NV-Bescheinigung 2026: Antrag, Voraussetzungen und Wirkung

Das Wichtigste in Kürze:

Die NV-Bescheinigung befreit dich von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge – auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Wer sie beantragen kann, welche Einkommensgrenzen 2026 gelten, wie der Antrag beim Finanzamt funktioniert und wann sie sich gegenüber dem Freistellungsauftrag lohnt: Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen mit konkreten Zahlen.

NV-Bescheinigung

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Was ist die NV-Bescheinigung und wie wirkt sie?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung – kurz NV-Bescheinigung – ist eine amtliche Bescheinigung deines Wohnsitzfinanzamts. Sie basiert auf § 44a Abs. 2 EStG und bestätigt, dass du voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Das klingt technisch, hat aber eine sehr konkrete Wirkung: Banken und Broker dürfen auf Basis dieser Bescheinigung keine Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auf deine Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne einbehalten. Du erhältst deine Erträge in voller Höhe ausgezahlt.

Das ist der entscheidende Unterschied zum Freistellungsauftrag. Ein Freistellungsauftrag schützt dich nur bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete). Alles darüber hinaus versteuert die Bank automatisch mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – macht zusammen 26,375 Prozent auf jeden Euro über dem Pauschbetrag. Mit Kirchensteuer steigt die Belastung auf bis zu knapp 28 Prozent. Die NV-Bescheinigung hebt diese Grenze komplett auf, solange dein Gesamteinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt.

Die Bescheinigung wirkt auf drei Ebenen gleichzeitig. Erstens: Kein Steuerabzug durch die Bank – auch weit oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Zweitens: Du bist von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit, solange sich deine Einkommenssituation nicht ändert. Drittens: Ein separater Freistellungsauftrag bei der Bank ist nicht mehr nötig, weil die NV-Bescheinigung umfassender wirkt.

Das amtliche Formular heißt NV 1 A – „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“. Die Ausstellung ist kostenfrei. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Jahre und endet immer zum 31. Dezember des dritten Jahres. Danach musst du einen neuen Antrag stellen, sofern du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.

Wichtig: Die ausgestellte Bescheinigung wirkt nicht automatisch. Du musst sie aktiv bei jeder Bank und jedem Broker einreichen, bei dem du Kapitalerträge erzielst. Hast du das noch nicht getan, aber die Bescheinigung liegt bereits vor? Kein Problem: Reichst du sie noch im laufenden Kalenderjahr ein, führt die Bank einen Korrekturlauf durch und erstattet bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer direkt auf dein Konto zurück.

Wer keine NV-Bescheinigung hat, aber trotzdem unter dem Grundfreibetrag liegt, kann sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung per Günstigerprüfung zurückholen. Das funktioniert, ist aber deutlich aufwändiger als die präventive NV-Bescheinigung. Die Günstigerprüfung ist also die Notlösung – die NV-Bescheinigung die clevere Vorsorge.

📌 Good to know

Die NV-Bescheinigung gilt nur für Kapitalertragsteuer. Sie schützt nicht vor anderen Steuerarten wie der Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer. Ihr Anwendungsbereich ist klar auf Kapitalerträge beschränkt.

Voraussetzungen: Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen?

Die zentrale Voraussetzung ist einfach formuliert: Deine Gesamteinkünfte – also alle Einkunftsarten zusammengerechnet, einschließlich der Kapitalerträge – dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen. Für 2026 liegt dieser bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

In der Praxis gibt es drei Gruppen, für die die NV-Bescheinigung besonders relevant ist:

  • Rentner mit geringer Rente: Wer eine kleine gesetzliche Rente bezieht, liegt häufig unter dem Grundfreibetrag. Gleichzeitig haben viele Rentner jahrzehntelang Ersparnisse aufgebaut, die jetzt Zinsen oder Dividenden abwerfen.
  • Studierende und junge Erwachsene: Wer nur einen Minijob hat oder gar nicht erwerbstätig ist, hat oft null oder sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte – aber vielleicht ein Depot mit Kapitalerträgen.
  • Geringverdiener und Kinder mit Sparanlagen: Kinder haben grundsätzlich einen eigenen Grundfreibetrag. Eltern, die Geld für ihre Kinder anlegen, können für jedes Kind eine eigene NV-Bescheinigung beantragen.

Entscheidend ist die Kombination: Die NV-Bescheinigung lohnt sich besonders dann, wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) übersteigen, dein Gesamteinkommen aber trotzdem unter dem Grundfreibetrag bleibt. Liegen deine Kapitalerträge unterhalb des Pauschbetrags, reicht ein einfacher Freistellungsauftrag bei der Bank vollkommen aus.

Für 2024 ergibt sich folgende maximale steuerfreie Gesamteinkunftsgrenze, wenn man alle relevanten Freibeträge addiert:

Bestandteil Alleinstehende Verheiratete
Grundfreibetrag 11.784 € 23.568 €
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € 2.000 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € 72 €
Höchstgrenze gesamt 12.820 € 25.640 €

Eine wichtige Pflicht darf nicht vergessen werden: Wenn sich deine Einkommenssituation während der Gültigkeitsdauer ändert und deine Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, musst du das dem Finanzamt melden und die Bescheinigung zurückgeben. Das Finanzamt kann sie auch vorzeitig widerrufen. Wer das ignoriert, riskiert Nachzahlungen und mögliche Sanktionen.

Für Verheiratete gilt: Beide Partner können gemeinsam oder getrennt eine NV-Bescheinigung beantragen. Maßgeblich ist immer das gemeinsame zu versteuernde Einkommen im Verhältnis zum doppelten Grundfreibetrag.

Grundfreibetrag im Zeitverlauf: Einkommensgrenzen 2022 bis 2026

Der steuerliche Grundfreibetrag ist keine statische Größe. Er wird regelmäßig angepasst – und jede Erhöhung erweitert automatisch den Kreis der Menschen, die eine NV-Bescheinigung beantragen können. Wer im Vorjahr knapp über der Grenze lag, sollte jedes Jahr neu prüfen, ob er jetzt anspruchsberechtigt ist.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen klaren Aufwärtstrend. Für Alleinstehende stieg der Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 12.348 Euro im Jahr 2026 – ein Anstieg von fast 20 Prozent in nur vier Jahren. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt jeweils der doppelte Wert.

Jahr Alleinstehende Verheiratete / Lebenspartner
2022 10.347 € 20.694 €
2023 10.908 € 21.816 €
2024 11.784 € 23.568 €
2025 12.084 € 24.168 €
2026 12.348 € 24.696 €

Parallel dazu wurde auch der Sparer-Pauschbetrag ab 2023 erhöht: von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete. Diese Erhöhung hat die Relevanz der NV-Bescheinigung für viele Anleger verändert. Wer früher mit einem Freistellungsauftrag auskam, weil seine Kapitalerträge unter 801 Euro lagen, profitiert jetzt von einem größeren Puffer. Wer aber Kapitalerträge zwischen 1.000 und 3.000 Euro erzielt und insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, braucht zwingend die NV-Bescheinigung – der Freistellungsauftrag reicht dann nicht mehr.

Grundfreibetrag Alleinstehende 2022–2026 (EUR)

9.000 10.000 11.000 12.000 13.000 10.347 2022 10.908 2023 11.784 2024 12.084 2025 12.348 2026

Die Grafik macht deutlich: Der Grundfreibetrag ist in den letzten vier Jahren deutlich gestiegen. Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro – das sind rund 2.000 Euro mehr als noch 2022. Wer eine NV-Bescheinigung für 2024 oder 2025 beantragt hat, sollte nach Ablauf der drei Jahre prüfen, ob die dann geltenden Grenzen noch passen. Angesichts der Entwicklung ist das sehr wahrscheinlich der Fall.

Ein praktischer Hinweis: Wer eine NV-Bescheinigung für mehrere Jahre beantragt, sollte im Antrag das voraussichtliche Einkommen für das erste Geltungsjahr angeben. Das Finanzamt prüft anhand dieser Angaben, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei steigendem Einkommen – etwa durch eine Gehaltserhöhung oder eine höhere Rente – muss man aktiv werden und die Bescheinigung zurückgeben.

NV-Bescheinigung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Antrag ist einfacher als viele denken. Du brauchst kein Steuerberater-Wissen – aber du solltest die Schritte kennen, damit es reibungslos klappt.

Schritt 1: Formular NV 1 A beschaffen

Das amtliche Formular heißt NV 1 A. Du bekommst es direkt bei deinem Wohnsitzfinanzamt – persönlich oder oft auch zum Download auf der Website des jeweiligen Landesfinanzamts. Alternativ findest du es im Formular-Management-System (FMS) des Bundesfinanzministeriums. Wer ELSTER nutzt, kann das Formular dort als PDF aufrufen und ausfüllen. Wichtig: Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein, bevor du es einreichst.

Schritt 2: Einkommen eintragen

Im Formular musst du dein voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr angeben. Das ist keine Schätzung ins Blaue – du solltest realistisch kalkulieren. Zähle alle Einkunftsarten zusammen: Rente, Arbeitslohn, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Nur wenn die Summe unter dem Grundfreibetrag liegt, wird die Bescheinigung ausgestellt. Für 2026 liegt die Grenze bei 12.348 Euro (Alleinstehende) bzw. 24.696 Euro (Verheiratete).

Schritt 3: Formular einreichen

Du kannst das ausgefüllte Formular persönlich beim Finanzamt abgeben, per Post schicken oder über ELSTER digital einreichen. Die persönliche Abgabe hat den Vorteil, dass du direkt Fragen stellen kannst. Per Post ist es unkompliziert, aber plane Postlaufzeiten ein. ELSTER ist die schnellste Option, wenn du bereits registriert bist.

Schritt 4: Bearbeitungsdauer einplanen

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt und Auslastung. Erfahrungsgemäß dauert es zwischen zwei Wochen und zwei Monaten. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist für das Finanzamt. Stell den Antrag frühzeitig – idealerweise vor Jahresbeginn oder spätestens im Januar des Jahres, für das die Bescheinigung gelten soll. So vermeidest du, dass die Bank im ersten Quartal bereits Steuern einbehält.

Schritt 5: Bescheinigung bei jeder Bank einreichen

Sobald du die Bescheinigung vom Finanzamt erhalten hast, musst du sie aktiv bei jeder Bank und jedem Broker einreichen, bei dem du Kapitalerträge erzielst. Die Bescheinigung wirkt nicht automatisch – du musst handeln. Hast du mehrere Depots oder Konten bei verschiedenen Instituten, brauchst du entweder Kopien oder du fragst beim Finanzamt nach, ob mehrere Originale ausgestellt werden können.

💡 Tip

Wenn du die NV-Bescheinigung noch im laufenden Kalenderjahr bei der Bank einreichst, erstattet sie dir bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer direkt auf dein Konto zurück – ohne dass du eine Steuererklärung abgeben musst.

Nach Ablauf: Erneuter Antrag

Die NV-Bescheinigung gilt maximal drei Jahre – immer bis zum 31. Dezember des dritten Jahres. Danach läuft sie automatisch aus. Du musst einen neuen Antrag stellen, wenn du weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren möchtest. Plane das rechtzeitig ein und stell den Folgeantrag am besten einige Monate vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung.

NV-Bescheinigung vs. Freistellungsauftrag: Der direkte Vergleich

Viele Anleger kennen den Freistellungsauftrag – aber wann ist die NV-Bescheinigung die bessere Wahl? Beide Instrumente haben denselben Zweck: Sie verhindern, dass die Bank Kapitalertragsteuer einbehält. Aber sie funktionieren grundlegend unterschiedlich.

Der Freistellungsauftrag basiert auf § 44a Abs. 1 EStG. Du stellst ihn direkt bei deiner Bank – kein Finanzamtskontakt nötig, kein Formular, kein Nachweis. Er gilt unbefristet bis zum Widerruf. Sein einziger Nachteil: Er schützt nur bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete). Alles darüber hinaus versteuert die Bank automatisch.

Die NV-Bescheinigung basiert auf § 44a Abs. 2 EStG. Sie erfordert einen Antrag beim Finanzamt, gilt maximal drei Jahre und setzt voraus, dass dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dafür hat sie keine Obergrenze für Kapitalerträge. Ob du 1.500 Euro oder 15.000 Euro Kapitalerträge erzielst – solange dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, behält die Bank nichts ein.

Merkmal Freistellungsauftrag NV-Bescheinigung
Rechtsgrundlage § 44a Abs. 1 EStG § 44a Abs. 2 EStG
Beantragung bei Bank direkt Wohnsitzfinanzamt
Freistellungsgrenze 1.000 € / 2.000 € Keine Obergrenze (bei Einkommen < Grundfreibetrag)
Einkommensgrenze Keine Gesamteinkünfte < Grundfreibetrag
Gültigkeitsdauer Unbefristet Max. 3 Jahre
Aufteilung auf Banken Möglich (Teilbeträge) Bescheinigung jeder Bank einzeln vorlegen
Aufwand Gering Höher (Finanzamt, Nachweise)
Kosten Kostenlos Kostenlos
Sinnvoll wenn Kapitalerträge ≤ Sparer-Pauschbetrag Kapitalerträge > Sparer-Pauschbetrag, Einkommen < Grundfreibetrag

Die Faustregel ist klar: Liegen deine Kapitalerträge unter 1.000 Euro (Alleinstehende), reicht der Freistellungsauftrag vollkommen aus. Übersteigen deine Kapitalerträge diese Grenze – und dein Gesamteinkommen liegt trotzdem unter dem Grundfreibetrag – dann ist die NV-Bescheinigung das richtige Instrument. Beide gleichzeitig zu nutzen ist nicht nötig, da die NV-Bescheinigung umfassender wirkt.

Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, sie könnten den Freistellungsauftrag auf 1.000 Euro setzen und den Rest über die NV-Bescheinigung abdecken. Das ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen. Die NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag vollständig – du kannst ihn bei der Bank widerrufen, sobald die Bescheinigung vorliegt.

Steuerersparnis in Zahlen: Wer wie viel spart

Abstrakte Prozentsätze sagen wenig. Konkrete Beispiele machen deutlich, warum sich der Aufwand für die NV-Bescheinigung lohnt. Alle Beispiele beziehen sich auf das Jahr 2024 mit einem Grundfreibetrag von 11.784 Euro für Alleinstehende.

Beispiel 1: Studentin mit Depot

Eine Studentin hat einen Minijob, der pauschal versteuert wird und steuerlich nicht angerechnet wird. Ihr Depot wirft 3.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr ab. Ohne NV-Bescheinigung behält die Bank 25 Prozent auf die 2.000 Euro über dem Sparer-Pauschbetrag ein – das sind 500 Euro Abgeltungsteuer plus 27,81 Euro Solidaritätszuschlag. Mit NV-Bescheinigung: null. Die Studentin spart also über 527 Euro pro Jahr, ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Beispiel 2: Rentner mit kleiner Rente

Ein Rentner bezieht eine gesetzliche Rente, von der nach dem Rentenfreibetrag 8.000 Euro steuerpflichtig sind. Zusätzlich erzielt er 2.500 Euro Kapitalerträge aus einem Aktienfonds. Gesamteinkünfte: 10.500 Euro – unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Ohne NV-Bescheinigung zahlt er 25 Prozent auf 1.500 Euro (Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag) = 375 Euro Abgeltungsteuer. Mit NV-Bescheinigung: null.

Beispiel 3: Geringverdiener

Ein Geringverdiener verdient 10.000 Euro brutto im Jahr und hat nach Werbungskosten-Pauschbetrag 9.600 Euro steuerpflichtige Einkünfte. Sein Tagesgeldkonto wirft 1.200 Euro Zinsen ab. Gesamteinkünfte: 10.800 Euro – unter dem Grundfreibetrag. Ohne NV-Bescheinigung zahlt er 25 Prozent auf 200 Euro (über dem Sparer-Pauschbetrag) = 50 Euro. Klingt wenig – aber bei drei Jahren Gültigkeitsdauer sind das 150 Euro, die er sich spart, ohne etwas tun zu müssen.

Steuerbelastung ohne NV-Bescheinigung im Überblick

Steuerart Satz Bemessungsgrundlage
Abgeltungsteuer 25,00 % Kapitalerträge über Sparer-Pauschbetrag
Solidaritätszuschlag 5,50 % (auf Abgeltungsteuer) Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (BY, BW) 8,00 % (auf Abgeltungsteuer) Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (übrige Länder) 9,00 % (auf Abgeltungsteuer) Abgeltungsteuer
Gesamtbelastung (ohne Kirchensteuer) 26,375 % Kapitalerträge
Gesamtbelastung (mit Kirchensteuer 9 %) ca. 27,82–27,99 % Kapitalerträge

Diese Zahlen zeigen: Jeder Euro Kapitalertrag über dem Sparer-Pauschbetrag kostet dich ohne NV-Bescheinigung mehr als einen Vierteleuro Steuern. Bei einem Depot von 50.000 Euro mit einer Rendite von 4 Prozent – also 2.000 Euro Erträgen – zahlst du ohne NV-Bescheinigung rund 263 Euro Abgeltungsteuer plus Soli. Über drei Jahre summiert sich das auf fast 800 Euro. Der Aufwand für den Antrag beim Finanzamt ist dagegen überschaubar.

Häufige Fehler bei der NV-Bescheinigung – und wie du sie vermeidest

Die NV-Bescheinigung ist kein kompliziertes Instrument, aber es gibt typische Stolperfallen. Wer sie kennt, spart sich Ärger und Nachzahlungen.

Fehler 1: Zu spät beantragen

Viele beantragen die NV-Bescheinigung erst, nachdem die Bank bereits mehrere Monate Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Das ist nicht tragisch – die Bank erstattet die Steuer noch im laufenden Jahr zurück, wenn du die Bescheinigung rechtzeitig einreichst. Aber: Wer bis Dezember wartet, riskiert, dass der Korrekturlauf nicht mehr im selben Steuerjahr stattfindet. Stell den Antrag im Herbst des Vorjahres oder spätestens im Januar.

Fehler 2: Nicht alle Banken informieren

Die NV-Bescheinigung gilt nicht automatisch für alle deine Konten und Depots. Du musst sie aktiv bei jeder Bank und jedem Broker einreichen. Wer ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto und ein Depot bei verschiedenen Instituten hat, muss die Bescheinigung dreimal vorlegen – oder Kopien anfertigen lassen. Vergisst du ein Institut, behält es weiterhin Steuern ein.

Fehler 3: Einkommensänderungen nicht melden

Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre – aber nur, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer zwischendurch eine Gehaltserhöhung bekommt, eine höhere Rente erhält oder zusätzliche Einnahmen erzielt, muss das dem Finanzamt melden und die Bescheinigung zurückgeben. Wer das nicht tut, riskiert Nachzahlungen und möglicherweise Zinsen auf die zu wenig gezahlte Steuer.

Fehler 4: NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag parallel nutzen

Manche Anleger haben bei einer Bank einen Freistellungsauftrag laufen und reichen zusätzlich die NV-Bescheinigung ein. Das ist zwar nicht schädlich, aber unnötig. Die NV-Bescheinigung wirkt umfassender. Du kannst den Freistellungsauftrag widerrufen, sobald die Bescheinigung vorliegt – das vereinfacht die Verwaltung.

Fehler 5: Ablauf der Bescheinigung verpassen

Die NV-Bescheinigung läuft automatisch zum 31. Dezember des dritten Jahres aus. Wer das verpasst, zahlt ab dem 1. Januar des Folgejahres wieder volle Abgeltungsteuer. Trag das Ablaufdatum in deinen Kalender ein und stell den Folgeantrag mindestens zwei Monate vorher – damit du nicht in eine Lücke gerätst.

📌 Good to know

Wer die NV-Bescheinigung verpasst hat und zu viel Abgeltungsteuer gezahlt hat, kann sich das Geld über die Einkommensteuererklärung per Günstigerprüfung zurückholen. Das dauert länger, funktioniert aber zuverlässig.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine NV-Bescheinigung und wozu brauche ich sie?

Die NV-Bescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung deines Finanzamts nach § 44a Abs. 2 EStG. Sie verhindert, dass deine Bank Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einbehält – auch wenn diese den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Voraussetzung: Dein Gesamteinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.

Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen?

Alle Personen, deren Gesamteinkünfte – einschließlich Kapitalerträge – den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen. Typisch sind Rentner mit kleiner Rente, Studierende, Geringverdiener und Kinder mit Sparanlagen. 2026 liegt die Grenze bei 12.348 Euro für Alleinstehende.

Wie lange ist die NV-Bescheinigung gültig?

Maximal drei Jahre, immer bis zum 31. Dezember des dritten Jahres. Danach musst du einen neuen Antrag beim Finanzamt stellen. Ändert sich dein Einkommen während der Laufzeit und überschreitet den Grundfreibetrag, musst du die Bescheinigung vorzeitig zurückgeben.

Was ist der Unterschied zwischen NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag schützt nur bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro / 2.000 Euro) und wird direkt bei der Bank gestellt. Die NV-Bescheinigung hat keine Obergrenze für Kapitalerträge, erfordert aber einen Antrag beim Finanzamt und setzt ein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag voraus.

Muss ich die NV-Bescheinigung bei jeder Bank einreichen?

Ja. Die Bescheinigung wirkt nicht automatisch für alle deine Konten und Depots. Du musst sie aktiv bei jedem Kreditinstitut und Broker einreichen, bei dem du Kapitalerträge erzielst. Vergisst du ein Institut, behält es weiterhin Abgeltungsteuer ein.

Was passiert, wenn ich keine NV-Bescheinigung habe, aber unter dem Grundfreibetrag liege?

Die Bank behält automatisch 26,375 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli ein. Du kannst dir das Geld über eine Einkommensteuererklärung per Günstigerprüfung zurückholen – das funktioniert, ist aber aufwändiger als die präventive NV-Bescheinigung.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Wer mit allen Einkünften – inklusive Kapitalerträge – darunter liegt, kann die NV-Bescheinigung beantragen.


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