Das Bundesfinanzministerium hat bei der Veröffentlichung des neuen Tabaksteuergesetzes einen gravierenden Fehler gemacht. Im Bundesgesetzblatt wurde als Inkrafttreten der 21. Oktober angegeben, obwohl die höheren Steuersätze erst ab dem 1. Januar 2027 gelten sollten. Die Tabakbranche reagierte alarmiert, da durch den Fehler Steuersätze anzuwenden wären, die ursprünglich für 2030 vorgesehen sind.
Folgen des vorzeitigen Inkrafttretens
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) wies darauf hin, dass die Hersteller keine passenden Steuerzeichen für die höheren Sätze besitzen. Maximilian van Ackeren vom VdR erklärte, die Branche hätte die Produktion sofort einstellen müssen, um zu verhindern, dass Zigaretten ohne korrekte Besteuerung in den Handel gelangen. Das Ministerium räumte den technischen Fehler ein und leitete eine Berichtigung ein. Trotz des fehlerhaften Gesetzes dürfen Fabriken weiterhin liefern, bestehende Zigarettenbestände im Handel bleiben verkaufsfähig.
Vergleich mit früheren Gesetzesänderungen
Bei der vorherigen Novelle des Tabaksteuergesetzes im August 2021 wurde das Inkrafttreten eindeutig auf den 1. Januar 2022 festgelegt. Der aktuelle Gesetzestext hingegen enthält die Formulierung „am Tag nach der Verkündung“, was zum 21. Oktober führte. Branchenvertreter Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft kritisierte die handwerklichen Mängel scharf, van Ackeren bezeichnete den Vorfall als Dilettantismus.
Geplante Steuererhöhungen bis 2030
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht eine schrittweise Anhebung der Tabaksteuer bis 2030 vor. Eine Packung mit 20 Zigaretten soll dadurch auf etwa 11,78 Euro steigen. Laut Mikrozensus rauchen 19 Prozent aller Personen ab 15 Jahren in Deutschland, davon 14 Prozent regelmäßig und 5 Prozent gelegentlich. Das Deutsche Krebsforschungszentrum beziffert die Zahl der Todesfälle infolge tabakbedingter Erkrankungen für 2023 auf 131.000 Menschen.
