Themen in diesem Artikel:
- Gesetzliche Grundlage: Erfahre, warum erst ab 18 Jahren eigenständige Kreditverträge rechtlich möglich sind und was der Taschengeldparagraf damit zu tun hat.
- Voraussetzungen ab 18: Überblick über alle Pflichtkriterien – von Schufa-Score ≥ 95 bis Einkommensnachweis – für eine klassische Kreditkarte.
- Karten für Minderjährige: Verstehe, warum Prepaid und Debitkarte die einzigen legalen Optionen unter 18 sind und wie Eltern den Antrag stellen.
- Anbietervergleich Kinder: Vergleiche 8 Anbieter wie Bling, Revolut und DKB mit Mindestalter, Kosten und Besonderheiten auf einen Blick.
- Klassisch vs. Prepaid: Finde heraus, welcher Kartentyp zu deiner Situation passt – mit konkreten Unterschieden bei Schufa, Kreditrahmen und Gebühren.
- Kreditkarte trotz schlechter Schufa: Entdecke Alternativen wie Prepaid-Karten und gesicherte Kreditkarten, wenn die Bonität nicht ausreicht.
- Häufige Fragen: Überblick über die meistgestellten Fragen rund um Mindestalter, Prepaid und Voraussetzungen für eine Kreditkarte.
Gesetzliche Grundlage: Geschäftsfähigkeit und Mindestalter in Deutschland
Ab wann kann man eine Kreditkarte beantragen? Die kurze Antwort: für eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen brauchst du in Deutschland mindestens 18 Jahre. Das ist keine Bankentscheidung, sondern Gesetz.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Geschäftsfähigkeit in drei Stufen. Kinder unter 7 Jahren sind vollständig geschäftsunfähig – sie können keinerlei Verträge abschließen, nicht einmal mit Zustimmung der Eltern. Zwischen 7 und 17 Jahren besteht beschränkte Geschäftsfähigkeit: Verträge sind grundsätzlich möglich, aber nur mit ausdrücklicher elterlicher Einwilligung oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Erst mit dem 18. Geburtstag tritt volle Geschäftsfähigkeit ein – und erst dann kannst du eigenständig rechtsverbindliche Kreditverträge abschließen.
Für Kreditkartenverträge gilt dabei eine besondere Hürde: Jeder Darlehensantrag eines Minderjährigen benötigt zusätzlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, bevor eine Bank überhaupt Geld auszahlen darf. Das macht klassische Kreditkarten für unter 18-Jährige praktisch unerreichbar – selbst wenn die Eltern zustimmen würden.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB). Er erlaubt Minderjährigen, Verträge mit eigenem Taschengeld zu erfüllen – zum Beispiel beim Kauf eines Buches. Für Kreditkartenverträge greift er jedoch nicht. Der Grund: Kreditkartenverträge gehen weit über ein einmaliges Bargeschäft hinaus. Sie begründen laufende Kreditverpflichtungen, monatliche Abrechnungszyklen und potenzielle Schulden. Das ist rechtlich eine andere Kategorie.
Die Konsequenz für die Praxis ist eindeutig: Das Mindestalter von 18 Jahren gilt einheitlich für alle klassischen Kreditkarten mit eigenem Kreditrahmen in Deutschland – unabhängig davon, ob es sich um eine Visa, Mastercard oder ein anderes Kartennetzwerk handelt. Kein Anbieter kann oder darf davon abweichen. Wer jünger ist, hat nur eine legale Option: Prepaid-Kreditkarten oder Debitkarten, die über die Eltern laufen. Dazu mehr in den nächsten Abschnitten.
📌 Good to know
Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) klingt verlockend, hilft aber bei Kreditkarten nicht weiter. Er gilt nur für Bargeschäfte, die mit eigenem Geld sofort bezahlt werden – nicht für Kreditverträge mit laufenden Verpflichtungen.
Interessant ist auch die historische Perspektive: Die Altersgrenze von 18 Jahren ist in Deutschland seit der Absenkung des Volljährigkeitsalters im Jahr 1975 (vorher: 21 Jahre) stabil. Seitdem hat sich an der Grundregel für Kreditverträge nichts geändert. Europäische Nachbarländer wie Österreich und die Schweiz kennen vergleichbare Regelungen, auch wenn die Details im Einzelfall abweichen können.
Klassische Kreditkarte ab 18: Alle Voraussetzungen im Überblick
Das Mindestalter von 18 Jahren ist nur die erste Hürde. Wer eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen beantragen will, muss mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen. Hier sind alle Pflichtkriterien im Detail.
Wohnsitz und Girokonto: Du brauchst einen festen Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Girokonto. Ohne inländisches Konto ist eine klassische Kreditkarte bei deutschen Anbietern in der Regel nicht erhältlich. Das Girokonto dient als Referenzkonto für die monatliche Abrechnung.
Positive Schufa-Auskunft: Die Schufa-Prüfung ist bei klassischen Kreditkarten Pflicht. Ein Score von mindestens 95 gilt als unkritisch und führt in der Regel zu einer problemlosen Genehmigung. Werte darunter können zu Ablehnung oder einem reduzierten Kreditrahmen führen. Negative Einträge – etwa aus geplatzten Krediten oder unbezahlten Rechnungen – sind fast immer ein Ausschlusskriterium.
Regelmäßiges Einkommen: Kein Anbieter vergibt einen Kreditrahmen ohne Einkommensnachweis. Typischerweise werden die letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen oder aktuelle Kontoauszüge verlangt. Die Höhe des Kreditrahmens hängt direkt vom Einkommen ab.
Neben diesen drei Kernvoraussetzungen fließen weitere Bonitätsfaktoren in die Entscheidung ein. Das Gesamteinkommen des Haushalts spielt eine Rolle, ebenso wie vorhandene Vermögenswerte – Lebensversicherungen, Immobilien, Ersparnisse oder Fahrzeuge. Die Art der Beschäftigung wird ebenfalls bewertet: Festangestellte haben es in der Regel leichter als Selbstständige oder Freiberufler, die schwankende Einkommen nachweisen müssen. Auch die bisherige Zahlungshistorie und eine bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut können positiv wirken.
Sonderfall Studierende: Wer studiert und kein regelmäßiges Gehalt vorweisen kann, hat trotzdem Chancen. Manche Anbieter akzeptieren BAföG-Bescheide, Nachweise über einen Nebenjob oder elterliche Unterhaltszahlungen als Einkommensnachweis. Einige Banken bieten spezielle Studentenkreditkarten mit niedrigerem Kreditrahmen an.
Antragsprozess: Die Antragstellung läuft heute fast ausschließlich online und dauert nur wenige Minuten. Nach erfolgreicher Prüfung ist die Karte in der Regel nach ein bis zwei Wochen einsatzbereit. Viele Anbieter ermöglichen mittlerweile auch eine sofortige digitale Nutzung über Apple Pay oder Google Pay, noch bevor die physische Karte im Briefkasten landet.
Balkendiagramm Bonitätsfaktoren
Das Diagramm zeigt: Schufa-Score und regelmäßiges Einkommen sind die mit Abstand wichtigsten Faktoren. Wer hier solide aufgestellt ist, hat gute Chancen auf eine Genehmigung – selbst wenn andere Faktoren weniger stark ausgeprägt sind.
Kreditkarte für Minderjährige: Prepaid und Debitkarte als legale Alternativen
Wer unter 18 ist, bekommt in Deutschland keine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen. Das ist nicht verhandelbar. Aber es gibt zwei legale Alternativen, die in der Praxis gut funktionieren: Prepaid-Kreditkarten und Debitkarten.
Die Prepaid-Kreditkarte: Sie sieht aus wie eine normale Kreditkarte und wird von Visa oder Mastercard akzeptiert – aber sie funktioniert auf Guthabenbasis. Das Kind oder der Jugendliche kann nur so viel ausgeben, wie vorher aufgeladen wurde. Ein Kreditrahmen existiert nicht, eine Verschuldung ist strukturell ausgeschlossen. Das macht die Prepaid-Karte zur einzigen legalen Kreditkartenform für Minderjährige in Deutschland.
Wichtig zu verstehen: Den Vertrag schließen nicht die Kinder ab, sondern die Eltern. Der Antrag muss von einem Erziehungsberechtigten gestellt und unterschrieben werden. Der Vertrag läuft rechtlich über die Eltern. Eine Bonitätsprüfung oder Schufa-Abfrage findet nicht statt – weder für das Kind noch für die Eltern.
Die Debitkarte: Sie ist an ein Girokonto gebunden. Jede Ausgabe wird sofort vom Konto abgebucht, es gibt keine Kreditfunktion. Debitkarten ermöglichen bargeldloses Zahlen weltweit und Geldabheben an Automaten. Auch hier ist elterliche Zustimmung notwendig, und der Vertrag läuft über die Erziehungsberechtigten.
Der praktische Unterschied zwischen Prepaid und Debit ist für Minderjährige oft gering. Beide Kartentypen schließen Verschuldung aus. Der wesentliche Unterschied: Prepaid-Karten müssen aktiv aufgeladen werden, Debitkarten greifen direkt auf das Girokonto zu. Für Eltern, die ihrem Kind ein festes Budget geben wollen, ist die Prepaid-Variante oft die bessere Wahl – weil das Kind nicht versehentlich das gesamte Kontoguthaben ausgeben kann.
Viele moderne Anbieter haben die elterliche Kontrolle stark ausgebaut. Über begleitende Apps können Eltern Ausgabelimits setzen, einzelne Händlerkategorien sperren (zum Beispiel Online-Glücksspiel) und Echtzeit-Benachrichtigungen bei jeder Transaktion erhalten. Das gibt Eltern Sicherheit und Kindern gleichzeitig die Möglichkeit, eigenverantwortlich mit Geld umzugehen – ein pädagogisch wertvoller Effekt.
💡 Tip
Nutze die Prepaid-Karte als Lernwerkzeug. Lade monatlich das Taschengeld auf und lass dein Kind selbst entscheiden, wofür es das Geld ausgibt. Das trainiert Budgetkompetenz – lange bevor die erste echte Kreditkarte in Frage kommt.
Ein weiterer Vorteil für Eltern: Da keine Schufa-Abfrage stattfindet, hinterlässt die Karte für das Kind keinerlei Spuren in der Bonitätshistorie. Wenn das Kind später mit 18 eine eigene Kreditkarte beantragt, startet es mit einer unbelasteten Schufa-Akte.
Zu beachten ist außerdem: Nicht alle Karten, die als „Kreditkarte“ vermarktet werden, sind auch wirklich Kreditkarten im rechtlichen Sinne. Viele Jugendkarten sind technisch Debitkarten oder Prepaid-Karten, die lediglich das Visa- oder Mastercard-Logo tragen. Das ist für die alltägliche Nutzung kein Problem – bei bestimmten Diensten wie Mietwagen oder Hotelreservierungen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, da dort manchmal explizit eine echte Kreditkarte mit Kreditrahmen verlangt wird.
Anbietervergleich: Kreditkarten und Debitkarten für Kinder und Jugendliche
Der Markt für Kinder- und Jugendkarten hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Frühestes Mindestalter bei Prepaid-Kreditkarten: 7 Jahre. Gängige Untergrenze vieler traditioneller Anbieter wie der Sparkasse: 12 Jahre. Einige Anbieter starten erst ab 14 Jahren. Hier ist ein vollständiger Überblick.
| Anbieter | Kartenname | Mindestalter | Kartentyp | Kosten | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Bling | Bling Card | 7 Jahre | Prepaid Mastercard | ab 2,99 €/Monat (Jahresabo) | Kinder-App zum Budgetieren |
| bunq | Kinderkonto | 7 Jahre | Prepaid | k. A. | Eltern setzen Limits, erhalten Benachrichtigungen |
| N26 | N26 Debitkarte | 7 Jahre | Debitkarte | k. A. | Echtzeit-Zahlungsverfolgung, Ausgabelimits |
| DKB | DKB u18 Visa Debitkarte | unter 18 | Debitkarte | kostenlos | Weltweites kostenloses Bezahlen und Abheben |
| Revolut | Revolut <18 Standard | unter 18 | Prepaid/Debitkarte | kostenlos | Abheben bis 100 €/Monat kostenlos, Elternkontrolle |
| Commerzbank | Prepaid Junior Kreditkarte | bis 18 Jahre | Prepaid | kostenlos | Verschuldung strukturell ausgeschlossen |
| ING | ING Kinder Visa Card | unter 18 | Debitkarte | k. A. | Elterliche Zustimmung erforderlich |
| Sparkasse | Sparkassen-Karte Basis | ab 12 Jahren | Prepaid | k. A. | Unterschrift Erziehungsberechtigte erforderlich |
Auffällig ist die Spreizung bei den Kosten: Während DKB, Revolut und Commerzbank ihre Jugendkarten kostenlos anbieten, verlangt Bling ab 2,99 Euro pro Monat im Jahresabo. Dafür liefert Bling eine besonders ausgereifte Kinder-App mit Budgetierungs-Features, die für jüngere Kinder ab 7 Jahren pädagogisch wertvoll sein kann.
Revolut punktet mit dem kostenlosen weltweiten Bargeldabheben bis 100 Euro pro Monat – ideal für Jugendliche, die ins Ausland reisen oder Schüleraustausche machen. DKB bietet ebenfalls weltweites kostenloses Abheben, ohne Monatslimit im Standardtarif.
Für Eltern, die Wert auf maximale Kontrolle legen, sind bunq und Bling besonders interessant: Beide bieten Echtzeit-Benachrichtigungen bei jeder Transaktion und die Möglichkeit, Ausgabelimits per App in Sekundenschnelle anzupassen. Das gibt Sicherheit, ohne das Kind zu bevormunden.
Wichtig: Bei allen genannten Anbietern gilt ohne Ausnahme – der Antrag muss von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden. Kein Anbieter akzeptiert einen Antrag, der allein von einem Minderjährigen eingereicht wird. Die Unterschrift der Eltern ist zwingend erforderlich.
Klassische Kreditkarte vs. Prepaid-Kreditkarte: Unterschiede auf einen Blick
Viele verwechseln Prepaid-Kreditkarten mit echten Kreditkarten. Der Name klingt ähnlich, die Funktionsweise ist grundlegend verschieden. Hier sind die wichtigsten Unterschiede – für Erwachsene ab 18 Jahren, die sich zwischen beiden Optionen entscheiden müssen.
| Merkmal | Klassische Kreditkarte | Prepaid-Kreditkarte |
|---|---|---|
| Kreditrahmen | Ja – monatliche Abrechnung | Nein – nur Guthaben nutzbar |
| Schufa-Prüfung | Ja – zwingend erforderlich | Nein – keine Bonitätsprüfung |
| Verschuldungsrisiko | Ja – bei Nichtzahlung | Nein – strukturell ausgeschlossen |
| Einkommensnachweis | Pflicht | Nicht erforderlich |
| Mindestalter (Erwachsene) | 18 Jahre | 18 Jahre (selbst); ab 7 J. mit Eltern |
| Geeignet bei negativer Schufa | Nein | Ja |
| Jahresgebühr (Einstieg) | 0 – 600 € je nach Karte | Oft kostenlos oder günstig |
| Mietwagen / Hotelreservierung | Problemlos möglich | Einschränkungen möglich |
Die klassische Kreditkarte bietet mehr Flexibilität – du kannst Ausgaben auf den nächsten Monat verschieben und profitierst oft von Zusatzleistungen wie Reiseversicherungen, Cashback oder Bonusprogrammen. Platin-Kreditkarten können dabei Jahresgebühren von 100 bis 600 Euro kosten, bieten dafür aber umfangreiche Reise- und Concierge-Services.
Die Prepaid-Kreditkarte ist die sicherere Wahl für alle, die kein Verschuldungsrisiko eingehen wollen oder deren Schufa-Score nicht ausreicht. Sie ist auch eine gute Übergangslösung für junge Erwachsene, die gerade 18 geworden sind und noch kein geregeltes Einkommen haben.
Ein praktischer Hinweis für Vielreisende: Bei Mietwagen-Buchungen und Hotelreservierungen verlangen viele Anbieter explizit eine Kreditkarte mit Kreditrahmen. Prepaid-Karten werden dort oft nicht akzeptiert, weil keine Kaution blockiert werden kann. Wer regelmäßig reist, sollte langfristig auf eine klassische Kreditkarte hinarbeiten.
Kreditkarte trotz schlechter Schufa: Was sind die Alternativen?
Eine negative Schufa ist kein Weltuntergang – aber sie schließt klassische Kreditkarten mit Kreditrahmen in Deutschland praktisch aus. Kein seriöser Anbieter vergibt einen Kreditrahmen an jemanden mit negativen Schufa-Einträgen. Was bleibt?
Prepaid-Kreditkarte ohne Schufa-Prüfung: Das ist die direkteste Alternative. Anbieter wie PayCenter mit der SupremaCard vergeben Prepaid-Kreditkarten explizit auch bei negativem Schufa-Eintrag. Da kein Kredit gewährt wird, gibt es kein Ausfallrisiko für den Anbieter – und damit auch keinen Grund für eine Bonitätsprüfung. Du lädst Guthaben auf und kannst weltweit bezahlen.
Gesicherte Kreditkarte (Secured Credit Card): Bei diesem Modell hinterlegst du eine Kaution, die als Kreditrahmen dient. Wenn du 500 Euro hinterlegst, bekommst du einen Kreditrahmen von 500 Euro. Das Risiko für den Anbieter ist null, weshalb die Schufa-Anforderungen deutlich niedriger sind. In Deutschland ist dieses Modell weniger verbreitet als in den USA, aber es gibt vereinzelte Angebote.
Debitkarte: Viele Direktbanken bieten Debitkarten ohne Schufa-Prüfung an, da sie direkt mit dem Girokonto verknüpft sind. Das gesetzliche Basiskonto (Pfändungsschutzkonto) steht in Deutschland jedem zu – unabhängig von der Bonität. Dazu gibt es in der Regel eine Debitkarte.
Schufa-Score verbessern: Langfristig ist die Verbesserung des Schufa-Scores die beste Strategie. Negative Einträge werden nach drei Jahren nach vollständiger Begleichung der Schuld gelöscht. Pünktliche Zahlungen, das Schließen ungenutzter Kreditlinien und das Vermeiden häufiger Kreditanfragen helfen dabei, den Score schrittweise zu verbessern.
Ein Score von mindestens 95 gilt als unkritisch für eine Kreditkarte. Wer diesen Wert erreicht hat, kann problemlos eine klassische Kreditkarte beantragen. Der Weg dorthin erfordert Geduld – aber er ist für die meisten Menschen erreichbar.
Wichtig zu wissen: Jede Kreditkartenanfrage hinterlässt selbst eine Spur in der Schufa. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können den Score temporär senken. Nutze deshalb Vergleichsportale, die mit sogenannten Konditionsanfragen arbeiten – diese sind Schufa-neutral und beeinflussen deinen Score nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter kann man in Deutschland eine Kreditkarte beantragen?
Für klassische Kreditkarten mit Kreditrahmen gilt in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren. Prepaid-Kreditkarten können mit elterlicher Zustimmung je nach Anbieter bereits ab 7 Jahren genutzt werden – der Vertrag läuft dann über die Erziehungsberechtigten.
Kann ein 16- oder 17-Jähriger eine Kreditkarte beantragen?
Nicht eigenständig. Mit Zustimmung der Eltern ist eine Prepaid-Kreditkarte oder Debitkarte möglich. Der Vertrag läuft rechtlich über die Erziehungsberechtigten. Eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen ist für Minderjährige in Deutschland nicht erhältlich.
Welche Voraussetzungen braucht man für eine klassische Kreditkarte?
Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland, deutsches Girokonto, positive Schufa-Auskunft (Schwellenwert ≥ 95 gilt als unkritisch) sowie ein Nachweis regelmäßigen Einkommens durch Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge.
Kann man mit schlechter Schufa eine Kreditkarte bekommen?
Klassische Kreditkarten sind bei negativer Schufa nicht erhältlich. Alternativen sind Prepaid-Kreditkarten ohne Bonitätsprüfung, gesicherte Kreditkarten mit Kaution sowie Debitkarten, die an ein Girokonto gebunden sind und keine Schufa-Prüfung erfordern.
Können Eltern eine Kreditkarte für ihr Kind beantragen?
Ja, ausschließlich als Prepaid-Kreditkarte oder Debitkarte. Die Eltern müssen den Antrag stellen und unterzeichnen. Eine Bonitätsprüfung des Kindes findet nicht statt. Je nach Anbieter ist das ab 7 Jahren möglich, bei der Sparkasse ab 12 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Prepaid-Kreditkarte und klassischer Kreditkarte?
Prepaid-Karten funktionieren auf Guthabenbasis ohne Kreditrahmen und ohne Schufa-Prüfung. Klassische Kreditkarten gewähren einen Kreditrahmen, setzen Volljährigkeit, positive Bonität und Einkommensnachweis voraus. Verschuldung ist nur bei klassischen Karten möglich.
Gilt der Taschengeldparagraf für Kreditkartenverträge?
Nein. Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) erlaubt Minderjährigen nur einmalige Bargeschäfte mit eigenem Geld. Kreditkartenverträge begründen laufende Kreditverpflichtungen und fallen nicht darunter. Sie erfordern zwingend volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren.



