Gemeinschaftskonto: Oder-Konto vs. Und-Konto – Unterschiede, Risiken & Kosten

Das Wichtigste in Kürze:

Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei grundlegend verschiedene Modelle: das Oder-Konto, bei dem jeder Inhaber allein verfügen darf, und das Und-Konto, das die Zustimmung aller erfordert. Welche Form für dich sinnvoll ist, hängt von Vertrauen, Sicherheitsbedürfnis und Alltag ab. Dieser Artikel erklärt Unterschiede, Kosten, Haftung und was bei Trennung oder Tod passiert.

Gemeinschaftskonto

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Was ist ein Gemeinschaftskonto? Definition und Grundlagen

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, das von mindestens zwei Personen gemeinsam geführt wird. Beide – oder alle – Inhaber sind gleichberechtigt und haben denselben Anteil am Guthaben. Das gilt unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat.

Grundsätzlich kann jede Art von Bankkonto als Gemeinschaftskonto geführt werden: Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Depotkonto. Am häufigsten begegnet dir das Gemeinschaftskonto in der Praxis als gemeinsames Girokonto – etwa für Paare, die Haushaltkosten teilen.

Eine Ehe oder Verwandtschaft ist keine Voraussetzung. Wohngemeinschaften, Vereine, Erbengemeinschaften oder einfach zwei befreundete Personen können ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Entscheidend ist, dass alle Inhaber volljährig sind und sich bei der Kontoeröffnung eindeutig identifizieren. Banken akzeptieren dafür verschiedene Wege: persönlich in der Filiale, per VideoIdent, PostIdent oder per E-Ident mit der Online-Ausweisfunktion des Smartphones.

Ob alle Inhaber an derselben Adresse wohnen müssen, hängt von der Bank ab. Manche Institute bestehen auf einem gemeinsamen Wohnsitz, andere verzichten darauf. Wer mit jemandem ein Konto eröffnen möchte, der woanders lebt, sollte das vorab prüfen.

Bestehende Einzelkonten lassen sich bei manchen Banken in ein Gemeinschaftskonto umwandeln – und umgekehrt. Das ist aber nicht überall möglich. Im Zweifelsfall muss das alte Konto gekündigt und ein neues eröffnet werden.

Das Wichtigste vorab: Es gibt zwei grundlegend verschiedene Formen des Gemeinschaftskontos. Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein und uneingeschränkt über das gesamte Guthaben verfügen. Beim Und-Konto müssen alle Inhaber jeder Transaktion gemeinsam zustimmen. Diese Unterscheidung hat weitreichende praktische und rechtliche Konsequenzen – und bestimmt maßgeblich, für wen welche Form sinnvoll ist.

📌 Good to know

Das Oder-Konto ist im deutschen Bankwesen der gesetzliche und bankpraktische Regelfall. Wenn du bei der Kontoeröffnung nichts anderes vereinbarst, erhältst du automatisch ein Oder-Konto. Das Und-Konto muss ausdrücklich im Eröffnungsantrag festgelegt werden – und viele Banken bieten es gar nicht erst aktiv an.

Oder-Konto vs. Und-Konto: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Der zentrale Unterschied liegt im Verfügungsrecht. Beim Oder-Konto besitzt jeder Kontoinhaber ein originäres, also nicht vom anderen abgeleitetes Recht, allein über das gesamte Guthaben zu verfügen. Das umfasst Barauszahlungen, Überweisungen, Einlösungsaufträge, Scheckausstellungen und sogar das Recht, den eigenen Anspruch ohne Mitwirkung der anderen abzutreten oder zu verpfänden. Kein Inhaber muss den anderen fragen.

Beim Und-Konto ist das Gegenteil der Fall: Jede einzelne Transaktion erfordert die Zustimmung aller Kontoinhaber. Eine Überweisung, die nur einer unterschreibt, wird die Bank nicht ausführen. Das macht das Und-Konto im Alltag erheblich aufwendiger – aber auch sicherer gegen einseitigen Missbrauch.

In der deutschen Bankpraxis ist das Oder-Konto klar dominant. Wenn bei der Kontoeröffnung keine ausdrückliche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung getroffen wird, gilt das Oder-Konto als Standard. Das Und-Konto muss aktiv vereinbart werden – und viele Banken bieten es schlicht nicht an. Wer ein Und-Konto möchte, sollte sich vorab direkt bei seiner Bank erkundigen, ob das überhaupt möglich ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Jeder Mitinhaber eines Oder-Kontos kann die Einzelverfügungsbefugnis einseitig widerrufen. Das bedeutet: Wenn ein Partner das Vertrauen verliert und den Widerruf erklärt, wird das Oder-Konto automatisch zum Und-Konto. Ab diesem Moment kann kein Inhaber mehr allein verfügen. Das ist ein wirksamer Schutzmechanismus – aber er funktioniert nur, wenn man rechtzeitig handelt.

Das Pfändungsrisiko ist bei beiden Kontoformen identisch hoch: Gläubiger eines Inhabers können auf das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos zugreifen – unabhängig davon, wer das Geld eingezahlt hat. Dazu mehr im Abschnitt zur Haftung.

Merkmal Oder-Konto Und-Konto
Verfügungsrecht Jeder Inhaber allein und uneingeschränkt Nur alle Inhaber gemeinsam
Alltagstauglichkeit Hoch – keine Abstimmung nötig Gering – Zustimmung aller erforderlich
Verbreitung in Deutschland Regelfall, Standardform Selten, Nischenprodukt
Typische Nutzer Paare, Ehepaare, WGs Vereine, Erbengemeinschaften, Organisationen
Schutz vor Missbrauch durch Mitinhaber Gering – Kontoplünderung möglich Hoch – kein Alleinzugriff möglich
Pfändungsrisiko Gesamtes Guthaben pfändbar Gesamtes Guthaben pfändbar
Bankangebot Nahezu alle Banken Nur wenige Banken, oft auf Anfrage
Umwandlung → Und-Konto durch einseitigen Widerruf → Oder-Konto durch ausdrückliche Vereinbarung
Tod eines Inhabers Überlebender bleibt verfügungsberechtigt Zugriff nur mit Zustimmung aller Erben
Trennung Beide behalten vollen Zugriff bis Auflösung Zugriff blockiert bis gemeinsamer Einigung

Kosten im Vergleich: Was kostet ein Gemeinschaftskonto?

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt mehrere Banken, die Gemeinschaftskonten vollständig kostenlos anbieten. Die schlechte Nachricht: Kostenlos bedeutet oft nicht bedingungslos kostenlos. Viele Angebote knüpfen die Gebührenfreiheit an Bedingungen wie einen monatlichen Mindestgeldeingang.

Die DKB bietet ihr Gemeinschaftskonto ohne monatliche Grundgebühr an – allerdings nur, wenn monatlich mindestens 700 Euro auf dem Konto eingehen. Wer diesen sogenannten Aktivstatus erreicht, erhält außerdem eine kostenlose Visa Debitkarte und kann bis zu dreimal pro Monat weltweit kostenlos Bargeld abheben. Wer den Mindesteingang nicht schafft, zahlt eine Gebühr.

Die ING stellt ihr Gemeinschaftsgirokonto ohne Bedingungen kostenlos zur Verfügung. Die Visa Debitkarte ist ebenfalls kostenlos. Wer zusätzlich eine Girocard möchte, zahlt 1,49 Euro pro Monat und Partner – das sollte man einkalkulieren, wenn beide Partner eine klassische EC-Karte benötigen.

Santander bietet mit dem BestGiro-Konto ein gebührenfreies Gemeinschaftskonto inklusive Visa Debitkarte. Besonders attraktiv: Bis zu sechsmal pro Monat kann weltweit kostenlos Bargeld abgehoben werden – mehr als bei den meisten Mitbewerbern.

comdirect lockt mit einem Bonus: Wer beim Girokonto Aktiv monatlich mindestens 700 Euro Geldeingang nachweist und das Konto aktiv nutzt (mindestens drei Bargeldabhebungen pro Monat), zahlt keine Grundgebühr und kann zusätzlich einen Bonus von 100 Euro erhalten. Das ist ein attraktives Angebot für Paare, die ohnehin regelmäßige Einnahmen auf das gemeinsame Konto leiten.

Wer eine Filialbank bevorzugt, muss in der Regel tiefer in die Tasche greifen. Die Commerzbank berechnet für ihr Gemeinschaftsgirokonto 4,90 Euro pro Monat – dafür ohne Mindestgeldeingang-Bedingung. Regionale Sparkassen liegen oft dazwischen: Ein Beispiel aus dem Rhein-Main-Gebiet zeigt 2,50 Euro monatliche Grundgebühr plus 6,00 Euro pro Jahr für die Sparkassen-Card.

Monatliche Kontoführungsgebühren (€/Monat)

Monatliche Kontoführungsgebühren für Gemeinschaftskonten im Vergleich 0 € 1 € 2 € 3 € 5 € 0 € DKB 0 € ING 0 € Santander 0 € comdirect 2,50 € Naspa 4,90 € Commerzbank kostenlos (ggf. mit Bedingung) Gebühr mittel Gebühr hoch

Wichtig: Bei kostenlosen Konten mit Mindestgeldeingang-Bedingung (700 Euro/Monat bei DKB und comdirect) solltest du prüfen, ob ihr diese Schwelle realistisch erreicht. Wer das Konto nur für kleinere gemeinsame Ausgaben nutzt, könnte sonst ungewollt in die Gebührenpflicht rutschen.

💡 Tip

Wenn ihr als Paar ohnehin Gehalt oder Mieteinnahmen über das Gemeinschaftskonto laufen lassen wollt, sind DKB oder comdirect besonders attraktiv – 0 Euro Grundgebühr plus möglicher 100-Euro-Bonus bei comdirect. Wer keine Bedingungen erfüllen möchte, ist bei ING oder Santander gut aufgehoben.

Haftung, Pfändung und rechtliche Risiken beim Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto bringt neben praktischen Vorteilen auch erhebliche rechtliche Risiken mit sich. Wer ein solches Konto eröffnet, sollte diese Punkte kennen – bevor es zu Problemen kommt.

Gesamtschuldnerische Haftung

Beide Kontoinhaber haften gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Wenn das Konto ins Minus rutscht – egal durch wen –, kann die Bank beide Inhaber in voller Höhe in Anspruch nehmen. Die Bank muss sich nicht an denjenigen halten, der die Schulden verursacht hat. Im Innenverhältnis zwischen den Kontoinhabern gilt nach § 430 BGB ein Ausgleichsanspruch zu gleichen Teilen. Aber: Diesen Anspruch musst du im Streitfall selbst durchsetzen – notfalls gerichtlich.

Pfändung durch Gläubiger

Hat einer der Kontoinhaber Schulden, kann sein Gläubiger das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos pfänden. Nicht nur den Anteil des Schuldners – das gesamte Guthaben. Das ist einer der gravierendsten Risikopunkte beim Gemeinschaftskonto, besonders beim Oder-Konto.

Eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist nicht möglich. P-Konten dürfen nach § 850l ZPO grundsätzlich nur als Einzelkonten geführt werden. Wer also Pfändungsschutz benötigt, muss das Gemeinschaftskonto auflösen und ein eigenes Einzelkonto einrichten.

Immerhin gibt es eine kurze Schutzfrist: Nach § 850l Abs. 1 ZPO darf die Bank bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos einen Monat lang nicht an den Gläubiger leisten. Diese Frist soll den Kontoinhabern Zeit geben, Einzelkonten einzurichten und das Gemeinschaftskonto aufzulösen.

Kontoplünderung beim Oder-Konto

Beim Oder-Konto kann ein Inhaber theoretisch das gesamte Guthaben abheben – ohne Zustimmung des anderen. Das ist rechtlich zulässig, solange keine Trennungssituation vorliegt. Allerdings kann eine missbräuchliche Abhebung sittenwidrig sein und Schadensersatzansprüche nach § 242 BGB auslösen. Im Streitfall muss das aber gerichtlich geklärt werden. Das Geld ist bis dahin weg.

Schenkungsteuer-Risiko

Ein oft übersehenes Risiko: Wenn nur einer der Partner Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, kann das Finanzamt die Hälfte dieser Einzahlungen als Schenkung an den anderen Partner werten. Denn der andere Partner kann frei darüber verfügen. Bei Eheleuten gilt ein Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 Euro alle zehn Jahre – das ist großzügig. Bei unverheirateten Paaren oder WG-Mitgliedern liegt der Freibetrag jedoch deutlich niedriger (20.000 Euro alle zehn Jahre). Wer regelmäßig größere Beträge einzahlt, sollte das im Blick behalten.

Risikoaspekt Oder-Konto Und-Konto
Gesamtschuldnerische Haftung Ja – beide haften in voller Höhe Ja – beide haften in voller Höhe
Kontoplünderung durch Mitinhaber Möglich (rechtlich zulässig, ggf. sittenwidrig) Nicht möglich ohne Zustimmung aller
Pfändung durch Gläubiger Gesamtes Guthaben pfändbar Gesamtes Guthaben pfändbar
P-Konto-Umwandlung möglich? Nein (§ 850l ZPO) Nein (§ 850l ZPO)
Pfändungsschutzfrist 1 Monat (§ 850l Abs. 1 ZPO) 1 Monat (§ 850l Abs. 1 ZPO)
Schenkungsteuer-Risiko Ja – bei ungleichen Einzahlungen Ja – bei ungleichen Einzahlungen
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis § 430 BGB: zu gleichen Teilen § 430 BGB analog

Gemeinschaftskonto bei Trennung und Tod: Was passiert mit dem Konto?

Zwei Lebenssituationen stellen Gemeinschaftskonten auf eine harte Probe: Trennung und Tod. Beide Szenarien sind emotional belastend – und rechtlich komplex. Wer die Regeln kennt, kann sich besser schützen.

Trennung beim Oder-Konto

Nach einer Trennung behalten zunächst beide Partner vollen Zugriff auf das Oder-Konto. Das klingt fair, ist aber ein Risiko: Jeder kann weiterhin allein über das gesamte Guthaben verfügen. Ab dem Zeitpunkt der Trennung darf rechtlich jeder Ehegatte nur noch die Hälfte des Guthabens abheben. Wer mehr abhebt, macht sich gegenüber dem anderen schadensersatzpflichtig – der Ausgleichsanspruch ergibt sich aus § 430 BGB. Aber: Das Geld ist erst einmal weg, und du musst es gerichtlich zurückfordern.

Das Oder-Konto lässt sich nicht einseitig auflösen. Die Kündigung erfordert die Unterschrift beider Inhaber. Eine direkte Umwandlung in ein Einzelkonto ist in der Regel nicht möglich – stattdessen muss das Gemeinschaftskonto gekündigt und ein neues Einzelkonto eröffnet werden. Wer sich in einer Trennungssituation befindet, sollte schnell handeln: Entweder den Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis erklären (das Oder-Konto wird zum Und-Konto) oder gemeinsam die Auflösung vereinbaren.

Trennung beim Und-Konto

Beim Und-Konto ist der Zugriff nach einer Trennung faktisch blockiert, solange keine Einigung besteht. Das schützt vor einseitiger Kontoplünderung – kann aber auch dazu führen, dass keiner der Partner an das gemeinsame Geld kommt. Für Paare, die sich im Streit trennen, kann das zu einer Pattsituation führen.

Tod eines Inhabers beim Oder-Konto

Stirbt ein Kontoinhaber, bleibt der überlebende Partner beim Oder-Konto allein verfügungsberechtigt. Er kann weiterhin auf das Konto zugreifen. Allerdings fällt der Anteil des Verstorbenen – in der Regel die Hälfte des Guthabens – in den Nachlass. Der Überlebende hat gegenüber den Erben eine Ausgleichungspflicht, sofern er nicht testamentarisch begünstigt wurde. Wer also nach dem Tod des Partners das gesamte Guthaben abhebt, schuldet den Erben die Hälfte.

Tod eines Inhabers beim Und-Konto

Beim Und-Konto fällt das Konto nach dem Tod eines Inhabers vollständig in den Nachlass. Der überlebende Partner kann nur noch mit Zustimmung aller Erben verfügen. Bei einer Erbengemeinschaft – etwa wenn mehrere Kinder erben – müssen alle zustimmen. Das kann den Zugriff auf das Konto erheblich verzögern oder blockieren.

Banken können das Konto nach dem Tod eines Inhabers vorsorglich sperren, bis ein Erbnachweis vorliegt – entweder ein Erbschein oder ein beglaubigtes Testament. Das ist zwar ärgerlich, aber rechtlich zulässig. Eine Bankvollmacht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Kontoinhabers. Ausnahme: Eine postmortale Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, bleibt wirksam. Wer das sicherstellen möchte, sollte das rechtzeitig regeln.

Für wen ist welche Kontoform geeignet?

Die Wahl zwischen Oder-Konto und Und-Konto hängt nicht von abstrakten Regeln ab, sondern von deiner konkreten Lebenssituation. Hier ein praxisnaher Überblick.

Paare und Ehepaare

Für die meisten Paare ist das Oder-Konto die richtige Wahl. Es ermöglicht unkompliziertes gemeinsames Wirtschaften: Miete, Strom, Lebensmittel – alles lässt sich ohne Rücksprache bezahlen. Das spart Zeit und Nerven im Alltag. Voraussetzung ist gegenseitiges Vertrauen. Wer dem Partner nicht vollständig vertraut oder sich in einer schwierigen Beziehungsphase befindet, sollte die Risiken des Oder-Kontos ernst nehmen.

Wichtig für unverheiratete Paare: Der Schenkungsteuerfreibetrag liegt bei nur 20.000 Euro alle zehn Jahre. Wer regelmäßig größere Beträge auf das gemeinsame Konto einzahlt, sollte das steuerlich im Blick behalten.

Wohngemeinschaften

WGs nutzen Gemeinschaftskonten häufig für gemeinsame Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Haushaltseinkäufe. Hier ist das Oder-Konto ebenfalls praktisch. Allerdings sollte die WG klare Absprachen treffen, wer wie viel einzahlt und wer welche Ausgaben übernimmt. Rechtlich haften alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch – auch für Überziehungen, die ein Mitbewohner verursacht hat.

Vereine und Organisationen

Für Vereine, Stiftungen und ähnliche Organisationen ist das Und-Konto oft die bessere Wahl. Hier steht nicht Bequemlichkeit im Vordergrund, sondern gegenseitige Kontrolle. Wenn zwei Vorstandsmitglieder jede Zahlung gemeinsam freigeben müssen, sinkt das Risiko von Unterschlagung oder Fehlbuchungen erheblich. Das Und-Konto ist hier ein sinnvolles Kontrollwerkzeug – auch wenn es den Alltag etwas aufwendiger macht.

Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Ein Gemeinschaftskonto – meist als Und-Konto – kann helfen, den Nachlass geordnet abzuwickeln. Alle Erben müssen Transaktionen gemeinsam freigeben, was Transparenz schafft. Allerdings kann das bei zerstrittenen Erbengemeinschaften auch zur Blockade führen.

Fazit: Oder-Konto für den Alltag, Und-Konto für Kontrolle

Das Oder-Konto ist das richtige Instrument für alle, die im Alltag flexibel und ohne bürokratischen Aufwand gemeinsam wirtschaften wollen – und sich gegenseitig vertrauen. Das Und-Konto eignet sich überall dort, wo gegenseitige Kontrolle wichtiger ist als Bequemlichkeit: Vereine, Organisationen, Erbengemeinschaften. Für Paare in schwierigen Phasen kann der einseitige Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis ein sinnvoller Zwischenschritt sein, bevor das Konto aufgelöst wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Oder-Konto und Und-Konto?

Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein und uneingeschränkt über das gesamte Guthaben verfügen. Beim Und-Konto müssen alle Inhaber jeder Transaktion gemeinsam zustimmen. Das Oder-Konto ist der Regelfall in Deutschland, das Und-Konto muss ausdrücklich vereinbart werden.

Kann ein Gläubiger das Gemeinschaftskonto pfänden, wenn nur ein Inhaber Schulden hat?

Ja. Gläubiger eines Inhabers können auf das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos zugreifen – nicht nur auf den Anteil des Schuldners. Eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto ist nicht möglich, da P-Konten nur als Einzelkonten geführt werden dürfen. Es gilt eine Schutzfrist von einem Monat.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung?

Beide Partner behalten zunächst vollen Zugriff. Ab der Trennung darf rechtlich jeder nur noch die Hälfte abheben. Missbräuchliche Abhebungen begründen Erstattungsansprüche nach § 430 BGB. Die Auflösung erfordert die Unterschrift beider Inhaber; eine einseitige Kündigung ist nicht möglich.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto beim Tod eines Partners?

Beim Oder-Konto bleibt der Überlebende allein verfügungsberechtigt, muss aber den Anteil des Verstorbenen – in der Regel die Hälfte – an die Erben ausgleichen. Beim Und-Konto ist der Zugriff nur noch mit Zustimmung aller Erben möglich. Banken können das Konto bis zur Vorlage eines Erbscheins sperren.

Kann das Finanzamt Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto als Schenkung werten?

Ja. Zahlt nur ein Partner ein, kann das Finanzamt die Hälfte der Einzahlungen als Schenkung werten. Bei Eheleuten gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro alle zehn Jahre. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei nur 20.000 Euro – das kann schnell steuerlich relevant werden.

Welche Banken bieten kostenlose Gemeinschaftskonten an?

DKB (ab 700 Euro Geldeingang/Monat), ING (ohne Bedingung), Santander BestGiro und comdirect (bei aktiver Nutzung) bieten kostenlose Gemeinschaftskonten an. Filialbanken wie die Commerzbank berechnen bis zu 4,90 Euro monatlich. Regionale Sparkassen liegen oft dazwischen.

Kann ein Oder-Konto in ein Und-Konto umgewandelt werden?

Ja. Jeder Mitinhaber kann die Einzelverfügungsbefugnis einseitig widerrufen – das Oder-Konto wird dadurch automatisch zum Und-Konto. Ab diesem Moment kann kein Inhaber mehr allein verfügen. Die Rückumwandlung zum Oder-Konto erfordert eine ausdrückliche neue Vereinbarung aller Inhaber.


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