Themen in diesem Artikel:
- Was ist ein P-Konto: Erfahre, warum das P-Konto eine Zusatzfunktion ist – und wann es wirklich sinnvoll ist.
- Girokonto umwandeln: Verstehe Voraussetzungen, Antragstellung und die 4-Geschäftstage-Frist der Bank.
- Freibeträge 2025/2026: Finde heraus, wie viel Geld geschützt ist – Grundbetrag 1.560 € plus Erhöhungen bei Unterhaltspflichten.
- P-Konto vs. Girokonto: Vergleiche alle wichtigen Unterschiede: Dispo, Kreditkarte, SCHUFA-Meldung und Nutzungsgrenzen.
- P-Konto zurückwandeln: Lerne, wie und wann du zum normalen Girokonto zurückkehrst – auch bei laufender Pfändung möglich.
- Kosten, Rechte und Fehler: Überblick über gebührenfreie Umwandlung, unzulässige Bankgebühren und die häufigsten Stolperfallen.
Was ist ein P-Konto und wer braucht es?
Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist kein eigenständiges Kontomodell, das du neu eröffnen musst. Es ist eine Zusatzfunktion, die dein bestehendes Girokonto erhält. Die rechtliche Grundlage bildet § 850k ZPO. Seit der P-Konto-Reform vom 1. Dezember 2021 sind die Regeln nochmals klarer gefasst worden – insbesondere zur Frage, was mit bestehenden Vertragsleistungen passiert.
Der Kern des P-Kontos ist simpel: Es schützt einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag vor dem Zugriff deiner Gläubiger. Innerhalb dieses Betrags kannst du weiterhin Geld abheben, Überweisungen tätigen und Lastschriften bedienen – ganz normal. Alles darüber hinaus kann gepfändet werden. Eingeführt wurde das P-Konto im Juli 2010 als gesetzliche Verpflichtung für alle Kreditinstitute in Deutschland.
Typische Situationen, in denen ein P-Konto sinnvoll ist: Du hast einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten, steckst in einem Insolvenzverfahren oder weißt, dass Gläubiger demnächst vollstrecken werden. Das P-Konto stellt sicher, dass du trotz Pfändung handlungsfähig bleibst – du kannst Miete zahlen, Lebensmittel kaufen und laufende Kosten decken.
Wichtig: Ohne drohende Pfändung oder konkrete Schuldenprobleme ist ein P-Konto in der Regel nicht empfehlenswert. Denn mit der Umwandlung verlierst du deinen Dispositionskredit, deine Kreditkarte wird in der Regel gesperrt, und die Kontoführung wird auf Guthabenbasis eingeschränkt. Wer vorsorglich ein P-Konto einrichtet, schränkt sich also selbst unnötig ein. Dazu kommt: Die Führung eines P-Kontos wird der SCHUFA gemeldet – was sich auf deine Bonität auswirken kann.
Dennoch ist das P-Konto ein unverzichtbares Instrument, wenn Pfändungen drohen oder bereits laufen. In Deutschland werden schätzungsweise mehrere Millionen P-Konten geführt – eine Zahl, die zeigt, wie verbreitet finanzielle Engpässe sind. Wer sich in einer solchen Lage befindet, sollte die Umwandlung nicht hinauszögern. Denn wie du gleich siehst, gibt es eine entscheidende Monatsfrist, die über rückwirkenden Schutz entscheidet.
📌 Good to know
Das P-Konto schützt dich nicht vor der Pfändung selbst – es stellt nur sicher, dass du trotz Pfändung über deinen gesetzlichen Freibetrag verfügen kannst. Der Gläubiger erhält alles, was über diesen Betrag hinausgeht.
Girokonto in P-Konto umwandeln: Voraussetzungen und Ablauf
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung der P-Konto-Funktion. Jede Bank ist verpflichtet, deinem Antrag stattzugeben – eine Ablehnung ist schlicht unzulässig. Das gilt unabhängig davon, ob dein Konto im Minus ist oder bereits eine Pfändung vorliegt.
Der Antrag läuft über ein sogenanntes Umwandlungsverlangen: Du schreibst deiner Bank schriftlich, dass du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchtest. Dazu gibst du deine IBAN an. Eine Kündigung des Girokontos ist nicht nötig – das Konto bleibt bestehen und erhält lediglich die P-Konto-Funktion als Zusatz. Alternativ kannst du auch ein neues Konto direkt als P-Konto eröffnen.
Die Bank hat ab Eingang deines Antrags 4 Geschäftstage Zeit, die Umwandlung vorzunehmen. Diese Frist ist gesetzlich verankert (§ 850k Abs. 7 ZPO). In der Praxis erledigen viele Banken die Umwandlung sogar schneller, wenn der Antrag vollständig ist.
Besonders wichtig ist die Monatsfrist bei laufender Pfändung: Liegt bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei deiner Bank vor, wirkt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung – aber nur, wenn du die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Eingang des Beschlusses bei der Bank beantragst. Wartest du länger, gilt der Schutz nur für die Zukunft. Das kann bedeuten, dass bereits gepfändete Beträge nicht zurückgeholt werden können.
Im Umwandlungsantrag musst du außerdem versichern, dass du kein weiteres P-Konto führst. Pro Person ist nämlich nur ein einziges P-Konto erlaubt – das ist gesetzlich geregelt und wird über die SCHUFA geprüft. Wer mehrere P-Konten führt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Die Umwandlung kann übrigens auch ein Bevollmächtigter für dich beantragen – etwa ein Anwalt oder ein Familienmitglied mit entsprechender Vollmacht.
Nicht alle Konten lassen sich umwandeln. Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Kontenarten infrage kommen:
| Kontotyp | Umwandelbar? |
|---|---|
| Einzelgirokonto (Privatperson) | ✅ Ja |
| Einzelgirokonto (Selbständige / Freiberufler) | ✅ Ja |
| Gemeinschaftskonto | ❌ Nein |
| Fremdwährungskonto | ❌ Nein |
| Konto für Rechnung Dritter | ❌ Nein |
| Konto juristischer Personen (GmbH, AG etc.) | ❌ Nein |
Hast du ein Gemeinschaftskonto und möchtest den Pfändungsschutz nutzen, musst du das Konto zunächst in ein Einzelkonto umwandeln lassen – sofern die Bank und dein Mitkontoinhaber zustimmen. Erst dann ist eine Umwandlung in ein P-Konto möglich.
Freibeträge auf dem P-Konto: Grundschutz und Erhöhungsmöglichkeiten
Der Grundfreibetrag ist das Herzstück des P-Kontos. Ab dem 1. Juli 2025 beträgt er 1.560 Euro pro Kalendermonat (gerundeter Wert; der exakte Basiswert liegt bei 1.555 Euro). Dieser Betrag ist automatisch vor Pfändungen geschützt – du musst nichts weiter tun, um ihn zu aktivieren. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst, um der Lohn- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Zum Vergleich: Im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 lag er noch bei 1.500 Euro.
Wenn du Unterhaltspflichten hast – also für Kinder, einen Ehepartner oder andere unterhaltsberechtigte Personen sorgst – kannst du deinen Freibetrag erhöhen lassen. Dafür benötigst du eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung, die du bei deiner Bank einreichst. Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Zusatzbeträge:
- 1. unterhaltsberechtigte Person: + 585,23 Euro
- 2. bis 5. unterhaltsberechtigte Person: + 326,04 Euro je Person
| Unterhaltsberechtigte Personen | Monatlicher Freibetrag (ab 1.7.2025) |
|---|---|
| Keine | 1.560,00 € |
| 1 Person | 2.145,23 € |
| 2 Personen | 2.471,27 € |
| 3 Personen | 2.797,31 € |
| 4 Personen | 3.123,35 € |
| 5 Personen | 3.449,39 € |
Die P-Konto-Bescheinigung bekommst du ohne Gebühr bei deinem Arbeitgeber, beim Jobcenter oder anderen Sozialleistungsträgern, bei der Familienkasse oder bei einer gemeinnützigen Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung. Nur wenn du einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einschaltest, können Gebühren anfallen.
Ein oft übersehener Punkt: Nicht verbrauchter Freibetrag verfällt nicht sofort. Du kannst ihn maximal 3 Monate in den Folgemonat übertragen. Wenn du also im Januar nur 1.200 Euro verbrauchst, werden die restlichen 360 Euro in den Februar übertragen und sind dort ebenfalls geschützt. Nach Ablauf der drei Monate wird der nicht genutzte Restbetrag jedoch pfändbar – das solltest du im Blick behalten.
Entwicklung des P-Konto-Grundfreibetrags seit Einführung
P-Konto vs. normales Girokonto: Die wichtigsten Unterschiede
Wer ein P-Konto einrichtet, muss sich bewusst sein: Das Konto funktioniert danach anders als ein normales Girokonto. Die Einschränkungen sind erheblich – und das ist kein Zufall. Das P-Konto ist ein Schutzinstrument, kein Komfortkonto. Hier sind die wichtigsten Unterschiede im Überblick.
Der gravierendste Unterschied: Das P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Dein Dispositionskredit entfällt komplett. Du kannst also nicht mehr ins Minus gehen. Für viele Menschen, die ohnehin in einer Schuldensituation stecken, ist das kein Problem – aber es schränkt die finanzielle Flexibilität spürbar ein.
Auch deine Kreditkarte wird in der Regel gesperrt. Ausnahme: Prepaid-Kreditkarten, die auf Guthabenbasis funktionieren, bleiben erlaubt. Wenn du also eine reguläre Kreditkarte nutzt, verlierst du diesen Zahlungsweg mit der Umwandlung.
Daueraufträge und Lastschriften bleiben zwar bestehen, werden aber nur ausgeführt, wenn ausreichend Guthaben im Rahmen des Freibetrags vorhanden ist. Das Online-Banking kannst du grundsätzlich weiterhin nutzen – hier ändert sich nichts.
Ein wichtiger Punkt, den viele unterschätzen: Die Führung eines P-Kontos wird der SCHUFA gemeldet. Das kann sich auf deine Kreditwürdigkeit auswirken und künftige Finanzierungen erschweren. Nach der Rückumwandlung entfällt dieser Eintrag wieder.
Was die Bank nicht darf: Sie darf die Kontoführungsgebühren erhöhen, weil du ein P-Konto führst. Das ist gesetzlich verboten. Auch bisher vereinbarte Leistungen dürfen nicht automatisch beendet werden – das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az. XI ZR 260/12) ausdrücklich klargestellt. Das Vertragsverhältnis bleibt im Kern unberührt; das Konto erhält lediglich eine Zusatzfunktion.
| Merkmal | Normales Girokonto | P-Konto |
|---|---|---|
| Pfändungsschutz | Keiner; Konto wird bei Pfändung gesperrt | Grundfreibetrag automatisch geschützt |
| Dispositionskredit | Möglich | Nicht möglich |
| Kreditkarte | Möglich | In der Regel gesperrt (Prepaid erlaubt) |
| Gemeinschaftskonto | Möglich | Nicht möglich |
| Kontoführungsgebühren | Vertraglich vereinbart | Identisch; Erhöhung durch Bank unzulässig |
| Anzahl pro Person | Mehrere möglich | Maximal eines |
| SCHUFA-Meldung | Keine P-Konto-Meldung | P-Konto-Status wird gemeldet |
| Überziehung | Möglich (Dispo) | Nicht möglich |
| Nutzung (Überweisungen, Lastschriften) | Uneingeschränkt | Im Rahmen des Freibetrags |
Fazit: Das P-Konto ist ein mächtiges Schutzinstrument – aber kein Alltagskonto für Menschen ohne Pfändungsdruck. Wer die Einschränkungen kennt, kann bewusst entscheiden, ob und wann die Umwandlung sinnvoll ist.
P-Konto zurückwandeln: So kehrst du zum normalen Girokonto zurück
Die gute Nachricht: Die Rückumwandlung ist genauso unkompliziert wie die Einrichtung. Du kannst jederzeit verlangen, dass die P-Konto-Funktion aufgehoben wird und dein Konto wieder als normales Girokonto geführt wird. Dafür reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber deiner Bank – formlos, per Brief oder in vielen Fällen auch über das Online-Banking-Postfach.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, die Rückumwandlung sei erst möglich, wenn keine Pfändungen mehr laufen. Das stimmt nicht. Auch bei noch bestehender Pfändung kannst du die P-Konto-Funktion aufheben lassen. Du verlierst damit natürlich den Pfändungsschutz – aber die Entscheidung liegt bei dir. In der Praxis macht eine Rückumwandlung bei laufender Pfändung selten Sinn, aber sie ist rechtlich zulässig.
Für die Bearbeitung gilt analog die 4-Geschäftstage-Frist: Die Bank muss die Rückumwandlung innerhalb dieser Zeit vornehmen. In der Praxis geht es oft schneller.
Wann ist eine Rückumwandlung sinnvoll? Typische Zeitpunkte sind:
- Du hast alle Schulden beglichen und es drohen keine weiteren Pfändungen.
- Ein Insolvenzverfahren ist abgeschlossen und du startest finanziell neu.
- Du möchtest wieder einen Dispositionskredit nutzen oder eine Kreditkarte beantragen.
- Der SCHUFA-Eintrag zum P-Konto soll entfallen, um deine Bonität zu verbessern.
Nach der Rückumwandlung kannst du bei deiner Bank wieder einen Dispositionskredit beantragen und eine reguläre Kreditkarte nutzen – sofern deine Bonität das zulässt. Der SCHUFA-Eintrag zum P-Konto-Status entfällt nach der Rückumwandlung. Wie schnell das in der SCHUFA-Datenbank aktualisiert wird, hängt von den Meldezyklen der Bank ab.
Wichtig zu wissen: Die Rückumwandlung löscht nicht deinen Anspruch auf eine erneute Umwandlung in der Zukunft. Sollte sich deine finanzielle Situation wieder verschlechtern, kannst du jederzeit erneut die P-Konto-Funktion beantragen. Der gesetzliche Anspruch darauf bleibt dauerhaft bestehen.
💡 Tip
Bevor du das P-Konto zurückwandelst, prüfe, ob wirklich alle Pfändungsbeschlüsse aufgehoben wurden. Frage bei deiner Bank nach, ob noch aktive Pfändungen vorliegen. Eine vorschnelle Rückumwandlung kann dazu führen, dass dein Konto sofort wieder gesperrt wird.
Kosten, Rechte und häufige Fehler bei der P-Konto-Umwandlung
Die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto ist vollständig gebührenfrei. Die Bank darf dafür keine Gebühr verlangen. Auch die laufenden Kontoführungsgebühren bleiben unverändert – eine Erhöhung aufgrund der P-Konto-Funktion ist gesetzlich verboten. Das gilt sowohl für die Umwandlung als auch für die Rückumwandlung.
Darüber hinaus darf die Bank bisher vereinbarte Leistungen nicht automatisch beenden. Das ist in § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO geregelt und wurde durch ein BGH-Urteil (Az. XI ZR 260/12) bekräftigt. Wenn deine Bank also versucht, dir nach der Umwandlung Leistungen zu entziehen oder Gebühren zu erhöhen, kannst du aktiv widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür Musterbriefe an.
Trotzdem passieren in der Praxis immer wieder dieselben Fehler. Hier sind die häufigsten – und wie du sie vermeidest:
Fehler 1: Die Monatsfrist verpassen
Wer nach Eingang eines Pfändungsbeschlusses länger als einen Monat wartet, verliert den rückwirkenden Schutz. Der Pfändungsschutz gilt dann nur noch für die Zukunft – bereits gepfändete Beträge sind weg. Handle also sofort, wenn du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhältst. Zähle die Monatsfrist ab dem Datum, an dem der Beschluss bei deiner Bank eingegangen ist – nicht ab dem Datum, an dem du ihn erhalten hast.
Fehler 2: Mehrere P-Konten führen
Jede Person darf in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Wer mehrere P-Konten eröffnet – etwa bei verschiedenen Banken – handelt illegal. Die Banken prüfen dies über die SCHUFA. Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Im Umwandlungsantrag musst du ausdrücklich versichern, kein weiteres P-Konto zu führen.
Fehler 3: Gemeinschaftskonto umwandeln wollen
Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Wenn du ein solches Konto führst, musst du es zunächst in ein Einzelkonto umwandeln – was die Zustimmung des Mitkontoinhabers und der Bank erfordert. Erst dann ist die P-Konto-Umwandlung möglich.
Fehler 4: Freibetrag nicht erhöhen lassen
Viele Kontoinhaber wissen nicht, dass sie bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen einen höheren Freibetrag beantragen können. Wer das versäumt, lässt bares Geld liegen – oder genauer: lässt Geld pfänden, das eigentlich geschützt sein könnte. Hol dir die P-Konto-Bescheinigung ohne Gebühr beim Arbeitgeber, Jobcenter oder der Schuldnerberatung.
Fehler 5: Nicht verbrauchten Freibetrag ignorieren
Der übertragbare Freibetrag verfällt nach 3 Monaten. Wer das nicht im Blick hat, verliert den Schutz für angesammeltes Guthaben. Plane deine Ausgaben so, dass du den Freibetrag innerhalb der Übertragungsfrist nutzt.
Was tun, wenn die Bank ablehnt?
Eine Ablehnung des Umwandlungsantrags durch die Bank ist rechtswidrig. In diesem Fall solltest du zunächst schriftlich Widerspruch einlegen und auf deinen gesetzlichen Anspruch nach § 850k ZPO hinweisen. Hilft das nicht, kannst du dich an die Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt wenden. Im Extremfall ist auch eine Klage möglich – in der Praxis lenken Banken aber in der Regel ein, sobald der rechtliche Druck steigt.
Häufig gestellte Fragen
Wie wandle ich mein Girokonto in ein P-Konto um?
Du schickst deiner Bank ein schriftliches Umwandlungsverlangen mit deiner IBAN. Eine Kündigung des Girokontos ist nicht nötig. Die Bank muss innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln – eine Ablehnung ist gesetzlich unzulässig.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto 2025?
Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der Grundfreibetrag 1.560 Euro pro Kalendermonat. Bei Unterhaltspflichten kann er erhöht werden – für die erste unterhaltsberechtigte Person um weitere 585,23 Euro monatlich.
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung selbst ist vollständig gebührenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bleiben unverändert. Eine Erhöhung der Gebühren durch die Bank aufgrund der P-Konto-Funktion ist gesetzlich verboten.
Kann ich ein P-Konto auch bei laufender Pfändung einrichten?
Ja. Die Umwandlung ist auch bei bestehender Pfändung möglich. Wenn du innerhalb eines Monats nach Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank handelst, gilt der Schutz sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung.
Wie wandle ich ein P-Konto zurück in ein normales Girokonto um?
Mit einer formlosen schriftlichen Erklärung gegenüber deiner Bank. Die Rückumwandlung ist jederzeit möglich – auch bei noch laufender Pfändung. Die Bank hat dafür analog 4 Geschäftstage Zeit.
Darf ich mehrere P-Konten führen?
Nein. Pro Person ist in Deutschland nur ein einziges P-Konto erlaubt. Das Führen mehrerer P-Konten ist gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Banken prüfen dies über die SCHUFA.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben auf dem P-Konto?
Nicht ausgeschöpfter Freibetrag kann maximal 3 Monate in den Folgemonat übertragen werden und bleibt in dieser Zeit pfändungsfrei. Nach Ablauf der drei Monate wird der Restbetrag pfändbar.



