Das Wichtigste in Kürze
- Das Wichtigste vorab: Vier Tarife, keine Wartezeit, aber eine Zahnstaffel über fünf Kalenderjahre.
- Vier Tarife im Vergleich: Was Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 bei Zahnersatz und Behandlung zahlen.
- Zahnreinigung, Bleaching, Angstpatienten: Welche Extras nur in den oberen Tarifen stecken.
- Zahnstaffel statt Wartezeit: Warum die ARAG in den ersten Jahren nur bis zu festen Beträgen zahlt.
- Was nicht versichert ist: Laufende und angeratene Behandlungen, fehlende Zähne und Voraussetzungen.
- Beitragsbeispiele und Altersstufen: Was die ARAG nennt und wann der Beitrag steigt.
- Rechenbeispiel Implantat: Dein Eigenanteil mit und ohne Bonusheft in allen vier Tarifen.
- Erstattung und Kündigung: Rechnung per App einreichen, Heil- und Kostenplan, Fristen.
ARAG – Zahnzusatzversicherung

ARAG – Zahnzusatzversicherung
Vorteile
- Zahnersatz je nach Tarif 70 bis 100 %
- Keine Wartezeit
- Zahnbehandlung 75 bis 100 % erstattet
- Zahnreinigung 70 bis 200 € pro Jahr
Nachteile
- Leistungsgrenzen in den ersten 5 Jahren
- Laufende Behandlungen nicht versichert
- Erste Kündigung nach 24 Monaten
- Volle Quote teils nur mit Bonusheft
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
ARAG – Krankenhauszusatzversicherung

ARAG – Krankenhauszusatzversicherung
Vorteile
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Ein- oder Zweibettzimmer wählbar
- Freie Krankenhauswahl
- Keine allgemeine Wartezeit
Nachteile
- Abschluss nur mit Gesundheitsfragen
- 8 Monate Wartezeit bei Entbindung
- S-Tarife: Beitrag steigt mit dem Alter
- Verlegung erst ab 50 km Entfernung
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Kurzfassung: Was die ARAG Zahnzusatzversicherung leistet
Die ARAG bietet für gesetzlich Versicherte vier Zahntarife an: Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100. Die Zahl im Namen verrät grob, wie viel Prozent der Rechnung für Zahnersatz am Ende gedeckt sind, und zwar einschließlich der Leistung deiner Krankenkasse. Dent70 kommt beim Zahnersatz zusammen mit der Kasse auf 70 Prozent, Dent100 mit lückenlosem Bonusheft auf 100 Prozent. Dazwischen liegen Dent90 und Dent90+, die sich vor allem beim Bonusheft und bei einigen Extras unterscheiden.
Alle vier Tarife haben laut ARAG keine Wartezeit. Du kannst den Schutz ab Versicherungsbeginn nutzen. Das bedeutet aber nicht, dass die ARAG in den ersten Jahren jede Rechnung voll übernimmt. In den ersten fünf Kalenderjahren gilt eine Zahnstaffel, also eine Höchstgrenze für die Erstattung, die jedes Jahr zum 1. Januar steigt. Im ersten Kalenderjahr sind es je nach Tarif 500, 1.000 oder 1.500 Euro. Ab dem sechsten Kalenderjahr entfällt die Grenze. Nach einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn ereignet, gilt sie von Anfang an nicht.
Die zweite wichtige Grenze betrifft den Zeitpunkt: Behandlungen, die bei Antragstellung schon begonnen, notwendig, beabsichtigt oder vom Zahnarzt empfohlen waren, sind ausgeschlossen. Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich also nicht für eine Krone abschließen, die schon im Heil- und Kostenplan steht. Bereits behandelte Zähne kannst du dagegen versichern, wenn die Behandlung bei Versicherungsbeginn abgeschlossen ist.
In diesem Artikel findest du die Leistungen der vier Tarife im Detail, die Zahnstaffel mit allen Beträgen, die Beitragsbeispiele der ARAG und ein Rechenbeispiel für ein Implantat. Wie die Zahntarife in das gesamte Zusatzangebot der ARAG passen, erklärt der Überblick zur ARAG Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Alle Angaben stammen von arag.de und aus der Tarifbeschreibung im Bedingungsheft. Stand der Konditionen: 08.10.2026.
📌 Good to know
Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine Beratung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der ARAG. Risikoträger der Tarife Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 ist die ARAG Krankenversicherungs-AG. Wir treffen keine Aussage dazu, ob ein Antrag bei deinem Zahnbefund angenommen wird.
ARAG – Zahnzusatzversicherung
Zahnschutz in mehreren Stufen
Vorteile
Nachteile
- Leistungsgrenzen in den ersten 5 Jahren
- Laufende Behandlungen nicht versichert
- Erste Kündigung nach 24 Monaten
- Volle Quote teils nur mit Bonusheft
ARAG – Krankenhauszusatzversicherung
Chefarzt, Ein- oder Zweibett
Vorteile
Nachteile
- Abschluss nur mit Gesundheitsfragen
- 8 Monate Wartezeit bei Entbindung
- S-Tarife: Beitrag steigt mit dem Alter
- Verlegung erst ab 50 km Entfernung
ARAG – Ambulante Zusatzversicherung
Brille und Heilpraktiker
Vorteile
Nachteile
- Komfort: 50 € Selbstbeteiligung pro Jahr
- Basis: Sehhilfen nur 80 %, max. 155 €
- Basis: Heilpraktiker nur 50 %, max. 260 €
- Augenlaser erst nach 36 Monaten Wartezeit
ARAG – Krankentagegeldversicherung
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Vorteile
Nachteile
- Angestellte: Leistung erst nach 6 Wochen
- Selbstständige: erst ab 8. Krankheitstag
- Nicht für Beamte, Studierende, Rentner
- Ärztlicher Nachweis alle 14 Tage nötig
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Vier Tarife: Erstattung bei Zahnersatz, Zahnbehandlung, Wurzel, Parodontose und Kieferorthopädie
Bei der ARAG werden alle Prozentsätze als Gesamtleistung angegeben, also einschließlich dessen, was deine gesetzliche Krankenkasse zahlt. Das ist wichtig für das Verständnis: 90 Prozent bedeutet nicht, dass die ARAG 90 Prozent der Rechnung überweist, sondern dass Kasse und ARAG zusammen 90 Prozent übernehmen. Die ARAG zahlt die Differenz zwischen diesem Gesamtwert und der Kassenleistung. Den Rest trägst du.
Voraussetzung für alle Tarife ist, dass du gesetzlich versichert bist, keine andere private Versicherung mit Zahnleistungen hast und in der Krankenkasse für den Zahnbereich nicht das Kostenerstattungsprinzip gewählt hast. Eine betriebliche Krankenversicherung des Arbeitgebers, die erst nach dem ARAG-Tarif beginnt, zählt laut Bedingungen nicht als andere private Zahnversicherung.
Zahnersatz und Inlays
Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Inlays werden mit demselben Prozentsatz erstattet. Für die reine Regelversorgung, also die Standardlösung der Krankenkasse ohne private Zusatzanteile, zahlen alle vier Tarife zusammen mit der Kasse 100 Prozent. Spannend wird es bei höherwertigem Zahnersatz, etwa einem Implantat statt einer Brücke oder einer vollkeramischen Krone. Hier gelten 70 Prozent in Dent70 und 90 Prozent in Dent90+. Dent90 kommt auf 90 Prozent, wenn du für die fünf Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn jährliche Vorsorge nachweisen kannst, sonst auf 80 Prozent. Dent100 erreicht mit diesem Nachweis 100 Prozent, ohne ihn 90 Prozent.
Der Nachweis gelingt in der Regel über das Bonusheft. Laut Bedingungen reicht auch ein von der Kasse genehmigter Heil- und Kostenplan, aus dem die jährliche Vorsorge hervorgeht. Der Unterschied zwischen Dent90 und Dent90+ liegt also vor allem darin, dass Dent90+ die 90 Prozent auch ohne Bonusheft zahlt.
Verblendungen, also zahnfarbene Beschichtungen von Kronen und Brücken, erstattet die ARAG mit dem Prozentsatz der jeweiligen Zahnersatzmaßnahme, allerdings nur bis zu einem bestimmten Zahn je Kieferhälfte: in Dent70 bis einschließlich Zahn 5, in Dent90 und Dent90+ bis Zahn 6, in Dent100 bis Zahn 7.
Zahnbehandlung, Wurzel und Parodontose
Unter Zahnbehandlung fasst die ARAG hochwertige Füllungen, Parodontalbehandlungen und Wurzelbehandlungen zusammen, für die die Krankenkasse nicht zahlt oder bei denen Mehrkosten über der Kassenleistung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kofferdam, elektronische Längenmessung oder der Mikroskopzuschlag bei einer Wurzelbehandlung. Dent70 übernimmt hier zusammen mit der Kasse 75 Prozent, die drei anderen Tarife 100 Prozent.
Eine Besonderheit betrifft die reine Privatrechnung für eine Wurzelbehandlung, obwohl die Kasse sie bezahlt hätte. Dann zahlen Dent90, Dent90+ und Dent100 die Rechnung zu 50 Prozent, Dent70 gar nicht. Ansonsten gilt eine klare Regel aus den Bedingungen: Eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ist nur erstattungsfähig, wenn die Praxis eine Kassenzulassung hat und den Teil, den die Kasse übernehmen würde, auch über die Kasse abrechnet. Wer ganz auf die Kassenleistung verzichtet, bekommt außer bei der genannten Wurzelbehandlung nichts von der ARAG.
Kieferorthopädie
Für Kinder und Jugendliche zahlt die gesetzliche Kasse eine kieferorthopädische Behandlung nur bei ausgeprägten Fehlstellungen. Die Einteilung erfolgt in kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG 1 bis 5, so regelt es § 29 SGB V zur kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse nichts. Hier springt die ARAG ein, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist: Dent70 mit 70 Prozent, Dent90 mit 80 Prozent, Dent90+ und Dent100 mit 90 Prozent.
Bei KIG 3 bis 5 zahlt die Kasse die Grundbehandlung. Die ARAG übernimmt dann Mehrleistungen wie besondere Brackets oder Retainer zu 70, 80, 90 und 90 Prozent, begrenzt auf 1.000 Euro (Dent70 und Dent90), 1.500 Euro (Dent90+) und 2.000 Euro (Dent100) über die gesamte Vertragslaufzeit. Für Erwachsene, bei denen die Kasse nicht zahlt, gibt es in Dent100 90 Prozent. In Dent90 und Dent90+ zahlt die ARAG 90 Prozent nur, wenn die Behandlung durch einen Unfall nötig wird. Dent70 sieht für Erwachsene keine Kieferorthopädie vor.
| Leistung (inkl. Kasse) | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| Zahnersatz Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
| Höherwertiger Zahnersatz, Inlays | 70 % | 90 % mit Bonusheft, sonst 80 % | 90 % | 100 % mit Bonusheft, sonst 90 % |
| Verblendung je Kieferhälfte | bis Zahn 5 | bis Zahn 6 | bis Zahn 6 | bis Zahn 7 |
| Zahnbehandlung (Füllung, Wurzel, Parodontose) | 75 % | 100 % | 100 % | 100 % |
| Privatrechnung Wurzel trotz Kassenanspruch | – | 50 % | 50 % | 50 % |
| Kieferorthopädie Kinder KIG 1–2 | 70 % | 80 % | 90 % | 90 % |
| KFO-Mehrleistungen KIG 3–5 | 70 %, max. 1.000 € | 80 %, max. 1.000 € | 90 %, max. 1.500 € | 90 %, max. 2.000 € |
| Kieferorthopädie Erwachsene | – | 90 % nur nach Unfall | 90 % nur nach Unfall | 90 % |
Die Tabelle zeigt die Leistung ab dem sechsten Kalenderjahr oder nach einem Unfall. In den ersten fünf Kalenderjahren deckelt die Zahnstaffel die Summe, dazu unten mehr. Wie die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung allgemein aufgebaut sind und welche Begriffe du in Tarifbeschreibungen findest, erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung: Leistungen für Zahnersatz und Prophylaxe.
Interaktiver Eigenanteil-Rechner
Was bleibt dir beim Zahnersatz mit Dent70, Dent90, Dent90+ oder Dent100?
Trag Gesamtkosten und Festzuschuss aus deinem Heil- und Kostenplan ein und wähle das Kalenderjahr seit Versicherungsbeginn. Der Rechner zeigt Erstattung und Eigenanteil aller vier Tarife, inklusive Zahnstaffel.
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Dent70
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Dent90
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Dent90+
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Dent100
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Dein Eigenanteil je Tarif
Rechenweg: Kasse + ARAG zusammen = Satz × Gesamtkosten, Satz Dent70 70 %, Dent90 90 % mit Bonusheft (sonst 80 %), Dent90+ 90 %, Dent100 100 % mit Bonusheft (sonst 90 %). ARAG = Satz × Gesamtkosten − Festzuschuss, in den ersten 5 Kalenderjahren höchstens Staffel × Jahr − bisherige Erstattung (500 / 1.000 / 1.000 / 1.500 € je Jahr kumuliert). Rechenbeispiel der ARAG: Implantat 3.370 €. Für die reine Regelversorgung zahlen alle Tarife mit der Kasse 100 %.
Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut arag.de. Preisbeispiele der ARAG gelten nur mit den genannten Annahmen und sind keine Angebote. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Professionelle Zahnreinigung, Bleaching und Leistungen für Angstpatienten
Neben Zahnersatz und Behandlung unterscheiden sich die vier Tarife vor allem bei den Leistungen rund um Vorsorge und Komfort. Hier liegen die größten Abstände zwischen Dent70 und Dent100, und hier entscheidet sich oft, ob ein Tarif im Alltag regelmäßig etwas zurückzahlt oder vor allem für den großen Schadenfall da ist.
Professionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen. Manche Kassen zahlen einen Zuschuss als freiwillige Leistung. Die ARAG erstattet die Reinigung samt zahnprophylaktischer Leistungen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, wobei ein Kassenzuschuss angerechnet wird. Dent70 zahlt einmal im Kalenderjahr bis zu 70 Euro. Dent90 und Dent90+ zahlen bis zu zweimal bis 100 Euro, insgesamt höchstens 160 Euro im Kalenderjahr. Dent100 zahlt bis zu zweimal bis 120 Euro, insgesamt höchstens 200 Euro.
Rechnet man mit zwei Reinigungen im Jahr, ist das ein Betrag, der sich jedes Jahr wiederholt. Das ist bei der Einordnung der Beiträge relevant, weil die Zahnreinigung im Unterschied zu einem Implantat planbar ist. Ob dein Zahnarzt eine oder zwei Reinigungen im Jahr empfiehlt, hängt von deinem Befund ab.
Leistungen für Angstpatienten
Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen wie Vollnarkose, Dämmerschlaf, Hypnose, Akupunktur oder Lachgassedierung erstattet die ARAG nur in den beiden oberen Tarifen und nur in Verbindung mit einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Maßnahme. Dent90+ zahlt bis 250 Euro im Kalenderjahr, Dent100 bis 350 Euro. Dent70 und Dent90 sehen diese Leistung nicht vor. Eine Kassenleistung wird angerechnet.
Bleaching
Zahnaufhellung aus kosmetischen Gründen zahlt nur Dent100, und zwar bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Voraussetzung ist, dass das Bleaching in einer Zahnarztpraxis oder zahnärztlich begleitet erfolgt. Eine medizinische Notwendigkeit ist dafür nicht erforderlich.
| Extra | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | 1× bis 70 € | 2× bis 100 €, max. 160 €/Jahr | 2× bis 100 €, max. 160 €/Jahr | 2× bis 120 €, max. 200 €/Jahr |
| Angstlindernde Maßnahmen | – | – | bis 250 €/Jahr | bis 350 €/Jahr |
| Bleaching | – | – | – | bis 300 € in 2 Jahren |
Zusätzlich zu den Leistungen nennt die ARAG Services, die alle Tarife betreffen: Zahnexperten, die Fragen zu Behandlung und Kosten beantworten, eine Prüfung des Heil- und Kostenplans vor teuren Behandlungen und die Einholung einer zahnärztlichen Zweitmeinung. Diese Services ersetzen keine Behandlung, können aber helfen, eine teure Planung vorher einzuordnen.
Infografik: Zahnstaffel und Erstattung der ARAG-Zahntarife
Die Zahnstaffel der ersten fünf Kalenderjahre je Tarif, die Erstattungsquoten mit und ohne Bonusheft und das Implantat-Beispiel der ARAG mit voller Leistung und im ersten Kalenderjahr.
Höchsterstattung in den ersten fünf Kalenderjahren
Wähle den Tarif. Werte kumuliert ab Versicherungsbeginn.
Zahnstaffel laut ARAG-Bedingungen, wie im Artikel, Stand 08.10.2026.
Stand: 08.10.2026, laut arag.de
Keine Wartezeit, aber Zahnstaffel in den ersten fünf Kalenderjahren
Viele Zahnzusatzversicherungen arbeiten entweder mit einer Wartezeit oder mit einer Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren. Die ARAG verzichtet bei erstmaligem Abschluss eines Zahntarifs auf Wartezeiten, setzt dafür aber eine Zahnstaffel. Beides zusammen bedeutet: Ab dem ersten Tag ist eine nicht vorab bekannte Behandlung versichert, die Erstattung ist in den ersten fünf Kalenderjahren aber auf feste Summen begrenzt.
Die Beträge je Tarif
Die Grenzen gelten kumuliert, also für die Summe aller Erstattungen ab Versicherungsbeginn. Dent70 erstattet im ersten Kalenderjahr höchstens 500 Euro, in den ersten zwei Kalenderjahren zusammen 1.000 Euro und so weiter bis 2.500 Euro in den ersten fünf. Dent90 und Dent90+ haben dieselbe Staffel: 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, dann jeweils 1.000 Euro mehr bis 5.000 Euro. Dent100 beginnt bei 1.500 Euro und endet bei 7.500 Euro. Ab dem sechsten Kalenderjahr ist die Erstattung unbegrenzt.
Zahnstaffel der ARAG: so viel erstattet jeder Tarif höchstens in den ersten fünf Kalenderjahren
| Zeitraum ab Versicherungsbeginn | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Kalenderjahr | 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.500 € |
| 1. bis 2. Kalenderjahr | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
| 1. bis 3. Kalenderjahr | 1.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.500 € |
| 1. bis 4. Kalenderjahr | 2.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
| 1. bis 5. Kalenderjahr | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € | 7.500 € |
| ab 6. Kalenderjahr | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Warum Kalenderjahr nicht Vertragsjahr ist
Die Staffel zählt in Kalenderjahren, und die Grenze steigt jeweils zum 1. Januar. Das hat eine praktische Folge, die leicht übersehen wird: Beginnt dein Vertrag am 1. Dezember, ist das erste Kalenderjahr nach einem Monat vorbei. Ab dem 1. Januar gilt bereits die Grenze für die ersten zwei Kalenderjahre. Ein Vertragsbeginn im Herbst verkürzt die Phase mit der niedrigsten Grenze also deutlich, ein Beginn im Januar nutzt sie dagegen voll aus.
Für die Zuordnung zählt laut Bedingungen der Zeitraum, in dem die Behandlung erfolgte. Eine Behandlung im Dezember fällt in das alte Kalenderjahr, auch wenn die Rechnung erst im Januar kommt. Bei längeren Behandlungen über den Jahreswechsel lohnt es sich, mit der Praxis zu klären, welche Teilleistungen in welchem Jahr erbracht werden.
Was die Staffel für eine größere Behandlung bedeutet
Ein Beispiel mit Dent90: Im zweiten Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn steht eine Krone an, für die die ARAG laut Tarif 900 Euro zahlen würde. Im ersten Jahr hast du bereits 300 Euro für Zahnreinigung und eine Füllung erstattet bekommen. Die Grenze für die ersten zwei Kalenderjahre liegt bei 2.000 Euro. Bisher wurden 300 Euro genutzt, es bleiben 1.700 Euro. Die Krone wird also voll nach Tarif erstattet.
Kommt im selben Jahr ein Implantat dazu, für das die ARAG weitere 2.483 Euro zahlen würde, reicht der Rahmen nicht mehr. Nach der Krone stehen noch 800 Euro zur Verfügung, mehr erstattet die ARAG in diesem Kalenderjahr nicht. Den Rest trägst du selbst. Erst wenn die Staffel mit dem sechsten Kalenderjahr ausläuft, zahlt die ARAG ohne diese Obergrenze. Nach einem Unfall, der sich nach Versicherungsbeginn ereignet, entfällt die Begrenzung von Anfang an.
💡 Tip
Bevor du eine größere Behandlung planst, addiere alle bisherigen Erstattungen seit Versicherungsbeginn und vergleiche die Summe mit der Grenze deines Tarifs für das laufende Kalenderjahr. So weißt du vorher, ob die volle Tarifleistung noch in den Rahmen passt.
Was nicht versichert ist: laufende Behandlungen, fehlende Zähne und Voraussetzungen
Der wichtigste Ausschluss steht nicht im Kleingedruckten, sondern direkt auf der Produktseite der ARAG. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen haben, bereits notwendig oder beabsichtigt waren oder vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.
Angeraten heißt: schon in der Akte
Entscheidend ist nicht, wann die Rechnung kommt, sondern wann die Behandlung erstmals zum Thema wurde. Hat dein Zahnarzt bei der letzten Kontrolle eine Krone empfohlen und das in der Akte vermerkt, gilt diese Krone als angeraten, auch wenn noch kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Schließt du danach eine Zahnzusatzversicherung ab, ist genau diese Krone nicht versichert. Andere, später neu auftretende Behandlungen dagegen schon.
Für die Frage, ob du mit einer geplanten Behandlung noch versicherbar bist, heißt das: Die Versicherung selbst kannst du in vielen Fällen abschließen, die bereits bekannte Behandlung ist aber nicht abgedeckt. Ob ein Antrag angenommen wird, entscheidet die ARAG anhand deiner Angaben. Wir können dazu keine Aussage treffen. Wichtig ist, alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
Bereits behandelte und fehlende Zähne
Bereits behandelte Zähne kannst du versichern, wenn die Behandlung bei Versicherungsbeginn abgeschlossen ist. Eine Krone, die vor drei Jahren eingesetzt wurde und intakt ist, steht dem Abschluss also nicht im Weg.
Bei fehlenden Zähnen ist die ARAG großzügiger als viele denken, aber nicht ohne Bedingungen. Bis zu drei fehlende Zähne, also Zahnlücken oder Zähne, die durch eine herausnehmbare Prothese ersetzt sind, können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Voraussetzung ist zweierlei: Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt, ist keine empfohlen und keine beabsichtigt. Und innerhalb der letzten drei Jahre wurde keine parodontale Erkrankung festgestellt oder behandelt. Trifft eines davon zu, versichert die ARAG die fehlenden Zähne nicht. Bei drei fehlenden Zähnen ergibt der Zuschlag 60 Prozent auf den Grundbeitrag.
Weitere Grenzen aus den Bedingungen
- Du musst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Privat Vollversicherte können die Tarife nicht abschließen.
- Eine andere private Versicherung mit Zahnleistungen darf nicht bestehen.
- Für den Zahnbereich darfst du in der Krankenkasse nicht das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
- Die Leistungen der Krankenkasse sind immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Auch ein Selbstbehalt in der Kasse zählt als Kassenleistung.
- Die ARAG erstattet nur medizinisch notwendige Behandlungen. Ausnahmen sind die Zahnreinigung und das Bleaching in Dent100.
Wer bei Abschluss weiß, dass eine Behandlung ansteht, sollte diese Grenzen kennen, bevor er einen Tarif auswählt. Die Zahnstaffel und der Ausschluss angeratener Behandlungen wirken zusammen: Selbst eine erst nach Abschluss neu entdeckte Behandlung wird im ersten Kalenderjahr nur bis zur Staffelgrenze erstattet.
Beitragsbeispiele der ARAG und wann der Beitrag steigt
Die ARAG nennt auf ihrer Produktseite für jeden Tarif einen Beitrag „ab“: Dent70 ab 11,19 Euro im Monat, Dent90 ab 18,43 Euro, Dent90+ ab 20,47 Euro und Dent100 ab 37,36 Euro. Zu welchem Alter diese Beispielbeiträge gehören, gibt die ARAG auf der Seite nicht an. Du kannst sie deshalb nur als Orientierung für den Abstand zwischen den Tarifen lesen, nicht als deinen Beitrag. Deinen tatsächlichen Beitrag berechnet die ARAG nach deinem Alter und gegebenenfalls fehlenden Zähnen.
| Tarif | ARAG-Beispielbeitrag laut Website | Hinweis |
|---|---|---|
| Dent70 | ab 11,19 € mtl. | Alter nicht angegeben |
| Dent90 | ab 18,43 € mtl. | Alter nicht angegeben |
| Dent90+ | ab 20,47 € mtl. | Alter nicht angegeben |
| Dent100 | ab 37,36 € mtl. | Alter nicht angegeben |
Altersstufen laut Bedingungen
Die vier Tarife werden nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Die ARAG bildet also keine Alterungsrückstellungen. Der Beitrag steigt deshalb mit dem Alter, und zwar zu festen Zeitpunkten. Für Erwachsene in Dent70, Dent90 und Dent90+ richtet sich der Beitrag ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie 34, 41, 46, 51, 56 oder 61 Jahre alt werden, nach dem Beitrag für Neukunden dieses Alters. Für Dent100 gelten die Stufen 41, 46, 51, 56 und 61. Kinder zahlen ab dem Jahr, in dem sie 16 werden, den Beitrag für Jugendliche, Jugendliche ab dem Jahr, in dem sie 21 werden, den Erwachsenenbeitrag.
Daneben kann der Beitrag auch unabhängig vom Alter steigen, wenn die Leistungsausgaben stärker steigen als kalkuliert. Für solche Anpassungen gelten die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes und die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Bei einer Beitragserhöhung hast du laut ARAG ein Sonderkündigungsrecht, geregelt in § 205 VVG zur Kündigung durch den Versicherungsnehmer.
Was du beim Beitrag einordnen solltest
Der Monatsbeitrag ist nur die eine Seite. Die andere ist, wie viel du über die Jahre zurückbekommst. Wer zweimal im Jahr zur Zahnreinigung geht, erhält in Dent90 oder Dent90+ bis 160 Euro und in Dent100 bis 200 Euro im Jahr zurück, in Dent70 bis 70 Euro. Größere Erstattungen für Zahnersatz lassen sich nicht planen. Sie hängen davon ab, ob und wann eine Behandlung nötig wird, und in den ersten fünf Kalenderjahren zusätzlich von der Zahnstaffel. Eine allgemeine Aussage, welcher Tarif sich für wen rechnet, ist deshalb nicht möglich und ersetzt keine Beratung.
Rechenbeispiel Implantat: Eigenanteil mit und ohne Bonusheft
Wie groß der Unterschied zwischen den Tarifen in Euro ist, zeigt ein Beispiel, das die ARAG selbst rechnet: ein Implantat mit Gesamtkosten von 3.370 Euro. Die Krankenkasse zahlt in diesem Beispiel einen Festzuschuss von 550 Euro mit Bonusheft und 471 Euro ohne. Das Beispiel gilt für die volle Tarifleistung, also ab dem sechsten Kalenderjahr oder nach einem Unfall. In den ersten fünf Kalenderjahren greift zusätzlich die Zahnstaffel.
Was die Krankenkasse zahlt
Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz keinen Prozentsatz der Rechnung, sondern einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund und beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also der Standardlösung. Mit fünf Jahren lückenlos dokumentierter Vorsorge im Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, mit zehn Jahren auf 75 Prozent, so legt es § 55 SGB V zum Festzuschuss beim Zahnersatz fest. Bei einem Implantat ist der Festzuschuss vergleichsweise gering, weil die Kasse sich nur an der Regelversorgung für die Lücke orientiert, meist einer Brücke. Den Rest der Kosten trägst du oder deine Zusatzversicherung.
| Variante | Kasse zahlt | ARAG zahlt | Du zahlst |
|---|---|---|---|
| Ohne Zahnzusatzversicherung | 550 € (471 €) | 0 € | 2.820 € (2.899 €) |
| Dent70 | 550 € (471 €) | rund 1.800 € (1.888 €) | gut 1.000 € |
| Dent90 | 550 € (471 €) | 2.483 € (2.225 €) | 337 € (674 €) |
| Dent90+ | 550 € (471 €) | 2.483 € (2.562 €) | 337 € (337 €) |
| Dent100 | 550 € (471 €) | 2.820 € (2.562 €) | 0 € (337 €) |
Werte in Klammern gelten ohne mindestens fünf Jahre nachgewiesene Vorsorge im Bonusheft. Quelle ist die Beispielrechnung der ARAG auf arag.de, Stand 08.10.2026.
Das Beispiel macht drei Dinge sichtbar. Erstens: Ohne Zusatzversicherung bleiben bei einem Implantat dieser Größenordnung gut 2.800 Euro bei dir. Zweitens: Zwischen Dent90 und Dent90+ gibt es nur ohne Bonusheft einen Unterschied, dann zahlst du in Dent90 doppelt so viel. Drittens: Dent100 deckt mit Bonusheft die gesamte Rechnung, ohne Bonusheft liegt es gleichauf mit Dent90+.
Dasselbe Implantat im ersten Kalenderjahr
Fällt das Implantat in das erste Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn, sieht die Rechnung anders aus. In Dent90 würde die ARAG laut Tarif 2.483 Euro zahlen, die Staffel begrenzt die Erstattung im ersten Kalenderjahr aber auf 1.000 Euro. Dein Eigenanteil steigt damit von 337 auf 1.820 Euro. In Dent100 wären es 1.500 Euro Erstattung und 1.320 Euro Eigenanteil statt 0 Euro. In Dent70 deckelt die Grenze die Erstattung auf 500 Euro, dein Eigenanteil liegt dann bei 2.320 Euro.
Im zweiten Kalenderjahr reicht die kumulierte Grenze von 2.000 Euro bei Dent90 und 3.000 Euro bei Dent100 schon deutlich weiter, vorausgesetzt, du hast im ersten Jahr nichts erstattet bekommen. In Dent100 deckt der Rahmen von 3.000 Euro die 2.820 Euro aus dem Beispiel dann bereits vollständig.
Welche Faktoren die echte Rechnung verändern
- Der Steigerungsfaktor: Zahnärzte rechnen private Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Bis zum 2,3-fachen Satz ist keine Begründung nötig, darüber muss die Praxis begründen, so regelt es § 5 GOZ zur Bemessung der Gebühren.
- Material- und Laborkosten: Sie können bei Implantaten und Keramik einen großen Teil der Rechnung ausmachen.
- Zusatzleistungen wie Knochenaufbau: Ob und wie sie erstattet werden, ergibt sich aus der Tarifbeschreibung und dem Heil- und Kostenplan.
- Das Bonusheft: Es erhöht den Festzuschuss der Kasse und in Dent90 und Dent100 zusätzlich den Prozentsatz der ARAG.
Rechnung einreichen per App, Heil- und Kostenplan und Kündigung nach 24 Monaten
Bei größeren Behandlungen empfiehlt die ARAG, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn vorzulegen. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung gehört auch die KIG-Einstufung durch den Behandler dazu. Die ARAG prüft die Unterlagen und gibt schriftlich Auskunft, mit welcher Leistung du rechnen kannst. Das ist der einfachste Weg, Überraschungen bei der Erstattung zu vermeiden.
Der Ablauf in vier Schritten
- Du erhältst von deinem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag oder Heil- und Kostenplan für die Behandlung.
- Den Plan reichst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein und wartest auf deren Rückmeldung zur Kostenübernahme.
- Die Rückmeldung der Kasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichst du bei der ARAG ein, am einfachsten über die ARAG GesundheitsApp.
- Die ARAG gibt Rückmeldung zur Kostenübernahme, danach kann die Behandlung beginnen.
Nach der Behandlung reichst du die Rechnung ein, ebenfalls über die App, in der du auch den Bearbeitungsstand siehst. Hast du einen Selbstbehalt in der Kasse vereinbart oder bei Kieferorthopädie den gesetzlichen Eigenanteil von 20 beziehungsweise 10 Prozent vorgestreckt, zählt das laut Bedingungen als Kassenleistung. Auf Verlangen der ARAG sind Originalrechnungen oder Duplikate mit Bestätigung der Kasse über deren Leistung einzureichen. Bewahre deshalb alle Belege auf.
Kündigung und Widerruf
Die Zahntarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist laut ARAG erstmals 24 Monate nach Vertragsbeginn möglich, mit einer Frist von drei Monaten in Textform. Danach kannst du laut Bedingungen jeweils zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, das bei der ARAG mit dem Kalenderjahr zusammenfällt. Erhöht die ARAG den Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Direkt nach dem Abschluss kannst du den Vertrag außerdem innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Begründung widerrufen, geregelt in § 8 VVG zum Widerrufsrecht.
Vor einer Kündigung lohnt ein Blick auf die Zahnstaffel. Mit jedem Kalenderjahr steigt der Rahmen, ab dem sechsten gibt es keine Grenze mehr. Ein neuer Vertrag, egal bei welchem Versicherer, schließt bereits angeratene Behandlungen aus und beginnt in der Regel wieder mit Wartezeit oder Leistungsbegrenzung.
Wenn die Erstattung strittig ist
Bist du mit einer Entscheidung der ARAG nicht einverstanden, schreib zuerst der ARAG und begründe konkret, warum aus deiner Sicht ein Anspruch besteht. Bleibt es bei der Ablehnung, ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung die zuständige Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für dich kostenlos. Die ARAG weist in ihrem Bedingungsheft selbst auf diese Stelle hin.
Zahn und Krankenhaus zusammen denken
Die Zahntarife lassen sich laut Tarifbeschreibung selbstständig abschließen, sie sind also nicht an einen anderen ARAG-Tarif gebunden. Wer zusätzlich über Leistungen im Krankenhaus nachdenkt, findet die Tarife, Beitragsbeispiele nach Alter und Wartezeiten im Artikel zur ARAG Krankenhauszusatzversicherung MedKlinik. Einen Überblick über alle Bausteine von Zahn bis Krankentagegeld gibt der Ratgeber ARAG Krankenzusatzversicherung im Überblick.
Häufig gestellte Fragen
Hat die ARAG Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?
Nein, bei erstmaligem Abschluss eines ARAG-Zahntarifs entfallen die Wartezeiten. In den ersten fünf Kalenderjahren ist die Erstattung aber durch die Zahnstaffel begrenzt, im ersten Kalenderjahr auf 500, 1.000 oder 1.500 Euro je nach Tarif.
Was ist der Unterschied zwischen Dent90 und Dent90+?
Dent90 zahlt bei höherwertigem Zahnersatz 90 Prozent nur mit fünf Jahren nachgewiesener Vorsorge, sonst 80 Prozent. Dent90+ zahlt 90 Prozent auch ohne Bonusheft und erstattet zusätzlich angstlindernde Maßnahmen bis 250 Euro im Jahr sowie mehr bei kieferorthopädischen Mehrleistungen.
Zahlt die ARAG, wenn der Zahnarzt die Behandlung schon empfohlen hat?
Nein. Behandlungen, die bei Antragstellung begonnen, notwendig, beabsichtigt oder vom Zahnarzt empfohlen waren, sind ausgeschlossen. Später neu auftretende Behandlungen sind dagegen versichert.
Kann ich fehlende Zähne bei der ARAG mitversichern?
Bis zu drei fehlende Zähne lassen sich mit 20 Prozent Beitragszuschlag je Zahn grundsätzlich versichern. Voraussetzung ist, dass keine Behandlung läuft oder empfohlen ist und in den letzten drei Jahren keine Parodontose festgestellt oder behandelt wurde.
Wie reiche ich eine Rechnung bei der ARAG ein?
Am einfachsten über die ARAG GesundheitsApp. Bei größeren Behandlungen reichst du vorher den Heil- und Kostenplan mit der Rückmeldung deiner Krankenkasse ein, die ARAG teilt dir dann die zu erwartende Leistung mit.
Wann kann ich die ARAG Zahnzusatzversicherung kündigen?
Erstmals 24 Monate nach Vertragsbeginn mit einer Frist von drei Monaten, danach jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht. Bei einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.















