Das Wichtigste in Kürze
- Monatlich kündbar, Zugang zählt: Warum bei ERGO der Eingang deiner Kündigung bis zum Monatsende entscheidet.
- Regeln je Tarif: Dental-Schutz, Dental-Vorsorge, Zahnersatz Sofort und KFO Sofort im direkten Überblick.
- 24 Monate bei Sofort-Tarifen: Wie du bei Zahnersatz Sofort und KFO Sofort den frühesten Termin berechnest.
- Widerruf in 14 Tagen: Wann du statt zu kündigen widerrufen kannst und was mit gezahlten Beiträgen passiert.
- Form, Weg und Nachweis: Was in die Kündigung gehört, welche Wege zulässig sind und wie du den Zugang belegst.
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung: Zwei Monate Zeit nach der Mitteilung, auch während einer Mindestlaufzeit.
- Vor der Kündigung prüfen: Laufende Behandlung, Leistungsbegrenzung und Anschlussschutz bestimmen dein Timing.
- Tarif wechseln statt kündigen: Wann eine kleinere Stufe oder eine Teilkündigung mehr bringt als der Ausstieg.
- Wechsel ohne Lücke: Wie du Gesundheitsfragen, neue Staffeln und doppelte Beiträge beim Anbieterwechsel einplanst.
- Häufige Fragen kurz beantwortet: Frist, Mindestlaufzeit, Teilkündigung, Widerruf und Zahlungsverzug auf einen Blick.
ERGO – Zahnzusatzversicherung

ERGO – Zahnzusatzversicherung
Vorteile
- Bis zu 100 % für Zahnersatz
- Keine Gesundheitsfragen
- Keine Wartezeit
- Erste 6 Monate halber Beitrag
Nachteile
- Erstattung tarifabhängig 75–100 %
- Prophylaxe nur über eigenen Tarif
- Nur für gesetzlich Versicherte
- Laufende Behandlungen nur im Sofort-Tarif
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
ERGO – Krankenhauszusatzversicherung

ERGO – Krankenhauszusatzversicherung
Vorteile
- Ein- oder Zweibettzimmer ab Basisschutz
- Chefarztbehandlung im Premiumschutz
- Tarife UZ und KSU ohne Gesundheitsfragen
- Ersatz-Tagegeld ohne Wunschzimmer
Nachteile
- Wartezeit 3 Monate, teils 8 Monate
- Basisschutz ohne Chefarztbehandlung
- Tarife KS und KGZ mit Gesundheitsfragen
- KS nur 20–39 J., danach teurer
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Die Grundregel: monatlich kündbar, der Zugang zählt
Du willst deine ERGO Zahnzusatzversicherung kündigen? Bei den aktuellen Haupttarifen Dental-Schutz und Dental-Vorsorge räumt dir die ERGO Krankenversicherung AG ein monatliches Kündigungsrecht ein. Der Vertrag endet dann zum Ende eines Kalendermonats. Eine Ausnahme bilden die Sofort-Tarife Zahnersatz Sofort und Kieferorthopädie Sofort. Dort bist du 24 Monate ab Versicherungsbeginn gebunden, erst danach kannst du zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Alle Angaben zu Tarifen und Beiträgen in diesem Artikel beziehen sich auf den Stand der Konditionen: 08.10.2026.
Der Knackpunkt ist der Zugang. Wann du den Brief eingeworfen oder die E-Mail abgeschickt hast, spielt bei einer Kündigung keine Rolle. Es zählt, wann sie bei ERGO eingeht. Schickst du am 30. eines Monats einen Brief los, der erst am 2. des Folgemonats ankommt, endet dein Vertrag in der Regel einen Monat später als geplant. Du zahlst dann einen Monatsbeitrag mehr. Ob dein Tarif darüber hinaus eine Vorlaufzeit verlangt, steht im Abschnitt zur Vertragsdauer deiner Versicherungsbedingungen. Plane deshalb immer ein paar Tage Puffer ein.
Das Gesetz ist an dieser Stelle strenger als ERGO. Nach § 205 Abs. 1 VVG zur Kündigung einer Krankenversicherung darf ein Versicherer bei Verträgen über mehr als ein Jahr eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres vorsehen. Vertragsbedingungen dürfen zugunsten der Kunden davon abweichen. Genau das tut ERGO mit dem monatlichen Kündigungsrecht bei Dental-Schutz und Dental-Vorsorge. Wer sich trotzdem an die gesetzliche Dreimonatsregel hält, zahlt womöglich länger als nötig.
Flexibel bist du auch beim Umfang. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, eine Kündigung auf einzelne Personen oder Tarife zu beschränken. Du hast drei Möglichkeiten:
- Den ganzen Vertrag: Alle Personen und alle Tarife enden zum selben Termin.
- Einzelne versicherte Personen: Etwa dein volljähriges Kind, das sich künftig selbst versichert.
- Einzelne Tarife: Du behältst zum Beispiel Dental-Schutz für Zahnersatz und kündigst nur Dental-Vorsorge.
Bevor du kündigst, solltest du wissen, welcher Tarif in deinem Versicherungsschein steht. Welche Bausteine ERGO insgesamt anbietet und wie sie sich unterscheiden, zeigt dir unser Überblick zur ERGO Zahnzusatzversicherung mit allen Tarifen und Leistungen. Wie Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Kosten und Tarifunterschiede.
ERGO – Zahnzusatzversicherung
Bis zu 100 % für Zahnersatz
Vorteile
Nachteile
- Erstattung tarifabhängig 75–100 %
- Prophylaxe nur über eigenen Tarif
- Nur für gesetzlich Versicherte
- Laufende Behandlungen nur im Sofort-Tarif
ERGO – Krankenhauszusatzversicherung
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
Vorteile
Nachteile
- Wartezeit 3 Monate, teils 8 Monate
- Basisschutz ohne Chefarztbehandlung
- Tarife KS und KGZ mit Gesundheitsfragen
- KS nur 20–39 J., danach teurer
ERGO – Reisekrankenversicherung
Jahresschutz für Reisen bis 10 Wochen
Vorteile
Nachteile
- Schutz je Reise nur erste 10 Wochen
- Zahn: nur Schmerzbehandlung, Provisorium
- Bergungskosten auf 20.000 € begrenzt
- Längere Reisen nur über Langzeittarif
ARAG – Zahnzusatzversicherung
Zahnschutz in mehreren Stufen
Vorteile
Nachteile
- Leistungsgrenzen in den ersten 5 Jahren
- Laufende Behandlungen nicht versichert
- Erste Kündigung nach 24 Monaten
- Volle Quote teils nur mit Bonusheft
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Kündigungsregeln nach Tarif im Überblick
ERGO verkauft Zahnzusatzschutz als Baukasten. Für die Kündigung zählt allein der Tarif, den du abgeschlossen hast. Den genauen Namen findest du im Versicherungsschein, oft als Kürzel wie DS90, DVE oder ZEK. Ohne dieses Kürzel kannst du die passende Zeile in der Tabelle nicht sicher bestimmen. Hast du mehrere Bausteine kombiniert, gilt für jeden Baustein seine eigene Regel.
| Tarif | Mindestlaufzeit | Kündigung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Dental-Schutz 75, 90 und 100 | keine genannt | monatlich | keine Wartezeit; Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Vertragsjahren |
| Dental-Vorsorge und Dental-Vorsorge Premium | keine genannt | monatlich | keine Wartezeit; Kieferorthopädie für Kinder in den ersten 3 Jahren begrenzt |
| Zahnersatz Sofort (ZEK) | 24 Monate ab Versicherungsbeginn | zum Ende jedes Kalendermonats | laufende Behandlung versichert, wenn sie höchstens 6 Monate vor Beginn startete |
| Kieferorthopädie Sofort (KFO) | 24 Monate ab Versicherungsbeginn | laut Versicherungsbedingungen | für Kinder; laufende Behandlung bis 6 Monate vor Beginn versichert |
| Ältere Tarife und weitere Bausteine | laut Versicherungsschein | laut Versicherungsbedingungen | Regeln können abweichen, Tarifkürzel im Versicherungsschein prüfen |
Dental-Schutz und Dental-Vorsorge
Die aktuellen Haupttarife sind Dental-Schutz in den Stufen 75, 90 und 100 für Zahnersatz sowie Dental-Vorsorge und Dental-Vorsorge Premium für Zahnerhalt und Prophylaxe. Für beide nennt ERGO ein monatliches Kündigungsrecht. Eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, wie sie manchmal für alle ERGO-Zahntarife behauptet wird, gilt hier nicht. Die 24 Monate betreffen nur die Sofort-Tarife.
Monatlich kündbar heißt allerdings nicht, dass ein früher Ausstieg immer klug ist. Dental-Schutz begrenzt die Leistung in den ersten vier Vertragsjahren. Die genauen Beträge stehen in den Tarifbedingungen, nicht auf der Produktseite. Wer kurz vor dem Ende dieser Phase kündigt, verlässt den Tarif genau dann, wenn er am meisten leisten würde. Mehr dazu im Abschnitt zu den Prüfpunkten.
Ältere Tarife und weitere Bausteine
Neben den aktuellen Tarifen gibt es Bausteine wie den verdoppelten Festzuschuss oder den Zahnersatz mit Implantaten sowie Verträge aus früheren Tarifgenerationen. Für sie können eigene Regeln zu Laufzeit und Kündigung gelten. Prüfe in diesem Fall den Abschnitt zu Vertragsdauer und Kündigung in deinen Bedingungen oder frag beim Kundenservice nach dem frühesten Termin. Lass dir die Antwort schriftlich bestätigen.
Interaktiver Kündigungsrechner
Wann endet deine ERGO Zahnzusatzversicherung?
Wähle deinen Tarif, trag Versicherungsbeginn und den Tag ein, an dem die Kündigung bei ERGO eingeht. Der Rechner zeigt das Vertragsende, die Mindestlaufzeit und was du bis dahin noch zahlst.
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Mindestlaufzeit endet
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Noch zu zahlende Monate
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Noch zu zahlende Beiträge
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Danach kündbar
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Beiträge seit Versicherungsbeginn bis zum Vertragsende
Grundlage: Dental-Schutz und Dental-Vorsorge sind monatlich kündbar, der Vertrag endet zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung eingeht. Zahnersatz Sofort und Kieferorthopädie Sofort haben 24 Monate Mindestlaufzeit ab Versicherungsbeginn, Zahnersatz Sofort danach zum Ende jedes Kalendermonats. Maßgeblich ist das Datum auf deinem Versicherungsschein.
Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut ergo.de. Beispielbeiträge ohne altersbedingte Erhöhungen. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zahnersatz Sofort und KFO Sofort: 24 Monate Mindestlaufzeit
Die Sofort-Tarife sind die einzige echte Ausnahme von der Monatsregel. Für Zahnersatz Sofort (ZEK) und Kieferorthopädie Sofort (KFO) gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Bei Zahnersatz Sofort kannst du danach zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Bei KFO Sofort steht die Regel nach Ablauf der Mindestlaufzeit in den Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Dein Vertrag Zahnersatz Sofort hat am 1. März 2025 begonnen. Die 24 Monate enden mit Ablauf des 28. Februar 2027. Das ist dein frühester Kündigungstermin. Die Kündigung muss bis dahin bei ERGO eingegangen sein. Ab März 2027 kannst du zu jedem Monatsende aussteigen. Kündigst du schon im Herbst 2026, ist die Kündigung nicht verloren. Sie wirkt dann in der Regel erst zum Ende der Mindestlaufzeit. Lass dir das Vertragsende in diesem Fall schriftlich bestätigen.
Warum ERGO hier eine Bindung verlangt
Der Grund liegt in der Leistung. Beide Sofort-Tarife versichern auch eine laufende Behandlung, wenn sie höchstens sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen hat und bei Abschluss noch nicht abgeschlossen ist. Zahnersatz Sofort versichert außerdem Zähne, die bei Abschluss schon fehlen, etwa für eine Brücke als Lückenschluss. Eine Wartezeit gibt es nicht. Das ist ein großer Vorteil, wenn dein Zahnarzt gerade eine Krone oder eine Zahnspange vorgeschlagen hat.
Ohne Bindung ließe sich dieser Schutz leicht ausnutzen: abschließen, Behandlung abrechnen, sofort kündigen. Die 24 Monate sorgen dafür, dass den Leistungen ein Mindestmaß an Beiträgen gegenübersteht. Wie der Tarif im Detail leistet, liest du in unserem Artikel zu ERGO Zahnersatz Sofort ohne Wartezeit und bei laufender Behandlung.
Was die Bindung in Euro bedeutet
Für Zahnersatz Sofort nennt ERGO einen Beitrag von 37,60 € im Monat, ohne dazu ein Alter anzugeben. Über die 24 Monate Mindestlaufzeit ergibt das als reines Rechenbeispiel 902,40 €. KFO Sofort beginnt laut ERGO bei 12,70 € im Monat, über 24 Monate also mindestens 304,80 €. Dein tatsächlicher Beitrag hängt vom Alter und vom Tarif ab und steht in deinem Versicherungsschein. Mit höherem Alter kann er steigen.
Beitragserhöhung als Ausweg
Auch während der 24 Monate gibt es einen Weg hinaus: Erhöht ERGO den Beitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Mindestlaufzeit schützt dich also nicht vor jeder Beitragsänderung, sie hält dich aber auch nicht fest, wenn sich der Preis ändert. Wie das genau funktioniert, steht weiter unten.
Infografik: Kündigen oder wechseln? Fristen und Fallen
Welche Frist bei welchem ERGO-Zahntarif gilt, wann Widerruf, Kündigung oder Sonderkündigung passt und was ein Tarif- oder Anbieterwechsel an Risiken mitbringt.
Welche Kündigungsregel für dich gilt
Wähle die Tarifgruppe aus deinem Versicherungsschein.
Laut ERGO, Stand 08.10.2026. Ältere Tarife und weitere Bausteine: Regeln laut Versicherungsschein.
Stand: 08.10.2026, laut ergo.de
Widerruf in den ersten 14 Tagen nach § 8 VVG
Hast du die Zahnzusatzversicherung gerade erst abgeschlossen, brauchst du oft gar keine Kündigung. Nach § 8 VVG zum Widerrufsrecht bei Versicherungen kannst du deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Widerruf gilt auch für die Sofort-Tarife, denn die Mindestlaufzeit von 24 Monaten betrifft nur die Kündigung.
Wann die Frist beginnt
Die 14 Tage laufen nicht automatisch ab dem Antrag. Sie beginnen erst, wenn dir alle Unterlagen in Textform vorliegen: der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, die vorgeschriebenen Vertragsinformationen und eine ordnungsgemäße Belehrung über dein Widerrufsrecht. Fehlt eines dieser Dokumente, beginnt die Frist nicht zu laufen. Heb die Unterlagen deshalb mit dem Eingangsdatum auf.
Absenden genügt
Hier unterscheidet sich der Widerruf deutlich von der Kündigung. Für die Frist reicht die rechtzeitige Absendung. Schickst du den Widerruf am 14. Tag ab, ist die Frist gewahrt, auch wenn er erst danach bei ERGO ankommt. Auch der Widerruf braucht nur Textform, also Brief, E-Mail oder die Erklärung über die Online-Oberfläche, wenn du online abgeschlossen hast.
Was mit Beiträgen und Leistungen passiert
Nach § 9 VVG bekommst du die Beiträge für die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs zurück. Hat der Schutz auf deinen Wunsch schon vor Ende der Widerrufsfrist begonnen und wurdest du darauf korrekt hingewiesen, darf ERGO den Beitrag für die Zeit bis zum Widerruf behalten. Leistungen, die du in dieser Zeit für einen Versicherungsfall erhalten hast, musst du in diesem Fall nicht zurückzahlen. Prüfe trotzdem vorher, ob eine erstattete Behandlung im Spiel ist, und kläre die Folgen, bevor du widerrufst.
So kündigst du richtig: Form, Weg und Nachweis
Formal ist die Kündigung einfach. Bei Verbraucherverträgen, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden, dürfen Versicherungsbedingungen für die Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen. So regelt es § 309 Nr. 13 BGB. Ein Brief reicht, eine E-Mail ebenso. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Du musst aber als Absender eindeutig erkennbar sein. Eine Nachricht ohne Namen und Versicherungsnummer führt nur zu Rückfragen und kostet dich womöglich einen Monat.
Die offiziellen Wege
- Brief: an die ERGO Krankenversicherung AG. Die maßgebliche Anschrift steht in deinem Versicherungsschein und in der Widerrufsbelehrung.
- E-Mail oder Kontaktformular: über die Kontaktwege, die ERGO in deinen Vertragsunterlagen oder im Kundenkonto nennt.
- Kündigungsbutton: für Verträge, die online abgeschlossen werden können, direkt auf der Website.
Telefonisch kannst du dir den frühesten Kündigungstermin nennen lassen. Die Kündigung selbst solltest du aber in Textform schicken, damit du sie später belegen kannst.
Kündigungsbutton bei Online-Verträgen
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen bei Verträgen, die Verbraucher über eine Website abschließen können, eine Kündigungsschaltfläche anbieten. So schreibt es § 312k BGB zur Kündigung von Verbraucherverträgen im Internet vor. Weil ERGO Zahnzusatzversicherungen online anbietet, kannst du auf diesem Weg mit wenigen Angaben kündigen. Danach erhältst du eine Bestätigung in Textform mit Datum und Uhrzeit des Eingangs. Das ist zugleich dein Nachweis.
Was in dein Kündigungsschreiben gehört
- dein vollständiger Name und deine Anschrift
- die Versicherungsnummer aus dem Versicherungsschein
- was du kündigst: den ganzen Vertrag, eine bestimmte Person oder einen bestimmten Tarif
- den Zeitpunkt, am besten „zum nächstmöglichen Termin“
- die Bitte um eine Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes
- Datum und, beim Brief, deine Unterschrift
Eine neutrale Vorlage in Textform könnte so lauten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, passe sie an deinen Vertrag an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Zahnzusatzversicherung mit der Versicherungsnummer [Nummer] zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung betrifft [den gesamten Vertrag / die versicherte Person XY / den Tarif XY]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
Den Zugang nachweisen
Weil bei der Kündigung der Eingang bei ERGO zählt, solltest du ihn belegen können. Beim Brief eignet sich ein Einschreiben mit Rückschein. Bei E-Mail und Kontaktformular forderst du eine Eingangsbestätigung an und speicherst sie ab. Plane gerade bei Post kurz vor Monatsende ein paar Tage Puffer ein.
Kündigung für mitversicherte Personen
Kündigst du für eine mitversicherte Person, etwa deinen Partner oder dein volljähriges Kind, gilt eine Besonderheit. Nach § 207 Abs. 2 VVG ist die Kündigung nur wirksam, wenn die versicherte Person davon Kenntnis erlangt hat. Außerdem kann sie den Vertrag dann für sich selbst fortsetzen. Informiere die Person also vorher und lass sie die Kündigung am besten mit unterschreiben.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung und Kündigung durch ERGO
Steigt dein Beitrag, darfst du außerordentlich kündigen. ERGO nennt dieses Recht ausdrücklich für den Fall einer altersbedingten Erhöhung. Bei den Sofort-Tarifen ist das der einzige Weg, schon während der 24 Monate Mindestlaufzeit auszusteigen. In den monatlich kündbaren Tarifen ist das Sonderkündigungsrecht weniger wichtig, kann aber über den genauen Zeitpunkt entscheiden.
Wie viel Zeit du hast
Erhöht ein Krankenversicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, kannst du nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Du zahlst den höheren Beitrag also gar nicht erst. Das gilt für die betroffene versicherte Person, nicht automatisch für den ganzen Vertrag.
Ab wann eine Erhöhung gilt
Ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen, darf er den Beitrag nach § 203 Abs. 2 VVG nur neu festsetzen, wenn sich eine Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend verändert hat. Zusätzlich muss ein unabhängiger Treuhänder die Berechnung geprüft und zugestimmt haben. Wirksam wird die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 5 VVG zu Beginn des zweiten Monats, der auf die Mitteilung folgt. Bekommst du das Schreiben im Oktober, gilt der neue Beitrag frühestens ab Dezember.
Ein zweiter Anlass ist dein Alter. ERGO kalkuliert die Zahnbeiträge nach Leistung und Alter. Erreichst du eine höhere Altersstufe, steigt der Beitrag. Die Beispielbeiträge auf der ERGO-Website, etwa für 26-Jährige, enthalten solche späteren Erhöhungen nicht.
💡 Tip
Lege jedes Schreiben zur Beitragsanpassung mit Eingangsdatum ab und notiere dir das Ende der Zwei-Monats-Frist im Kalender. So kannst du in Ruhe entscheiden, ob du bleibst, in eine kleinere Stufe wechselst oder kündigst.
Wenn ERGO kündigt
Auch der Versicherer kann den Vertrag beenden. Der häufigste Grund ist Zahlungsverzug. Zahlst du einen Folgebeitrag nicht, kann ERGO dir nach § 38 VVG zum Zahlungsverzug bei Folgeprämien in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Läuft sie ohne Zahlung ab, darf ERGO fristlos kündigen. Für Versicherungsfälle nach Fristablauf ist ERGO dann leistungsfrei, solange du im Verzug bist.
Mancher denkt deshalb: Ich zahle einfach nicht mehr, dann bin ich raus. Das ist keine gute Idee. Der offene Betrag bleibt fällig, Zinsen und Kosten kommen dazu, und eine Behandlung in dieser Phase zahlt ERGO nicht. Bei monatlicher Kündbarkeit gibt es keinen Grund für diesen Umweg. Eine reguläre Kündigung ist schneller, billiger und sauber.
Was du vor der Kündigung prüfen solltest
Die Kündigung selbst ist schnell geschrieben. Die eigentliche Frage ist das Timing. Wer zum falschen Monat kündigt, kann eine Erstattung von mehreren Hundert Euro verschenken. Vier Punkte solltest du vorher klären.
1. Läuft noch eine Behandlung?
ERGO erstattet nur Behandlungen, die im versicherten Zeitraum durchgeführt werden. Endet dein Vertrag am 31. Oktober und die Krone wird am 5. November eingesetzt, zahlt ERGO dafür in der Regel nicht mehr. Prüfe also, ob ein Heil- und Kostenplan offen ist oder eine Behandlung läuft. Bei Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie zieht sich das oft über Monate. Reiche offene Rechnungen ein, bevor der Vertrag endet, und kläre den Stand deiner Erstattungen. Wann ERGO zahlt und woran Erstattungen scheitern können, beschreibt unser Artikel ERGO Zahnzusatzversicherung Erfahrungen: wann ERGO zahlt und wann nicht.
2. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen?
Hast du Zahnersatz Sofort oder KFO Sofort, rechne die 24 Monate ab Versicherungsbeginn nach. Das Datum steht im Versicherungsschein. Kündigst du früher und liegt keine Beitragserhöhung vor, wirkt die Kündigung erst zum Ende der Mindestlaufzeit.
3. Endet die Leistungsbegrenzung bald?
Viele ERGO-Zahntarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren. Am klarsten ist das bei Zahnersatz Sofort: Im ersten Versicherungsjahr zahlt ERGO höchstens 1.000 €, im ersten und zweiten Jahr zusammen höchstens 2.000 €. Danach gibt es keine Summenbegrenzung mehr. Dental-Schutz begrenzt die Leistung in den ersten vier Vertragsjahren, bei Dental-Vorsorge ist die Kieferorthopädie für Kinder in den ersten drei Jahren begrenzt. Die genauen Beträge dieser Staffeln stehen in den Tarifbedingungen.
Zahnersatz Sofort: Leistungsbegrenzung und Mindestlaufzeit enden gleichzeitig
Die Grafik zeigt eine Falle, die oft übersehen wird. Bei Zahnersatz Sofort endet die Mindestlaufzeit genau dann, wenn auch die Leistungsbegrenzung wegfällt. Wer zum frühesten möglichen Termin kündigt, steigt also in dem Moment aus, ab dem der Tarif ohne Deckel zahlt. Steht in den nächsten Jahren weiterer Zahnersatz an, kann es sich lohnen, den Vertrag zu behalten. Rechne dafür deine Beiträge gegen die mögliche Erstattung, bevor du kündigst.
4. Steht der Anschlussschutz?
Willst du weiter versichert sein, kündige erst, wenn der neue Vertrag sicher ist. Dazu gehört, dass du die Annahme schriftlich hast und weißt, ab wann der neue Schutz leistet. Mehr dazu im übernächsten Abschnitt.
Hinweis
Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine Beratung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen von ERGO. Für die Frage, ob und wann du kündigst, zählen dein Versicherungsschein, dein Tarif und deine Zahngesundheit.
Tarif wechseln statt kündigen
Oft stört nicht der Vertrag an sich, sondern der Beitrag oder ein Baustein, den du nicht mehr brauchst. Dann kann ein Wechsel innerhalb von ERGO mehr bringen als die Kündigung.
Eine kleinere Stufe wählen
Dental-Schutz gibt es in drei Stufen. Für Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate erstattet ERGO 75, 90 oder 100 %, nach einem Unfall in allen drei Stufen 100 %. Die Beispielbeiträge für 26-Jährige liegen laut ERGO bei 5,45 €, 6,90 € und 8,75 € im Monat. Ein Wechsel von Dental-Schutz 100 auf Dental-Schutz 75 spart in diesem Beispiel 3,30 € im Monat, also 39,60 € im Jahr. Dafür trägst du bei Zahnersatz einen höheren Eigenanteil. In höherem Alter sind die Beiträge und damit auch die Unterschiede größer. Welche Stufe zu welcher Rechnung passt, zeigt unser Überblick über Tarife und Beiträge der ERGO Zahnzusatzversicherung.
Einen Baustein streichen
Hast du Dental-Schutz und Dental-Vorsorge kombiniert, kannst du einen der beiden Tarife allein kündigen. Für 26-Jährige nennt ERGO für Dental-Vorsorge 11,90 € und für Dental-Vorsorge Premium 17,80 € im Monat. Gehst du ohnehin selten zur professionellen Zahnreinigung, kann das Streichen dieses Bausteins mehr sparen als ein Komplettausstieg. Der Schutz für Zahnersatz bleibt dabei erhalten, samt der Vertragsjahre, die du schon hinter dir hast.
Was § 204 VVG regelt und wo er nicht greift
Das Versicherungsvertragsgesetz kennt in § 204 VVG ein Recht auf Tarifwechsel. Der Versicherer muss danach Anträge auf Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz annehmen, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Für höhere Leistungen im neuen Tarif darf er einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Das Recht ist vor allem für Krankenversicherungen gedacht, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind. Ob es für deinen Zahntarif gilt, hängt von dessen Kalkulation ab. Frag deshalb bei ERGO nach, ob ein Wechsel möglich ist und ob die bisherige Laufzeit auf eine Leistungsbegrenzung angerechnet wird. Lass dir die Antwort schriftlich geben.
Beachte bei jedem Tarifwechsel
- Neue Staffel: Ein neu abgeschlossener Tarif kann wieder mit einer Leistungsbegrenzung starten.
- Fehlende Zähne: Bei Dental-Schutz sind Zähne, die bei Abschluss schon fehlen, nicht versichert.
- Angeratene Behandlungen: Was bei Abschluss bereits angeraten oder begonnen ist, leistet Dental-Schutz nicht.
Wechsel zu einem anderen Versicherer: So vermeidest du Lücken
Viele kündigen, weil sie einen anderen Tarif gefunden haben. Das ist legitim. Ein Wechsel hat aber Nebenwirkungen, die du vorher kennen solltest.
Neue Gesundheitsfragen
ERGO stellt bei Dental-Schutz, Dental-Vorsorge und den Sofort-Tarifen keine Gesundheitsfragen. Bei einem anderen Versicherer kann das anders sein. Je nach Tarif wird nach fehlenden Zähnen, laufenden oder angeratenen Behandlungen und Parodontitis gefragt. Hat sich dein Zahnstatus verschlechtert, sind Zuschläge, Ausschlüsse einzelner Zähne oder eine Ablehnung möglich. Dein bestehender ERGO-Vertrag läuft dagegen zu den vereinbarten Bedingungen weiter.
Angeratene Behandlungen
Was dein Zahnarzt bereits empfohlen hat, ist bei einem neuen Vertrag in der Regel nicht versichert. Steht also eine Krone oder ein Implantat im Raum, lass die Behandlung noch über deinen ERGO-Tarif laufen und kündige erst danach.
Neue Leistungsstaffeln und Wartezeiten
Viele Zahntarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren, manche verlangen Wartezeiten. Hast du die Staffel bei ERGO schon hinter dir, fängst du im neuen Tarif womöglich wieder von vorn an. Rechne deshalb nicht nur den Monatsbeitrag gegen. Vergleiche auch, was du in den ersten Jahren tatsächlich erstattet bekommen kannst.
📌 Good to know
Bei den monatlich kündbaren ERGO-Tarifen brauchst du keine lange Überlappung. Lass dir zuerst die Annahme beim neuen Versicherer schriftlich bestätigen und kündige dann zum Monatsende vor dessen Versicherungsbeginn.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Voraussetzung für die ERGO-Zahntarife ist, dass du gesetzlich krankenversichert bist, als Mitglied oder familienversichert. Wechselst du in die private Krankenversicherung, sind Zahnleistungen meist Teil der Vollversicherung, und eine Zusatzversicherung wird oft überflüssig. Wie der Vertrag in diesem Fall endet, regeln die Versicherungsbedingungen deines Tarifs. Kläre das frühzeitig mit ERGO und plane den Übergang so, dass keine Lücke entsteht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfrist hat die ERGO Zahnzusatzversicherung?
Dental-Schutz und Dental-Vorsorge sind laut ERGO monatlich kündbar, also zum Ende eines Kalendermonats. Entscheidend ist, dass deine Kündigung rechtzeitig bei ERGO eingeht. Die genaue Regel steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Gibt es bei ERGO eine Mindestlaufzeit?
Ja, bei den Sofort-Tarifen Zahnersatz Sofort und Kieferorthopädie Sofort. Dort beträgt sie 24 Monate ab Versicherungsbeginn. Für Dental-Schutz und Dental-Vorsorge nennt ERGO ein monatliches Kündigungsrecht.
Kann ich während der 24 Monate kündigen?
Grundsätzlich nicht. Erhöht ERGO jedoch den Beitrag, kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Wie und wohin schicke ich meine Kündigung?
In Textform an die ERGO Krankenversicherung AG, per Brief, E-Mail oder bei online abgeschlossenen Verträgen über den Kündigungsbutton. Die maßgebliche Anschrift steht in deinem Versicherungsschein.
Kann ich nur ein Familienmitglied oder einen Tarif kündigen?
Ja. Du kannst den ganzen Vertrag, einzelne Personen oder einzelne Tarife kündigen. Für eine mitversicherte Person wird die Kündigung erst wirksam, wenn sie davon Kenntnis erlangt hat.
Kann ich den Vertrag widerrufen statt kündigen?
In den ersten 14 Tagen ja. Die Frist beginnt erst, wenn dir Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen. Für die Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Was passiert, wenn ich einfach keine Beiträge mehr zahle?
ERGO kann dir eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und danach kündigen. Der Rückstand bleibt fällig, und für Behandlungen im Verzug zahlt ERGO nicht. Eine reguläre Kündigung ist günstiger.
















