Freistellungsauftrag und Abgeltungsteuer beim Sparkonto 2026

Das Wichtigste in Kürze:

Beim Sparkonto fallen ab dem ersten Euro Zinsen Steuern an – es sei denn, du hast einen Freistellungsauftrag gestellt. Seit 2023 liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro pro Person. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Dieser Artikel erklärt, wie Abgeltungsteuer und Freistellungsauftrag zusammenspielen, wie du den Freibetrag optimal aufteilst und wann sich die Steuererklärung…

Freistellungsauftrag

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Themen in diesem Artikel:

  • Abgeltungsteuer Grundlagen: Erfahre, wie die 25-%-Pauschalsteuer auf Zinsen funktioniert und warum die Effektivlast 26,375 % beträgt.
  • Sparerpauschbetrag 2026: Verstehe, warum Singles 1.000 € und Ehepaare 2.000 € steuerfrei kassieren können – seit 2023 unverändert.
  • Freistellungsauftrag richtig nutzen: Lerne, wie du den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilst und typische Fehler bei der Summenüberschreitung vermeidest.
  • Sparkonto vs. Tagesgeld: Vergleiche beide Kontoformen steuerlich – und finde heraus, warum der Bruttozins der einzige Unterschied ist.
  • FSA oder Steuererklärung: Entdecke, wann die Anlage KAP Pflicht ist und wann die Günstigerprüfung bares Geld zurückbringt.
  • Häufige Fragen: Überblick über die wichtigsten Fragen zu Freibetrag, NV-Bescheinigung und Auslandszinsen auf einen Blick.

Was ist die Abgeltungsteuer und wie funktioniert sie beim Sparkonto?

Der Freistellungsauftrag und die Abgeltungsteuer bestimmen, wie viel von deinen Sparzinsen tatsächlich bei dir ankommt. Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer von 25 % auf alle Kapitalerträge – also auf Zinsen vom Sparkonto, Dividenden aus Aktien und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Geregelt ist sie in § 20 und § 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Das Praktische: Du musst selbst gar nichts tun. Die Bank zieht die Steuer automatisch ab und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Deshalb heißt sie „Abgeltungsteuer“ – sie gilt deine Einkommensteuer auf Kapitalerträge ab. In der Regel brauchst du diese Erträge nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer obendrauf

Zur reinen Abgeltungsteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag. Er beträgt 5,5 % der Abgeltungsteuer – also 5,5 % von 25 %, was 1,375 Prozentpunkte ergibt. Damit liegt die Effektivbelastung ohne Kirchensteuer bei ca. 26,375 %.

Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen weitere Kosten hinzu. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Abgeltungsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Das ergibt eine Gesamtbelastung von rund 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %). Die Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch ab, ob du kirchensteuerpflichtig bist – sofern du dem nicht widersprochen hast.

Welche Erträge sind betroffen?

Beim klassischen Sparkonto sind es die jährlichen Zinsgutschriften. Beim Tagesgeldkonto können es monatliche Gutschriften sein. Dividenden aus Aktien und ETFs sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen fallen ebenfalls unter die Abgeltungsteuer – all das zählt zum selben Topf deines Sparerpauschbetrags.

Das Zuflussprinzip: Wann zählen Zinsen steuerlich?

Steuerlich entscheidend ist nicht, wann Zinsen entstehen, sondern wann sie deinem Konto gutgeschrieben werden. Das nennt sich Zuflussprinzip. Eine Zinsgutschrift am 31. Dezember zählt noch für das laufende Steuerjahr. Erfolgt die Buchung erst am 1. Januar, zählt sie fürs Folgejahr. Das klingt nach einem Detail, kann aber relevant sein, wenn du deinen Freibetrag in einem Jahr fast ausgeschöpft hast.

📌 Good to know

Die Abgeltungswirkung bedeutet, dass du Kapitalerträge grundsätzlich nicht in der Steuererklärung angeben musst – vorausgesetzt, die Bank hat korrekt abgeführt und ein Freistellungsauftrag liegt vor. Ausnahmen gelten bei Auslandszinsen und der Günstigerprüfung.

Das folgende Diagramm zeigt, wie sich die Steuerbelastung auf 500 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge aufteilt:

Steuerbelastung auf 500 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge

Steuerbelastung auf 500 € steuerpflichtige Kapitalerträge 50 100 150 Euro 125,00 € Abgeltungsteuer (25 %) 6,88 € Solidaritäts- zuschlag 131,88 € Gesamt ohne Kirchensteuer 143,13 € Gesamt mit 9 % Kirchensteuer

Das Rechenbeispiel zeigt: Auf 500 Euro steuerpflichtige Erträge fallen mindestens 131,88 Euro Steuern an. Mit Kirchensteuer steigt der Betrag auf rund 143 Euro. Wer den Freistellungsauftrag richtig nutzt, vermeidet diese Belastung vollständig – bis zur Grenze des Sparerpauschbetrags.

Sparerpauschbetrag 2023 bis 2026: Wie viel Zinsen bleiben steuerfrei?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein erhöhter Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Dieser Wert ist für 2024, 2025 und 2026 unverändert geblieben – weitere Anpassungen sind aktuell nicht geplant.

Bis Ende 2022 lag der Freibetrag deutlich niedriger: 801 Euro für Singles, 1.602 Euro für Paare. Die Erhöhung um rund 25 % war eine direkte Reaktion auf das gestiegene Zinsniveau. Nach Jahren mit Nullzinsen wurden Sparkonten plötzlich wieder relevant – und damit auch die Frage, wie viel davon steuerfrei bleibt.

Wer hat Anspruch auf den Sparerpauschbetrag?

Jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person in Deutschland – unabhängig von Alter, Beruf oder Einkommenshöhe. Das bedeutet: Kinder mit eigenem Kapitalvermögen haben denselben Anspruch wie Rentner oder Berufstätige. Ein Kind, das 800 Euro Zinsen aus einem Sparbuch erhält, zahlt darauf keine Steuer – vorausgesetzt, ein Freistellungsauftrag liegt vor oder eine NV-Bescheinigung wurde beantragt.

Rechenbeispiel: 1.500 Euro Gesamterträge

Angenommen, du erhältst im Jahr 2026 insgesamt 1.500 Euro Zinsen aus verschiedenen Konten. Du bist ledig und hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro gestellt. So sieht die Steuerrechnung aus:

  1. Steuerpflichtige Erträge: 1.500 € − 1.000 € = 500 €
  2. Abgeltungsteuer: 500 € × 25 % = 125,00 €
  3. Solidaritätszuschlag: 125 € × 5,5 % = 6,88 €
  4. Gesamtlast ohne Kirchensteuer: 131,88 €

Hättest du keinen Freistellungsauftrag gestellt, wären auf alle 1.500 Euro Steuern fällig geworden – insgesamt 395,63 Euro. Der Freistellungsauftrag spart dir in diesem Beispiel also 263,75 Euro direkt.

Historische Entwicklung im Überblick

Zeitraum Einzelperson Ehepaare / eingetr. Lebenspartner
Bis 31.12.2022 801 €/Jahr 1.602 €/Jahr
Ab 01.01.2023 1.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr
2024 1.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr
2025 1.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr
2026 1.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr

Die Erhöhung von 2023 ist die erste Anpassung seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009. Damals wurde der Sparerpauschbetrag auf 801 Euro festgesetzt – und blieb über 13 Jahre lang konstant, während die Inflation das reale Gewicht des Freibetrags stetig aushöhlte.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag gilt pro Kalenderjahr und ist nicht übertragbar. Schöpfst du ihn in einem Jahr nicht aus, verfällt der Rest. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist gesetzlich nicht vorgesehen.

💡 Tip

Ehepaare können ihren gemeinsamen Freistellungsauftrag von 2.000 Euro flexibel aufteilen – zum Beispiel 1.200 Euro auf das Konto mit höheren Zinserträgen und 800 Euro auf das andere. Das maximiert die Steuerersparnis ohne Mehraufwand.

Freistellungsauftrag beim Sparkonto: Einrichten, aufteilen und richtig nutzen

Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Weisung an deine Bank: „Bitte behalte auf meine Kapitalerträge bis zu diesem Betrag keine Steuer ein.“ Die Bank führt dann erst dann Abgeltungsteuer ab, wenn deine Erträge den angegebenen Betrag überschreiten. Das klingt simpel – und ist es auch. Trotzdem machen viele Sparer dabei Fehler.

So richtest du einen Freistellungsauftrag ein

Bei den meisten Banken geht das heute vollständig online: Im Banking-Portal unter „Steuer“ oder „Freistellungsauftrag“ trägst du den gewünschten Betrag ein und bestätigst mit deiner PIN oder TAN. Alternativ gibt es ein Papierformular – entweder zum Download oder in der Filiale. Du brauchst dafür deine Steueridentifikationsnummer, die auf deinem letzten Steuerbescheid oder dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern steht.

Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Datum der Einreichung und bleibt so lange gültig, bis du ihn änderst oder widerrufst. Er verlängert sich automatisch ins nächste Kalenderjahr – du musst ihn also nicht jedes Jahr neu stellen.

Aufteilung auf mehrere Banken

Du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Das ist sinnvoll, wenn du bei verschiedenen Instituten Konten oder Depots hast. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro (Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) nicht überschreiten. Die Aufteilung selbst ist frei wählbar.

Szenario Bank A Bank B Bank C Summe Zulässig?
Nur eine Bank 1.000 € 1.000 € ✓ Ja
Drei Banken (Beispiel) 400 € 350 € 250 € 1.000 € ✓ Ja
Überschreitung 600 € 500 € 300 € 1.400 € ✗ Nein

Was passiert bei Überschreitung?

Alle Banken melden die tatsächlich genutzten Freistellungsbeträge jährlich ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt gleicht die Meldungen ab. Überschreitest du den Gesamtbetrag unabsichtlich, erhält dein Finanzamt eine Kontrollmitteilung – und du musst die zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen. Bei vorsätzlicher Überschreitung drohen ein Bußgeld oder sogar ein Steuerstrafverfahren. Das Risiko ist also real.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, zieht die Bank ab dem ersten Euro Zinsen automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Du verlierst den Freibetrag nicht dauerhaft – du kannst die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückfordern. Das kostet aber Zeit und Aufwand. Besser: den Freistellungsauftrag von Anfang an stellen.

Nur bei inländischen Banken möglich

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Freistellungsaufträge funktionieren ausschließlich bei inländischen Banken und Kreditinstituten. Hast du ein Konto bei einer ausländischen Bank – etwa einem europäischen Neobroker oder einer Online-Bank mit Sitz im EU-Ausland – greift der Freistellungsauftrag dort nicht. Diese Zinsen musst du zwingend in der Steuererklärung angeben.

Jährliche Überprüfung empfohlen

Überprüfe deinen Freistellungsauftrag mindestens einmal im Jahr – am besten im November. Warum November? Weil viele Zinsgutschriften zum Jahresende erfolgen, besonders bei Sparbriefen und Festgeldkonten. Wenn du dann merkst, dass du deinen Freibetrag bei einer Bank schon fast ausgeschöpft hast, kannst du noch rechtzeitig reagieren und den Betrag bei einer anderen Bank erhöhen.

Sparkonto vs. Tagesgeldkonto: Gibt es steuerliche Unterschiede?

Eine häufige Frage: Wird das Tagesgeldkonto steuerlich anders behandelt als das klassische Sparkonto? Die kurze Antwort: Nein, überhaupt nicht. Beide Kontoformen unterliegen identisch der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Der Freistellungsauftrag gilt für beide gleichermaßen. Die Bank zieht bei beiden automatisch Steuern ab, sobald der Freibetrag überschritten ist.

Wer also glaubt, mit einem Tagesgeldkonto steuerliche Vorteile gegenüber dem Sparkonto zu erzielen, liegt falsch. Die Steuerstruktur ist bei beiden Produkten baugleich.

Wo liegen dann die Unterschiede?

Die Unterschiede sind rein wirtschaftlicher Natur. Tagesgeldkonten bieten in der Regel flexiblere, marktnahe Zinssätze – sie können sich monatlich ändern. Sparkonten haben oft stabilere, aber tendenziell niedrigere Zinssätze. Bei der Zinsgutschrift gibt es ebenfalls Unterschiede: Tagesgeldkonten schreiben Zinsen häufig monatlich gut, Sparkonten meist jährlich zum 31. Dezember.

Das hat eine steuerliche Nebenwirkung über das Zuflussprinzip: Bei monatlicher Gutschrift entstehen über das Jahr verteilt viele kleine Zuflussereignisse. Das ist für die Steuer aber unerheblich – die Bank summiert alles und rechnet am Jahresende ab.

Steuerlicher Vergleich im Überblick

Merkmal Sparkonto Tagesgeldkonto
Steuerart Abgeltungsteuer 25 % + Soli Abgeltungsteuer 25 % + Soli
Freistellungsauftrag anwendbar Ja Ja
Automatischer Steuerabzug durch Bank Ja Ja
Steuererklärung nötig (bei korrektem FSA) Nein Nein
Steuerliche Unterschiede zwischen den Kontoformen Keine
Zinsgutschrift Meist jährlich Meist monatlich oder jährlich
Zinshöhe Tendenziell stabiler, niedriger Flexibler, marktnaher

Was entscheidet die Nettorendite?

Da die Steuerstruktur identisch ist, entscheidet allein der Bruttozinssatz über die Nettorendite. Ein Tagesgeldkonto mit 3,5 % Zinsen bringt nach Steuern mehr als ein Sparkonto mit 1,5 % – nicht wegen steuerlicher Vorteile, sondern wegen des höheren Ausgangszinses. Die Formel ist simpel: Nettozins = Bruttozins × (1 − 0,26375).

Bei einem Bruttozins von 3,5 % ergibt das einen Nettozins von rund 2,577 %. Bei 1,5 % Bruttozins bleiben nach Steuern nur 1,104 % übrig. Der steuerliche Abzug ist immer gleich – der Unterschied liegt ausschließlich im Angebot der Bank.

Fazit: Wenn du zwischen Sparkonto und Tagesgeld entscheidest, spielen steuerliche Kriterien keine Rolle. Schau auf den Zinssatz, die Flexibilität und die Einlagensicherung – nicht auf die Steuerstruktur.

Freistellungsauftrag oder Steuererklärung: Wann lohnt sich welcher Weg?

Der Freistellungsauftrag ist der bequemere Weg: einmal einrichten, fertig. Die Steuererklärung ist aufwendiger, aber in bestimmten Situationen unverzichtbar – und manchmal sogar finanziell attraktiver. Hier ist der Überblick, wann welcher Weg sinnvoll ist.

Freistellungsauftrag: Sofortige Entlastung ohne Aufwand

Der Freistellungsauftrag wirkt direkt beim Steuerabzug. Die Bank behält keine Steuer ein, solange deine Erträge den eingetragenen Betrag nicht überschreiten. Du musst nichts weiter tun – keine Erklärung, kein Warten auf Erstattungen. Das ist der klare Vorteil: Liquidität bleibt sofort erhalten, statt erst im Folgejahr über die Steuererklärung zurückzufließen.

Für die meisten Sparer mit inländischen Konten ist der Freistellungsauftrag die richtige Wahl. Einmal eingerichtet, läuft er automatisch weiter.

Steuererklärung (Anlage KAP): Wann sie Pflicht oder sinnvoll ist

Es gibt Situationen, in denen du die Anlage KAP ausfüllen musst oder solltest:

  • Auslandszinsen: Zinsen von ausländischen Banken werden nicht automatisch versteuert. Du bist verpflichtet, sie in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erhebt die Steuer dann direkt.
  • Vergessener Freistellungsauftrag: Hat die Bank zu viel Steuer abgezogen, weil kein FSA vorlag, kannst du die Differenz über die Anlage KAP zurückfordern. Die Frist beträgt vier Jahre.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Wertpapierverkäufen bei einer Bank lassen sich nicht automatisch mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Das geht nur über die Steuererklärung.

Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt

Die Günstigerprüfung ist ein oft übersehener Hebel. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz versteuert werden. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz.

Relevant ist das vor allem für:

  • Rentner mit niedrigem Gesamteinkommen
  • Studenten ohne oder mit geringem Nebeneinkommen
  • Geringverdiener unterhalb des Spitzensteuersatzes

Beispiel: Dein persönlicher Steuersatz beträgt 15 %. Du hast 500 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge, auf die die Bank 125 Euro Abgeltungsteuer einbehalten hat. Über die Günstigerprüfung bekommst du die Differenz zurück: 500 € × (25 % − 15 %) = 50 Euro Erstattung. Das lohnt sich.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)

Für Personen, deren Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt, gibt es eine weitere Option: die NV-Bescheinigung. Sie wird beim Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für drei Jahre. Mit einer NV-Bescheinigung führt die Bank gar keine Steuern ab – auch ohne Freistellungsauftrag und auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.

Typische Anwendungsfälle: Kinder mit eigenem Kapitalvermögen (etwa aus einer Erbschaft oder einem Depot), Studenten mit sehr geringem Einkommen oder Rentner mit minimaler Rente. Wer eine NV-Bescheinigung hat, braucht keinen Freistellungsauftrag – die Bescheinigung ist umfassender.

Vergleich: Freistellungsauftrag vs. Steuererklärung

Merkmal Freistellungsauftrag Steuererklärung (Anlage KAP)
Zeitpunkt der Entlastung Sofort beim Steuerabzug Nachträglich im Folgejahr
Aufwand Einmalige Einrichtung Jährliche Erklärung
Pflicht? Nein Bei Auslandszinsen: Ja
Günstigerprüfung möglich? Nein Ja
Auslandszinsen abdeckbar? Nein Ja (Pflicht)
Verlustverrechnung banküberschreitend? Nein Ja
Sinnvoll bei Inländischen Konten, planbaren Erträgen Vergess. FSA, Ausland, Günstigerprüfung

Die Empfehlung ist klar: Stelle für alle inländischen Konten einen Freistellungsauftrag. Nutze die Steuererklärung ergänzend, wenn du Auslandszinsen hast, Verluste verrechnen möchtest oder von der Günstigerprüfung profitieren kannst. Beides schließt sich nicht aus – du kannst gleichzeitig einen FSA haben und trotzdem eine Anlage KAP einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zinsen darf ich steuerfrei verdienen?

Einzelpersonen können bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei erhalten. Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben gemeinsam Anspruch auf 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe bei der Bank.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?

Die Bank zieht ab dem ersten Euro Zinsen automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Die zu viel gezahlte Steuer lässt sich über die Steuererklärung (Anlage KAP) im Folgejahr zurückfordern – das kostet aber Zeit und Aufwand.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja, das ist möglich und sinnvoll bei mehreren Konten. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch 1.000 Euro (Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) nicht überschreiten. Alle Banken melden genutzte Beträge ans Bundeszentralamt für Steuern.

Gilt der Freistellungsauftrag auch bei ausländischen Banken?

Nein. Freistellungsaufträge funktionieren ausschließlich bei inländischen Banken. Zinsen von ausländischen Instituten müssen zwingend in der Steuererklärung über die Anlage KAP angegeben werden. Das Finanzamt erhebt die Steuer dann direkt beim Anleger.

Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung beantragen, Kapitalerträge zum niedrigeren Satz zu versteuern. Das Finanzamt erstattet die Differenz. Besonders relevant für Rentner, Studenten und Geringverdiener mit niedrigem Gesamteinkommen.

Was ist eine NV-Bescheinigung und wer braucht sie?

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung stellt das Finanzamt aus, wenn das Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Bank führt dann gar keine Steuern ab – auch über den Sparerpauschbetrag hinaus. Typisch für Kinder mit eigenem Kapitalvermögen oder Geringverdiener.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Kinder und Rentner?

Ja. Jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person in Deutschland hat Anspruch auf 1.000 Euro Sparerpauschbetrag pro Jahr – unabhängig von Alter oder Einkommensart. Kinder mit eigenem Sparbuch oder Depot profitieren genauso wie Erwachsene.


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