Bitcoin-ETFs und Krypto-ETNs in Zahlen 2026

Das Wichtigste in Kürze:

Bitcoin-ETFs und Krypto-ETNs in Zahlen 2026: Die SEC ließ am 10.01.2024 Spot-Bitcoin-ETFs zu, in der EU laufen börsengehandelte Krypto-Produkte als ETNs über Xetra – dort seit Juni 2020. Physisch hinterlegte ETNs mit Auslieferungsanspruch behandelt das BMF steuerlich wie Direktbesitz: Nach einem Jahr Haltefrist sind Gewinne steuerfrei.

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Bitcoin-ETFs und Krypto-ETNs: die wichtigsten Zahlen im Überblick

Regulierter Krypto-Zugang über die Börse ist längst Realität: In den USA handelst du seit dem 10. Januar 2024 Spot-Bitcoin-ETFs, in Deutschland laufen vergleichbare Produkte als Krypto-ETNs über Xetra – und das bereits seit Juni 2020. Damit war die Deutsche Börse nach eigenen Angaben die erste Börse weltweit, die zentral geclearte Kryptoprodukte in den Handel nahm.

Der Unterschied in der Verpackung hat handfeste Gründe. Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein Investmentfonds mit Sondervermögen. Ein ETN (Exchange Traded Note) ist rechtlich eine Schuldverschreibung – bei Krypto-ETNs in der Regel vollständig mit den jeweiligen Coins hinterlegt und häufig mit einem Anspruch auf physische Auslieferung ausgestattet.

Für deutsche Anleger besonders relevant ist die steuerliche Seite. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 6. März 2025 die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten umfassend aktualisiert. Kernaussage für ETN-Anleger: Vermittelt die Schuldverschreibung ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung hinterlegter Kryptowerte, wird sie steuerlich wie Direktbesitz behandelt – mit der bekannten 1-Jahres-Haltefrist, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben.

Die Kennzahlen auf einen Blick

  • 10.01.2024: Die US-Börsenaufsicht SEC genehmigt die Notierung von 11 Spot-Bitcoin-ETPs an US-Börsen.
  • 23.05.2024: Die SEC gibt grünes Licht für Spot-Ether-ETPs, der Handel startet im Juli 2024.
  • Juni 2020: Start des Krypto-ETN-Handels auf Xetra – heute mit ETNs von mehr als einem Dutzend Anbietern auf über 20 Kryptowährungen plus Krypto-Körbe.
  • 1 Jahr: Haltefrist nach § 23 EStG, ab der Gewinne aus physisch hinterlegten Krypto-ETNs mit Auslieferungsanspruch steuerfrei sind.
  • 1.000 Euro: Freigrenze pro Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (bis 2023: 600 Euro).

Wie sich Krypto insgesamt in den regulierten Finanzmarkt einfügt, liest du im Überblick zur MiCA-Regulierung und in unserem Krypto-Hub.

USA: Spot-Bitcoin-ETFs seit Januar 2024

Die Zulassung der Spot-Bitcoin-ETFs in den USA gilt als Wendepunkt für den regulierten Krypto-Zugang. Am 10. Januar 2024 genehmigte die Securities and Exchange Commission (SEC) in einem Sammelbeschluss die Notierung und den Handel von 11 Spot-Bitcoin-ETPs. SEC-Chef Gary Gensler betonte in seiner Stellungnahme, die Genehmigung sei der „nachhaltigste Weg nach vorn“ – auch vor dem Hintergrund einer Gerichtsentscheidung, die die vorherige Ablehnungspraxis in Frage gestellt hatte.

Formal handelt es sich um Exchange Traded Products (ETPs), die als Trusts strukturiert sind und physische Bitcoin halten. Im Sprachgebrauch hat sich „Bitcoin-ETF“ durchgesetzt. Der Unterschied zu den seit 2021 handelbaren Futures-Produkten: Spot-ETPs bilden den Bitcoin-Preis direkt über hinterlegte Coins ab, nicht über Terminkontrakte.

Ether folgte im Sommer 2024

Nur gut vier Monate später zog die zweitgrößte Kryptowährung nach. Am 23. Mai 2024 genehmigte die SEC per Beschleunigungsverfahren die Regeländerungen für die Notierung von Spot-Ether-ETPs (Order 34-100224). Nach Freigabe der Verkaufsprospekte startete der Handel im Juli 2024. Damit sind die beiden nach Marktwert größten Kryptowerte in den USA über regulierte Börsenprodukte investierbar.

Die Zulassungen haben den Zugang spürbar verbreitert: Institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Altersvorsorge-Anbieter können Bitcoin-Exposure nun über vertraute, beaufsichtigte Strukturen abbilden – mit Börsenhandel, Market Makern und täglicher Preisstellung. Im September 2025 folgte der nächste Schritt: Die SEC genehmigte generische Listing-Standards für rohstoff- und kryptobasierte ETPs, was künftige Zulassungen standardisiert und beschleunigt.

Wichtig für dich als Anleger in Deutschland: Die US-Produkte sind hierzulande in der Regel nicht direkt handelbar, weil ihnen die für den EU-Vertrieb nötigen Anlegerinformationen fehlen. Das europäische Gegenstück sind die Krypto-ETNs – dazu gleich mehr.

📌 Good to know

Die SEC hat mit der Zulassung ausdrücklich keine Empfehlung für Bitcoin ausgesprochen. Gensler stellte klar: Genehmigt wurde die Handelsform, nicht der Basiswert. Diese Trennung von Produktzulassung und Anlageurteil ist ein Kernprinzip moderner Finanzaufsicht.

Warum es in der EU keine Bitcoin-ETFs gibt

In der EU existiert kein einziger Bitcoin-ETF – und das ist kein Versäumnis, sondern eine bewusste Schutzregel. Publikumsfonds, die als ETF an europäische Privatanleger vertrieben werden, unterliegen der OGAW-Richtlinie 2009/65/EG (englisch: UCITS). Sie schreibt eine breite Risikostreuung vor: Ein OGAW-Fonds darf grundsätzlich höchstens 5 Prozent seines Vermögens in Wertpapiere eines einzigen Emittenten investieren, unter Bedingungen bis zu 10 Prozent.

Ein Fonds, der zu 100 Prozent aus Bitcoin besteht, ist mit diesem Diversifikationsgebot unvereinbar. Dazu kommt: Kryptowerte zählen nicht zu den zulässigen Anlagegegenständen, die die Richtlinie für OGAW-Fonds definiert. Ein „Bitcoin-UCITS-ETF“ kann es unter geltendem Recht also schlicht nicht geben – unabhängig davon, wie groß die Nachfrage ist.

Warum ein Bitcoin-ETF in der EU nicht möglich ist

OGAW-Richtlinie 2009/65/EG — höchstens 5 % des Fondsvermögens in Wertpapiere eines einzigen EmittentenOGAW: max. je Emittent5 %OGAW-Richtlinie — unter Bedingungen bis zu 10 % je Emittent zulässigOGAW: Ausnahme-Obergrenzebis 10 %Ein zu 100 % aus Bitcoin bestehender Fonds — mit dem OGAW-Diversifikationsgebot unvereinbarReiner Bitcoin-Fonds100 %
Quelle: Richtlinie 2009/65/EG (OGAW/UCITS). Stand: Juli 2026.

Die europäische Antwort: der ETN

Der Markt hat darauf mit einer eigenen Produktklasse reagiert. Krypto-ETNs sind besicherte Schuldverschreibungen, die den Preis eines Kryptowerts abbilden und wie Aktien oder ETFs fortlaufend an der Börse gehandelt werden. Da sie rechtlich keine Fonds sind, greift das OGAW-Diversifikationsgebot nicht. Dafür gelten andere Schutzmechanismen: Für das öffentliche Angebot braucht der Emittent einen gebilligten Wertpapierprospekt – in Deutschland prüft die BaFin diesen auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit.

Seriöse Krypto-ETNs sind zudem vollständig physisch hinterlegt: Für jede ausgegebene Note verwahrt der Emittent die entsprechende Menge an Coins bei einem spezialisierten Verwahrer, oft ergänzt um einen Anspruch der Anleger auf physische Auslieferung. Genau diese Konstruktion ist später auch steuerlich entscheidend.

Der Unterschied zwischen ETF und ETN ist also kein Qualitätsurteil, sondern Rechtstechnik: Die USA lösten den Krypto-Zugang über die ETP-Schiene ihrer Börsenregeln, Europa über besicherte Schuldverschreibungen mit Prospektpflicht. Beide Wege führen zu einem regulierten, börsengehandelten Produkt.

💡 Tip

Achte bei Krypto-ETNs im Basisinformationsblatt auf zwei Punkte: vollständige physische Besicherung und ein Auslieferungsanspruch. Beides zusammen entscheidet nicht nur über die Sicherheitsarchitektur, sondern auch über die steuerliche Einordnung deines Investments.

Krypto-ETNs in Deutschland: Xetra als Pionier-Handelsplatz

Deutschland spielt beim börslichen Krypto-Handel eine Vorreiterrolle. Im Juni 2020 nahm die Deutsche Börse als erste Börse weltweit den Handel zentral geclearter Kryptoprodukte auf. Seitdem ist das Angebot stetig gewachsen: Auf Xetra sind ETNs von mehr als einem Dutzend Emittenten handelbar, die über 20 einzelne Kryptowährungen sowie zahlreiche Krypto-Körbe abbilden.

Das Xetra-Segment setzt dabei bewusst auf Standards aus dem klassischen Wertpapierhandel: Die ETNs sind vollständig durch die jeweiligen Kryptowährungen besichert, werden zentral gecleart und wie andere Wertpapiere über die etablierte Abwicklungsinfrastruktur verwahrt. Du kaufst und verkaufst sie über dein normales Wertpapierdepot – zu den Xetra-Handelszeiten, mit fortlaufender Preisstellung durch Market Maker.

Die Meilensteine im Zeitverlauf

Datum Meilenstein
01.01.2020 Kryptoverwahrgeschäft wird in Deutschland erlaubnispflichtig (KWG) – BaFin-Aufsicht beginnt
Juni 2020 Deutsche Börse startet als erste Börse weltweit den Handel zentral geclearter Krypto-ETNs auf Xetra
März 2022 EU-Finanzaufsichten (ESMA, EBA, EIOPA) veröffentlichen gemeinsame Verbraucherwarnung zu Kryptowerten
10.05.2022 Erstes BMF-Schreiben zur Besteuerung virtueller Währungen und sonstiger Token
10.01.2024 SEC genehmigt 11 Spot-Bitcoin-ETPs für US-Börsen
23.05.2024 SEC genehmigt Spot-Ether-ETPs (Handelsstart Juli 2024)
30.12.2024 MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 vollständig anwendbar – einheitlicher EU-Rahmen für Kryptodienstleister
06.03.2025 Neues BMF-Schreiben zu Kryptowerten – inkl. klarer Regeln für ETNs mit Auslieferungsanspruch

Regulierter Krypto-Zugang: Meilensteine 2020–2025

01.01.202001.01.2020 — Kryptoverwahrgeschäft wird in Deutschland erlaubnispflichtig (KWG), BaFin-Aufsicht beginntJuni 2020Juni 2020 — Deutsche Börse startet als erste Börse weltweit den Handel zentral geclearter Krypto-ETNs auf XetraMärz 2022März 2022 — EU-Finanzaufsichten (ESMA, EBA, EIOPA) veröffentlichen gemeinsame Verbraucherwarnung zu Kryptowerten10.05.202210.05.2022 — Erstes BMF-Schreiben zur Besteuerung virtueller Währungen und sonstiger Token10.01.202410.01.2024 — SEC genehmigt 11 Spot-Bitcoin-ETPs für US-Börsen23.05.202423.05.2024 — SEC genehmigt Spot-Ether-ETPs (Handelsstart Juli 2024)30.12.202430.12.2024 — MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 vollständig anwendbar, einheitlicher EU-Rahmen06.03.202506.03.2025 — Neues BMF-Schreiben zu Kryptowerten inkl. klarer Regeln für ETNs mit Auslieferungsanspruch
Quelle: SEC, BMF, Deutsche Börse/Xetra, EUR-Lex. Stand: Juli 2026.

Die Zeitleiste zeigt ein Muster: Auf jede Marktöffnung folgte ein Aufsichts- oder Steuerbaustein. Genau diese Verzahnung aus Handel, Aufsicht und Steuerklarheit macht den börslichen Krypto-Zugang heute so viel planbarer als noch vor wenigen Jahren.

Steuern: Das BMF-Schreiben 2025 und die 1-Jahres-Frist

Die steuerliche Behandlung von Krypto-ETNs hat das Bundesministerium der Finanzen mit dem Schreiben vom 6. März 2025 (BStBl I 2025, 658) auf ein klares Fundament gestellt. Es ersetzt das erste Krypto-Schreiben vom 10. Mai 2022 und regelt erstmals ausführlich auch Schuldverschreibungen auf Kryptowerte – also genau die Produktklasse der ETNs.

Die Kernlogik steht in den Randnummern 83 bis 85: Entscheidend ist, ob die Schuldverschreibung eine Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG begründet oder einen bloßen Sachleistungsanspruch. Vermittelt der ETN ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung einer beim Emittenten hinterlegten, festgelegten Menge von Kryptowerten (oder auf Auszahlung des Verkaufserlöses), liegt keine Kapitalforderung vor. Das BMF wendet dann die BFH-Rechtsprechung zu Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen entsprechend an.

Was das konkret für dich bedeutet

Die Veräußerung eines solchen physisch hinterlegten ETN mit Auslieferungsanspruch führt zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG – wie beim Direktkauf von Bitcoin. Daraus ergeben sich drei Zahlen, die du kennen solltest:

  • 1 Jahr Haltefrist: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn komplett steuerfrei.
  • 1.000 Euro Freigrenze: Innerhalb der Frist bleiben Gewinne steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (bis Veranlagungszeitraum 2023: 600 Euro).
  • Bis 45 Prozent: Innerhalb der Frist gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz, nicht die pauschale Abgeltungsteuer.

Anders liegt der Fall bei Produkten, die als Kapitalforderung ausgestaltet sind – etwa Zertifikate, die nur einen Geldbetrag versprechen. Dort greift § 20 EStG: Gewinne unterliegen dauerhaft der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, eine Haltefrist-Befreiung gibt es nicht. Die Details zu Haltefristen, FIFO-Methode und Dokumentationspflichten findest du in unserem Zahlen-Hub zu den Krypto-Steuern 2026.

📌 Good to know

Das BMF-Schreiben 2025 präzisiert auch die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten: Du musst Anschaffungszeitpunkte, Kurse und Transaktionen nachvollziehbar dokumentieren. Beim börsengehandelten ETN übernimmt das weitgehend deine Depotabrechnung – ein praktischer Nebeneffekt des regulierten Zugangs.

Verwahrung, Besicherung und Anlegerschutz in Zahlen

Der große Komfortgewinn börsengehandelter Krypto-Produkte liegt in der Verwahrung: Statt private Schlüssel selbst zu sichern, hältst du ein Wertpapier im Depot. Die hinterlegten Coins liegen bei spezialisierten, regulierten Verwahrern – seit Anwendung der MiCA-Verordnung gelten dafür EU-weit einheitliche Anforderungen an Kapital, Organisation und Kundenvermögenstrennung.

Gleichzeitig gilt: Ein ETN bleibt rechtlich eine Schuldverschreibung des Emittenten. Die vollständige physische Besicherung und – je nach Produkt – zusätzliche Sicherheitentreuhänder mindern das Emittentenrisiko erheblich, ersetzen aber kein Sondervermögen wie beim Fonds. Die europäischen Finanzaufsichten ESMA, EBA und EIOPA erinnern in ihren Verbraucherwarnungen zudem daran, dass Kryptowerte selbst stark schwanken können und keine Einlagensicherung greift. Beides sind keine Argumente gegen den Börsenweg – im Gegenteil: Genau wegen dieser Basiswert-Risiken ist die regulierte Verpackung mit Prospekt, Aufsicht und geordnetem Handel ein Fortschritt.

ETF, ETN und Direktbesitz im Vergleich

Merkmal US-Spot-ETF/ETP Krypto-ETN (EU) Direktbesitz
Rechtsform Trust-Anteil (ETP) Besicherte Schuldverschreibung Kryptowert in eigener Wallet
Aufsicht/Zulassung SEC (seit 10.01.2024) Prospektbilligung durch BaFin, Börsenregelwerk Anbieteraufsicht nach MiCA (seit 30.12.2024)
Handel für dich in DE In der Regel nicht direkt handelbar Über Xetra/Börse Frankfurt im Wertpapierdepot Über Krypto-Handelsplattformen
Besicherung Physisch hinterlegte Coins im Trust Typischerweise 100 % physisch, oft mit Auslieferungsanspruch Du hältst die Coins selbst
Verwahrung Verwahrer des Trusts Regulierter Verwahrer, Abwicklung wie Wertpapier Eigene Wallet oder Verwahrdienst
Steuer in DE Für DE-Privatanleger kaum relevant Mit Auslieferungsanspruch: § 23 EStG, 1-Jahres-Frist § 23 EStG, 1-Jahres-Frist, 1.000 € Freigrenze

💡 Tip

Prüfe im Prospekt oder Basisinformationsblatt, ob dein ETN einen Sicherheitentreuhänder hat, der die hinterlegten Coins im Ernstfall zugunsten der Anleger verwertet. Diese Konstruktion rückt den ETN in der Sicherheitsarchitektur nah an ein Sondervermögen heran.

Fazit: Regulierter Krypto-Zugang ist erwachsen geworden

Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Innerhalb von fünf Jahren ist aus einem Nischenexperiment ein regulierter Marktzugang mit klaren Regeln geworden. Juni 2020 Xetra-Start, Januar 2024 US-Zulassung, Dezember 2024 voll anwendbare MiCA-Verordnung, März 2025 steuerliche Klarheit durch das BMF – jeder Baustein hat den Zugang für Privatanleger einfacher und planbarer gemacht.

Für dich als Anleger in Deutschland ist der Krypto-ETN dabei das praktischste Vehikel: Er kombiniert Börsenhandel und Depotkomfort mit einer Steuerbehandlung, die dem Direktbesitz gleichgestellt ist – sofern das Produkt physisch hinterlegt ist und einen Auslieferungsanspruch bietet. Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei, darunter greift die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Bleiben die Grundregeln jeder Geldanlage: Kryptowerte schwanken stark, eine Einlagensicherung gibt es nicht, und die regulierte Verpackung ändert nichts am Risiko des Basiswerts. Wer das einpreist, Positionsgrößen vernünftig wählt und die Haltefrist im Blick behält, nutzt heute einen Zugang, der transparenter und geordneter ist als je zuvor. Die Aufsicht hat geliefert – die Disziplin bleibt deine Aufgabe.

Mehr Zahlen, Fristen und Regeln rund um Bitcoin, Steuern und Regulierung findest du laufend aktualisiert in unserem Krypto-Bereich.

Häufig gestellte Fragen

Q

Warum gibt es in Deutschland keinen Bitcoin-ETF?

Die OGAW-Richtlinie 2009/65/EG verlangt von Publikums-ETFs eine breite Risikostreuung und lässt Kryptowerte nicht als Anlagegegenstand zu. Ein Fonds aus nur einem Basiswert ist damit unvereinbar. Die europäische Alternative sind Krypto-ETNs – besicherte Schuldverschreibungen mit BaFin-gebilligtem Prospekt.

Q

Sind Gewinne aus Krypto-ETNs nach einem Jahr steuerfrei?

Laut BMF-Schreiben vom 06.03.2025 gilt das für ETNs, die ausschließlich einen Anspruch auf Lieferung hinterlegter Kryptowerte vermitteln: Sie werden wie Direktbesitz nach § 23 EStG behandelt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei.

Q

Was ist der Unterschied zwischen ETF, ETN und ETP?

ETP ist der Oberbegriff für börsengehandelte Produkte. Ein ETF ist ein Fonds mit Sondervermögen, ein ETN eine besicherte Schuldverschreibung. Krypto-Produkte laufen in der EU als ETN, in den USA als ETP in Trust-Struktur – im Alltag sagen viele trotzdem „Bitcoin-ETF“.

Q

Seit wann sind Spot-Bitcoin-ETFs in den USA zugelassen?

Die SEC genehmigte am 10. Januar 2024 in einem Sammelbeschluss 11 Spot-Bitcoin-ETPs. Spot-Ether-ETPs folgten mit der Zulassung am 23. Mai 2024 und dem Handelsstart im Juli 2024. In Deutschland sind die US-Produkte in der Regel nicht direkt handelbar.

Q

Wie sicher sind die Coins hinter einem Krypto-ETN verwahrt?

Physisch hinterlegte ETNs verwahren die Coins bei spezialisierten, regulierten Verwahrern; viele Produkte haben zusätzlich einen Sicherheitentreuhänder. Seit MiCA (voll anwendbar seit 30.12.2024) gelten EU-weit einheitliche Anforderungen. Eine Einlagensicherung gibt es für Kryptowerte dennoch nicht.


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