P-Konto Freibetrag 2026: Aktuelle Höhe, Erhöhung ab Juli und alle Freibeträge im Überblick

Das Wichtigste in Kürze:

Der P-Konto-Freibetrag 2026 beträgt bis zum 30. Juni 1.560 Euro monatlich – ab dem 1. Juli 2026 steigt er automatisch auf 1.590 Euro. Die Erhöhung um 30 Euro gilt bundesweit ohne Antrag. Wer Unterhaltspflichten hat, kann den Freibetrag per Bescheinigung auf bis zu 3.519,99 Euro anheben. Hier findest du alle aktuellen Beträge, Stufen und praktischen…

P-Konto Freibetrag

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P-Konto Freibetrag 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Der P-Konto-Freibetrag 2026 liegt bis zum 30. Juni bei 1.560,00 Euro monatlich – ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.590,00 Euro. Das sind 30 Euro mehr pro Monat, die automatisch auf deinem Pfändungsschutzkonto geschützt sind. Du musst dafür nichts tun, keinen Antrag stellen und keine Bescheinigung einreichen. Deine Bank passt den Grundfreibetrag von sich aus an.

Die Rechtsgrundlage ist klar: § 899 Abs. 1 ZPO schreibt vor, dass der Grundfreibetrag auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufzurunden ist. Der Rohbetrag nach § 850c ZPO beträgt ab Juli 2026 genau 1.587,40 Euro – aufgerundet ergibt das 1.590,00 Euro. Das Bundesministerium der Justiz hat die neuen Werte bereits am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 80) veröffentlicht. Die Werte gelten bundesweit einheitlich vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

Was bedeutet das konkret? Wenn dein Konto gepfändet ist und dein Guthaben am Monatsende 1.590 Euro oder weniger beträgt, darf der Gläubiger keinen Cent davon einziehen. Nur der Betrag, der über diesem Freibetrag liegt, ist für Gläubiger erreichbar. Das gilt für Lohn, Gehalt, Rente, Bürgergeld und die meisten anderen Einkommensarten gleichermaßen.

Wichtig zu verstehen: Der Grundfreibetrag ist nur die unterste Schutzstufe. Wer Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen hat, kann seinen Freibetrag durch eine einfache Bescheinigung erheblich anheben – auf bis zu 3.519,99 Euro monatlich. Mehr dazu weiter unten.

📌 Good to know

Die Anpassung des P-Konto-Freibetrags erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Grundlage ist die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags im Einkommensteuergesetz. Wer also heute ein P-Konto hat, profitiert automatisch von der jährlichen Erhöhung – ohne Kündigung, Neuantrag oder Banktermin.

Noch ein Hinweis zur Terminologie: Viele Menschen sprechen vom „P-Konto-Freibetrag 2026“ und meinen damit entweder den Betrag bis Juni oder den neuen Betrag ab Juli. In diesem Artikel unterscheiden wir klar zwischen beiden Zeiträumen, damit du immer weißt, welcher Betrag gerade für dich gilt.

Entwicklung des P-Konto-Freibetrags: Von 2025 bis 2027

Der P-Konto-Freibetrag steigt seit Jahren kontinuierlich. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 galt ein Grundfreibetrag von 1.560,00 Euro – der Rohbetrag nach § 850c ZPO lag bei 1.555,00 Euro, wurde also um 5 Euro auf den nächsten vollen Zehner aufgerundet. Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein Rohbetrag von 1.587,40 Euro, der nach der Aufrundungsregel des § 899 Abs. 1 ZPO auf 1.590,00 Euro aufgerundet wird.

Die absolute Erhöhung beträgt damit 30,00 Euro pro Monat, was einer relativen Steigerung von rund 1,9 Prozent entspricht. Das klingt überschaubar, macht aber über ein Jahr gerechnet 360 Euro aus, die zusätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind.

Balkendiagramm P-Konto Grundfreibetrag 2025-2027

1.500 1.540 1.580 1.620 1.560 € 01.07.2025 – 30.06.2026 1.590 € 01.07.2026 – 30.06.2027 +30 € (+1,9 %)
P-Konto Grundfreibetrag nach Zeitraum (in €)

Die Anpassungsgrundlage ist die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags im Einkommensteuergesetz. Steigt dieser Freibetrag, zieht der P-Konto-Schutz mit. Das System ist damit an die allgemeine Lohnentwicklung und Inflationskorrektur gekoppelt – zumindest indirekt. Die Bekanntmachung der neuen Pfändungsfreigrenzen erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz per Bundesgesetzblatt, sodass Banken, Schuldnerberatungen und Gerichte rechtzeitig informiert sind.

Die Aufrundungsregel nach § 899 Abs. 1 ZPO ist dabei kein Zufall, sondern ein bewusster Schutzmechanismus: Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Schuldner immer einen runden, leicht nachvollziehbaren Betrag als Schutzgrenze haben. Das vermeidet Streit über Centbeträge und macht die Prüfung für Banken einfacher.

Für dich als Kontoinhaber bedeutet das: Du musst die genauen Rohbeträge nicht kennen. Entscheidend ist der aufgerundete Wert – und der beträgt ab dem 1. Juli 2026 exakt 1.590,00 Euro. Dieser Betrag steht dir jeden Monat neu zur Verfügung, unabhängig davon, wie viel du im Vormonat verbraucht hast.

Erhöhter Freibetrag ab Juli 2026: Alle Stufen bei Unterhaltspflichten

Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro schützt dich automatisch – aber er reicht für viele Haushalte nicht aus. Wer Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen hat, kann seinen P-Konto-Freibetrag durch eine Bescheinigung deutlich erhöhen. Dieser erhöhte Schutz gilt nicht automatisch: Du musst die Bescheinigung aktiv bei deiner Bank einreichen.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten folgende Zuschläge: Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um 597,42 Euro (bisher 585,23 Euro, Steigerung um 12,19 Euro). Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person – also die zweite bis fünfte – kommen jeweils 332,83 Euro hinzu (bisher 326,04 Euro, Steigerung um 6,79 Euro).

Gesamtfreibeträge nach Unterhaltspflichten ab 1. Juli 2026

Unterhaltsberechtigte Personen Freibetrag ab 01.07.2026 Freibetrag bis 30.06.2026 Differenz
0 Personen (Grundfreibetrag) 1.590,00 € 1.560,00 € +30,00 €
1 Person 2.189,99 € 2.145,23 € +44,76 €
2 Personen 2.519,99 € 2.471,27 € +48,72 €
3 Personen 2.859,99 € 2.797,31 € +62,68 €
4 Personen 3.189,99 € 3.123,35 € +66,64 €
5 oder mehr Personen 3.519,99 € 3.449,39 € +70,60 €

Zusätzlich zu diesen Beträgen ist Kindergeld auf dem P-Konto besonders geschützt: Pro Kind sind ab dem 1. Juli 2026 259,00 Euro zusätzlich zum jeweiligen Freibetrag pfändungsfrei. Das bedeutet: Wenn du Kindergeld erhältst und es auf dein P-Konto fließt, wird dieser Betrag separat geschützt – unabhängig davon, ob du bereits den erhöhten Freibetrag per Bescheinigung geltend gemacht hast.

Ein praktisches Beispiel: Du hast zwei Kinder und erhältst Bürgergeld sowie Kindergeld. Dein Freibetrag per Bescheinigung beträgt 2.519,99 Euro. Dazu kommen 2 × 259,00 Euro Kindergeldschutz, also weitere 518,00 Euro. Insgesamt wären damit über 3.000 Euro auf deinem Konto vor Pfändung geschützt – vorausgesetzt, du hast die entsprechende Bescheinigung eingereicht.

Wichtig: Die Bank passt den erhöhten Freibetrag nicht automatisch an, wenn sich die Werte zum 1. Juli ändern. Du musst entweder eine neue Bescheinigung einreichen oder sicherstellen, dass deine bestehende Bescheinigung noch aktuell ist. Viele Bescheinigungen werden jährlich ausgestellt – prüfe also, ob deine noch gilt.

Die drei Schutzstufen auf dem P-Konto: Automatisch, per Bescheinigung, per Gericht

Das P-Konto funktioniert in drei klar abgestuften Schutzebenen. Je nach deiner persönlichen Situation greift eine andere Stufe – und je höher die Stufe, desto mehr Geld ist geschützt, aber desto mehr Eigeninitiative ist auch nötig.

Stufe 1: Automatischer Grundschutz

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590,00 Euro monatlich. Dieser Schutz gilt, sobald dein Girokonto als P-Konto eingerichtet ist – ohne jeden weiteren Antrag, ohne Bescheinigung, ohne Nachweis. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag zu schützen. Auch die jährliche Anpassung zum 1. Juli erfolgt automatisch. Du musst dich um nichts kümmern.

Dieser Grundschutz gilt für alle Einkommensarten: Lohn, Gehalt, Rente, Bürgergeld, Krankengeld und viele weitere Zahlungen. Nur der Betrag, der am Monatsende über 1.590 Euro liegt, kann von Gläubigern gepfändet werden.

Stufe 2: Erhöhter Schutz per Bescheinigung

Wer Unterhaltspflichten hat, Kindergeld bezieht oder bestimmte Sozialleistungen erhält, kann seinen Freibetrag durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöhen. Diese Bescheinigung muss bei der Bank eingereicht werden. Erst dann passt die Bank den Freibetrag an – rückwirkend gilt das nicht. Die möglichen Beträge reichen von 2.189,99 Euro (eine unterhaltsberechtigte Person) bis zu 3.519,99 Euro (fünf oder mehr Personen).

Diese Stufe ist für viele Familien und Alleinerziehende besonders relevant. Wer zum Beispiel zwei Kinder hat und den Grundfreibetrag nutzt, lässt monatlich fast 930 Euro an potenziellem Schutz liegen – Geld, das Gläubiger theoretisch pfänden könnten, obwohl es eigentlich für die Versorgung der Familie gedacht ist.

Stufe 3: Individueller Schutz per Gerichtsbeschluss

Wenn du keine Bescheinigung bekommst – etwa weil keine Beratungsstelle in deiner Nähe ist oder weil deine Bank die Bescheinigung nicht anerkennt – kannst du beim Vollstreckungsgericht oder bei der zuständigen Vollstreckungsstelle (zum Beispiel dem Finanzamt bei Steuerpfändungen) einen individuell festgesetzten Freibetrag beantragen. Das Gericht setzt dann per Beschluss einen Betrag fest, der auf deine persönliche Situation zugeschnitten ist.

Diese Stufe ist die aufwendigste, aber auch die flexibelste. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Standardbescheinigung nicht ausreicht oder wenn besondere Lebensumstände einen höheren Schutz rechtfertigen – zum Beispiel bei hohen Mietkosten oder außergewöhnlichen Ausgaben.

💡 Tip

Nicht verbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten pfändungsfrei – zusätzlich zum jeweiligen Monatsfreibetrag. Wer also im Juli 400 Euro nicht ausgibt, hat diese 400 Euro noch bis Ende Oktober geschützt. Danach verfällt der Schutz für diesen Betrag.

Das Zusammenspiel der drei Stufen macht das P-Konto zu einem flexiblen Instrument. Wer seinen Schutz maximieren will, sollte prüfen, ob er Anspruch auf Stufe 2 hat – und die entsprechende Bescheinigung zeitnah einreichen.

P-Konto-Bescheinigung: Wer sie ausstellt und wie man sie bekommt

Die P-Konto-Bescheinigung ist der Schlüssel zum erhöhten Freibetrag. Ohne sie bleibt es beim Grundschutz von 1.590 Euro – egal wie viele Kinder du hast oder wie viel Kindergeld auf dein Konto fließt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen bekommst du die Bescheinigung kostenlos und ohne großen Aufwand.

Wer darf Bescheinigungen ausstellen?

Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind bei einem bestehenden Beratungsmandat verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen – und das kostenlos. Das ist in der Regel der einfachste Weg, wenn du ohnehin in Beratung bist. Viele Beratungsstellen stellen die Bescheinigung auch ohne laufende Beratung aus, wenn du die nötigen Nachweise mitbringst.

Sozialleistungsträger wie das Jobcenter, die Familienkasse oder das Sozialamt stellen Bescheinigungen für ihre eigenen Leistungen kostenlos aus. Wenn du Bürgergeld beziehst, kann das Jobcenter bestätigen, dass diese Leistung auf dein Konto fließt. Die Familienkasse bescheinigt den Kindergeldbezug. Das geht oft schnell und unkompliziert – manchmal sogar per Post oder online.

Arbeitgeber sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Bescheinigung über Unterhaltspflichten auszustellen. Viele tun es trotzdem, wenn du sie darum bittest – schließlich kostet es sie nichts und es ist eine einfache Gefälligkeit.

Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen ebenfalls Bescheinigungen ausstellen, können dafür aber Gebühren verlangen. Das lohnt sich nur, wenn du ohnehin rechtliche Beratung brauchst oder die anderen Wege nicht funktionieren.

Das Vollstreckungsgericht ist die letzte Instanz. Wenn keine andere Stelle eine Bescheinigung ausstellt oder die Bank sie nicht anerkennt, setzt das Gericht den Freibetrag per Beschluss fest. Dabei können Gerichtskosten anfallen.

So gehst du vor

Sammle zunächst alle relevanten Nachweise: Geburtsurkunden der Kinder, Unterhaltsbescheide, Kindergeldbescheide oder Sozialleistungsbescheide. Wende dich dann an die für dich passende Stelle – in den meisten Fällen das Jobcenter oder eine Schuldnerberatung. Reiche die ausgestellte Bescheinigung direkt bei deiner Bank ein. Die Bank ist verpflichtet, den Freibetrag daraufhin anzupassen.

Wenn die Bank die Bescheinigung ablehnt oder den Freibetrag nicht anpasst, hast du das Recht, das Vollstreckungsgericht einzuschalten. Das Gericht kann die Bank per Beschluss zur Anpassung zwingen. Dieser Fall ist selten, aber es ist gut zu wissen, dass du eine rechtliche Handhabe hast.

Denk auch daran: Wenn sich deine Situation ändert – ein weiteres Kind, eine neue Unterhaltspflicht, veränderte Sozialleistungen – solltest du eine aktualisierte Bescheinigung einreichen. Nur dann wird der Freibetrag korrekt angepasst.

P-Konto einrichten: Umwandlung, Fristen und Rückwirkung

Wenn du noch kein P-Konto hast und eine Pfändung droht oder bereits eingetroffen ist, solltest du sofort handeln. Die Einrichtung ist einfacher als viele denken – und die gesetzlichen Fristen sind auf deiner Seite, wenn du schnell reagierst.

Wie funktioniert die Umwandlung?

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Du musst dazu lediglich einen formlosen Antrag bei deiner Bank stellen – mündlich, schriftlich oder per Online-Banking, je nachdem was deine Bank anbietet. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen durchzuführen. Eine Ablehnung ist nicht möglich, solange es sich um ein Einzelkonto handelt. Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.

Die Umwandlung ist für dich als Kontoinhaber kostenlos. Manche Banken versuchen, für die Kontoführung eines P-Kontos höhere Gebühren zu verlangen als für ein normales Girokonto – das ist jedoch rechtlich nicht zulässig, wenn das P-Konto das einzige Konto ist, das du für die Grundversorgung nutzt.

Rückwirkender Schutz: Die Ein-Monats-Frist

Besonders wichtig ist die Rückwirkungsregel: Wenn du dein Konto innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank in ein P-Konto umwandelst, gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung. Das bedeutet: Auch Beträge, die zwischen Pfändungseingang und Umwandlung auf dein Konto geflossen sind, sind bis zur Höhe des Freibetrags geschützt.

Diese Frist ist entscheidend. Wer zu lange wartet, verliert den rückwirkenden Schutz. Dann gilt der Freibetrag erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung – und Guthaben, das in der Zwischenzeit eingegangen ist, kann bereits gepfändet worden sein.

Nur ein P-Konto pro Person

Du darfst in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Wenn du mehrere Girokonten hast, musst du dich entscheiden, welches du umwandeln möchtest. Die anderen Konten bleiben normale Girokonten ohne Pfändungsschutz. Es lohnt sich, das Konto zu wählen, auf das dein Haupteinkommen fließt.

Nach der Umwandlung gilt der Grundfreibetrag von 1.590 Euro (ab Juli 2026) automatisch. Du musst nichts weiter tun, um diesen Basisschutz zu aktivieren. Wenn du einen höheren Freibetrag benötigst, reichst du – wie oben beschrieben – eine Bescheinigung ein.

Ein letzter praktischer Hinweis: Informiere alle regelmäßigen Zahlungsempfänger (Vermieter, Versicherungen, Abonnements) über dein P-Konto, damit Lastschriften weiterhin funktionieren. Das P-Konto schränkt deine normalen Bankgeschäfte nicht ein – du kannst weiterhin überweisen, Lastschriften erteilen und Bargeld abheben, solange du im Rahmen des Freibetrags bleibst.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026 und wann gilt der neue Betrag von 1.590 Euro?

Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.560,00 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.590,00 Euro. Der neue Betrag gilt automatisch bis zum 30. Juni 2027 – bundesweit einheitlich, ohne Antrag.

Muss ich als Kontoinhaber aktiv werden, damit der neue Freibetrag ab Juli 2026 gilt?

Nein. Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro wird von deiner Bank automatisch zum 1. Juli 2026 angepasst. Du musst keinen Antrag stellen, keine Bescheinigung einreichen und keinen Banktermin vereinbaren.

Wie kann ich meinen Freibetrag über 1.590 Euro hinaus erhöhen lassen?

Durch eine P-Konto-Bescheinigung, die du bei deiner Bank einreichst. Schuldnerberatungen, Jobcenter oder die Familienkasse stellen sie kostenlos aus. Bei einer unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag auf 2.189,99 Euro, bei fünf auf 3.519,99 Euro.

Was passiert mit Guthaben, das ich im laufenden Monat nicht verbrauche?

Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten pfändungsfrei – zusätzlich zum jeweiligen Monatsfreibetrag. Nach Ablauf dieser drei Monate verfällt der Schutz für den übertragenen Betrag.

Wie schnell muss ich mein Konto umwandeln, damit der Pfändungsschutz rückwirkend gilt?

Die Umwandlung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank erfolgen. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Zustellung der Pfändung. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen durchführen.

Wer legt den P-Konto-Freibetrag fest und wie oft wird er angepasst?

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht die Pfändungsfreigrenzen jährlich im Bundesgesetzblatt. Die neuen Werte gelten jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres, basierend auf der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Ist das Kindergeld auf dem P-Konto zusätzlich geschützt?

Ja. Ab dem 1. Juli 2026 sind 259,00 Euro Kindergeld pro Kind zusätzlich zum jeweiligen Freibetrag pfändungsfrei geschützt. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob du den erhöhten Freibetrag per Bescheinigung geltend gemacht hast.


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