Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen ab sofort unverkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nicht mehr entsorgen. Die neue EU-Vorschrift verpflichtet Firmen, überschüssige Waren erneut zum Verkauf anzubieten oder zu spenden. In der Vergangenheit war die Vernichtung von Produkten für viele Unternehmen kostengünstiger als Lagerung oder Wiederaufbereitung.
Ausnahmen und zeitliche Staffelung der Regelung
Die Vernichtung bleibt in bestimmten Fällen weiterhin zulässig. Gefährliche oder beschädigte Waren, die nicht wiederverwendet werden können, dürfen entsorgt werden. Ebenso ist die Vernichtung erlaubt, wenn Produkte mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in der EU als Spende angeboten wurden und innerhalb einer bestimmten Frist keine Abnahme erfolgte. Für kleinere Unternehmen tritt die Regelung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Handelsverband erwartet größeres Angebot an reduzierter Ware
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, sieht positive Auswirkungen für Verbraucher. Das Angebot an reduzierter Ware könnte über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Plattformen wachsen. Zudem entstehen ökologische Vorteile, da weniger neuwertige Kleidung zerstört und stattdessen häufiger weiterverkauft oder gespendet wird.
Der Handel steht jedoch vor Herausforderungen. Nicht alle unverkauften Artikel lassen sich problemlos erneut vermarkten oder verschenken. Beschädigte Verpackungen sowie hohe Kosten für Logistik und Lagerung bei geringer Nachfrage nach bestimmten Produkten mit niedrigem Warenwert erschweren die Umsetzung.
Operative Hürden für Händler
- Kostenintensive Lagerhaltung und Sortierung
- Anforderungen an Dokumentation
- Rechtliche Unsicherheiten bei Spendenaktionen
- Bürokratische Hürden im Secondhand-Bereich
Modeverband sieht begrenzte Wirkung auf europäische Unternehmen
Der Modeverband GermanFashion erwartet kaum Auswirkungen auf viele europäische Bekleidungsunternehmen, da unverkaufte Ware bereits jetzt selten zerstört wird. Die eigentliche Herausforderung liegt bei großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte aus außereuropäischen Ländern. Thomas Lange vom Modeverband fordert eine Beteiligung internationaler Anbieter an den Kosten für Sammlung und Recycling von Alttextilien, analog zu europäischen Herstellern.
Kritikpunkte am Gesetz
- Mangelnde Berücksichtigung von Fast Fashion-Problemen laut Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
- Bürokratische Belastungen ohne praktische Nachhaltigkeitseffekte
- Mangelhafte Infrastruktur zum Sammeln und Recyceln
Umweltorganisationen mahnen Kontrollen an
Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace sieht Schlupflöcher in der Regelung, insbesondere wenn Firmen durch Falschdeklarationen bestehende Regeln umgehen wollen. Der WWF bewertet das Vernichtungsverbot als wichtigen ersten Schritt, betont jedoch, dass das eigentliche Problem der Fast Fashion weitgehend unangetastet bleibt.
