Konto eines Verstorbenen: Nachlasskonto und Erbenkonto 2026

Das Wichtigste in Kürze:

Mit dem Tod geht das Konto automatisch auf die Erben über – so schreibt es § 1922 BGB vor. Doch bis Erben wirklich darüber verfügen dürfen, brauchen sie die richtigen Dokumente. Dieser Artikel erklärt, was ein Nachlasskonto ist, wie es sich vom Erbenkonto unterscheidet, welche Legitimationswege es gibt und wann ein Erbschein wirklich nötig ist.

Konto Verstorbener

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Themen in diesem Artikel:

  • Automatischer Erbübergang: Das Konto geht per § 1922 BGB sofort mit dem Tod auf die Erben über – kein gesonderter Akt nötig.
  • Nachlasskonto vs. Erbenkonto: In der Bankpraxis kein Unterschied – beide Begriffe bezeichnen dasselbe fortgeführte Konto des Verstorbenen.
  • Wer darf verfügen: Alleinige Erben nach Legitimation, Erbengemeinschaften nur gemeinsam – Einzelverfügungen eines Miterben sind unzulässig.
  • Vollmacht vs. Erbschein: Eine transmortale Vollmacht wirkt sofort, kostet wenig – der Erbschein dauert 4–12 Wochen und kann über 1.000 € kosten.
  • Ausnahmen ohne Erbschein: Bestattungskosten bis ca. 10.000 €, geringes Guthaben und Oder-Konten ermöglichen Zugriff ohne vollen Erbnachweis.
  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben müssen einstimmig handeln – das macht die Kontoabwicklung oft kompliziert und langwierig.
  • Herrenlose Konten: Zwischen 4,2 und 9 Milliarden Euro liegen schätzungsweise auf herrenlosen Konten in Deutschland – nach 30 Jahren erfolgt die Ausbuchung.
  • Häufige Fragen: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Nachlasskonto, Erbschein und Vollmacht im Todesfall.

Was passiert mit dem Konto nach dem Tod? Der automatische Erbübergang

Das Konto eines Verstorbenen geht automatisch auf die Erben über – und zwar exakt in dem Moment, in dem die Person stirbt. Das regelt § 1922 BGB mit dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge. Du musst die Erbschaft nicht ausdrücklich annehmen, kein Formular ausfüllen, keinen Antrag stellen. Der Übergang passiert kraft Gesetzes, ohne jeden gesonderten Akt.

Was viele nicht wissen: Die Bank erfährt davon zunächst gar nichts. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht der Standesämter gegenüber Kreditinstituten. Das bedeutet, das Konto läuft nach dem Tod einfach weiter – Daueraufträge, Lastschriften, alles. Erst wenn Angehörige oder Erben die Bank aktiv informieren und eine Sterbeurkunde einreichen, reagiert das Institut.

Nach dieser Meldung sperrt die Bank den Online-Banking-Zugang des Verstorbenen und deaktiviert alle zugehörigen Bankkarten. Das Konto selbst wird jedoch nicht aufgelöst. Es wird als sogenanntes Nachlasskonto weitergeführt. Daueraufträge und Lastschriften laufen in dieser Phase oft noch weiter – bis die Erben sie aktiv widerrufen. Das sollte zeitnah passieren, damit keine unnötigen Zahlungen abgehen.

Wichtig für alle, die überlegen, ob sie die Erbschaft annehmen wollen: Die Ausschlagungsfrist beträgt bei Erbfällen im Inland sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Hat der Erbfall einen Auslandsbezug – etwa weil der Erblasser im Ausland gelebt hat oder Vermögen dort liegt – verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, an dem du vom Todesfall erfährst, und läuft ab Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht.

Eine gesetzliche Frist zur Auflösung des Kontos gibt es übrigens nicht. Das Konto kann theoretisch unbegrenzt als Nachlasskonto bestehen bleiben. Banken erheben dafür in der Regel Kontoführungsgebühren – bei Sparkassen und Volksbanken typischerweise etwa 5 bis 10 Euro pro Monat. Erben sollten die Abwicklung also nicht unnötig in die Länge ziehen.

Zeitachse: Typischer Ablauf nach dem Todesfall

Tage nach dem Todesfall Tag 0 Tag 4 Tag 10 Tag 35 Tag 56 Tag 70
Tod & automatischer Erbübergang (§ 1922 BGB)
Meldung bei der Bank, Sterbeurkunde einreichen
Sperrung Online-Banking & Karten; Konto als Nachlasskonto
Testamentseröffnung durch Nachlassgericht (ca. 4–6 Wochen)
Ausstellung Erbschein durch Nachlassgericht (4–12 Wochen)
Verfügungsberechtigung der Erben nach Legitimation
Pflichtschritte Nachlassgericht Erben verfügungsberechtigt
Richtwerte – individuelle Bearbeitungszeiten je nach Nachlassgericht und Komplexität des Erbfalls können abweichen.

Was du als Erbe also als erstes tun solltest: Die Bank schnellstmöglich informieren, die Sterbeurkunde einreichen und laufende Zahlungen prüfen. Jede Woche, die vergeht, kann unnötige Kosten verursachen oder Zahlungen auslösen, die eigentlich gestoppt werden sollten.

Nachlasskonto und Erbenkonto: Definitionen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Wenn du dich mit dem Thema beschäftigst, begegnest du zwei Begriffen: Nachlasskonto und Erbenkonto. Viele Menschen denken, das seien zwei verschiedene Produkte. Das stimmt so nicht – zumindest nicht in der deutschen Bankpraxis.

Ein Nachlasskonto ist kein neu zu eröffnendes Konto. Es ist schlicht das bestehende Konto des Verstorbenen, das nach Meldung des Todesfalls von der Bank als solches weitergeführt wird. Das gilt für alle Kontoarten: Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto und auch das Wertpapierdepot. Die Bank ändert intern die Kennzeichnung – das Konto selbst bleibt dasselbe.

Der Begriff „Erbenkonto“ taucht in manchen Ratgebern und Erklärungen auf, ist aber in der Bankpraxis nicht standardisiert. Konzeptionell wird manchmal unterschieden: Das Nachlasskonto diene der kurzfristigen Abwicklung – Verbindlichkeiten begleichen, eingehende Zahlungen empfangen, Guthaben auszahlen. Das Erbenkonto hingegen stehe für eine längerfristige Verwaltung und Verteilung des Nachlasses unter den Erben. In der Praxis der deutschen Banken findest du diesen Unterschied jedoch nicht als eigenständiges Produkt. Beide Begriffe meinen dasselbe.

Der Zweck des Nachlasskontos ist klar definiert: Es dient dazu, den Nachlass geordnet abzuwickeln. Das heißt konkret: Bestattungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten werden darüber beglichen. Noch eingehende Zahlungen – etwa eine letzte Gehaltszahlung, eine Steuererstattung oder eine Versicherungsleistung – laufen auf dieses Konto. Am Ende wird das verbleibende Guthaben an die Erben ausgezahlt.

Für die Kontoführung als Nachlasskonto erheben Banken in der Regel Gebühren. Bei Sparkassen und Volksbanken liegen diese typischerweise bei etwa 5 bis 10 Euro pro Monat. Das klingt wenig, summiert sich aber, wenn die Abwicklung Monate dauert – was bei komplizierten Erbfällen oder Erbengemeinschaften durchaus vorkommen kann.

Nachlasskonto vs. Erbenkonto: Vergleich der wesentlichen Merkmale
Merkmal Nachlasskonto Erbenkonto
Definition (Bankpraxis) Bestehendes Konto des Verstorbenen, weitergeführt nach Tod Kein eigenständiges Produkt – in der Praxis identisch mit Nachlasskonto
Zweck Abwicklung, Begleichung von Verbindlichkeiten, Verwaltung Verwaltung und Verteilung des Nachlasses unter Erben
Neu zu eröffnen? Nein – bestehendes Konto wird umgewandelt Nein (Bankpraxis); konzeptionell ggf. neues Konto nach Abschluss
Legitimation erforderlich? Ja Ja
Kontoführungsgebühr Ca. 5–10 €/Monat (bankabhängig) Vergleichbar
Gesetzliche Auflösungsfrist Keine Keine

Fazit: Wenn du in einem Ratgeber von einem „Erbenkonto“ liest, meint das in aller Regel dasselbe wie ein Nachlasskonto. Du musst kein neues Konto eröffnen. Das bestehende Konto des Verstorbenen übernimmt diese Funktion automatisch – sobald du dich als Erbe legitimiert hast.

Wer darf über das Nachlasskonto verfügen? Legitimation und Zugangswege

Das Konto gehört rechtlich den Erben – aber die Bank darf nicht einfach Geld auszahlen, ohne zu wissen, wer tatsächlich erbberechtigt ist. Deshalb verlangt jede Bank einen Nachweis der Erbenstellung, bevor sie Verfügungen zulässt. Wer dieser Nachweis ist, hängt von der Situation ab.

Alleinige Erben

Bist du der einzige Erbe, hast du nach erfolgreicher Legitimation gegenüber der Bank uneingeschränkte Verfügungsberechtigung. Du kannst Daueraufträge widerrufen, Guthaben abrufen und das Konto schließlich auflösen. Der Regelfall für die Legitimation ist der Erbschein – ausgestellt vom zuständigen Nachlassgericht. Alternativ akzeptieren viele Banken ein eröffnetes notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Manche Institute nehmen auch ein handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll an – das ist aber nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen Bank ab.

Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und hier wird es komplizierter: Kein einzelner Miterbe darf allein über das Nachlasskonto verfügen. Alle Miterben müssen gemeinsam handeln – oder sie bevollmächtigen einstimmig eine Person, die für die Gemeinschaft tätig wird. Einzelverfügungen eines Miterben sind rechtlich unzulässig. Das gilt auch dann, wenn ein Miterbe meint, er handle im Interesse aller. Wer trotzdem allein auf das Konto zugreift, macht sich gegenüber den anderen Miterben schadensersatzpflichtig.

Transmortale und postmortale Vollmacht

Eine transmortale Vollmacht – also eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt – ermöglicht dem Bevollmächtigten sofortigen Zugriff auf das Konto, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen. Die Vollmacht muss im Original vorgelegt werden. Der Bevollmächtigte ist den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig und muss alle Kontobewegungen offenlegen. Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen – das ist ein wichtiger Schutzmechanismus gegen Missbrauch.

Testamentsvollstrecker

Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, kann dieser über das Nachlasskonto verfügen. Der Testamentsvollstrecker handelt dabei nicht im eigenen Interesse, sondern im Auftrag des Erblassers und zugunsten der Erben.

📌 Good to know

Sterbeurkunde und amtlicher Lichtbildausweis der handelnden Person sind in jedem Fall zusätzlich erforderlich – egal welches Legitimationsdokument du verwendest. Ohne diese Basisunterlagen läuft nichts.

Legitimationsdokumente und Erbscheinpflicht je Szenario
Szenario Benötigte Dokumente Erbschein nötig?
Alleinige/r Erbin/Erbe, kein Testament Erbschein + Sterbeurkunde + Ausweis Ja
Testament vorhanden (notariell oder handschriftlich) Eröffnetes Testament + Protokoll + Sterbeurkunde + Ausweis Oft nicht
Transmortale Vollmacht vorhanden Vollmacht im Original + Sterbeurkunde + Ausweis Nein
Erbengemeinschaft Erbschein + Sterbeurkunde + Ausweise aller Miterben oder Bevollmächtigter Ja
Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) Sterbeurkunde + Ausweis des Überlebenden Nein
Bestattungskosten (Ausnahme) Sterbeurkunde + Bestattungsrechnung Nein (bis ca. 10.000 €)
Geringes Guthaben Sterbeurkunde + Haftungserklärung Oft nicht
Auslandsbezug Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) Ersetzt durch ENZ

Ein Hinweis zu den Erbscheinkosten: Sie richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Bei einem größeren Nachlass können die Gebühren deutlich über 1.000 Euro liegen. Dazu kommt die Bearbeitungszeit von 4 bis 12 Wochen – je nach Auslastung des Nachlassgerichts und Komplexität des Falls. Das ist der Hauptgrund, warum eine transmortale Vollmacht als Vorsorge so wertvoll ist.

Transmortale Vollmacht vs. Erbschein: Was ist schneller, günstiger und sicherer?

Wer als Erbe auf das Konto eines Verstorbenen zugreifen will, steht oft vor einer Wartezeit. Der Erbschein – das klassische Legitimationsdokument – braucht 4 bis 12 Wochen. In dieser Zeit läuft das Konto weiter, Gebühren fallen an, und du kannst nichts tun. Es gibt aber eine Alternative, die viele Menschen zu Lebzeiten nicht nutzen: die transmortale Vollmacht.

Was ist eine transmortale Vollmacht?

Eine transmortale Vollmacht ist eine Bankvollmacht, die ausdrücklich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Der Erblasser erteilt sie zu Lebzeiten – häufig direkt bei der Bank oder notariell beglaubigt. Nach dem Tod kann der Bevollmächtigte sofort auf das Konto zugreifen, ohne auf das Nachlassgericht warten zu müssen. Er muss lediglich die Vollmacht im Original vorlegen, dazu Sterbeurkunde und Personalausweis.

Kosten und Geschwindigkeit im Vergleich

Die Erstellung einer transmortalen Vollmacht zu Lebzeiten ist vergleichsweise günstig – die Kosten hängen davon ab, ob sie notariell beurkundet wird oder direkt bei der Bank erteilt wird. In jedem Fall ist sie deutlich günstiger als ein Erbschein, der bei einem größeren Nachlass schnell über 1.000 Euro kosten kann. Und während der Erbschein Wochen braucht, wirkt die Vollmacht sofort am Tag nach dem Tod.

Sicherheit und Risiken

Natürlich birgt eine Vollmacht auch Risiken. Der Bevollmächtigte hat weitreichende Zugriffsrechte – und könnte diese missbrauchen. Deshalb sieht das Gesetz klare Schutzmechanismen vor: Der Bevollmächtigte ist den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Er muss alle Kontobewegungen offenlegen und kann für Schäden haftbar gemacht werden. Außerdem können die Erben die Vollmacht jederzeit widerrufen – das ist ein starkes Korrektiv.

Der Erbschein hingegen ist nicht widerrufbar. Er kann zwar angefochten werden, wenn er auf falschen Angaben beruht – aber das ist ein aufwendiges Verfahren. Dafür ist das Missbrauchsrisiko beim Erbschein geringer, weil er nur nach sorgfältiger Prüfung durch das Nachlassgericht ausgestellt wird.

💡 Tip

Wenn du Angehörige hast, denen du im Todesfall schnellen Zugriff auf dein Konto ermöglichen willst, erteile jetzt eine transmortale Vollmacht. Das spart deinen Erben Wochen des Wartens und mehrere Hundert bis über tausend Euro an Erbscheinkosten.

Transmortale Vollmacht vs. Erbschein: Direktvergleich
Merkmal Transmortale Vollmacht Erbschein
Wann wirksam? Sofort nach dem Tod Nach Ausstellung (4–12 Wochen)
Kosten Gering (Erstellung zu Lebzeiten) Deutlich über 1.000 € möglich
Widerrufbar? Ja, durch Erben jederzeit Nein (nur anfechtbar)
Rechenschaftspflicht Ja – gegenüber Erben Entfällt
Missbrauchsrisiko Vorhanden (Bevollmächtigter haftet) Gering
Ersetzt Erbschein? Ja (für Kontoverfügung)

Fazit: Für die meisten Familien ist die transmortale Vollmacht die pragmatischere Lösung. Sie kostet wenig, wirkt sofort und erspart Erben bürokratischen Aufwand in einer ohnehin belastenden Zeit. Wer sie nicht hat, muss auf den Erbschein warten – und das dauert.

Ausnahmen ohne Erbschein: Wann Banken kulant sind

Der Erbschein ist der Regelfall – aber nicht immer zwingend notwendig. Es gibt Situationen, in denen Banken auf diesen Nachweis verzichten. Diese Ausnahmen sind nicht gesetzlich standardisiert, sondern liegen im Ermessen der jeweiligen Bank. Trotzdem sind sie in der Praxis weit verbreitet.

Bestattungskosten

Die häufigste Ausnahme betrifft Bestattungskosten. Viele Banken ermöglichen die direkte Zahlung vom Nachlasskonto, wenn du eine Sterbeurkunde und die Bestattungsrechnung vorlegst. Der Maximalbetrag, den Banken ohne vollen Erbnachweis freigeben, liegt typischerweise bei etwa 10.000 Euro – aber das ist bankabhängig und nicht gesetzlich festgelegt. Diese Regelung ist sinnvoll: Bestattungskosten sind dringlich, und es wäre unangemessen, Angehörige wochenlang warten zu lassen, bis der Erbschein vorliegt.

Geringes Kontoguthaben

Bei einem geringen Kontoguthaben können Banken ebenfalls auf den Erbschein verzichten. Stattdessen verlangen sie oft eine Haftungserklärung der Erben – damit sichern sie sich ab, falls sich später herausstellt, dass die Person, die das Geld erhalten hat, gar nicht erbberechtigt war. Was als „gering“ gilt, ist nicht einheitlich definiert. Manche Banken setzen die Grenze bei einigen Hundert Euro, andere bei mehreren Tausend Euro.

Oder-Konto (Gemeinschaftskonto)

Beim Oder-Konto – also einem Gemeinschaftskonto, bei dem beide Inhaber unabhängig voneinander verfügen dürfen – kann der überlebende Kontoinhaber nach dem Tod des Partners weiter zugreifen. Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Rechtlich gehört jedoch die Hälfte des Guthabens zum Nachlass des Verstorbenen. Das bedeutet: Der überlebende Partner darf zwar auf das Konto zugreifen, aber er darf nicht einfach alles behalten. Die Hälfte steht den Erben zu – und das kann auch der überlebende Partner selbst sein, wenn er im Testament bedacht wurde.

Eröffnetes Testament als Alternative

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, akzeptieren viele Banken das gerichtliche Eröffnungsprotokoll zusammen mit dem Testament als Legitimation – ohne separaten Erbschein. Das spart Zeit und Kosten. Auch ein handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von manchen Instituten akzeptiert, aber das ist nicht einheitlich. Im Zweifelsfall lohnt sich eine direkte Anfrage bei der Bank, bevor du den aufwendigeren Weg über den Erbschein gehst.

Wichtig: Alle diese Ausnahmen sind bankabhängig. Was bei der Sparkasse funktioniert, muss bei einer Direktbank nicht gelten. Ruf im Zweifelsfall direkt bei der Bank an und frag nach den internen Richtlinien – das spart Zeit und Nerven.

Erbengemeinschaft und Nachlasskonto: Wenn mehrere Erben involviert sind

Hinterlässt jemand kein Testament und keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Und die führt fast immer zu einer Erbengemeinschaft – mehrere Personen erben gemeinsam. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft die komplizierteste Konstellation beim Nachlasskonto.

In einer Erbengemeinschaft gehört das Nachlasskonto allen Miterben gemeinsam. Kein einzelner Miterbe kann auf Auszahlung seines Anteils bestehen, solange die anderen nicht zustimmen. Das gilt auch für Verfügungen über das Konto: Jede Transaktion erfordert die Zustimmung aller Miterben – oder die einstimmige Bevollmächtigung einer Person, die für alle handelt.

Das führt in der Praxis zu Reibungen. Wenn sich Miterben nicht einigen können – weil sie unterschiedliche Vorstellungen haben, wer wie viel bekommt, oder weil persönliche Konflikte hinzukommen – kann das Nachlasskonto über Monate oder sogar Jahre blockiert sein. In dieser Zeit laufen Kontoführungsgebühren weiter, und das Guthaben steht niemandem zur Verfügung.

Die Lösung: Erbengemeinschaften sollten möglichst früh eine handlungsfähige Person bevollmächtigen. Diese Person kann dann gegenüber der Bank auftreten, Daueraufträge stoppen, eingehende Zahlungen verwalten und schließlich das Guthaben verteilen. Voraussetzung ist die einstimmige Zustimmung aller Miterben – und die muss schriftlich dokumentiert sein.

Für die Legitimation gegenüber der Bank braucht eine Erbengemeinschaft in der Regel einen Erbschein, der alle Miterben ausweist. Das ist aufwendiger als bei einem Alleinerbenden – und teurer, weil der Erbschein nach dem Gesamtnachlasswert berechnet wird, nicht nach dem Anteil des einzelnen Erben.

Ein praktischer Tip: Wenn du weißt, dass du Teil einer Erbengemeinschaft sein wirst, sprich frühzeitig mit den anderen Miterben. Je schneller ihr euch auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigt, desto schneller könnt ihr das Nachlasskonto abwickeln – und desto weniger Gebühren fallen an.

Herrenlose Konten: Milliarden Euro warten auf ihre Erben

Was passiert, wenn niemand das Konto eines Verstorbenen beansprucht? Wenn keine Erben bekannt sind, keine Angehörigen sich melden und kein Testament existiert? Dann greift das sogenannte Fiskuserbrecht: Das jeweilige Bundesland wird zum Erben.

Doch bis es so weit kommt, passiert lange Zeit – nichts. Banken sind verpflichtet, nicht beanspruchtes Guthaben aufzubewahren. Es gibt keine Frist, nach der das Geld automatisch an den Staat fällt. Erst nach 30 Jahren ohne Kontobewegung und ohne bekannte Erben erfolgt die buchhalterische Ausbuchung – das Guthaben wird dann als Gewinn verbucht. Aber selbst dann bleibt der Auszahlungsanspruch für nachgewiesene Erben bestehen. Wer also Jahrzehnte später nachweisen kann, dass er erbberechtigt ist, kann das Geld noch immer einfordern.

Wie viel Geld auf herrenlosen Konten in Deutschland liegt, ist schwer zu beziffern. Schätzungen reichen von 4,2 Milliarden Euro bis zu 9 Milliarden Euro. Diese enorme Spanne zeigt, wie wenig Transparenz es in diesem Bereich gibt. Fakt ist: Es handelt sich um erhebliche Summen, die auf ihre rechtmäßigen Erben warten – oder eben nicht beansprucht werden.

Für Erben bedeutet das: Auch wenn du erst Jahre nach dem Tod eines Verwandten von einer möglichen Erbschaft erfährst, lohnt es sich, nachzuforschen. Banken sind verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen, wenn du deine Erbenstellung nachweisen kannst. Es gibt spezialisierte Erbenermittler, die in solchen Fällen helfen können – allerdings gegen eine Provision vom Nachlasswert.

Für alle, die selbst Vorsorge treffen wollen: Stell sicher, dass deine Angehörigen wissen, bei welchen Banken du Konten hast. Ein einfaches Dokument mit Kontoinformationen – sicher verwahrt, aber für Vertrauenspersonen zugänglich – kann verhindern, dass dein Guthaben jahrzehntelang auf einem herrenlosen Konto schlummert.

Schätzungen zu herrenlosen Kontoguthaben in Deutschland

Milliarden Euro 0 2 4 6 8 4,2 Mrd. € Schätzung (konservativ) bis 9 Mrd. € Schätzung (hoch) Konservative Schätzung Hohe Schätzung
Schätzwerte zu herrenlosen Kontoguthaben in Deutschland – genaue Zahlen sind nicht öffentlich erfasst.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit dem Konto, wenn jemand stirbt?

Das Konto geht automatisch per § 1922 BGB auf die Erben über – sofort mit dem Tod. Die Bank sperrt nach Meldung des Todesfalls den Online-Zugang und die Karten, führt das Konto aber als Nachlasskonto weiter. Daueraufträge laufen zunächst weiter und müssen aktiv widerrufen werden.

Welche Dokumente brauche ich, um auf das Konto eines Verstorbenen zuzugreifen?

Im Regelfall: Erbschein plus Sterbeurkunde plus Personalausweis. Liegt ein eröffnetes Testament vor, reicht das oft zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll. Bei transmortaler Vollmacht genügen Vollmacht im Original, Sterbeurkunde und Ausweis.

Kann ich als Miterbe allein über das Nachlasskonto verfügen?

Nein. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam handeln oder einstimmig eine Person bevollmächtigen. Einzelverfügungen eines Miterben sind rechtlich unzulässig und können Schadensersatzpflichten auslösen.

Was kostet ein Erbschein und wie lange dauert er?

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und können deutlich über 1.000 Euro liegen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Nachlassgericht und Komplexität 4 bis 12 Wochen. Eine transmortale Vollmacht ersetzt den Erbschein und wirkt sofort.

Wie lange bleibt das Konto eines Verstorbenen offen?

Es gibt keine gesetzliche Auflösungsfrist. Das Konto kann theoretisch unbegrenzt bestehen. Erst nach 30 Jahren ohne Kontobewegung und ohne bekannte Erben erfolgt die buchhalterische Ausbuchung – der Auszahlungsanspruch bleibt dennoch bestehen.

Was gilt beim Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) nach dem Tod?

Der überlebende Kontoinhaber kann weiter zugreifen, ohne Erbschein vorzulegen. Rechtlich gehört jedoch die Hälfte des Guthabens zum Nachlass des Verstorbenen und steht den Erben zu – das muss bei der Verteilung berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn keine Erben vorhanden sind?

Das Fiskuserbrecht greift: Das jeweilige Bundesland wird Erbe. Schätzungen zufolge liegen zwischen 4,2 und 9 Milliarden Euro auf herrenlosen Konten in Deutschland. Nach 30 Jahren erfolgt die Ausbuchung, der Auszahlungsanspruch für nachgewiesene Erben bleibt aber bestehen.


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