche Verwendung, dann sind Zulagen und Steuervorteile auf das ausgezahlte geförderte Vermögen zurückzuzahlen.

Q

Wie viel bekomme ich aus meiner Riester-Rente, und was braucht ein Rechner dafür?

Die Rentenhöhe hängt von Eigenbeitrag, Zulagen, Laufzeit, Kosten, Wertentwicklung und Auszahlungsform ab. Ein Riester-Rechner braucht deshalb die Vorjahreseinnahmen, Zahl und Geburtsjahre der Kinder, das Alter beim Abschluss und den geplanten Rentenbeginn. Im neuen System bringen 1.800 Euro Eigenbeitrag die höchste Grundzulage von 540 Euro im Jahr.

Q

Was ist der Nachteil bei der Riester-Rente?

Die Förderung bindet an feste Regeln. Die Auszahlung beginnt nicht vor dem 62. Lebensjahr, die geförderten Leistungen sind mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, und eine vorzeitige Auszahlung führt zur Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen. Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt und wirken bei einer frühen Kündigung stärker.

Q

Wie alt muss ich werden, damit sich Riester lohnt?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Rechnerisch vergleichst du deine Eigenbeiträge mit den Rentenzahlungen nach Steuer, Zulagen verschieben diesen Punkt nach vorn. Bei einer Leibrente ohne Rentengarantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. Im neuen System lässt sich eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren, die dieses Risiko verringert.

Q

Soll ich meine Riester-Rente auszahlen lassen oder nicht?

Entscheidend sind Rückforderung, bereits gezahlte Kosten und der Zweck des Geldes. Eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn ist förderunschädlich. Eine vorzeitige Komplettauszahlung kostet Zulagen und Steuervorteile, die zentrale Stelle kann sie innerhalb von vier Jahren festsetzen. Wer nur Beiträge stoppen will, kann den Vertrag beitragsfrei stellen.

Q

Wie hoch ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Nach § 85 EStG beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind und 185 Euro für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind. Im neuen System ab 2027 gibt es 1 Euro je eingezahltem Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.

Q

Wie lange bekomme ich Riester-Zulage für Kinder?

Die Kinderzulage hängt am Kindergeld. Nach § 85 Absatz 1 EStG gibt es sie für ein Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird. Endet die Kindergeldfestsetzung, endet auch die Kinderzulage für dieses Kind. Bei verheirateten Eltern wird sie der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.

Q

Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Die Riester-Förderung wird durch ein neues System ersetzt. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 wurde am 29. Mai 2026 verkündet, neue Altersvorsorgeprodukte gibt es ab dem 1. Januar 2027. Riester-Verträge mit Abschluss vor diesem Datum haben Bestandsschutz und können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.

Q

Kann ich die Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Per Erklärung gegenüber dem Anbieter lässt sich nur die steuerliche Förderung umstellen, die übrigen Konditionen bleiben, und ein Wechsel zurück ist nicht möglich. Für ein Altersvorsorgedepot brauchst du einen Neuvertrag und überträgst das Kapital mit drei Monaten Frist zum Quartalsende. Mit dem Neuvertrag endet der Bestandsschutz des Altvertrags.

Q

Muss ich die Riester-Rente versteuern?

Ja, soweit die Leistungen auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen. Nach § 22 Nummer 5 EStG werden sie mit dem individuellen Steuersatz im Ruhestand besteuert, das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden mit dem Ertragsanteil beziehungsweise dem Unterschiedsbetrag besteuert. Einzelfragen gehören zu einer Steuerberatung.

Q

Kann man die Riester-Rente kündigen und was passiert mit den Zulagen?

Kündigen kannst du, die Folgen hängen von der Variante ab. Bei einer Kündigung mit Auszahlung sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, der Bescheid ist innerhalb eines Monats zu begleichen. Bei einer Kündigung zur Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag bleibt die Förderung erhalten, der bisherige Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen.

Q

Wer darf riestern?

Unmittelbar begünstigt sind vor allem Pflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung und Empfänger von Besoldung nach Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz (§ 10a EStG). Freiwillig Versicherte und Selbstständige ohne Pflichtversicherung gehören nach geltendem Recht nicht dazu. Der Ehegatte eines Begünstigten ist mittelbar zulageberechtigt, wenn er einen eigenen Vertrag hat und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlt.

Q

Wie beantrage ich die Riester-Zulage?

Der Antrag geht an den Anbieter, die Frist endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Mit einem Dauerzulageantrag bevollmächtigst du den Anbieter schriftlich, die Zulage jedes Jahr zu beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ermittelt die Zulage und überweist sie an den Anbieter. Änderungen wie ein neues Kind meldest du unverzüglich.

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Q

Wird Riester automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Der Anbieter meldet die Beiträge elektronisch an die zentrale Stelle, so regelt es § 10a Absatz 5 EStG. Den Sonderausgabenabzug beantragst du aber selbst in der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft dann von Amts wegen, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage, und stellt die zusätzliche Steuerermäßigung gesondert fest.

Q

Für was kann ich meinen Riester Bausparvertrag nutzen?

Gefördertes Riester-Kapital lässt sich als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens nutzen. Entnommen werden müssen mindestens 3.000 Euro. Für Umbau oder Sanierung gelten mindestens 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung oder mindestens 20.000 Euro.

Q

Was ist ein Wohn-Riester-Darlehensvertrag?

Gemeint ist die Förderung von Tilgungsleistungen für ein Darlehen, mit dem eine selbst genutzte Wohnung angeschafft oder hergestellt wurde. Tilgungsleistungen, Eigenheimbetrag und Zulagen werden im Wohnförderkonto erfasst, das jährlich um 2 Prozent wächst. Ab Auszahlungsbeginn wird es bis zum 85. Lebensjahr vermindert, und die Beträge werden nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert.

Q

Wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Teilweise. Nach § 82 Absatz 4 SGB XII bleiben 100 Euro monatlich plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Das Bundesfinanzministerium nennt derzeit 281,50 Euro als Höchstbetrag, der Wert wird jährlich angepasst. Begünstigt ist nur Einkommen, das monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt wird.

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