In Deutschland sprechen sich 43 Prozent der Befragten für häufigere Sonntagsöffnungen im Einzelhandel aus, während 50 Prozent dagegen sind. Dies zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage mit 4.022 Teilnehmern ab 18 Jahren. Vor etwa einem Jahr lag die Zustimmung noch bei 34 Prozent, die Ablehnung bei 59 Prozent. Die übrigen 6 Prozent der Befragten legten sich nicht fest.
Handelsverbände fordern flexiblere Regelungen
Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland betont, dass Einkaufen mehr als nur der Erwerb von Waren sei und ein Erlebnis darstelle. Gelegentliche Sonntagsöffnungen könnten helfen, Innenstädte lebendig und attraktiv zu halten. Der Handelsverband Textil Schuhe und Lederwaren drängt auf Vereinfachungen der bestehenden Regelungen. Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels kritisiert bürokratische Hürden beim Beantragen verkaufsoffener Sonntage, die oft aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen bei mangelndem Anlassbezug verhindert würden. Er hält bis zu vier solcher Tage im Jahr in den meisten Städten für wirtschaftlich sinnvoll und für Mitarbeiter machbar.
Gewerkschaft Verdi warnt vor Nachteilen für Beschäftigte
Die Gewerkschaft Verdi sieht in häufigeren Sonntagsöffnungen einen Eingriff in das Recht auf Freizeit der Beschäftigten im Handel. Silke Zimmer von Verdi erklärt, dass der Sonntag oft der einzige verlässlich freie Tag für die Mitarbeiter sei. Längere Öffnungszeiten könnten familiäre Bindungen sowie ehrenamtliches Engagement beeinträchtigen.
Argumente gegen erweiterte Öffnungszeiten
- Längere Öffnungszeiten führen nicht unbedingt zu höherem Umsatz oder belebteren Innenstädten
- Sie begünstigen den Wettbewerb unter großen Konzernen zulasten kleinerer Anbieter
Gesetzeslage und regionale Unterschiede
An Sonn- und Feiertagen müssen Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Ladenschlussgesetz wird bundesweit unterschiedlich streng nach Region beziehungsweise Bundesland geregelt. Verkaufsoffene Sonntage bedürfen eines bestimmten Anlasses. Einige Bundesländer haben kürzlich Anpassungen vorgenommen: In Schleswig-Holstein dürfen Kleinstsupermärkte künftig ohne Personal geöffnet sein, während Thüringen kleine personallose 24-Stunden-Läden explizit erlaubt hat.
