Einlagensicherung: So sind deine 100.000 € geschützt

18.11.516 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 31.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Als Einlagensicherung gilt in Deutschland seit dem 3. Juli 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das Guthaben bei jeder Bank bis mindestens 100.000 Euro schützt. Bei Gemeinschaftskonten steigt der Schutz auf 200.000 Euro, nach Einzahlungen wie einer Lebensversicherung oder einem Immobilienverkauf für sechs Monate auf 500.000 Euro. Die freiwillige Sicherung über 100.000 Euro hinaus begründet keinen einklagbaren Rechtsanspruch.

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Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro

Seit dem 3. Juli 2015 gilt in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das sich an der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie orientiert. Dieses Gesetz garantiert dir als Bankkund:in den Schutz deines Vermögens bei jedem Geldinstitut bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro. Führst du ein Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person, beispielsweise deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin, erhöht sich dieser Schutz automatisch auf 200.000 Euro. Bei dieser Kontoform, oft als Oder-Konto geführt, können beide Inhaber unabhängig voneinander verfügen. Dieser Schutz greift bei einer Bankenpleite, während ein P-Konto das Guthaben vor Pfändungen durch Gläubiger sichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen steigt diese Mindestsumme für einen Zeitraum von sechs Monaten sogar auf eine halbe Million Euro. Das gilt beispielsweise, wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird oder der Verkaufserlös einer Immobilie auf einen Schlag viel Geld auf dein Konto bringt. Diese Sonderregelung berücksichtigt außergewöhnliche finanzielle Situationen und bietet dir in diesen Phasen erweiterten Schutz.

📌 Good to know

Die erhöhte Absicherung auf 500.000 Euro gilt nur für sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Einzahlung. Danach reduziert sich der Schutz wieder auf die regulären 100.000 Euro. Plane daher rechtzeitig die Aufteilung größerer Beträge auf mehrere Banken.

Der Grund für diese verpflichtende Einlagensicherung liegt auf der Hand: Es kann nie ausgeschlossen werden, dass eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Einlagen nicht mehr an alle Gläubiger ausgezahlt werden können. Daher müssen alle Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften jährliche, risikoorientierte Beiträge in diese Einlagensicherung abführen. Diese Beiträge bilden einen Fonds, aus dem im Ernstfall die Entschädigungen gezahlt werden.

Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten – also beispielsweise auch Festgeldanlagen oder Sparbriefe. Nicht geschützt sind hingegen Aktien oder Edelmetalle, da diese als Wertpapiere und Sachwerte einer anderen Kategorie angehören. Anspruch auf Entschädigung haben neben dir als Privatanleger:in auch Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform oder Größe. Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten, was eine schnelle Verfügbarkeit deiner Mittel sicherstellt.

Einlagensicherung nach System im Überblick

Mehrere Systeme schützen deine Einlagen – gesetzlich und freiwillig. Die Übersicht fasst Träger und Schutzumfang zusammen:

SystemTrägerSchutzumfang
Gesetzliche Einlagensicherunggilt für alle Bankenmindestens 100.000 € pro Person und Bank, einklagbar
Freiwillige Sicherung (Privatbanken)Bundesverband deutscher Banken (BdB)seit 2025 8,75 % des haftenden Eigenkapitals, max. 3 Mio. € je Kunde (kein Rechtsanspruch)
Freiwillige Sicherung (öffentliche Banken)VÖBabhängig vom Fondsvermögen, ohne öffentliche Angabe
InstitutssicherungGenossenschaftsbanken & Sparkassenfaktisch unbegrenzt durch gegenseitige Stützung

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Unterschiedliche Handhabe bei freiwilliger Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Einlagensicherung. Die meisten Kreditinstitute gehören einem solchen privaten Sicherungssystem an, wodurch auch Beträge jenseits der 100.000 Euro abgesichert sind. Die Handhabe unterscheidet sich jedoch je nach Art des Geldinstituts erheblich, weshalb es sich lohnt, die verschiedenen Systeme genauer zu betrachten.

💡 Tip

Prüfe bei deiner Bank konkret, welchem Sicherungssystem sie angehört und bis zu welcher Höhe deine Einlagen geschützt sind. Diese Information findest du meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Website unter „Einlagensicherung“. Bei Beträgen über 100.000 Euro solltest du diese auf mehrere Banken verteilen, um den maximalen Schutz zu gewährleisten. Die Prüfung des Sicherungssystems ist eines von mehreren Kriterien, die bei der Girokonto Auswahl eine Rolle spielen. Eine Übersicht aktueller Angebote und ihrer Bedingungen findest du in unserem Girokonto-Vergleich 2026.

Öffentliche Banken

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) erfasst Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die den gesetzlich verbindlichen Entschädigungsanspruch überschreiten. Die Höhe der Absicherung hängt vom vorhandenen Fondsvermögen ab, wobei konkrete Angaben dazu nicht öffentlich gemacht werden. Zu den öffentlichen Banken, die diesem Sicherungssystem angehören, zählen verschiedene Landesbanken und Förderbanken.

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Privatbanken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) schützt die Guthaben von Kund:innen bei den privaten Banken in Deutschland. Die Sicherungsgrenze wurde 2020 auf 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals gesenkt und wird seitdem schrittweise weiter reduziert – seit Januar 2025 gilt ein Satz von 8,75 Prozent. Für Privatsparer gilt aktuell eine Obergrenze von maximal 3 Millionen Euro pro Kund:in und Kreditinstitut. Anders geregelt ist die Absicherung bei Wertpapierbrokern, worüber unser Testbericht zu XTB weitere Details zu Konditionen und Kontoführung liefert.

Bei einer Bank wie der Commerzbank mit einem Eigenkapital von knapp 30 Milliarden Euro (Stand 2021) waren entsprechend bis zu 4,5 Milliarden Euro pro Kund:in abgesichert. Da das den privaten Banken zu viel ist, wird schrittweise ab 2023 eine Obergrenze eingeführt, die im Jahr 2030 bei nur noch einer Million Euro liegen soll. Diese Reduzierung bedeutet für sehr vermögende Anleger:innen eine Einschränkung des bisherigen Schutzniveaus. Wer sein Vermögen breiter streuen möchte, findet ergänzende Informationen zu Konditionen und Absicherung in unserem Testbericht zu Scalable Capital.

📌 Good to know

Bei der freiwilligen Einlagensicherung besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch. Die Auszahlung erfolgt auf freiwilliger Basis des jeweiligen Sicherungsfonds. In der Praxis haben die Systeme bisher zwar zuverlässig funktioniert, rechtlich durchsetzen kannst du die Leistungen aber nicht. Bei einer gesetzlich abgesicherten Bank wie im Fall von Barclays Tagesgeld greift dagegen die verpflichtende Einlagensicherung, wie unser Testbericht zu Barclays Tagesgeld erläutert. Welche Zinsen aktuell marktüblich sind, lässt sich in einem Tagesgeld-Vergleich ermitteln.

Genossenschaftsbanken und Sparkassen

Die Genossenschaftsbanken verlassen sich auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Bei den Mitgliedern gilt das Prinzip der Institutssicherung, das einen grundlegend anderen Ansatz verfolgt als die klassische Einlagensicherung. Damit soll verhindert werden, dass ein Kreditinstitut überhaupt in eine gefährliche Schieflage gerät. Sollte die Zahlungsunfähigkeit drohen, springen die anderen Mitglieder ein und stützen die betroffene Bank. Damit sind die Einlagen der Kund:innen auf dem Papier unbegrenzt abgesichert. Zu den Genossenschaftsbanken zählen beispielsweise die Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Auch bei den Sparkassen gilt das Prinzip der Institutssicherung. Im Fall der Fälle tritt zunächst der zuständige Teilfonds des Sicherungssystems ein. Für die Institutssicherung kommen dann zum Beispiel Maßnahmen wie die Zuführung von Eigenkapital oder die Übernahme von Garantien und Bürgschaften in Betracht. Bisher haben Kund:innen der Sparkassen-Finanzgruppe noch nie Einlagen oder Zinsen verloren, was die Wirksamkeit dieses präventiven Systems unterstreicht.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: Vermögende Sparer:innen können betroffen sein

Ebenfalls seit 2015 existiert das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das die Sanierung und Abwicklung von in Schieflage geratenen Kreditinstituten regelt. Was erstmal unspektakulär klingt, kann drastische Konsequenzen für private Anleger:innen haben, insbesondere für jene mit höheren Vermögen.

Während einem Zusammenbruch systemrelevanter Banken zuvor ausschließlich mit Steuergeld vorgebeugt wurde, lässt es das SAG zu, für die Sanierung auch auf Einlagen von Kund:innen zurückzugreifen. Diese Regelung bedeutet, dass im Extremfall auch dein Vermögen zur Rettung einer Bank herangezogen werden könnte, sofern es die gesetzlich geschützten Grenzen übersteigt.

💡 Tip

Verteile Vermögen über 100.000 Euro auf mehrere Banken unterschiedlicher Sicherungssysteme. So profitierst du von der gesetzlichen Einlagensicherung bei jeder einzelnen Bank und minimierst das Risiko durch das SAG. Achte dabei auf eine Mischung aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen für maximale Sicherheit. Eine bewährte Methode zur Umsetzung dieser Strategie ist die Anlage in Festgeld 2026, das bei verschiedenen Instituten abgeschlossen werden kann.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Q

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dein Vermögen bis mindestens 100.000 Euro pro Person und Bank. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich der Schutz temporär auf 500.000 Euro.

Q

Welche Anlageformen sind durch die Einlagensicherung geschützt?

Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten wie Tagesgeld, Festgeld, Girokonten und Sparbriefe. Aktien, Edelmetalle und andere Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie als separate Vermögenskategorien gelten. Welche Zinsen aktuell für flexible Einlagen gezahlt werden, zeigt ein Tagesgeld-Vergleich.

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Q

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung bietet einen einklagbaren Rechtsanspruch bis 100.000 Euro. Die freiwillige Einlagensicherung schützt darüber hinausgehende Beträge, begründet jedoch keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Die Höhe variiert je nach Banktyp erheblich.

Q

Wie schnell erhalte ich mein Geld im Entschädigungsfall zurück?

Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten. Diese gesetzliche Frist gewährleistet eine schnelle Verfügbarkeit deiner Mittel und minimiert finanzielle Engpässe durch eine Bankinsolvenz.

Q

Was bedeutet Institutssicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

Institutssicherung bedeutet, dass die Zahlungsunfähigkeit einer Bank präventiv verhindert wird. Andere Mitglieder des Verbundes springen ein, bevor eine Schieflage entsteht. Dadurch sind Einlagen theoretisch unbegrenzt geschützt, ohne dass Entschädigungszahlungen nötig werden.

Q

Kann ich meine Einlagensicherung bei mehreren Banken nutzen?

Ja, die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt pro Bank und Person. Du kannst also bei fünf verschiedenen Banken jeweils 100.000 Euro anlegen und bist bei jeder Bank bis zu diesem Betrag geschützt. Das ermöglicht einen Gesamtschutz von 500.000 Euro bei entsprechender Aufteilung.

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