Themen in diesem Artikel:
- Was ist eine Lastschrift?: Verstehe, wie Dritte mit deiner Erlaubnis einmalig oder regelmäßig Geld von deinem Konto einziehen.
- Einzugs- und Abbuchungsverfahren: Lerne den Unterschied zwischen den alten deutschen Lastschriftarten und ihre Bedeutung für deine Rechte.
- SEPA-Lastschrift: Entdecke das europaweite Verfahren, das Zahlungen mit IBAN und Mandatsreferenz standardisiert.
- SEPA-Mandat erteilen und widerrufen: Erfahre, wie du ein SEPA-Mandat korrekt ausfüllst und es bei Bedarf schriftlich widerrufst.
- Lastschrift zurückholen: Finde heraus, wie du Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen oder bei Betrug bis zu 13 Monate zurückbuchen kannst.
- Risiken und Schutzmaßnahmen: Verstehe die Risiken wie ungedeckte Konten oder Betrug und lerne, wie du dich davor schützt.
Was ist eine Lastschrift?
Bei der Lastschrift ermächtigst du Dritte, einen bestimmten Betrag von deinem Girokonto einziehen zu dürfen. Die Abbuchungen können je nach Vereinbarung einmalig oder regelmäßig stattfinden, wobei sowohl das Ausführungsdatum als auch die Höhe des Betrags variieren können. Ausgelöst wird die Abbuchung immer vom Zahlungsempfänger, was dieses Verfahren besonders flexibel macht.
Damit bildet die Lastschrift das praktische Gegenstück zum Dauerauftrag. Dieser kann nur vom Kontoinhaber selbst ausgelöst werden und lässt keine Variation bei der Betragshöhe oder dem Abbuchungsdatum zu. Die Lastschrift hingegen passt sich automatisch an wechselnde Beträge an, was sie ideal für variable Kosten macht.
Typische Anwendungsfälle, bei denen häufig Lastschriftverfahren zum Einsatz kommen, sind Abonnements für Streamingdienste wie Netflix oder Spotify, Mobilfunkverträge samt Internet- und Festnetzanschluss sowie Abschlagszahlungen für Strom und Gas. Auch Mitgliedsbeiträge für Vereine, Versicherungsbeiträge oder die monatliche Miete werden bevorzugt per Lastschrift eingezogen, da dies für beide Seiten den geringsten Verwaltungsaufwand bedeutet.
📌 Good to know
Bezahlst du an der Kasse mit deiner Girocard und leistest eine Unterschrift, kommt eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren zustande. Du erteilst mit deiner Unterschrift auf dem Kassenbon dem Zahlungsempfänger, also dem Supermarkt oder der Tankstelle, die einmalige Erlaubnis, den fälligen Betrag von deinem Girokonto einzuziehen.
Einzugsverfahren und Abbuchungsverfahren erklärt
In Deutschland kamen vor der SEPA-Einführung grundsätzlich zwei Formen der Lastschrift zum Einsatz: das Abbuchungsverfahren und das Einzugsermächtigungsverfahren. Beide Varianten unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, wer die Abbuchung bei der Bank auslöst. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für deine Rechte als Zahlungspflichtiger.
Beide Verfahren kommen in dieser Form allerdings immer seltener vor und wurden seit 2009 schrittweise vom SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Bestehende Lastschriften behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, sodass du möglicherweise noch beide Formen auf deinen Kontoauszügen findest.
| Merkmal | Einzugsermächtigungsverfahren | Abbuchungsauftragsverfahren |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Zahlungsempfänger (mit Ermächtigung des Zahlers) | Zahlungspflichtiger (direkt an die eigene Bank) |
| Widerrufsmöglichkeit | Möglich (Frist von 6 Wochen) | Nicht möglich |
| Anwendungsbereich | Überwiegend zwischen Unternehmen und Privatkunden (B2C) | Überwiegend zwischen Unternehmen (B2B) |
Was ist die SEPA-Lastschrift?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und ist ein einheitliches Lastschriftverfahren für den Geldtransfer im Euro-Raum. Insgesamt nehmen 36 Länder an SEPA teil, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Länder wie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen und Island. Durch das SEPA-Verfahren sind Lastschriften europaweit möglich, was den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erheblich vereinfacht hat.
Zahlungsempfänger benötigen zur Durchführung nur deine IBAN (International Bank Account Number). Der BIC (Business Identifier Code) ist bei Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums meist nicht mehr erforderlich. SEPA-Lastschriftmandate werden mit einer Mandatsreferenz und einer Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet und sind dadurch eindeutig nachvollziehbar. Diese Transparenz schützt dich vor unklaren Abbuchungen und erleichtert die Zuordnung auf deinen Kontoauszügen erheblich.
💡 Tip
Bewahre alle SEPA-Lastschriftmandate gut auf und führe eine Liste mit den erteilten Mandaten. So behältst du den Überblick über alle autorisierten Abbuchungen und kannst bei Bedarf schnell reagieren. Notiere dir dabei die Mandatsreferenz, den Zahlungsempfänger und den Zweck der Zahlung.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen und widerrufen
Um einem Unternehmen oder einer Person zu erlauben, Geld von deinem Konto abzubuchen, musst du ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dies geschieht in der Regel schriftlich oder über ein Online-Formular des Zahlungsempfängers. Ein gültiges Mandat muss folgende Informationen enthalten:
- Deinen Namen und deine Anschrift
- Deine IBAN
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers
- Die eindeutige Mandatsreferenz
- Eine Autorisierung für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen
Ein erteiltes Mandat kannst du jederzeit widerrufen. Dafür genügt ein formloses Schreiben an den Zahlungsempfänger (nicht an deine Bank). Informiere ihn darüber, dass du das SEPA-Lastschriftmandat mit der entsprechenden Mandatsreferenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Beachte, dass der Widerruf des Mandats nicht die zugrundeliegende Zahlungsverpflichtung (z.B. aus einem Vertrag) aufhebt. Diese musst du separat kündigen.
Lastschrift zurückholen – so geht’s
Du kannst bereits durchgeführte Lastschriften problemlos zurück auf dein Girokonto buchen lassen. Die Rückbuchung, auch Lastschriftrückgabe genannt, kannst du meist direkt in deinem Online-Banking mit wenigen Klicks veranlassen. Alternativ kannst du deine Bank auch telefonisch oder persönlich in einer Filiale beauftragen.
Bei einer autorisierten SEPA-Lastschrift (du hast also ein gültiges Mandat erteilt) gilt eine achtwöchige Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Kontobelastung. Diese Regelung gibt dir ausreichend Zeit, deine Kontoauszüge zu prüfen und fehlerhafte oder unerwartet hohe Abbuchungen zu erkennen.
Handelt es sich um eine nicht genehmigte SEPA-Lastschrift (z.B. bei Betrug oder fehlendem Mandat), gilt eine verlängerte Widerrufsfrist von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung. Deine Bank ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten. Widerrufst du eine berechtigte Forderung, kann der Zahlungsempfänger dir jedoch Mahngebühren in Rechnung stellen.
Risiken und Schutzmaßnahmen beim Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren ist bequem, birgt aber auch Risiken. Mit den richtigen Vorkehrungen kannst du dich jedoch effektiv schützen.
- Unberechtigte Abbuchungen: Betrüger könnten versuchen, ohne deine Erlaubnis Geld abzubuchen. Kontrolliere daher regelmäßig deine Kontoauszüge. Entdeckst du eine unautorisierte Lastschrift, kannst du sie innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen.
- Fehlende Kontodeckung: Ist dein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt, platzt die Lastschrift. Deine Bank darf dir dafür keine Gebühren berechnen, aber der Zahlungsempfänger kann dir die entstandenen Kosten (Rücklastschriftentgelte) sowie Mahngebühren in Rechnung stellen. Sorge also stets für eine ausreichende Deckung deines Kontos.
- Verlust des Überblicks: Bei vielen erteilten Mandaten kann man leicht den Überblick verlieren. Führe eine Liste aller aktiven Lastschriftmandate, um den Überblick zu behalten und nicht mehr benötigte Mandate rechtzeitig zu widerrufen.
Einige Banken bieten zudem die Möglichkeit, eine „schwarze Liste“ (Blacklist) für bestimmte Zahlungsempfänger zu führen oder eine „weiße Liste“ (Whitelist) zu erstellen, sodass nur Abbuchungen von vorab genehmigten Empfängern möglich sind. Informiere dich bei deiner Bank über diese Schutzmechanismen.
Quellen
- Deutsche Bundesbank: Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr
- Verbraucherzentrale: Ratgeber zu Lastschriften und Rückbuchungen
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lastschrift und Dauerauftrag?
Bei der Lastschrift lösen Zahlungsempfänger die Abbuchung aus und können Betrag sowie Datum variieren. Beim Dauerauftrag legst du als Kontoinhaber feste Beträge und Termine fest. Die Lastschrift eignet sich daher besonders für variable Kosten wie Strom oder Mobilfunk.
Wie lange kann ich eine SEPA-Lastschrift zurückbuchen?
Bei genehmigten SEPA-Lastschriften hast du acht Wochen Zeit für eine Rückbuchung ohne Angabe von Gründen. Bei ungenehmigten oder betrügerischen Abbuchungen gilt eine Frist von 13 Monaten ab Belastungsdatum. Diese verlängerte Frist schützt dich besonders bei Betrug.
Kostet eine Lastschriftrückgabe Gebühren?
Deine eigene Bank darf dir für die Rückbuchung einer Lastschrift keine Gebühren berechnen. Widerrufst du jedoch eine berechtigte Forderung, kann der Zahlungsempfänger dir die ihm entstandenen Kosten (Rücklastschriftentgelte) und Mahngebühren in Rechnung stellen.
Was ist eine Mandatsreferenz bei SEPA-Lastschriften?
Die Mandatsreferenz ist eine eindeutige Kennzeichnung für ein SEPA-Lastschriftmandat, die vom Zahlungsempfänger vergeben wird. Sie ermöglicht zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer die klare Zuordnung jeder Abbuchung und muss auf deinem Kontoauszug angegeben sein.
Was passiert, wenn mein Konto bei einer Lastschrift nicht gedeckt ist?
Wenn dein Konto nicht gedeckt ist, wird die Lastschrift von deiner Bank zurückgewiesen. Der Zahlungsempfänger wird darüber informiert und kann dir die entstandenen Fremdgebühren (Rücklastschriftentgelte) sowie Mahngebühren in Rechnung stellen. Deine Bank darf dir dafür keine eigenen Gebühren berechnen.
Wie widerrufe ich ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Mandat widerrufst du direkt beim Zahlungsempfänger, nicht bei deiner Bank. Ein formloses Schreiben, in dem du das Mandat unter Nennung der Mandatsreferenz kündigst, ist ausreichend. Der Widerruf beendet nur die Einzugsermächtigung, nicht den zugrundeliegenden Vertrag.



