Risikohinweis: Kryptowerte schwanken stark im Preis, ein Totalverlust ist möglich. Sie sind keine Einlagen und fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die Übersicht ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung.
Zuerst zeigen wir die Angebote unserer Partner (Werbung*). Mit „Alle Angebote“ oder einem Filter siehst du den gesamten Vergleich.
MiCA-Zulassung: MFSA (Malta). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
MiCA-Zulassung: BaFin (DE). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
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MiCA-Zulassung: AFM (Niederlande). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
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MiCA-Zulassung: MFSA (Malta). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
MiCA-Zulassung: CBI (IE). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
MiCA-Zulassung: BaFin (DE). Keine Auszahlung auf eigene Wallet.
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MiCA-Zulassung: CSSF (LU). Auszahlung auf eigene Wallet möglich.
Stand: 11.10.2026 · Konditionen von den Websites der Anbieter, geprüft am 11.10.2026.
Fachlich geprüft von Chanel
So sortieren wir
Standard ist die ausgewiesene Gebühr für einen Bitcoin-Kauf über deinen Betrag auf dem Standardweg des Anbieters ohne Abo, mit kostenloser SEPA-Einzahlung. Gezählt ist nur, was der Anbieter selbst als Zahl veröffentlicht. Nennt er seinen Spread nicht, liegen die tatsächlichen Kosten höher.
Veröffentlicht ein Anbieter für den einfachen Kauf keine Gebühr als Zahl, steht „–“ und er am Ende der Liste. Die MiCA-Zulassung stammt aus dem Interims-Register der ESMA. Die Schnellauswahl blendet Anbieter aus, die das Merkmal nicht bieten.
Angebote mit und ohne Partnervertrag werden nach denselben Werten sortiert. Bei gleicher Gebühr entscheidet der Name.
14 Angebote von 17 geprüften Anbietern. Kein vollständiger Marktüberblick. Auswahlkriterien: Börsen, Krypto-Apps und Broker, die Privatkunden in Deutschland den Kauf echter Kryptowerte anbieten und selbst oder über ihren Partner als Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA zugelassen sind.
Werbehinweis: Mit * markierte Links sind Werbelinks. Kommt darüber ein Abschluss zustande, erhält Finalarm eine Provision. Links „Zum Anbieter“ sind keine Werbelinks. So finanzieren wir uns
Das Wichtigste in Kürze
Die ausgewiesene Gebühr ist bei Krypto-Börsen nicht der Preis. Wir haben die Preisverzeichnisse von 17 Anbietern gelesen und die Kosten eines Bitcoin-Kaufs über 100 € und 1.000 € nachgerechnet, mit Quelle für jeden Wert. Viele Anbieter nennen ihren Spread nicht als Zahl, und genau dort liegt der größte Teil der Kosten. Aufgenommen sind nur Anbieter mit MiCA-Zulassung. Stand: 11.10.2026.
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Das Wichtigste in Kürze
- Spread oder Maker/Taker: Zwei Modelle, ein Preis.
- Anbieter im Vergleich: Kosten je Kauf, Wallet-Auszahlung und Zulassung.
- 1.000-€-Order: Was die Anbieter selbst ausweisen und was offen bleibt.
- Versteckte Kosten: Auszahlung, Netzwerk, Umrechnung.
- Bitcoin kaufen: Vier Wege, was sie kosten und was du brauchst.
- MiCA und Verwahrung: Zulassung prüfen in vier Schritten.
- Steuern: Ein Jahr halten, 1.000 € Freigrenze.
- So vergleichen wir: Aufnahmekriterien, Quellen und Prüfdatum.
- Weitere Inhalte: Beiträge zu angrenzenden Themen.
finanzen.net ZERO – Kryptohandel

finanzen.net ZERO – Kryptohandel
Vorteile
- Verwahrung bei Tangany in Deutschland
- Wallet ohne Verwahrgebühr
- Bruchstücke ab 1 € kaufbar
- Krypto und Wertpapiere in einem Depot
Nachteile
- 1 % Provision je Order plus Spread
- 1 € Mindermengenzuschlag unter 500 €
- Keine Übertragung auf externe Wallets
- Hohe Schwankungen, Totalverlust möglich
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
eToro

eToro
Vorteile
- Kontoeröffnung kostenlos
- Demokonto mit 100.000 $ virtuell
- CopyTrader-Funktion
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Nachteile
- Spreads fallen an (u. a. CFD, Krypto)
- Aktien: 1 oder 2 $ Provision je Order
- 5 $ Gebühr bei Auszahlung vom USD-Konto
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Spread oder Maker/Taker: zwei Modelle, ein Preis
Ein Bitcoin-Kauf über 1.000 € kostet bei den Anbietern in unserem Krypto-Börsen-Vergleich zwischen 1,00 € und 15,00 € an ausgewiesenen Gebühren. Wer über einen Spread abrechnet, nennt diesen Aufschlag oft nicht als Zahl. Aufgenommen sind nur Anbieter mit MiCA-Zulassung. Stand: 11.10.2026.
Krypto-Börsen rechnen auf zwei Arten ab. Beim Spread-Modell kaufst du zu einem Kurs, der über dem Marktpreis liegt, und siehst keine eigene Gebühr. Beim Maker/Taker-Modell handelst du im Orderbuch und zahlst eine ausgewiesene Prozentgebühr. Viele Anbieter haben beide Wege im selben Konto, mit sehr unterschiedlichen Kosten.
Die ausgewiesene Gebühr ist bei Krypto-Börsen nicht der Preis. Wer bei einem Anbieter „0 % Gebühren“ liest, zahlt trotzdem — nur eben an einer Stelle, die auf keiner Abrechnung auftaucht. Der Unterschied zwischen den beiden Preismodellen am Markt entscheidet darüber, ob du das erkennst oder nicht.
Der Markt dafür ist längst kein Nischenphänomen mehr. Nach einer Umfrage der BaFin vom April 2026 besitzen rund 13 % der Erwachsenen in Deutschland Kryptowerte, mehr als neun Millionen Menschen. Millionen Privatanleger zahlen also regelmäßig Gebühren, die sie nicht beziffern können.
Das Spread-Modell: der Preis ist die Gebühr
Beim Spread-Modell verkauft dir der Anbieter die Kryptowährung nicht zum Marktpreis, sondern zu einem eigenen Kurs. Die Differenz zwischen diesem Kurs und dem echten Mittelkurs ist der Spread — und der ist die eigentliche Vergütung des Anbieters.
BISON von der Börse Stuttgart macht das transparent und beziffert den Spread offiziell mit 1,25 % für Bitcoin und Ethereum sowie 1,75 % für alle weiteren Kryptowährungen. Handelsgebühren gibt es dort keine. Bitpanda berechnet beim Kauf in der App für Bitcoin eine Gebühr von 0,99 %; einen Spread nennt der Anbieter nicht als Zahl (Stand 11.10.2026).
Der Reiz für Anbieter liegt auf der Hand: Ein Spread lässt sich als „gebührenfrei“ bewerben. Der Reiz für dich ist geringer, denn du kannst den Aufschlag im Moment des Kaufs nicht nachprüfen.
Das Maker/Taker-Modell: sichtbar, aber gestaffelt
Beim Maker/Taker-Modell handelst du in einem echten Orderbuch gegen andere Marktteilnehmer. Der Anbieter berechnet eine ausgewiesene Prozentgebühr, der Spread entsteht nur noch aus dem Markt selbst — bei Bitcoin sind das je nach Liquidität typischerweise Bruchteile eines Prozents.
Maker ist, wer mit einer Limit-Order Liquidität ins Buch legt und wartet. Taker ist, wer sofort zum verfügbaren Kurs zugreift. Taker zahlen mehr, weil sie Liquidität entnehmen. Für Privatanleger ist praktisch immer die Taker-Gebühr die relevante Zahl — genau die, die in Werbeanzeigen selten steht. Die Wahl zwischen Maker- und Taker-Gebühr hängt von den genutzten Ordertypen an der Börse ab.
Kraken weist in seiner offiziellen Gebührenübersicht für die unterste Stufe 0,40 % Maker und 0,80 % Taker aus. Coinbase veröffentlicht die Advanced-Gebühren nur für angemeldete Kunden, Bitvavo nennt 0,15 % / 0,25 %. Wallet-Anbieter wie Blockchain.com kombinieren Verwahrung und Handel; wie das dort abgerechnet wird, steht in unserem Blockchain.com Test.
Beide Gebühren sinken mit steigendem Handelsvolumen. Diese Staffeln sind für Privatanleger allerdings Theorie: Bei Kraken beginnt die zweite Stufe erst oberhalb eines fünfstelligen Monatsvolumens. Wer im Monat für ein paar hundert Euro kauft, bleibt dauerhaft bei den teuersten Anbietern im Vergleich — und genau die steht selten im Werbematerial.
Warum das Modell wichtiger ist als der Anbieter
Die Wahl des Modells wiegt oft schwerer als die Wahl des Anbieters. Bei Kraken etwa kostet der Sofortkauf 1 % plus Spread, im Orderbuch von Kraken Pro sind es als Taker 0,80 %; bei Bitpanda sind es im App-Kauf 0,99 % für Bitcoin und in Bitpanda Fusion 0,25 % (Stand 11.10.2026).
Der Grund ist psychologisch so gewollt. Die Spread-Oberfläche ist die Standardansicht nach der Registrierung, sie ist aufgeräumter und verlangt keine Entscheidung über Ordertypen. Das Orderbuch wirkt technisch und schreckt ab. Für diesen Komfort zahlst du je nach Anbieter ein Vielfaches, pro Order, jedes Mal.
📌 Good to know
Fast jeder große Anbieter betreibt beide Modelle parallel: eine einfache Oberfläche mit Spread für Einsteiger und ein Orderbuch mit Maker/Taker-Gebühren für Fortgeschrittene. Dasselbe Konto, derselbe Coin, aber oft ein deutlicher Kostenunterschied. Der Wechsel kostet dich nur einen Klick.
Fachlich geprüft von Chanel Chokdee, Content & Marketing Managerin bei Finalarm. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Die Anbieter im direkten Gebühren-Vergleich
Kein Anbieter ist bei allen Kostenarten gleichzeitig günstig. Wer beim Handel spart, zahlt oft bei der Auszahlung — und umgekehrt. Die folgende Übersicht listet die Konditionen für den Kauf von Bitcoin durch einen deutschen Privatanleger ohne nennenswertes Handelsvolumen. Wie sich Trade Republic und eToro über Krypto hinaus unterscheiden, zeigt unser Vergleich der beiden Broker.
Die Gebührenmodelle der Anbieter im Überblick
Gebühr je Kauf über 100 € oder 1.000 € auf dem Standardweg ohne Abo, mit kostenloser SEPA-Einzahlung, dazu Kryptowerte, MiCA-Zulassung, Wallet-Auszahlung und Sparplan stehen im Krypto-Vergleich oben. Gezählt ist nur, was der Anbieter selbst als Zahl veröffentlicht; nennt er seinen Spread nicht, liegen die tatsächlichen Kosten höher. Bei Coinbase veröffentlicht der Anbieter weder Spread noch Gebühr des einfachen Kaufs als Zahl, die Gebührentabelle von Coinbase Advanced ist nur nach Anmeldung sichtbar. Warum Binance, Bitcoin.de und Scalable Capital nicht im Vergleich stehen, erklärt der Abschnitt MiCA, Lizenzen und die Frage der Verwahrung.
Wo die Anbieter ihr Geld verdienen
Auffällig ist die Bandbreite innerhalb einzelner Häuser. Bei Bitpanda und Coinbase gibt es neben der einfachen Kaufansicht ein Orderbuch mit ausgewiesenen Maker- und Taker-Gebühren. Wie groß der Abstand ist, hängt vom Spread der einfachen Ansicht ab, den die Anbieter nicht als feste Zahl nennen. Das ist derselbe Anbieter, dieselbe Verwahrung, derselbe Coin, nur eine andere Ansicht.
Ebenso aufschlussreich ist, was die Anbieter nicht beziffern. Kraken nennt für den Sofortkauf offiziell 1,0 % Handelsgebühr und weist zusätzlich auf einen Spread hin, ohne ihn zu quantifizieren — er sei „je nach Marktbedingungen variabel“. Trade Republic nennt eine Abwicklungskostenpauschale von 1,00 € je Order, aber keinen Spread. In beiden Fällen kennst du den Endpreis erst im Kaufdialog.
Umgekehrt verdient BISON ausschließlich am Spread und legt ihn dafür offen: 1,25 % für Bitcoin und Ethereum, 1,75 % für alles andere, sonst nichts. Das ist teurer als ein Orderbuch, aber nachprüfbar. Transparenz und Preis sind zwei verschiedene Fragen, und die Anbieter beantworten sie unabhängig voneinander.
Ein Detail lohnt den Blick: Zahlst du bei BISON per Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay ein, kostet das 2,49 % des Betrags; SEPA und Echtzeit-SEPA sind kostenlos (Stand 11.10.2026).
Wenn du diese Logik aus dem Wertpapierbereich kennst, findest du im Neobroker-Vergleich 2026 dieselbe Mechanik bei Aktien und ETFs. Weitere Analysen sammeln wir im Bereich Krypto.
Was eine 1.000-€-Order wirklich kostet
Eine Bitcoin-Order über 1.000 € kostet in unserer Liste zwischen 1,00 € und 15,00 € an Gebühren, die die Anbieter selbst beziffern. Bei 100 € reicht die Spanne von 0,10 € bis 2,49 €. Wo ein Spread hinzukommt, den der Anbieter nicht nennt, liegen die echten Kosten darüber (Stand 11.10.2026).
Frühere Gesamtkosten auf dieser Seite enthielten Spread-Schätzungen für Anbieter, die ihren Spread selbst nicht veröffentlichen. Diese Schätzungen haben wir entfernt. Der Vergleich zeigt nur noch belegte Kostenbestandteile mit Prüfdatum und markiert, wo ein Aufschlag unbeziffert bleibt.
Gerechnet ist mit einem Privatanleger ohne relevantes Handelsvolumen, der sofort zum verfügbaren Kurs kauft, also die Taker-Gebühr der untersten Staffel zahlt, und mit kostenloser SEPA-Einzahlung. Die Werte je Anbieter für 100 € und 1.000 € stehen im Krypto-Vergleich oben.
Bei 100 € zählt die Mindestgebühr, bei 1.000 € der Prozentsatz
Wie teuer ein Kauf ist, hängt weniger vom Anbieter ab als vom Betrag. Eine feste Gebühr von 1 € je Order macht bei 1.000 € nur 0,1 % aus, bei 100 € schon 1 % und bei einer Sparrate von 25 € 4 %. Eine Prozentgebühr bleibt dagegen bei jedem Betrag gleich hoch. Manche Anbieter kombinieren beides mit einer Mindestgebühr, die bei kleinen Käufen greift.
Für dich heißt das: Kaufst du selten größere Beträge, wirkt eine feste Gebühr günstig. Kaufst du oft kleine Beträge, frisst sie einen spürbaren Teil jeder Rate. Der Krypto-Vergleich oben zeigt für 100 € und 1.000 €, was jeder Anbieter laut eigenem Preisverzeichnis verlangt und wo zusätzlich ein unbezifferter Spread anfällt.
Was die Zahlen erzählen
Ein Beispiel ist Trade Republic: Der Anbieter berechnet eine Abwicklungskostenpauschale von 1,00 € je Order. Einen Spread nennt er nicht als Zahl, er steckt im Ausführungskurs. Was du tatsächlich zahlst, siehst du erst im Kaufdialog.
Bei BISON besteht der Preis ausschließlich aus dem Spread, den der Anbieter mit durchschnittlich 1,25 % für Bitcoin angibt. Im Orderbuch, etwa bei Kraken Pro oder Bitvavo, zahlst du dagegen vor allem die ausgewiesene Gebühr; der Marktspread ist bei Bitcoin dort meist klein.
Die Spanne wächst mit der Haltedauer nicht, aber mit der Handelshäufigkeit. Wer eine Position kauft und wieder verkauft, zahlt die Kosten zweimal. Bei einer Prozentgebühr von 1 % sind das auf 1.000 € schon 20 €, bei zwölf Käufen und Verkäufen im Jahr 240 €. Bei 0,25 % wären es 60 €.
Diese Differenz ist kein Kursrisiko und keine Marktmeinung. Sie ist eine reine Produktentscheidung, getroffen in dem Moment, in dem du dich für eine Oberfläche entscheidest — und sie wiederholt sich jedes Jahr, unabhängig davon, ob Bitcoin steigt oder fällt.
💡 Tip
Rechne vor dem ersten Kauf einmal gegen: Notiere den Bitcoin-Kurs auf einer neutralen Kursseite und vergleiche ihn mit dem Preis, den dir die App im Kaufdialog anzeigt. Die Differenz ist dein Spread — und die einzige Zahl, die zählt.
Versteckte Kosten jenseits der Order
Die Handelsgebühr ist nur einer von vier Kostenblöcken. Gerade bei kleineren Beträgen können Auszahlungen und Netzwerkgebühren den Vorteil einer günstigen Order vollständig aufzehren.
Auszahlungs- und Umrechnungskosten
Euro-Auszahlungen sind bei Bitpanda, Kraken, Bitvavo, BISON und Trade Republic per SEPA kostenlos.
Relevanter ist die Währungsumrechnung. Führst du dein Konto bei eToro in US-Dollar, fällt beim Weg von Euro nach Dollar und zurück eine Umrechnungsgebühr an. Ihren Satz legt eToro je nach Wohnort, Zahlungsmethode und Club-Stufe fest und veröffentlicht ihn nicht als feste Zahl. Korrektur Oktober 2026: Inzwischen nennt eToro den Satz: Die Umrechnung zwischen einem Konto in Landeswährung und dem USD-Konto kostet für Kunden in Europa 0,75 % (Umrechnungsgebühren, Stand 11.10.2026), Club-Mitglieder erhalten Rabatte. Für Krypto-Transfers aus eToro in die eigene Wallet nennt der Anbieter 2 % (mindestens 1 USD, höchstens 100 USD). Für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland wickelt laut eToro die Tangany GmbH Krypto-Transfers ab und erhebt die Gebühren; einen eigenen Satz für Deutschland nennt eToro nicht (Stand 11.10.2026).
Netzwerkgebühren beim Transfer
Netzwerkgebühren entstehen erst, wenn du Coins von der Börse abziehst. Sie gehen nicht an den Anbieter, sondern an das jeweilige Blockchain-Netzwerk — und schwanken je nach Auslastung stark. Bei Bitcoin liegen sie oft im niedrigen einstelligen Euro-Bereich, bei Ethereum können sie zeitweise deutlich höher ausfallen.
Manche Anbieter schlagen auf die reale Netzwerkgebühr eine eigene Marge auf. Bei Trade Republic und BISON entfällt die Frage weitgehend, weil ein Transfer auf eine eigene Wallet dort nur eingeschränkt oder gar nicht vorgesehen ist — was ein eigenständiger Nachteil ist. Inzwischen erlauben Trade Republic und BISON Übertragungen auf eigene Wallets. Keine Auszahlung von Coins gibt es dagegen bei finanzen.net ZERO und SMARTBROKER+.
Das ist der Punkt, an dem eine reine Gebührenbetrachtung in die Irre führt. Ein Anbieter ohne Auszahlungsmöglichkeit für Coins hat keine Netzwerkgebühren, aber du kannst dein Vermögen auch nicht in Eigenverwahrung nehmen. Günstig ist das nur, solange du es nicht vorhast.
Auszahlung auf die eigene Wallet: Gebühr und Nachweis
Ob du gekaufte Bitcoin auf eine eigene Wallet übertragen kannst, ist einer der größten Unterschiede zwischen Börsen und Apps. Bei einer Börse ist das der Normalfall, bei manchen Brokern geht es gar nicht oder nur für ausgewählte Kryptowerte. Die Liste oben zeigt das je Anbieter unter „Auszahlung auf eigene Wallet“, mit der Auszahlungsgebühr für Bitcoin, sofern der Anbieter sie veröffentlicht.
Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die EU-Geldtransferverordnung auch für Kryptowerte, die sogenannte Travel Rule. Anbieter müssen bei jeder Übertragung Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken. Geht ein Transfer ab einem Gegenwert von 1.000 € an eine selbst verwahrte Adresse, muss der Anbieter prüfen, ob sie dir gehört. Üblich sind eine kleine Testüberweisung oder eine Signatur mit dem Schlüssel der Wallet. Plane dafür bei der ersten Auszahlung etwas Zeit ein.
Die Sparplan-Falle
Krypto-Sparpläne wirken günstig, weil die Beträge klein sind. Bei einem prozentualen Modell ändert sich am Kostensatz nichts: 1 % auf 50 € ist exakt dasselbe 1 % wie auf 1.000 €. Bei fixen Pauschalen kippt das Verhältnis dagegen ins Negative — 1,00 € auf eine 25-€-Rate entspricht 4 %. Prüfe deshalb immer, ob dein Anbieter Sparplan-Raten anders bepreist als Einmalkäufe.
Bitcoin kaufen in Deutschland: vier Wege und was sie kosten
In Deutschland kommst du auf vier Wegen an Bitcoin: über eine Krypto-Börse mit Orderbuch, über eine Krypto-App mit festem Kaufkurs, über Bank oder Neobroker mit Kryptopartner und über ein Krypto-ETP im Wertpapierdepot. Die ersten drei liefern echte Coins, das ETP ist ein Wertpapier. Kosten und Wallet-Zugriff unterscheiden sich deutlich.
Nach einer Umfrage der BaFin vom April 2026 besitzen rund 13 % der Erwachsenen in Deutschland Kryptowerte, mehr als neun Millionen Menschen. Dieselbe Umfrage zeigt große Wissenslücken: 54 % der Krypto-Besitzer hielten Bitcoin fälschlich für einen Schutz vor Inflation. Deshalb geht es hier zuerst um die Wege und dann um die Anbieter.
Krypto-Börse mit Orderbuch
An einer Börse handelst du gegen andere Kundinnen und Kunden. Die Gebühr ist ausgewiesen, der Spread ergibt sich aus dem Markt und ist bei Bitcoin meist klein. Du kannst die Coins in der Regel auf eine eigene Wallet übertragen. Dafür musst du Ordertypen verstehen, und die Oberflächen sind auf Händler zugeschnitten.
Krypto-App mit festem Kaufkurs
Apps zeigen dir einen Kaufpreis, zu dem du sofort kaufst. Die Vergütung steckt im Spread, manchmal zusätzlich in einer Gebühr. Für Einsteiger ist das bequem, der Kostenvergleich aber schwieriger, weil nicht jeder Anbieter seinen Aufschlag beziffert. Viele Apps bieten Sparpläne ab kleinen Beträgen.
Bank oder Neobroker mit Kryptopartner
Banken und Neobroker handeln Kryptowerte meist nicht selbst. Ein spezialisierter Partner kauft und verwahrt sie im Hintergrund, die Bank zeigt sie in deiner App neben Aktien und ETFs an. Für die Zulassung zählt dann der Partner. Ob du Coins auf eine eigene Wallet übertragen kannst, ist hier sehr unterschiedlich geregelt.
Krypto-ETP im Depot
Ein Exchange Traded Product bildet den Bitcoin-Kurs als Wertpapier ab und liegt in deinem normalen Depot. Es fallen Ordergebühren und eine laufende Gebühr des Emittenten an, eine Wallet brauchst du nicht. Du besitzt aber keine Coins, sondern eine Schuldverschreibung. Steuerlich können für ETPs andere Regeln gelten als für Coins, das hängt von der Ausgestaltung des Produkts ab. Krypto-ETPs vergleichen wir im Depot-Vergleich.
Konto eröffnen: was du brauchst
Jeder zugelassene Anbieter muss dich vor dem ersten Kauf identifizieren. Du brauchst einen gültigen Ausweis, eine Meldeadresse in Deutschland und ein Referenzkonto für Einzahlungen per SEPA. Die Prüfung läuft meist per Video oder über die Online-Ausweisfunktion. Das schreibt das Geldwäschegesetz vor. Ein Angebot ohne Identitätsprüfung ist deshalb ein Warnsignal.
MiCA, Lizenzen und die Frage der Verwahrung
In Deutschland darf seit Anfang 2026 nur noch Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, wer eine Zulassung nach der EU-Verordnung MiCA hat. Die als fortbestehend geltenden alten Erlaubnisse sind spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 erloschen (§ 50 Abs. 2 Nr. 3 KMAG), EU-weit endete die letzte Übergangsfrist am 1. Juli 2026. Ob ein Anbieter zugelassen ist, steht im Register der ESMA und in der Datenbank der BaFin.
Seit der EU-Verordnung MiCA brauchen Krypto-Dienstleister eine Zulassung als CASP, um in Deutschland Neugeschäft betreiben zu dürfen. Die Verordnung (EU) 2023/1114 hat den Markt spürbar sortiert — und ist für dich als Anleger relevanter als jede Gebührentabelle. Ein wichtiger Teil der Verordnung betrifft E-Geld-Token, wozu auch die im Vergleich von EURS & EUROe als Euro-Stablecoins vorgestellten Kryptowerte gehören.
Wer hat eine Lizenz?
Die großen Anbieter haben sich ihre Zulassung in unterschiedlichen EU-Staaten geholt und nutzen das Passporting, um damit europaweit tätig zu sein. Coinbase ist über Luxemburg lizenziert, Kraken über Irland, Bitvavo über die Niederlande, Bitpanda ist als lizenzierter Anbieter in Deutschland aktiv. Vertragspartner in Deutschland ist die Bitpanda Asset Management GmbH in Berlin, von der BaFin seit 24.01.2025 nach MiCA zugelassen. Trade Republic ist eine deutsche Vollbank. Ihre Krypto-Zulassung nach MiCA steht im ESMA-Register, Details in der Tabelle unten.
Bei Binance ist der MiCA-Status nach den derzeit verfügbaren Angaben uneinheitlich dargestellt. Binance steht nicht im Register der ESMA für zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (Registerdatei vom 07.10.2026) und hat keine Erlaubnis der BaFin. Vertragspartner sind laut Nutzungsbedingungen vom 21.07.2026 Gesellschaften in Abu Dhabi. Binance ist deshalb nicht in unserer Liste.
Der Zeitplan war dabei kein europäischer Gleichschritt. Während die EU-weite Übergangsfrist für Bestandsanbieter bis 1. Juli 2026 lief, hat Deutschland sie national vorgezogen: Die fortbestehenden Erlaubnisse erloschen spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Anbieter ohne Zulassung mussten hier also früher liefern als anderswo in der EU — ein Grund, warum die deutsche Anbieterlandschaft heute regulatorisch geordneter ist als in manchen Nachbarstaaten.
Rechtsgrundlage für das frühere Ende in Deutschland ist § 50 Absatz 2 Nummer 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes: Die als fortbestehend geltende Erlaubnis erlosch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Die BaFin bestätigt, dass die EU-weite Übergangsfrist am 1. Juli 2026 ohne Verlängerung auslief. Unternehmen aus Drittstaaten dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU seitdem nicht mehr aktiv anbieten.
So prüfst du die Zulassung selbst
Die Prüfung dauert wenige Minuten und braucht keine Vorkenntnisse:
- Vertragspartner finden: Im Impressum oder in den AGB steht, welche Gesellschaft dein Konto führt. Bei Neobrokern und Banken ist das oft ein Partner, der die Kryptowerte für sie kauft und verwahrt.
- ESMA-Register öffnen: Die ESMA veröffentlicht das Interims-Register aller zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister als Tabelle. Suche dort nach dem Namen der Gesellschaft und notiere Aufsichtsbehörde und Datum der Zulassung.
- Deutschland prüfen: Ist die Gesellschaft in einem anderen EU-Staat zugelassen, braucht sie den Europäischen Pass für Deutschland. Das zeigt die Spalte zu den Ländern, in denen sie Dienste erbringen darf, oder die Unternehmensdatenbank der BaFin.
- Warnungen lesen: Die BaFin veröffentlicht Verbraucherwarnungen zu Plattformen ohne Erlaubnis. Ein Treffer dort ist ein klares Ausschlusskriterium.
Die BaFin warnt regelmäßig vor Seiten, die Namen bekannter Anbieter missbrauchen, zuletzt etwa unter den Namen Bitstamp (Dezember 2025) und Trade Republic (März 2026). Vergleiche deshalb Gesellschaftsname, Sitz und Internetadresse genau mit dem Registereintrag.
Wie viele Anbieter das betrifft, zeigt die Auszählung des Registers: Am 9. Oktober 2026 waren in der EU 358 Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA zugelassen, 96 davon von der BaFin. Deutschland stellt damit mehr zugelassene Anbieter als jeder andere Mitgliedstaat, vor Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 28.
Zulassungsstand der Anbieter in unserer Liste
Die Tabelle zeigt, welche Gesellschaft den Kryptohandel für Kundinnen und Kunden in Deutschland erbringt, welche Behörde sie nach MiCA zugelassen hat und wann wir das geprüft haben. Bei Banken und Brokern ist das häufig ein Partner, der im Hintergrund kauft und verwahrt.
| Anbieter | Zugelassene Gesellschaft (ESMA-Register) | Behörde | Zulassung seit |
|---|---|---|---|
| Bison | EUWAX AG (Handel); Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH (Verwahrung/Transfer, zugelassen 17.01.2025, LEI 529900RC04FR9EHUT228) | BaFin | 01.04.2025 |
| Bitpanda | Bitpanda Asset Management GmbH | BaFin (DE) | 24.01.2025 |
| Bitstamp | Bitstamp Europe S.A. | CSSF (LU) | 15.05.2025 |
| Bitvavo | Bitvavo B.V. | AFM (Niederlande) | 26.06.2025 |
| Coinbase | Coinbase Luxembourg S.A. | CSSF (LU) | 20.06.2025 |
| Crypto.com | Foris DAX MT Limited (commercial name „Crypto.com“) | MFSA (Malta) | 27.01.2025 |
| eToro | eToro (Europe) Ltd | CySEC (CY) | 16.01.2025 |
| finanzen.net ZERO | DonauCapital Wertpapier GmbH | BaFin (DE) | 27.10.2025 |
| Kraken | Payward Europe Solutions Limited (Kraken Digital Asset Exchange) | CBI (IE) | 25.06.2025 |
| N26 | N26 Bank SE | BaFin (DE) | 14.05.2025 |
| OKX | OKX Europe Limited | MFSA (Malta) | 27.01.2025 |
| Revolut | Revolut Digital Assets (Europe) Ltd | CySEC (CY) | 20.10.2025 |
| SMARTBROKER+ | Smartbroker AG | BaFin (DE) | 11.08.2025 |
| Trade Republic | Trade Republic Bank GmbH | BaFin (DE) | 28.04.2025 |
| Binance | kein Eintrag | – | nicht in der Liste: kein Eintrag im ESMA-Register; Vertragspartner sind Gesellschaften in Abu Dhabi (ADGM) |
| Bitcoin.de | kein Eintrag | – | nicht in der Liste: MiCA-Antrag der futurum bank AG laut Anbieter nicht bewilligt, Handel derzeit ausgesetzt (Statusbericht 07.10.2026) |
| Scalable Capital | Scalable Capital Bank GmbH | BaFin (DE) | 02.03.2026; nicht in der Liste: nur Krypto-ETPs (Wertpapiere), keine Coins; gehört zum Depot-Vergleich |
Quelle: ESMA, Interim MiCA Register (CASPS.csv, Stand 07.10.2026), BaFin-Unternehmensdatenbank, Impressum und AGB der Anbieter; geprüft am 11.10.2026. Bei N26 erfolgen Handel und Verwahrung über die Bitpanda Asset Management GmbH, bei finanzen.net ZERO über die DonauCapital Wertpapier GmbH mit Verwahrung bei der Tangany GmbH, bei SMARTBROKER+ über die Baader Bank AG mit Verwahrung bei der Tangany GmbH.
Warum Binance und Bitcoin.de nicht in der Liste stehen
Binance hat keinen Eintrag im Register der ESMA für zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (Registerdatei vom 07.10.2026) und keine Erlaubnis der BaFin. Vertragspartner sind laut den Nutzungsbedingungen vom 21. Juli 2026 drei Gesellschaften mit Sitz in Abu Dhabi. Damit erfüllt Binance unsere Aufnahmekriterien nicht, auch wenn die Handelsgebühren niedrig sind.
Bitcoin.de wird von der futurum bank AG in Frankfurt betrieben. Nach dem Statusbericht des Anbieters vom 7. Oktober 2026 hat die BaFin den MiCA-Antrag nicht bewilligt. Handel und Einzahlungen ruhen, Auszahlungen sind weiter möglich. Ändert sich der Status, prüfen wir die Aufnahme neu.
Scalable Capital ist als Kryptowerte-Dienstleister zugelassen, bietet Kryptowerte aber nur als ETPs an, also als Wertpapiere ohne eigene Coins. Diese Produkte vergleichen wir im Depot-Vergleich.
Für dich ist die Lizenzfrage keine Formalie. Sie entscheidet darüber, ob dein Anbieter in zwei Jahren noch deutsche Kunden bedienen darf — und ob du im Streitfall eine europäische Aufsichtsbehörde als Adresse hast. Diese Prüfung dauert fünf Minuten und schlägt jede Gebührenersparnis.
📌 Good to know
MiCA schützt nicht vor Kursverlusten. Kryptowerte sind keine Einlagen und fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 €. Ihr Preis kann innerhalb von Tagen stark fallen, ein Totalverlust des eingesetzten Geldes ist möglich. Diese Seite vergleicht Kosten und Zulassungen, sie ist keine Anlage- oder Steuerberatung und keine Empfehlung für einen Anbieter oder Kryptowert. Ob und wie viel du investierst, entscheidest du selbst.
Börse oder eigene Wallet?
Verwahrst du deine Coins auf der Börse, hältst du eine Forderung gegen den Anbieter, nicht die Coins selbst. MiCA verpflichtet zugelassene Dienstleister zur Trennung von Kundenvermögen, was das Risiko deutlich senkt — beseitigt ist es damit nicht. Wie sich dieses Modell von dezentralen Handelsplätzen unterscheidet, zeigt der CEX vs DEX 2026 Vergleich von Kryptobörsen im Überblick.
eToro bietet den Handel mit echten Kryptowerten in der EU über eine in Zypern zugelassene Gesellschaft an. Für Wertpapiere gilt dort der zyprische Anlegerentschädigungsfonds (ICF) mit 90 % der Forderung, höchstens 20.000 €, für Kryptowerte nicht: Sie sind weder Einlagen noch Finanzinstrumente im Sinne dieser Systeme. Wer größere Bestände hält und langfristig plant, kommt an der Frage einer eigenen Wallet nicht vorbei — dann aber inklusive der Netzwerkgebühren aus dem vorigen Abschnitt.
Steuern: warum die Haltedauer mehr wert ist als jede Gebühr
Verkaufst oder tauschst du Kryptowerte nach mehr als einem Jahr, ist der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei. Innerhalb eines Jahres zählt er zum Einkommen und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, außer alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres bleiben unter 1.000 €. Staking-Erträge sind eigene Einkünfte mit eigener Grenze.
Gewinne aus Kryptowerten im Privatvermögen sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Kryptowährungen gelten als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der Verkauf ist damit ein privates Veräußerungsgeschäft. Diese Regel ist finanziell bedeutsamer als jeder Gebührenunterschied in diesem Artikel.
Die Jahresfrist und die Freigrenze
Verkaufst du innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf, ist der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern — nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 %. Beim Spitzensteuersatz ist die Belastung rund 1,8-mal so hoch wie mit Abgeltungsteuer.
Genauer: Der Spitzensteuersatz von 45 % liegt mit Solidaritätszuschlag bei 47,475 %, die Abgeltungsteuer mit Soli bei 26,375 %. Das ist das 1,8-Fache. Bei einem Gewinn von 5.000 € nach elf Monaten fallen bei einem Grenzsteuersatz von 42 % rund 2.100 € Einkommensteuer an, nach dreizehn Monaten nichts.
Für kurzfristige Gewinne gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Entscheidend ist das Wort Freigrenze: Liegt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften bei 999 €, bleibt alles steuerfrei. Bei 1.001 € ist der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Euro darüber. Ein Freibetrag würde nur den übersteigenden Teil erfassen — das ist hier nicht der Fall.
Die Rechnung, die niemand aufmacht
Stell die Größenordnungen nebeneinander. Selbst große Kostenunterschiede zwischen Anbietern liegen bei einer 1.000-€-Order im Bereich einiger Euro bis gut zehn Euro. Der Unterschied zwischen einem Verkauf nach elf und nach dreizehn Monaten kann bei einem Gewinn von 5.000 € bei einem Grenzsteuersatz ab 42 % schnell über 2.000 € Steuer ausmachen.
Häufiges Umschichten kostet also doppelt: einmal über die Gebühren, die bei jedem Kauf und Verkauf erneut anfallen, und einmal über die Steuer, weil die Jahresfrist immer wieder neu beginnt. Die Dokumentationspflichten sind zudem gestiegen — Anschaffungszeitpunkte und Kurse musst du nachweisen können. Spezialisierte Krypto-Steuer-Tools im Vergleich 2026 helfen dabei, diese Nachweise lückenlos zu erbringen.
Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele übersehen: Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung. Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht, löst damit ein privates Veräußerungsgeschäft aus und startet für die neue Position eine neue Jahresfrist — selbst wenn nie ein Euro auf dem Bankkonto landet.
Dieser Abschnitt ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deine persönliche Situation, insbesondere bei Staking, Lending oder gewerblichem Handel, ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Adresse.
Staking, Tausch und Steuerreport: was das BMF dazu sagt
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsauffassung zu Kryptowerten im Schreiben vom 6. März 2025 zusammengefasst. Für Privatanlegerinnen und -anleger sind vier Punkte daraus wichtig.
- Staking: Erträge aus passivem Staking, etwa über die Plattform deiner Börse, sind in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 3 EStG. Angesetzt wird der Marktkurs beim Zugang. Steuerfrei bleiben sie nur, wenn alle solchen Einkünfte im Jahr zusammen unter 256 € liegen.
- Keine zehn Jahre: Wer Bitcoin oder Ether für Staking einsetzt, verlängert damit nicht die Haltefrist. Die früher diskutierte Zehnjahresfrist gilt für diese Kryptowerte nicht (Randnummer 63).
- Tausch zählt als Verkauf: Tauschst du Bitcoin gegen Ether, ist das eine Veräußerung, und für den neuen Bestand beginnt die Jahresfrist von vorn (Randnummern 54 und 55).
- Reihenfolge der Verkäufe: Lässt sich nicht genau zuordnen, welche Coins du verkaufst, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft. Die Betrachtung erfolgt je Wallet, die gewählte Methode behältst du dort bei (Randnummern 61 und 62).
Steuerreports privater Anbieter erkennt die Finanzverwaltung als Hilfsmittel an, wenn sie nachvollziehbar sind und die Einstellungen offenlegen, etwa die verwendeten Kurse (Randnummer 29b). Die Verantwortung für richtige Angaben bleibt bei dir. Dieser Abschnitt ersetzt keine Steuerberatung.
💡 Tip
Führe von Anfang an eine eigene Aufstellung mit Kaufdatum, Menge und Kurs — auch wenn dein Anbieter einen Steuerreport anbietet. Wechselst du später die Börse oder ziehst Coins auf eine eigene Wallet, geht die Historie beim alten Anbieter sonst verloren.
Quellen und Methodik
Unser Krypto-Börsen-Vergleich zeigt die Kosten in Euro, die ein Bitcoin-Kauf über 100 € und 1.000 € beim jeweiligen Anbieter auslöst, über den Standardweg ohne Abo; sortiert wird nach der Gebühr für den gewählten Betrag, bei gleicher Gebühr nach dem Namen. Grundlage sind die Preisverzeichnisse der Anbieter. Aufgenommen wird nur, wer im ESMA-Register als Kryptowerte-Dienstleister geführt ist. Provisionen beeinflussen die Angaben nicht.
Welche Kosten wir zählen
Gezählt wird, was der Anbieter selbst als Zahl veröffentlicht: Handelsgebühr in Prozent, feste Gebühr je Order, Mindestgebühr und bei Spread-Anbietern den Aufschlag, sofern er beziffert ist. Gerechnet wird mit einer Sofortorder, also mit der Taker-Gebühr in der untersten Volumenstufe, und mit kostenloser SEPA-Einzahlung. Einen Spread, den ein Anbieter nicht nennt, schätzen wir nicht. Er steht als „nicht beziffert“ in der Liste. Bei diesen Anbietern sind die tatsächlichen Kosten höher als der ausgewiesene Wert.
Keine Rolle spielen: Bewertungen, Bekanntheit, Werbeaktionen, Abos mit Gebührenrabatt und die Frage, ob ein Anbieter Partner von Finalarm ist. Auszahlungsgebühren für Bitcoin, Zahl der Kryptowerte, Sparplan und Staking zeigen wir in den Details, sie stehen als eigene Zeilen im Vergleich.
Wer aufgenommen wird
In die Liste kommen Anbieter, bei denen du als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland echte Kryptowerte kaufen kannst, also keine Derivate und keine Differenzkontrakte. Der Anbieter oder sein Verwahr- und Handelspartner muss als Kryptowerte-Dienstleister nach der MiCA-Verordnung zugelassen sein und Kunden in Deutschland bedienen dürfen. Das prüfen wir im Interims-Register der ESMA und in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Krypto-ETPs, die wie Wertpapiere im Depot liegen, gehören zum Depot-Vergleich.
Von 17 geprüften Anbietern erfüllen 14 diese Kriterien. Das ist kein vollständiger Marktüberblick. Anbieter ohne Zulassungseintrag nehmen wir nicht auf und nennen den Grund im Abschnitt zur Zulassung.
Woher die Zahlen kommen
Gebühren lesen wir auf den Preis- und Hilfeseiten der Anbieter ab und speichern zu jedem Wert die Quelle und das Prüfdatum. Zulassungen gleichen wir mit der jeweils aktuellen Datei des ESMA-Registers ab. Rechtliche Angaben stammen aus dem Gesetzestext, dem BMF-Schreiben zu Kryptowerten und Veröffentlichungen der BaFin. Zuletzt geprüft haben wir alle Angaben am 11.10.2026.
Fehler und Korrekturen
Findest du einen Wert, der nicht mehr stimmt, schreib uns über die im Impressum genannte Adresse. Wir prüfen die Meldung gegen die Anbieterseite, korrigieren den Wert und vermerken die Änderung mit Datum auf dieser Seite.
Fachlich geprüft von Chanel Chokdee, Content & Marketing Managerin bei Finalarm, nach Studium und Stationen im Wirtschaftsjournalismus. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Quellen
- ESMA: Interims-Register nach MiCA (Kryptowerte-Dienstleister), Datei-Stand siehe Liste
- BaFin: Unternehmensdatenbank
- BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR
- BaFin: Wissenslücken bei Krypto-Anlegerinnen und -Anlegern (25.08.2026)
- § 50 KMAG: Übergangsvorschrift
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte · § 22 EStG: Sonstige Einkünfte
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
- BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Kryptowertetransfers)
- Preis- und Gebührenverzeichnisse der Anbieter, Links und Prüfdatum je Anbieter in den Details der Liste
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Häufig gestellte Fragen
Welche Krypto-Börse hat die niedrigsten Gebühren?
Das hängt von Betrag und Kaufweg ab. Bei einem Bitcoin-Kauf über 1.000 € liegen die ausgewiesenen Gebühren der Anbieter in unserer Liste zwischen 1,00 € und 15,00 €, bei 100 € zwischen 0,10 € und 2,49 €. Niedrig sind die Werte meist im Orderbuch, wo du die Taker-Gebühr zahlst. Viele Anbieter nennen ihren Spread nicht als Zahl, dann liegen die echten Kosten höher. Der Krypto-Vergleich oben zeigt die Werte für 100 € und 1.000 € und welcher Teil belegt ist. Eine Empfehlung für einen Anbieter ist das nicht.
Was ist der Spread bei einer Krypto-Börse?
Der Spread ist der Abstand zwischen dem Kurs, zu dem du kaufst, und dem Marktkurs. Bei Apps mit festem Kaufpreis ist er oft die eigentliche Vergütung des Anbieters und erscheint auf keiner Abrechnung als Gebühr. Nur wenige Anbieter nennen ihn als Zahl, BISON zum Beispiel mit durchschnittlich 1,25 % (Stand: 11.10.2026). Im Orderbuch einer Börse entsteht der Spread aus Angebot und Nachfrage und ist bei Bitcoin meist klein. Wie sich der Spread bei BISON auswirkt, steht im BISON-Test.
Ist Trade Republic für Krypto wirklich günstig?
Trade Republic berechnet je Krypto-Order eine Abwicklungskostenpauschale von 1,00 €, Sparpläne kosten keine Pauschale. Einen Spread nennt der Anbieter nicht als Zahl, er steckt im Ausführungskurs. Bei großen Einzelkäufen wirkt die Pauschale deshalb niedrig, die tatsächlichen Kosten siehst du erst im Kaufdialog. Laut Anbieter sind Übertragungen auf eine eigene Wallet möglich, es fällt nur die Netzwerkgebühr an. Trade Republic ist von der BaFin als Kryptowerte-Dienstleister zugelassen.
Wann sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Nach mehr als einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf sind Gewinne im Privatvermögen steuerfrei (§ 23 EStG). Innerhalb der Jahresfrist bleiben sie nur steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen unter 1.000 € liegen. Das ist eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Ein Tausch von Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung zählt ebenfalls als Verkauf und startet die Frist neu.
Warum ist dieselbe Börse mal teuer und mal günstig?
Viele Anbieter haben zwei Wege im selben Konto: einen einfachen Sofortkauf mit festem Preis und ein Orderbuch mit ausgewiesenen Maker- und Taker-Gebühren. Bei Kraken kostet der Sofortkauf 1 % plus Spread, im Orderbuch von Kraken Pro sind es als Taker 0,80 %. Bei Bitpanda sind es im App-Kauf 0,99 % für Bitcoin, in Bitpanda Fusion 0,25 % (Stand: 11.10.2026). Verwahrung und Coin sind in beiden Fällen dieselben.
Sind Kryptowerte auf einer Börse durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Kryptowerte sind keine Einlagen und fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 €. MiCA verpflichtet zugelassene Anbieter, Kundenvermögen getrennt vom eigenen Vermögen zu verwahren. Das hilft bei einer Insolvenz des Anbieters, schützt aber nicht vor Kursverlusten. Auch eine Anlegerentschädigung für Wertpapiere gilt für Kryptowerte nicht. Ein Totalverlust des eingesetzten Geldes ist möglich.
Wie viel Bitcoin bekomme ich für 100 Euro?
Du teilst den Betrag nach Abzug der Gebühren durch den aktuellen Bitcoin-Kurs. Bei einem angenommenen Kurs von 75.000 € und 1,00 € Gebühr sind das 99 € geteilt durch 75.000 €, also rund 0,00132 Bitcoin. Bitcoin ist teilbar, du kaufst also einen Bruchteil; den Mindestbetrag nennt jeder Anbieter im Preisverzeichnis. Bei 100 € fallen feste Gebühren stärker ins Gewicht: Die ausgewiesenen Kosten reichen in unserer Liste von 0,10 € bis 2,49 €.
Wo kann ich in Deutschland Bitcoin kaufen?
Bei einer Krypto-Börse mit Orderbuch, in einer Krypto-App mit festem Kaufpreis, über Banken und Neobroker, die mit einem Kryptopartner arbeiten, oder als Krypto-ETP im Wertpapierdepot. Die ersten drei Wege liefern echte Coins, das ETP ist ein Wertpapier. Prüfe vor der Kontoeröffnung im ESMA-Register, ob der Anbieter oder sein Partner als Kryptowerte-Dienstleister zugelassen ist. Unsere Liste enthält nur zugelassene Anbieter.
Woran erkenne ich, ob eine Krypto-Börse zugelassen ist?
Suche den Namen der Gesellschaft aus dem Impressum im Interims-Register der ESMA. Dort stehen alle Kryptowerte-Dienstleister mit MiCA-Zulassung, die zuständige Behörde und die Länder, in denen sie tätig sein dürfen. Für Deutschland hilft zusätzlich die Unternehmensdatenbank der BaFin. Prüfe außerdem die Verbraucherwarnungen der BaFin, denn Betrüger nutzen gern Namen bekannter Anbieter. Am 9. Oktober 2026 waren 358 Anbieter EU-weit zugelassen, 96 davon von der BaFin.
Darf Binance in Deutschland Kunden bedienen?
Binance steht nicht im Register der ESMA für zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (Registerdatei vom 07.10.2026) und hat keine Erlaubnis der BaFin. Vertragspartner sind laut Nutzungsbedingungen vom 21.07.2026 Gesellschaften mit Sitz in Abu Dhabi. Seit dem Ende der MiCA-Übergangsfristen dürfen Unternehmen aus Drittstaaten Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU nicht mehr aktiv anbieten. Binance ist deshalb nicht in unserer Liste.
Kann ich gekaufte Bitcoin auf meine eigene Wallet übertragen?
Bei Börsen und den meisten Krypto-Apps ja, bei einigen Brokern nicht: finanzen.net ZERO und SMARTBROKER+ erlauben keine Auszahlung von Coins (Stand: 11.10.2026). Seit dem 30.12.2024 gilt für Krypto-Transfers die EU-Geldtransferverordnung. Ab einem Gegenwert von 1.000 € an eine selbst verwahrte Adresse muss der Anbieter prüfen, ob sie dir gehört, etwa per Testüberweisung oder Signatur. Zusätzlich fällt die Netzwerkgebühr an.
Wie wird Staking besteuert?
Erträge aus passivem Staking, etwa über die Plattform deiner Börse, sind laut BMF-Schreiben vom 06.03.2025 in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Angesetzt wird der Marktkurs beim Zugang. Steuerfrei bleiben sie nur, wenn alle solchen Einkünfte im Jahr zusammen unter 256 € liegen. Die Haltefrist für Bitcoin oder Ether verlängert sich durch Staking nicht auf zehn Jahre. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.

















