Kontovollmacht: Arten, Erteilung und Risiken im Überblick

Das Wichtigste in Kürze:

Eine Kontovollmacht gibt Dritten Zugriff auf dein Bankkonto – aber nicht unbegrenzt. Welche Arten es gibt, was Bevollmächtigte dürfen und was nicht, wie du eine Vollmacht erteilst, was sie kostet und welche Risiken du kennen musst: Dieser Artikel liefert alle Antworten, kompakt und faktenbasiert.

Kontovollmacht

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Themen in diesem Artikel:

  • Definition & Abgrenzung: Erfahre, was eine Kontovollmacht ist und wie sie sich von Bankvollmacht, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht unterscheidet.
  • Arten der Kontovollmacht: Vergleiche prämortale, transmortale und postmortale Vollmacht sowie Einzel- und Gesamtvollmacht mit konkreten Unterschieden.
  • Befugnisse & Grenzen: Finde heraus, was Bevollmächtigte dürfen – und welche Handlungen wie Kreditabschlüsse ausdrücklich verboten sind.
  • Erteilung, Kosten & Voraussetzungen: Überblick über Formvorschriften, persönliches Erscheinen und Kosten: gebührenfrei bis ca. 190 Euro beim Notar.
  • Vollmacht nach dem Tod: Verstehe, was mit einer transmortalen Vollmacht nach dem Tod passiert und welche Pflichten Erben und Bevollmächtigte haben.
  • Risiken & Missbrauch: Lerne, wie du dich vor Vollmachtsmissbrauch schützt und welche strafrechtlichen Folgen Missbrauch nach § 266 StGB hat.
  • Häufige Fragen: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kontovollmacht, Widerruf, Kosten und Ehepartner-Zugriff.

Was ist eine Kontovollmacht – und wie unterscheidet sie sich von Bankvollmacht und Generalvollmacht?

Eine Kontovollmacht ist ein Dokument, das einer dritten Person erlaubt, auf ein bestimmtes Bankkonto zuzugreifen – zum Beispiel auf ein Girokonto, ein Festgeldkonto, ein Tagesgeldkonto oder ein Wertpapierdepot. Der Schlüsselbegriff ist „bestimmtes Konto“: Die Vollmacht gilt nur für das explizit genannte Konto, nicht für alle Bankverbindungen des Inhabers.

Davon zu unterscheiden ist die Bankvollmacht. Sie deckt alle Konten und Depots bei einem Kreditinstitut ab – ist also der umfassendere Begriff. Viele Banken verwenden beide Begriffe synonym, was in der Praxis zu Verwirrung führt. Wenn du eine Vollmacht nur für ein einzelnes Konto erteilen willst, solltest du das im Formular ausdrücklich festhalten.

Noch weiter gefasst ist die Generalvollmacht. Sie umfasst nahezu alle rechtlichen Handlungsbereiche: Bankgeschäfte, Immobilientransaktionen, Behördenvertretung und mehr. Eine Generalvollmacht ist nicht auf Bankgeschäfte beschränkt – sie gibt der bevollmächtigten Person sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb empfiehlt sich hier eine notarielle Beurkundung, die je nach Vermögenswert rund 190 Euro kostet.

Eine besondere Rolle spielt die Vorsorgevollmacht. Sie tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr handlungsfähig ist. Theoretisch schließt sie Bankgeschäfte ein – in der Praxis verlangen viele Banken jedoch zusätzlich eine eigene Bankvollmacht auf ihren hausinternen Formularen. Eine Vorsorgevollmacht verhindert außerdem, dass ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss – das ist ihr größter Vorteil gegenüber einer reinen Kontovollmacht.

Ein wichtiger Praxishinweis: Ehepartner haben kein automatisches Zugriffsrecht auf das Konto des anderen – weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod. Das überrascht viele. Ohne ausdrückliche Vollmacht bleibt das Konto des Partners tabu, selbst in einer langjährigen Ehe. Nur Erben erhalten nach dem Tod des Kontoinhabers automatisch Zugriff – kraft Erbrecht, nicht kraft Vollmacht.

Merkmal Kontovollmacht Bankvollmacht Generalvollmacht Vorsorgevollmacht
Geltungsbereich Ein Konto/Depot Alle Konten/Depots einer Bank Nahezu alle Lebensbereiche Gesundheit, Wohnen, Finanzen, Behörden
Bankgeschäfte Ja (eingeschränkt) Ja (umfassend) Ja Ja (theoretisch)
Immobilien/Behörden Nein Nein Ja Ja
Notarielle Beglaubigung nötig Nein Nein Empfohlen Empfohlen
Kosten Gebührenfrei Gebührenfrei Notarkosten Notarkosten empfohlen
Verhindert gerichtliche Betreuung Nein Nein Teilweise Ja

Die wichtigsten Arten der Kontovollmacht: zeitlicher Geltungsbereich und Umfang

Nicht jede Kontovollmacht ist gleich. Du kannst genau steuern, wann sie gilt, wie lange und wie viel Handlungsspielraum die bevollmächtigte Person hat. Grundsätzlich unterscheidet man nach zwei Dimensionen: dem zeitlichen Geltungsbereich und dem Umfang der Befugnisse.

Prämortale, transmortale und postmortale Vollmacht

Die prämortale Vollmacht gilt ausschließlich zu Lebzeiten des Kontoinhabers. Mit dem Tod erlischt sie automatisch. Das klingt logisch, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Stirbt der Kontoinhaber, können Erben nicht mehr auf das Konto zugreifen – zumindest nicht über diese Vollmacht. Sie eignet sich daher vor allem für die Alltagsvertretung, etwa wenn jemand längere Zeit verreist oder erkrankt.

Die transmortale Vollmacht ist in der Praxis die häufigste Variante. Sie gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus – solange, bis die Erben sie schriftlich widerrufen. Das erleichtert die Nachlassabwicklung erheblich: Laufende Rechnungen können bezahlt, Daueraufträge können geordnet beendet werden, ohne dass die Erben sofort handeln müssen. Wer eine transmortale Vollmacht erteilt, sollte das im Dokument ausdrücklich formulieren – ein pauschaler Hinweis auf „Bankgeschäfte“ reicht nicht.

Die postmortale Vollmacht tritt erst nach dem Tod des Kontoinhabers in Kraft. Sie ist selten und wird meist dann eingesetzt, wenn der Vollmachtgeber zu Lebzeiten keine Vertretung wünscht, aber die Nachlassabwicklung durch eine bestimmte Person sicherstellen will.

Einzelvollmacht vs. Gesamtvollmacht

Bei der Einzelvollmacht darf die bevollmächtigte Person allein handeln – ohne Rücksprache oder Zustimmung anderer. Das ist praktisch, birgt aber ein höheres Missbrauchsrisiko. Bei der Gesamtvollmacht (auch: gemeinschaftliche Vollmacht) müssen mehrere Bevollmächtigte gemeinsam handeln. Das schützt vor Alleingängen, ist aber im Alltag weniger flexibel.

Spezialvollmacht und Auskunftsvollmacht

Eine Spezialvollmacht beschränkt die Befugnisse auf bestimmte Aufgaben, Konten oder Transaktionen – zum Beispiel nur auf Überweisungen bis 500 Euro. Eine Auskunftsvollmacht gewährt ausschließlich Einsichtsrecht: Die bevollmächtigte Person kann Kontoauszüge einsehen, aber kein Geld bewegen. Das ist sinnvoll, wenn du zum Beispiel einem Steuerberater Einblick gewähren willst, ohne ihm Verfügungsbefugnis zu geben.

Manche Banken erlauben bis zu fünf Bevollmächtigte pro Girokonto. Du kannst also mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigen – mit unterschiedlichen Befugnissen.

Merkmal Prämortale Vollmacht Transmortale Vollmacht Postmortale Vollmacht
Gültig zu Lebzeiten Ja Ja Nein
Gültig nach dem Tod Nein Ja Ja
Häufigkeit in der Praxis Gering Am häufigsten Selten
Typischer Zweck Alltagsvertretung Nachlassabwicklung erleichtern Nur Nachlassregelung
Widerruf nach Tod möglich Entfällt Durch Erben Durch Erben

Was darf der Bevollmächtigte – und was ist ausdrücklich verboten?

Eine Kontovollmacht gibt der bevollmächtigten Person erhebliche Handlungsmacht. Aber sie ist nicht grenzenlos. Was erlaubt ist und was nicht, hängt vom Wortlaut der Vollmacht und den Standardbedingungen der jeweiligen Bank ab.

Was der Bevollmächtigte standardmäßig darf

Im Standardumfang einer Kontovollmacht sind folgende Handlungen erlaubt:

  • Bargeldauszahlungen am Schalter oder Automaten – innerhalb vereinbarter Limits
  • Überweisungen tätigen, auch im Online-Banking
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Den Dispositionskredit (Dispo) in Anspruch nehmen
  • Kontostand und Kontoauszüge abrufen
  • Wertpapiere des Kontoinhabers verkaufen – sofern eine Depotvollmacht besteht

Das klingt nach viel – und das ist es auch. Wer jemandem eine Einzelvollmacht ohne Betragsobergrenze erteilt, gibt dieser Person faktisch unbegrenzten Zugriff auf das Guthaben. Deshalb ist die Wahl der bevollmächtigten Person eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Vollmachtserteilung.

Was ausdrücklich ausgeschlossen ist

Trotz der weitreichenden Befugnisse gibt es klare Grenzen. Standardmäßig darf der Bevollmächtigte nicht:

  • Neue Kreditverträge abschließen oder bestehende ändern
  • Das Konto eröffnen oder kündigen
  • Kredit- oder Debitkarten beantragen
  • Untervollmachten erteilen – er kann die Vollmacht also nicht weitergeben
  • Das Konto auf einen anderen Namen umschreiben
  • Schließfächer einrichten
  • Kredite für den Verstorbenen aufnehmen – auch bei einer transmortalen Vollmacht nicht

Diese Einschränkungen schützen den Kontoinhaber vor den gravierendsten Risiken. Kreditabschlüsse und Kontokündigungen bleiben dem Inhaber selbst vorbehalten.

Kontovollmacht vs. Oder-Konto: ein wichtiger Unterschied

Wer gemeinsam mit dem Partner ein Oder-Konto (Gemeinschaftskonto) führt, braucht keine Vollmacht. Beide Inhaber sind gleichberechtigt und können unabhängig voneinander über das Konto verfügen. Nach dem Tod eines Inhabers behält der Überlebende die volle Verfügungsberechtigung – ohne Vollmacht, ohne Erbschein. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Kontovollmacht.

Allerdings haften beim Oder-Konto beide Inhaber für Schulden – zum Beispiel für einen Überziehungskredit. Bei einer Kontovollmacht haftet dagegen nur der Kontoinhaber, nicht der Bevollmächtigte.

📌 Good to know

Ehepartner und unverheiratete Partner haben kein automatisches Zugriffsrecht auf Konten des anderen – weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod. Nur eine ausdrückliche Vollmacht oder ein gemeinsames Konto schafft hier Abhilfe.

Haftung im Außen- und Innenverhältnis

Im Außenverhältnis – also gegenüber der Bank – trägt der Kontoinhaber grundsätzlich die Folgen aller Handlungen des Bevollmächtigten. Hat der Bevollmächtigte Geld abgehoben, ist das für die Bank eine reguläre Transaktion. Im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte verpflichtet, im wohlverstandenen Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig – und im schlimmsten Fall strafbar.

Kontovollmacht erteilen: Voraussetzungen, Formvorschriften und Kosten

Eine Kontovollmacht zu erteilen ist einfacher, als viele denken. Du brauchst keinen Anwalt, keinen Notar und keine besonderen Vorkenntnisse. Aber es gibt einige Voraussetzungen und Formvorschriften, die du kennen solltest.

Wer darf eine Vollmacht erteilen und empfangen?

Sowohl der Vollmachtgeber als auch die bevollmächtigte Person müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Minderjährige können keine Vollmacht erteilen. Als Bevollmächtigte können sie jedoch eingesetzt werden (§ 165 BGB). Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich – du kannst also Familienmitglieder, Freunde oder andere Vertrauenspersonen bevollmächtigen.

Schriftform und Bankformulare

Für eine einfache Bankvollmacht gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Trotzdem ist Schriftform zwingend – aus Beweisgründen. In der Praxis stellen Banken eigene Formulare bereit, und deren Nutzung ist dringend empfehlenswert. Warum? Weil die Bank das Formular kennt, es intern verarbeiten kann und die Vollmacht damit sofort akzeptiert wird. Ein selbst formuliertes Dokument kann zu Rückfragen oder Ablehnungen führen.

In der Regel müssen Vollmachtgeber und bevollmächtigte Person persönlich bei der Bank erscheinen und sich mit Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Manche Banken bieten auch eine Legitimation per Video-Ident an – das solltest du vorab klären.

Notarielle Beglaubigung: wann sinnvoll?

Für eine einfache Bankvollmacht ist eine notarielle Beglaubigung nicht zwingend. Sie erhöht aber die Rechtssicherheit und wird von Behörden und anderen Institutionen leichter akzeptiert. Für Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten ist sie ausdrücklich empfohlen.

Es gibt zwei Stufen: die Beglaubigung (der Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift) und die Beurkundung (der Notar prüft und beurkundet den gesamten Inhalt). Die Beurkundung ist teurer, bietet aber mehr Rechtssicherheit.

Variante Kosten (ca.) Rechtssicherheit Empfohlen für
Bankformular Gebührenfrei Ausreichend für Standardfälle Alltägliche Bankgeschäfte
Notarielle Beglaubigung ca. 70 Euro (bis 50.000 Euro Vermögen) Erhöht Behörden, komplexere Fälle
Notarielle Beurkundung ca. 190 Euro (bis 50.000 Euro Vermögen) Hoch Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht

Die Kosten für Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Vermögenswert und können bei höheren Beträgen entsprechend steigen. Die oben genannten Werte gelten für Vermögen bis 50.000 Euro.

Wie viele Personen kann ich bevollmächtigen?

Grundsätzlich kannst du eine oder mehrere Personen bevollmächtigen. Manche Banken begrenzen die Anzahl – ein Beispiel sind bis zu fünf Bevollmächtigte pro Girokonto. Du kannst außerdem unterschiedliche Vollmachten für unterschiedliche Personen erteilen: eine mit Einzelvollmacht, eine andere nur mit Auskunftsvollmacht.

Widerruf: jederzeit und ohne Begründung

Eine Kontovollmacht kann der Kontoinhaber jederzeit widerrufen – ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf muss schriftlich gegenüber der Bank erklärt werden. Sobald die Bank den Widerruf registriert hat, ist die Vollmacht erloschen. Wichtig: Den Bevollmächtigten selbst zu informieren ist zwar höflich, aber rechtlich nicht erforderlich.

💡 Tip

Nutze immer das offizielle Formular deiner Bank. Es ist gebührenfrei, wird sofort akzeptiert und enthält alle notwendigen Felder – inklusive der Möglichkeit, Betragsobergrenzen oder Zweckbindungen festzulegen.

Kontovollmacht nach dem Tod: Was Erben und Bevollmächtigte wissen müssen

Der Tod des Kontoinhabers ist der Moment, in dem viele Vollmachtsfragen akut werden. Was passiert mit dem Konto? Wer darf noch darauf zugreifen? Und welche Pflichten hat der Bevollmächtigte?

Transmortale Vollmacht: Gültigkeit nach dem Tod

Eine transmortale Vollmacht bleibt nach dem Tod des Kontoinhabers gültig – so lange, bis die Erben sie schriftlich widerrufen. Das gibt dem Bevollmächtigten Zeit, laufende Verpflichtungen zu regeln: Miete überweisen, Versicherungsbeiträge zahlen, Daueraufträge geordnet beenden. Das ist in der Praxis oft entscheidend, weil Erben manchmal Wochen brauchen, um alle Formalitäten zu erledigen.

Sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, sperrt sie in der Regel den Online-Banking-Zugang und die Bankkarten des Verstorbenen. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Bestehende Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter – bis die Erben sie aktiv widerrufen.

Pflichten des Bevollmächtigten nach dem Tod

Auch nach dem Tod des Vollmachtgebers ist der Bevollmächtigte nicht frei in seinem Handeln. Er ist verpflichtet, im Interesse der Erben zu handeln. Das bedeutet: Er darf keine Gelder für sich selbst abziehen, keine Schulden des Verstorbenen auf eigene Rechnung begleichen und keine Handlungen vornehmen, die den Nachlass schädigen. Alle Handlungen des Bevollmächtigten wirken für und gegen die Erben – sie haften also für das, was der Bevollmächtigte tut.

Widerruf durch Erben: Was gilt?

Erben können eine transmortale Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Aber: Wenn nur ein einzelner Miterbe widerruft, erlischt die Vollmacht nicht vollständig. Sie bleibt gültig, kann aber nur noch gemeinsam mit dem widerrufenden Erben genutzt werden. Das ist eine wichtige Feinheit, die in der Praxis oft übersehen wird.

Widerrufen alle Erben gemeinsam, erlischt die Vollmacht vollständig. Ab diesem Zeitpunkt hat der Bevollmächtigte keinen Zugriff mehr auf das Konto.

Automatisches Erlöschen der Vollmacht

Eine Vollmacht erlischt automatisch in folgenden Fällen:

  • Tod des Kontoinhabers – sofern die Vollmacht nicht transmortal formuliert wurde
  • Insolvenz des Kontoinhabers
  • Tod des Bevollmächtigten

Oder-Konto als Alternative

Wer die Nachlassabwicklung vereinfachen will, sollte auch das Oder-Konto als Alternative in Betracht ziehen. Beim Oder-Konto (Gemeinschaftskonto) behält der überlebende Inhaber nach dem Tod des Mitinhabers die volle Verfügungsberechtigung – ohne Vollmacht, ohne Erbschein, ohne Wartezeit. Das ist für Paare oft die praktischere Lösung. Allerdings haften beim Oder-Konto beide Inhaber für Schulden, was bei einer Kontovollmacht nicht der Fall ist.

Vollmachtstypen im Vergleich: Gültigkeit zu Lebzeiten und nach dem Tod

0 50 % 100 % Gültig zu Lebzeiten Gültig nach dem Tod Prämortale Vollmacht 100% 0% Transmortale Vollmacht 100% 100% Postmortale Vollmacht 0% 100% Vollmachtstypen
Schematische Darstellung: Gültigkeit der drei Vollmachtstypen zu Lebzeiten und nach dem Tod des Kontoinhabers (100% = vollständig gültig, 0% = nicht gültig).

Risiken der Kontovollmacht: Missbrauch, Haftung und Schutzmaßnahmen

Eine Kontovollmacht ist ein mächtiges Instrument. Und wie bei jedem mächtigen Instrument gibt es Risiken – vor allem, wenn die falsche Person bevollmächtigt wird oder wenn keine Schutzmechanismen eingebaut sind.

Wie häufig kommt Vollmachtsmissbrauch vor?

Vollmachtsmissbrauch ist kein Randphänomen. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 1.500 Fälle von Vollmachtsmissbrauch registriert – und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, da viele Fälle aus Scham oder familiären Rücksichten nicht angezeigt werden. Besonders häufig betroffen sind ältere Menschen, die Vollmachten an Angehörige erteilt haben, die das Vertrauen missbrauchen.

Was gilt als Missbrauch?

Missbrauch liegt vor, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht für eigene Zwecke nutzt – also Geld abhebt oder überweist, das ihm nicht zusteht. Das kann strafrechtlich als Untreue nach § 266 StGB gewertet werden. Die Konsequenzen sind erheblich: Eine Verurteilung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Zivilrechtlich ist der Bevollmächtigte außerdem schadensersatzpflichtig – er muss das unrechtmäßig entnommene Geld zurückzahlen.

Für die Bank ist eine Transaktion im Rahmen der Vollmacht zunächst regulär. Sie prüft nicht, ob der Bevollmächtigte im Interesse des Kontoinhabers handelt. Das bedeutet: Im Außenverhältnis trägt der Kontoinhaber die Folgen – auch wenn der Bevollmächtigte das Geld für sich behalten hat. Der Kontoinhaber muss dann im Innenverhältnis gegen den Bevollmächtigten vorgehen.

Wie schützt du dich vor Missbrauch?

Es gibt mehrere wirksame Schutzmaßnahmen:

  • Betragsobergrenzen festlegen: Viele Banken erlauben es, Transaktionslimits pro Überweisung oder pro Monat festzulegen. Nutze diese Möglichkeit.
  • Zweckbindung: Formuliere in der Vollmacht, für welche Zwecke sie genutzt werden darf – zum Beispiel nur für laufende Haushaltskosten.
  • Gesamtvollmacht statt Einzelvollmacht: Wenn mehrere Personen gemeinsam handeln müssen, ist das Missbrauchsrisiko deutlich geringer.
  • Regelmäßige Kontoüberwachung: Behalte Kontoauszüge im Blick. Viele Banken bieten Push-Benachrichtigungen für Transaktionen an.
  • Auskunftsvollmacht statt Verfügungsvollmacht: Wenn jemand nur Einblick braucht, reicht eine Auskunftsvollmacht ohne Verfügungsbefugnis.
  • Vertrauensperson sorgfältig wählen: Das klingt selbstverständlich, ist aber der wichtigste Schutz. Eine Vollmacht sollte nur an Personen erteilt werden, denen du uneingeschränkt vertraust.

Was tun bei Verdacht auf Missbrauch?

Wenn du Verdacht schöpfst, dass eine Vollmacht missbraucht wird, handle sofort. Widerrufe die Vollmacht schriftlich bei der Bank – das ist jederzeit und ohne Begründung möglich. Gleichzeitig kannst du Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Schritte einleiten. Je früher du handelst, desto besser sind die Chancen, das Geld zurückzubekommen.

Bei Verdacht auf Missbrauch durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten eines nicht mehr handlungsfähigen Menschen kann auch das zuständige Betreuungsgericht eingeschaltet werden.

Automatisches Erlöschen: wann die Vollmacht von selbst endet

Neben dem aktiven Widerruf gibt es Situationen, in denen eine Vollmacht automatisch erlischt: beim Tod des Kontoinhabers (sofern nicht transmortal formuliert), bei Insolvenz des Kontoinhabers und beim Tod des Bevollmächtigten. In diesen Fällen muss kein aktiver Widerruf erklärt werden – die Vollmacht ist von Rechts wegen beendet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kontovollmacht und Bankvollmacht?

Eine Kontovollmacht gilt nur für ein einzelnes Konto. Eine Bankvollmacht deckt alle Konten und Depots bei einem Institut ab. Viele Banken verwenden beide Begriffe synonym – im Zweifel genau im Formular festhalten, welches Konto gemeint ist.

Brauche ich als Ehepartner eine Vollmacht für das Konto meines Partners?

Ja, zwingend. Ehepartner haben kein automatisches Zugriffsrecht auf Konten des anderen – weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod. Ohne ausdrückliche Vollmacht oder ein gemeinsames Oder-Konto bleibt das Konto des Partners unzugänglich.

Erlischt eine Kontovollmacht automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers?

Nur wenn sie nicht als transmortal formuliert wurde. Eine transmortale Vollmacht bleibt nach dem Tod gültig, bis die Erben sie schriftlich widerrufen. Prämortale Vollmachten erlöschen dagegen automatisch mit dem Tod des Inhabers.

Was kostet eine Kontovollmacht?

Auf dem Bankformular ist eine Kontovollmacht ohne Notargebühren erhältlich. Eine notarielle Beglaubigung kostet rund 70 Euro, eine Beurkundung rund 190 Euro – jeweils bei einem Vermögenswert bis 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen steigen die Notarkosten.

Kann der Bevollmächtigte einen Kredit aufnehmen oder das Konto kündigen?

Nein. Kreditabschlüsse, Kontoeröffnung und -kündigung sowie die Beantragung von Karten sind standardmäßig ausgeschlossen. Diese Rechte bleiben dem Kontoinhaber selbst vorbehalten – auch bei einer weitreichenden Einzelvollmacht.

Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?

Der Bevollmächtigte macht sich schadensersatzpflichtig und kann wegen Untreue nach § 266 StGB mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Kontoinhaber trägt im Außenverhältnis zunächst die Folgen und muss den Schaden zivilrechtlich einklagen.

Gilt eine Vorsorgevollmacht auch für Bankgeschäfte?

Theoretisch ja. In der Praxis verlangen viele Banken jedoch zusätzlich eine eigene Bankvollmacht auf ihren hausinternen Formularen. Wer sichergehen will, sollte beides erteilen: eine Vorsorgevollmacht und eine separate Bankvollmacht bei der jeweiligen Bank.


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