Wie sicher ist dein Geld bei der Commerzbank? Einlagensicherung gesetzlich und freiwillig

08.10.75 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 08.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Wie sicher ist dein Geld bei der Commerzbank? Bis 100.000 € je Kunde greift die gesetzliche Einlagensicherung mit Rechtsanspruch. Darüber schützt der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken Privatpersonen bis 3 Mio. €, allerdings ohne einklagbaren Anspruch. Hier erfährst du, welche Konten zusammengerechnet werden, wann zeitweise bis 500.000 € gesichert sind, warum dein Depot gar nicht unter die Einlagensicherung fällt und was die Eigentümerstruktur mit Bund und UniCredit für dich bedeutet. Mit Rechenbeispielen für Paare, Erbschaften und Hausverkäufe.

Älteres Paar sitzt am Küchentisch und prüft in Ruhe Unterlagen und Tablet zur Sicherheit seiner Ersparnisse

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Commerzbank – Gemeinschaftskonto

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Kurzantwort: Zwei Schutzschichten für dein Guthaben

Bei der Commerzbank ist dein Geld bis 100.000 € je Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, und darauf hast du einen Rechtsanspruch. Für Beträge darüber springt der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ein. Er schützt Privatpersonen derzeit bis 3 Mio. €, allerdings ohne einklagbaren Anspruch.

Die gesetzliche Schicht verwaltet die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, kurz EdB. Die Commerzbank ist eine private Aktienbank. Deshalb ist sie dort Pflichtmitglied. Eine Wahl hat sie nicht: Das seit dem 3. Juli 2015 geltende Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) verlangt, dass jedes Kreditinstitut, das Einlagen annimmt, einem gesetzlichen Sicherungssystem angehört.

Die zweite Schicht ist freiwillig. Der Bundesverband deutscher Banken betreibt dafür den Einlagensicherungsfonds, oft ESF abgekürzt. Die Commerzbank wirkt an diesem Fonds mit. Der Fonds greift nachrangig. Er zahlt also erst dann, wenn die gesetzliche Sicherung ihre Grenze erreicht hat oder nicht entschädigt.

Für dich heißt das: Zuerst zahlt die EdB bis zu 100.000 €. Erst danach kommt der Fonds für den Rest ins Spiel. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil sie bestimmt, auf welchen Teil deines Guthabens du dich rechtlich verlassen kannst. Bei Banken, die auch am Fonds mitwirken, übernimmt laut EdB der Einlagensicherungsfonds im Ernstfall die Abwicklung der Entschädigung und ist dann dein Ansprechpartner.

Zwei weitere Punkte gehören zur Grundlage. Der gesetzliche Schutz ist in der gesamten EU einheitlich geregelt. Eine Bank in Lissabon sichert also nach denselben Mindeststandards wie eine in Frankfurt. Und die EdB finanziert sich nicht aus Steuergeld, sondern aus Beiträgen ihrer Mitgliedsbanken. Diese Beiträge fließen laufend in einen Fonds, der im Ernstfall zur Verfügung steht.

Wie hoch dein Schutz im Einzelfall ausfällt, hängt von deiner Lebenssituation ab. Ein Gemeinschaftskonto verdoppelt die gesetzliche Grenze. Ein frischer Hausverkauf hebt sie für sechs Monate auf bis zu 500.000 €. Und ab 2030 sinkt die Obergrenze des freiwilligen Fonds deutlich. Die folgende Grafik zeigt die Stufen auf einen Blick. Welche Kontomodelle, Kosten und Karten die Bank sonst bietet, fasst unser Überblick zum Commerzbank Girokonto mit allen Kontomodellen zusammen.

Schutzstufen für Privatkunden der Commerzbank

100.000 €500.000 €1 Mio. €3 Mio. €Schutzbetrag in Euro, logarithmische SkalaGesetzlich, EinzelpersonGesetzliche Einlagensicherung je Kunde: 100.000 € mit Rechtsanspruch100.000 €Gesetzlich, Gemeinschaftskonto(2 Inhaber)Gemeinschaftskonto mit 2 Inhabern: je 100.000 €, zusammen 200.000 €200.000 €Gesetzlich, zeitweise(§ 8 EinSiG, 6 Monate)Besondere Lebensereignisse nach § 8 EinSiG: bis 500.000 € für 6 Monate500.000 €Freiwilliger Fonds ab 2030(Privatpersonen)Einlagensicherungsfonds ab 01.01.2030: höchstens 1 Mio. € je Privatperson, ohne Rechtsanspruch1 Mio. €Freiwilliger Fonds 2025 bis 2029(Privatpersonen)Einlagensicherungsfonds 2025 bis 2029: höchstens 3 Mio. € je Privatperson, ohne Rechtsanspruch3 Mio. €
Blau: gesetzliche Einlagensicherung mit Rechtsanspruch (EinSiG). Dunkelblau: freiwilliger Einlagensicherungsfonds, Höchstbetrag je Privatperson laut Statut, ohne Rechtsanspruch. Stand: 08.10.2026.

Interaktiver Einlagensicherungs-Rechner

Wie viel deines Guthabens ist gesetzlich geschützt?

Trag deine Guthaben bei der Commerzbank ein. Der Rechner summiert sie je Kunde, teilt Gemeinschaftskonten auf und zeigt, was gesetzlich geschützt ist und was darüber liegt.

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Beispiele aus dem Artikel

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Deine Einlagen bei der Bank

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Darüber hinaus

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Gemeinschaftskonto, dein Anteil

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Wertpapiere (Sondervermögen)

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So verteilt sich der Schutz

Gesetzlich, mit RechtsanspruchFreiwilliger FondsWertpapiere, Sondervermögen

Rechenweg: Girokonto + Tagesgeld + Festgeld + Gemeinschaftskonto / 2 je Kunde und Bank. Gesetzlich geschützt bis 100.000 €, im Sonderfall nach § 8 EinSiG sechs Monate ab Gutschrift bis 500.000 €. Wertpapiere zählen nicht mit, sie bleiben dein Eigentum.

Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut commerzbank.de. Alle Angaben ohne Gewähr.

Commerzbank - GiroKonto

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Gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 € mit Rechtsanspruch

Die gesetzliche Grenze gilt je Kunde und je Bank. Sie gilt nicht je Konto. Das ist der häufigste Denkfehler. Wer drei Konten bei der Commerzbank führt, hat nicht dreimal 100.000 € Schutz, sondern einmal. Alle Guthaben werden zusammengerechnet. Zinsansprüche zählen mit hinein, aber nur innerhalb der 100.000 €: Kapital und Zinsen zusammen dürfen die Grenze nicht überschreiten.

Alle Konten zählen zusammen

Ein einfaches Beispiel zeigt, wie das funktioniert. Du hast 5.000 € auf dem Girokonto, 20.000 € auf dem Tagesgeldkonto und 75.000 € im Festgeld. Zusammen sind das genau 100.000 €. Dieser Betrag ist vollständig gesetzlich geschützt. Kommen am Jahresende 1.500 € Festgeldzinsen dazu, liegst du bei 101.500 €. Die 1.500 € über der Grenze fallen dann in den Bereich des freiwilligen Fonds.

Gerade bei Zinsaktionen lohnt der Blick auf die Summe. Ein Beispiel ist das Topzinskonto Plus Privat: 2,25 % für 12 Monate auf Neugeld bis 1 Mio. €, danach derzeit 0,75 % (Stand der Konditionen: 08.10.2026). Ein solcher Höchstbetrag liegt weit über der gesetzlichen Grenze, für alles darüber greift nur noch der freiwillige Fonds. Details zu Zins, Laufzeit und Bedingungen findest du in unseren Ratgebern zum Commerzbank Tagesgeld und Topzinskonto sowie zum Commerzbank Festgeld mit Laufzeiten und Zinsen. Deinen Gesamtstand über alle Konten siehst du gebündelt in der Commerzbank App mit Kontoübersicht.

Wichtig: Eine Bank mit mehreren Marken zählt als ein Institut. Entscheidend ist die Banklizenz, nicht der Name auf der Karte. Prüfe deshalb, ob zwei Angebote, die du nutzt, rechtlich zur selben Bank gehören. Bei der Commerzbank betrifft das comdirect: Seit der Verschmelzung im Jahr 2020 ist comdirect eine Marke der Commerzbank AG. Guthaben bei beiden Marken werden deshalb zusammengerechnet.

Gemeinschaftskonto: Schutz je Inhaber

Beim Gemeinschaftskonto bekommt jeder Kontoinhaber seinen eigenen Anspruch von 100.000 €. Bei zwei Inhabern sind also bis zu 200.000 € geschützt. Gibt es keine besondere Regelung, wird das Guthaben zu gleichen Teilen zugerechnet.

Ein Ehepaar hat zum Beispiel 180.000 € auf einem gemeinsamen Konto. Jedem Partner werden 90.000 € zugerechnet. Damit liegt jeder unter seiner Grenze, und das gesamte Guthaben ist gesetzlich geschützt. Aber Vorsicht: Hat einer der beiden zusätzlich 50.000 € auf einem eigenen Tagesgeldkonto bei derselben Bank, kommt er auf 140.000 €. Dann sind 40.000 € nur noch über den freiwilligen Fonds abgedeckt.

Wie Kontomodell, Verfügungsrechte und Haftung beim gemeinsamen Konto geregelt sind, erklärt unser Ratgeber zum Commerzbank Gemeinschaftskonto für Paare. Den Unterschied zwischen Oder- und Und-Konto findest du im Beitrag Gemeinschaftskonto als Oder-Konto oder Und-Konto.

Zeitweise bis 500.000 €: § 8 EinSiG

Das Gesetz kennt Lebenslagen, in denen kurzfristig viel Geld auf dem Konto landet. Für diese Fälle hebt § 8 EinSiG die Grenze an. Bis zu 500.000 € sind dann sechs Monate ab Gutschrift geschützt. Danach gilt wieder die normale Grenze von 100.000 €.

Typische Anlässe sind:

  • Einlagen aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie,
  • Beträge, die an Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod geknüpft sind, etwa eine Abfindung oder eine Erbschaft,
  • Auszahlungen aus Versicherungen oder Entschädigungen für Schäden aus Straftaten.

Rechenbeispiel Hausverkauf: Du verkaufst dein selbst bewohntes Haus, und 400.000 € gehen auf deinem Konto ein. Sechs Monate lang ist der Betrag gesetzlich voll geschützt. Danach greift die gesetzliche Sicherung nur noch bis 100.000 €. Die übrigen 300.000 € deckt der freiwillige Fonds, aber ohne Rechtsanspruch.

So läuft der Entschädigungsfall ab

Zuerst stellt die Finanzaufsicht BaFin den Entschädigungsfall fest. Danach zahlt die EdB grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen aus. Bis 100.000 € musst du keinen Antrag stellen. Die EdB arbeitet mit den Kundendaten der Bank und meldet sich bei dir. Die Entschädigung erfolgt immer in Euro, auch für Fremdwährungskonten. Für die erhöhte Deckung bis 500.000 € ist das anders. Diese Beträge musst du der EdB schriftlich mit Belegen nachweisen, also etwa den Kaufvertrag des Hauses oder den Erbschein.

💡 Tip

Bewahre Kaufvertrag, Erbschein oder Abfindungsvereinbarung griffbereit auf, solange ein großer Betrag auf dem Konto liegt. Im Ernstfall beweist du damit, dass dir die erhöhte Deckung bis 500.000 € zusteht.

Infografik: Einlagensicherung: Welcher Teil deines Geldes wie geschützt ist

Gesetzlich mit Rechtsanspruch, freiwillig über den Fonds der privaten Banken oder als Sondervermögen: Die Grafik spielt die Rechenbeispiele des Artikels für Einzelpersonen, Paare, einen Hausverkauf und große Vermögen durch.

Finalarm Infografik · interaktiv
Einlagensicherung: Welcher Teil deines Geldes wie geschützt ist
Wähle ein Rechenbeispiel und sieh, was gesetzlich, was freiwillig und was gar nicht gesichert ist. Fährst du über eine Kachel oder tippst darauf, siehst du die Rechnung.
100.000 €
gesetzlich je Kunde und Bank
mit Rechtsanspruch
200.000 €
Gemeinschaftskonto zu zweit
je Inhaber 100.000 €
500.000 €
zeitweise nach § 8 EinSiG
6 Monate ab Gutschrift
3 Mio. €
freiwilliger Fonds bis 2029
ab 2030: 1 Mio. €, ohne Rechtsanspruch
Ansicht:

Wie viel wovon geschützt ist

Wähle ein Beispiel aus dem Artikel. Die Grenze gilt je Person und Bank, comdirect zählt als Commerzbank.

Beispiel:
100.000 €
gesetzlich geschützt
0 €
über den freiwilligen Fonds
0 €
ohne Schutz
Quellen: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) · Entschädigungseinrichtung deutscher Banken · Statut des Einlagensicherungsfonds
Stand: 08.10.2026, laut commerzbank.de

Freiwillige Einlagensicherung: Was der ESF des Bankenverbands leistet

Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken besteht seit 1976. Er ist damit deutlich älter als die gesetzliche Sicherung in ihrer heutigen Form und finanziert sich über jährliche Umlagen der mitwirkenden Banken, die im Bedarfsfall nachschießen müssen. Er schützt Einlagen oberhalb der gesetzlichen 100.000 €. Voraussetzung ist, dass die Einlage bei einer Mitgliedsbank in Deutschland angenommen wurde. Die Commerzbank wirkt als private Bank am Fonds mit.

Kein Rechtsanspruch

Das ist der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Sicherung. Der Fonds ist eine starke Zusage der Branche, aber keine einklagbare Garantie. Das Statut des Fonds sagt ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht. In der Praxis hat der Fonds Kunden insolventer Mitgliedsbanken in der Vergangenheit entschädigt. Trotzdem solltest du ihn nicht so behandeln wie den gesetzlichen Schutz.

Wie hoch der Schutz ist

Die Sicherungsgrenze berechnet sich aus den haftenden Eigenmitteln der jeweiligen Bank. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie 8,75 % davon. Früher lag der Prozentsatz deutlich höher, die Absenkung erfolgte schrittweise.

Zusätzlich gibt es feste Höchstbeträge. Von 2025 bis Ende 2029 gelten 3 Mio. € für Privatpersonen und 30 Mio. € für Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2030 sinken diese Grenzen auf 1 Mio. € beziehungsweise 10 Mio. €. Bei einer großen Bank wie der Commerzbank liegt der prozentuale Wert weit über diesen Beträgen. Für dich als Privatkunde zählt also praktisch der feste Höchstbetrag.

Rechenbeispiel für größere Vermögen

Angenommen, du hast 1,5 Mio. € bei der Commerzbank. Die EdB deckt 100.000 € mit Rechtsanspruch. Die übrigen 1,4 Mio. € fallen bis Ende 2029 unter den Fonds, weil die Grenze bei 3 Mio. € liegt. Ab 2030 deckt der Fonds Privatpersonen nur noch bis 1 Mio. €. Dann bleiben 500.000 € ohne jede Absicherung.

Für Festgeld mit Laufzeiten über das Jahr 2029 hinaus ist das relevant. Das Statut nennt die neuen Höchstbeträge ausdrücklich unabhängig von der Laufzeit. Ein Festgeld, das 2027 abgeschlossen wird und 2031 ausläuft, fällt ab 2030 also unter die niedrigere Grenze. Auch die Zinsen sichert der Fonds nur in marktüblicher Höhe.

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung im Vergleich
MerkmalGesetzlich (EdB)Freiwillig (ESF der privaten Banken)
Rechtsanspruchjanein
Deckung100.000 €, zeitweise bis 500.000 €darüber bis 3 Mio. € (Privatpersonen, bis 2029), ab 2030 bis 1 Mio. €
Rangfolgegreift zuerstgreift nachrangig
FinanzierungBeiträge der BankenBeiträge der Mitgliedsbanken
BedingungBank ist im Einlagengeschäft tätigEinlage bei einer Mitgliedsbank in Deutschland angenommen
GeschütztSicht-, Termin- und Spareinlagen, Namens-Sparbriefeebenso
Nicht geschütztInhaberpapiere, Zertifikate, Wertpapiereebenso

Was geschützt ist und was nicht: Konto, Depot, Zertifikate

Die Einlagensicherung schützt Einlagen. Das klingt banal, hat aber Folgen. Nicht alles, was du bei der Commerzbank hältst, ist eine Einlage.

Geschützte Einlagen

Geschützt sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Dazu gehören Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto und Sparbriefe, die auf deinen Namen lauten. Auch das Verrechnungskonto deines Depots zählt dazu. Das Geld, das dort nach einem Aktienverkauf liegt, ist also eine normale Einlage.

Die Währung spielt keine Rolle. Guthaben in Euro sind ebenso geschützt wie Guthaben in US-Dollar oder Schweizer Franken. Die Entschädigung erfolgt allerdings in Euro. Wechselkursschwankungen bis zur Auszahlung trägst du selbst.

Nicht geschützte Forderungen

Keinen Schutz haben Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Zertifikate, Genussrechtsverbindlichkeiten und eigene Wechsel der Bank. Kaufst du ein Zertifikat, das die Commerzbank selbst ausgegeben hat, leihst du der Bank im Grunde Geld. Geht sie pleite, gehört deine Forderung zur Insolvenzmasse. Wie viel du zurückbekommst, hängt dann vom Ausgang des Verfahrens ab.

Aktien, Fonds und ETFs: Sondervermögen

Wertpapiere im Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung. Das ist aber kein Nachteil, im Gegenteil. Aktien, Fonds und ETFs bleiben dein Eigentum. Die Bank verwahrt sie nur. Sie gehören deshalb nicht zur Insolvenzmasse. Du kannst sie herausverlangen oder auf eine andere Bank übertragen lassen, solange die Bank keine Sicherungsrechte daran hat, etwa aus einem Wertpapierkredit.

Einen Haken gibt es: Bis zur Übertragung kann Zeit vergehen. In dieser Phase kannst du unter Umständen nicht handeln. Das Kursrisiko trägst du ohnehin selbst, mit oder ohne Bankpleite.

Anlegerentschädigung

Für einen Sonderfall gibt es ein drittes System. Wenn die Bank Forderungen aus Wertpapiergeschäften nicht erfüllen kann, etwa weil Wertpapiere veruntreut wurden, greift die Anlegerentschädigung. Sie deckt 90 % der Forderung, höchstens 20.000 €. Solche Ansprüche musst du innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Entschädigungsfalls anmelden.

Konto oder Depot: Was passiert bei einer Bankpleite?
AnlageSchutzmechanismusFolge im Insolvenzfall
Giro-, Tagesgeld-, Festgeldkonto, SparbuchEinlagensicherungEntschädigung bis 100.000 € gesetzlich, darüber freiwilliger Fonds
Verrechnungskonto des DepotsEinlagensicherungwie Konten
Aktien, Fonds, ETFsSondervermögenbleiben dein Eigentum, Übertragung auf andere Bank möglich
Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen der Bankkein SchutzForderung gehört zur Insolvenzmasse
Forderungen aus WertpapiergeschäftenAnlegerentschädigung90 % der Forderung, höchstens 20.000 €

📌 Good to know

Keine Anlage- oder Steuerberatung, keine Empfehlung. Wertpapiere können an Wert verlieren, bis hin zum Totalverlust. Du entscheidest eigenverantwortlich.

Aufsicht, Systemrelevanz und Abwicklung

Einlagensicherung ist die letzte Verteidigungslinie. Davor steht die Aufsicht, die verhindern soll, dass es überhaupt zum Ernstfall kommt.

Direkte Aufsicht durch die EZB

Die Commerzbank gilt als bedeutendes Institut. Deshalb beaufsichtigt sie die Europäische Zentralbank direkt, im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, kurz SSM. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank arbeiten der EZB zu. Sie sitzen in den gemeinsamen Aufsichtsteams und liefern Prüfungsergebnisse. Rechtsgrundlagen sind das Kreditwesengesetz und die europäische Eigenkapitalverordnung CRR. Sie schreiben vor, wie viel Eigenkapital und Liquidität eine Bank vorhalten muss.

Was Systemrelevanz bedeutet

Die Commerzbank gilt als systemrelevant. Die Aufsicht stuft sie als anderweitig systemrelevantes Institut ein. Das bedeutet zunächst strengere Regeln. Systemrelevante Banken müssen zusätzliche Kapitalpuffer halten und werden enger überwacht.

Systemrelevanz bedeutet dagegen nicht, dass der Staat im Krisenfall automatisch einspringt. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Seit der Finanzkrise gelten in der EU Abwicklungsregeln, die genau das verhindern sollen. Verluste tragen zuerst die Eigentümer und Gläubiger der Bank. Dieses Prinzip heißt Bail-in.

Wo deine Einlagen in der Haftungsreihenfolge stehen

Bei einer Abwicklung werden Verluste in einer festen Reihenfolge verteilt. Zuerst trifft es Aktionäre, dann nachrangige Gläubiger, dann bestimmte Anleihegläubiger. Gedeckte Einlagen bis 100.000 € sind vom Bail-in ausgenommen. Einlagen von Privatpersonen über dieser Grenze stehen in der Rangfolge bevorzugt. Sie würden erst herangezogen, wenn viele andere Gläubiger bereits ihren Beitrag geleistet haben.

Für dich als Sparer ist das eine gute Nachricht. Zwischen deinem Tagesgeld und einem Verlust stehen mehrere Schichten: Eigenkapital, nachrangige Anleihen, die bevorzugte Rangstellung und schließlich die beiden Sicherungssysteme. Wer dagegen Zertifikate oder Anleihen der Bank hält, steht in dieser Reihenfolge deutlich weiter vorn.

📌 Good to know

Gedeckte Einlagen bis 100.000 € sind von einem Bail-in ausdrücklich ausgenommen. Selbst wenn eine Bank abgewickelt statt insolvent wird, bleibt dieser Teil deines Guthabens unangetastet.

Bund und UniCredit: Was die Eigentümer für deine Einlagen bedeuten

Um die Eigentümer der Commerzbank gibt es seit Monaten Schlagzeilen. Für deine Einlagensicherung zählt aber etwas anderes als für die Aktionäre. Hier die Fakten, ohne Prognose zum Ausgang.

Die Beteiligungen

Der Bund ist seit der Finanzkrise an der Commerzbank beteiligt und hält rund 12 % der Anteile. Die italienische UniCredit hat ihre Position in den vergangenen beiden Jahren schrittweise ausgebaut. Nach dem Ende ihres Umtauschangebots Anfang Juli 2026 kommt sie auf knapp die Hälfte der Stimmrechte. Ein Teil dieser Position bestand zeitweise aus Finanzinstrumenten statt aus direkt gehaltenen Aktien.

Für eine Beteiligung oberhalb bestimmter Schwellen braucht UniCredit aufsichtsrechtliche Genehmigungen. Zuständig ist die EZB, die BaFin wirkt im Verfahren mit. Wie sich die Bundesregierung zu den Plänen positioniert, haben wir in unserer Meldung UniCredit strebt Mehrheit an der Commerzbank an zusammengefasst. Stand der Angaben in diesem Abschnitt: 08.10.2026.

Was das für dein Konto heißt

Nach heutigem Stand ändert sich an deiner gesetzlichen Einlagensicherung nichts. Konten, Karten und Verträge laufen unverändert weiter. Die Commerzbank AG bleibt eine Bank mit deutscher Lizenz und damit Pflichtmitglied der EdB. Ein Wechsel im Aktionärskreis berührt das nicht. Die Einlagensicherung hängt an der Bank, nicht an ihren Eigentümern.

Beim freiwilligen Fonds ist die Lage ebenfalls klar geregelt: Er schützt Einlagen, die bei einer Mitgliedsbank in Deutschland angenommen wurden. Solange die Commerzbank als deutsche Bank Mitglied des Bankenverbands ist, gilt dieser Schutz weiter. Würde sich an der rechtlichen Struktur der Bank grundlegend etwas ändern, etwa durch eine Verschmelzung, müsstest du neu prüfen. Für diesen Fall regelt das Statut: Ist die übernehmende Bank ebenfalls Mitglied, bleibt der Schutz bestehen, die Sicherungsgrenze kann sich aber ändern. Ist sie kein Mitglied, bleiben bisher gesicherte Einlagen bis zu ihrer Fälligkeit geschützt.

Auch die Aufsicht bleibt bei einem Eigentümerwechsel gleich streng. Die EZB beaufsichtigt sowohl die Commerzbank als auch UniCredit direkt. Kapital- und Liquiditätsanforderungen gelten unabhängig davon, wer die Aktien hält.

So prüfst du deinen Schutz in fünf Schritten

Die Regeln sind klar, aber die Rechnung machst du am besten einmal selbst. Mit den folgenden Schritten weißt du in wenigen Minuten, welcher Teil deines Guthabens mit Rechtsanspruch gesichert ist und welcher nur über die freiwillige Zusage des Fonds.

Schritt 1: Alle Einlagen zusammenzählen

Addiere die Guthaben auf Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto, Sparbriefen und dem Verrechnungskonto deines Depots. Rechne aufgelaufene Zinsen hinzu. Zähle auch Guthaben unter der Marke comdirect mit, denn sie gehören zur selben Bank. Wertpapiere im Depot lässt du weg, sie sind Sondervermögen.

Schritt 2: Gemeinschaftskonten aufteilen

Teile jedes Gemeinschaftskonto durch die Zahl der Inhaber, sofern bei der Eröffnung nichts anderes vereinbart wurde. Deinen Anteil schlägst du deinen Einzelkonten zu. Erst diese Summe vergleichst du mit der Grenze von 100.000 €.

Schritt 3: Sonderfälle prüfen

Ist in den letzten sechs Monaten ein größerer Betrag aus einem Hausverkauf, einer Abfindung, einer Erbschaft oder einer Versicherungsleistung eingegangen? Dann gilt für diesen Betrag zeitweise die erhöhte Grenze bis 500.000 €. Lege die Belege dafür griffbereit ab, denn die erhöhte Deckung musst du selbst nachweisen.

Schritt 4: Den Rest dem Fonds zuordnen

Alles oberhalb der gesetzlichen Grenze fällt unter den Einlagensicherungsfonds, bis Ende 2029 bis 3 Mio. € je Privatperson, ab 2030 bis 1 Mio. €. Notiere dir diesen Betrag getrennt. Er ist gut abgesichert, aber ohne einklagbaren Anspruch.

Schritt 5: Ergebnis regelmäßig aktualisieren

Prüfe die Rechnung, wenn sich etwas ändert: ein neues Festgeld, eine Zinsgutschrift, ein Hausverkauf oder eine Erbschaft. Ein fester Termin, etwa einmal im Jahr, reicht für die meisten Haushalte. Wer neben dem Konto noch andere Produkte nutzt, findet im Überblick zum Girokonto der Commerzbank und seinen Modellen die Grundlagen zu Kontoführung und Ausstattung.

Für Guthaben bis 100.000 € je Person ist das Ergebnis fast immer eindeutig: voll gesetzlich geschützt. Interessant wird die Rechnung erst bei größeren Beträgen, und genau dafür sind die folgenden Beispiele gedacht.

Rechenbeispiele: Paar, Erbschaft und Hausverkauf

Die Regeln werden greifbar, wenn du sie auf echte Lebenslagen anwendest. Die folgenden Beispiele zeigen, wie viel Geld jeweils gesetzlich und wie viel nur freiwillig geschützt ist.

Beispiel 1: Das Paar mit Gemeinschafts- und Einzelkonten

Anna und Ben haben ein Gemeinschaftskonto mit 120.000 €. Zusätzlich hat Anna 60.000 € Tagesgeld auf ihren Namen, Ben 30.000 € Festgeld. Rechnerisch entfallen auf jeden 60.000 € aus dem Gemeinschaftskonto. Anna kommt damit auf 120.000 €, Ben auf 90.000 €. Ben ist vollständig gesetzlich geschützt. Bei Anna sind 100.000 € gesetzlich gesichert, die übrigen 20.000 € über den freiwilligen Fonds. Verschiebt Anna 20.000 € auf ein Konto bei einer anderen Bank, liegt das gesamte Vermögen des Paares im gesetzlichen Schutz.

Beispiel 2: Die Erbschaft

Clara erbt 350.000 €, die im März auf ihrem Commerzbank-Konto eingehen. Dort lagen bereits 40.000 €. Für sechs Monate ab Gutschrift ist die Erbschaft nach § 8 EinSiG erhöht geschützt, bis 500.000 €. Clara ist mit 390.000 € in dieser Zeit voll gesetzlich abgesichert. Ab September gilt wieder die Grenze von 100.000 €. Dann wären 290.000 € nur noch über den freiwilligen Fonds gedeckt. Das halbe Jahr gibt Clara Zeit, in Ruhe zu entscheiden, wie sie das Geld aufteilt. Bleibt alles auf dem Konto, ist der Betrag über 100.000 € ab dem siebten Monat nur noch über den freiwilligen Fonds gedeckt, nach heutigem Stand vollständig, aber ohne Rechtsanspruch.

Beispiel 3: Der Hausverkauf

David verkauft sein selbst genutztes Haus für 620.000 €. Der Erlös geht vollständig auf sein Girokonto. Die erhöhte Deckung reicht bis 500.000 €. Die übrigen 120.000 € sind von Anfang an nur über den freiwilligen Fonds geschützt. Nach sechs Monaten sinkt der gesetzliche Schutz auf 100.000 €. Plant David, erst in einem Jahr eine neue Wohnung zu kaufen, liegt der Großteil des Erlöses ab dem siebten Monat nur noch im Schutz des freiwilligen Fonds. Für den Antrag auf erhöhte Deckung hebt er den notariellen Kaufvertrag auf.

Rechenbeispiele: Welcher Teil ist gesetzlich geschützt?

0 €200.000 €400.000 €600.000 €Anna (Paar)Einzel- plus Anteil GemeinschaftskontoAnna (Paar): gesetzlich geschützt 100.000 €Anna (Paar): nur über den freiwilligen Fonds geschützt 20.000 €120.000 €Ben (Paar)Einzel- plus Anteil GemeinschaftskontoBen (Paar): gesetzlich geschützt 90.000 €90.000 €Clara, erste 6 MonateErbschaft plus AltguthabenClara, erste 6 Monate: gesetzlich geschützt 390.000 €390.000 €Clara, ab Monat 7gleiches GuthabenClara, ab Monat 7: gesetzlich geschützt 100.000 €Clara, ab Monat 7: nur über den freiwilligen Fonds geschützt 290.000 €390.000 €David, HausverkaufErlös in den ersten 6 MonatenDavid, Hausverkauf: gesetzlich geschützt 500.000 €David, Hausverkauf: nur über den freiwilligen Fonds geschützt 120.000 €620.000 €gesetzlich, mit Rechtsanspruchnur freiwilliger Fonds
Eigene Berechnung auf Basis von EinSiG und Statut des Einlagensicherungsfonds, alle Guthaben bei der Commerzbank. Stand: 08.10.2026.

Faustregeln für deine Verteilung

  • Bis 100.000 € je Person brauchst du dir bei der Commerzbank keine Gedanken zu machen.
  • Zwischen 100.000 € und 1 Mio. € schützt dich zusätzlich der freiwillige Fonds, auch nach 2030, allerdings ohne Rechtsanspruch.
  • Über 1 Mio. € lohnt es sich, die Absenkung ab 2030 einzuplanen. Eine Verteilung auf mehrere Institute kann dann sinnvoll sein.
  • Wertpapiere im Depot zählen nicht zu diesen Grenzen. Zertifikate der Bank selbst sind dagegen gar nicht geschützt.

Mit diesen Regeln kannst du in wenigen Minuten prüfen, ob dein Geld vollständig mit Rechtsanspruch geschützt ist oder ob ein Teil nur über die freiwillige Zusage der Branche gesichert ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld ist bei der Commerzbank gesetzlich abgesichert?

Gesetzlich abgesichert sind 100.000 € je Kunde, mit Rechtsanspruch gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Dabei spielt es keine Rolle, auf wie viele Konten sich das Geld verteilt. Alle Guthaben und Zinsen werden zusammengerechnet.

Was bedeutet die freiwillige Einlagensicherung für mich?

Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken schützt Privatpersonen über 100.000 € hinaus, bis Ende 2029 bis 3 Mio. € und ab 2030 bis 1 Mio. €. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese Zahlung gibt es allerdings nicht.

Wie ist ein Gemeinschaftskonto geschützt?

Jeder Kontoinhaber hat seinen eigenen Anspruch von 100.000 €. Bei zwei Inhabern sind also bis zu 200.000 € gesetzlich geschützt. Ohne besondere Regelung wird das Guthaben beiden zu gleichen Teilen zugerechnet, eigene Konten kommen hinzu.

Was passiert mit dem Erlös aus einem Hausverkauf oder einer Erbschaft?

Solche Beträge sind sechs Monate ab Gutschrift bis 500.000 € gesetzlich geschützt. Dafür stellst du im Ernstfall einen Antrag mit Nachweisen wie Kaufvertrag oder Erbschein. Danach gilt wieder die normale Grenze von 100.000 €.

Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?

Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, zahlt die Entschädigungseinrichtung innerhalb von sieben Arbeitstagen aus. Bis 100.000 € musst du dafür in der Regel keinen Antrag stellen, die Daten kommen direkt von der Bank.

Sind meine Aktien und ETFs bei der Commerzbank sicher?

Aktien, Fonds und ETFs fallen nicht unter die Einlagensicherung, weil sie Sondervermögen sind. Sie bleiben dein Eigentum, gehören nicht zur Insolvenzmasse und lassen sich auf eine andere Bank übertragen. Das Kursrisiko trägst du selbst.

Ändert die Beteiligung von UniCredit etwas an meiner Einlagensicherung?

Nach heutigem Stand nicht. Die Einlagensicherung hängt an der Bank, nicht an ihren Aktionären. Die Commerzbank AG bleibt Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung, Konten und Verträge laufen unverändert weiter.

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