Sparbuch auf Enkel übertragen: Schenkung, Steuern und Ablauf 2026

Das Wichtigste in Kürze:

Ein Sparbuch auf den Enkel übertragen ist einfacher als gedacht – wenn du die rechtlichen Schritte kennst. Großeltern können bis zu 200.000 € pro Großelternteil alle zehn Jahre steuerfrei schenken. Dieser Artikel erklärt den genauen Ablauf beim Banktermin, welche Dokumente du brauchst, was das Finanzamt wissen will und ob ein Sparbuch überhaupt die beste Wahl…

Sparbuch auf Enkel uebertragen

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So funktioniert die Übertragung eines Sparbuchs auf den Enkel

Ein Sparbuch auf den Enkel zu übertragen bedeutet rechtlich: Du trittst deine Forderung gegenüber der Bank ab. Das Guthaben auf dem Sparbuch ist nämlich kein Bargeld, das du einfach übergibst – es ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen das Kreditinstitut. Damit dieser Anspruch wirksam auf den Enkel übergeht, braucht es eine Abtretung. Die gute Nachricht: Das klingt komplizierter als es ist.

Eine Schenkung ist rechtlich ein Vertrag. Der Schenker wendet Vermögen unentgeltlich zu, der Beschenkte nimmt an. Ein Schenkungsversprechen müsste eigentlich notariell beurkundet werden – aber sobald die Schenkung tatsächlich vollzogen wird, also das Geld wirklich übergeht, ist sie auch ohne Notar wirksam. Du brauchst also keinen Notar, wenn du den Banktermin korrekt durchführst.

Die sicherste Variante ist der gemeinsame Gang zur Bank. Dort stellst du einen Antrag auf Kontoumschreibung oder eröffnest ein neues Sparbuch direkt auf den Namen des Enkels. Einige Banken schreiben das bestehende Konto um, andere kündigen das alte Sparbuch und eröffnen ein neues. Beides ist rechtlich einwandfrei.

Folgende Unterlagen solltest du zum Termin mitbringen:

  • Personalausweis des Schenkers (also deiner)
  • Geburtsurkunde des Enkels
  • Steueridentifikationsnummer des Kindes
  • Ausweisdokumente beider Elternteile
  • Ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist

Bei minderjährigen Enkeln müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter einwilligen. Die Bank wird das standardmäßig verlangen – auch wenn das Kind theoretisch eine rein vorteilhafte Schenkung selbst annehmen dürfte. Für die Kontoeröffnung gilt das nicht: Sie gilt rechtlich nicht als „lediglich vorteilhaft“ und erfordert daher immer die Elternzustimmung.

Wenn du die Schenkung diskret halten möchtest – etwa als Überraschung – gibt es zwei Wege. Erstens kannst du zunächst ein Sparbuch auf deinen eigenen Namen führen und es später dem Enkel zukommen lassen. Zweitens ist ein sogenannter Vertrag zugunsten Dritter möglich: Das Konto läuft auf deinen Namen, aber der Enkel ist als Begünstigter eingetragen. Ist das Kind bereits Kunde derselben Bank, brauchst du dafür weder Geburtsurkunde noch Unterschrift der Eltern.

📌 Good to know

Eine formlose Abtretungserklärung reicht rechtlich aus, um das Sparbuch zu übertragen. Trotzdem empfiehlt sich der offizielle Bankweg – er schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten über die Verfügungsberechtigung.

Nach der Umschreibung gehört das Guthaben dem Kind. Die Eltern verwalten es treuhänderisch – dazu mehr im Abschnitt zur Verfügungsgewalt. Wichtig: Wer das Sparbuch physisch besitzt, hat ein starkes Indiz für die Verfügungsmöglichkeit. Deshalb sollte das Heft nach der Übertragung auch tatsächlich an das Kind (bzw. seine Eltern) übergeben werden.

Geschäftsfähigkeit minderjähriger Enkel: Was Großeltern wissen müssen

Ob dein Enkel eine Schenkung rechtswirksam annehmen kann, hängt von seinem Alter ab. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet drei Stufen – und jede hat andere Konsequenzen für den Ablauf.

Unter 7 Jahren: Geschäftsunfähig nach § 104 Nr. 1 BGB. Kinder unter sieben Jahren können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben. Das bedeutet: Sie können eine Schenkung nicht selbst annehmen. Das müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter übernehmen. In der Praxis unterschreiben beide Elternteile den Kontoeröffnungsantrag. Schenkt ein Elternteil dem eigenen Kind unter sieben Jahren, entsteht ein Interessenkonflikt nach § 181 BGB – dann muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Bei Schenkungen durch Großeltern ist das aber kein Thema: Großeltern sind keine gesetzlichen Vertreter des Kindes, also gibt es keinen Interessenkonflikt.

Von 7 bis 17 Jahren: Beschränkt geschäftsfähig nach § 106 BGB. Hier wird es differenzierter. Minderjährige ab sieben Jahren können Rechtsgeschäfte selbst abschließen, wenn diese für sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind (§ 107 BGB). Eine Geldschenkung ohne Verbindlichkeiten fällt eindeutig darunter: Das Kind bekommt Geld, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Theoretisch kann ein Zehnjähriger die Schenkung also selbst annehmen.

Praktisch sieht es bei der Bank aber anders aus. Die Kontoeröffnung gilt nicht als lediglich rechtlich vorteilhaft – denn ein Konto bringt auch Pflichten mit sich (z. B. Auskunftspflichten). Deshalb verlangen Banken für die Kontoeröffnung immer die Zustimmung der Eltern, unabhängig vom Alter des Kindes.

Bringt die Schenkung Verbindlichkeiten mit sich – etwa bei einer Immobilienschenkung mit Hypothek – ist ebenfalls Elternzustimmung oder sogar ein Ergänzungspfleger nötig. Bei einem einfachen Sparbuch ist das kein Problem.

Alter Status Schenkungsannahme Kontoeröffnung
Unter 7 Jahre Geschäftsunfähig (§ 104 BGB) Nur durch Eltern Nur durch Eltern
7–17 Jahre Beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) Selbst möglich (lediglich vorteilhaft) Zustimmung der Eltern erforderlich
Ab 18 Jahre Voll geschäftsfähig Selbst Selbst

Der Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB ist ein unabhängiger Vertreter, der bestellt wird, wenn die Eltern in einem Interessenkonflikt stehen oder die Schenkung nicht eindeutig vorteilhaft für das Kind ist. Bei einer klassischen Geldschenkung durch Großeltern wirst du diesen Weg nie brauchen. Relevant wird er etwa, wenn ein Elternteil gleichzeitig Schenker und gesetzlicher Vertreter ist – was bei Großeltern strukturell ausgeschlossen ist.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Enkel voll geschäftsfähig und erhält automatisch uneingeschränkten Zugriff auf das Konto. Bis dahin verwalten die Eltern das Vermögen treuhänderisch – aber dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Schenkungsteuer und Freibeträge: So viel darf steuerfrei fließen

Die wichtigste Zahl zuerst: 200.000 Euro pro Großelternteil können alle zehn Jahre steuerfrei an jeden Enkel verschenkt werden – vorausgesetzt, das Elternteil des Enkels lebt noch. Ist das Elternteil vorverstorben, steigt der Freibetrag auf 400.000 Euro, weil der Enkel dann steuerrechtlich wie ein Kind behandelt wird.

Enkel gehören zur Steuerklasse I nach § 15 ErbStG – das ist die günstigste Klasse. Ein häufiger Irrtum: Manche Quellen ordnen Enkel fälschlicherweise der Steuerklasse II zu. Das ist falsch. Enkel sind in Steuerklasse I, mit entsprechend niedrigen Steuersätzen.

Ein praktischer Vorteil: Großvater und Großmutter haben jeweils einen eigenen Freibetrag. Zusammen können beide also bis zu 400.000 Euro steuerfrei an denselben Enkel schenken – innerhalb eines Zehnjahreszeitraums. Haben sie mehrere Enkel, gilt der Freibetrag pro Enkel separat.

Die 10-Jahres-Regel ist entscheidend für die Planung: Alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Liegt zwischen zwei Schenkungen mehr als eine Dekade, starten die Freibeträge neu. Wer also früh anfängt und regelmäßig schenkt, kann über mehrere Jahrzehnte erhebliche Summen steuerfrei übertragen.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird? Dann fällt Schenkungsteuer auf den übersteigenden Betrag an. Die Steuersätze für Steuerklasse I sind progressiv:

Steuerpflichtiger Erwerb Steuersatz (Steuerklasse I)
Bis 75.000 €7 %
Bis 300.000 €11 %
Bis 600.000 €15 %
Bis 6.000.000 €19 %
Bis 13.000.000 €23 %
Bis 26.000.000 €27 %
Über 26.000.000 €30 %

Rechenbeispiel: Großvater schenkt seinem Enkel 250.000 Euro. Der Freibetrag beträgt 200.000 Euro – dieser Teil ist steuerfrei. Die verbleibenden 50.000 Euro werden mit 7 % besteuert. Das ergibt eine Schenkungsteuer von 3.500 Euro. Für viele Familien ist das ein überschaubarer Betrag, wenn man bedenkt, wie viel Vermögen steuerfrei weitergegeben werden kann.

Schenkungsteuer-Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € Ehegatten 400.000 € Kinder / Stiefkinder 400.000 € Enkel (Elternteil vorverstorben) 200.000 € Enkel (Elternteil lebt) 20.000 € Sonstige Beschenkte
Freibeträge nach § 16 ErbStG, alle 10 Jahre nutzbar. Enkel mit lebendem Elternteil: 200.000 € pro Großelternteil.

Anzeigepflicht beim Finanzamt: Was Schenker und Beschenkte tun müssen

Viele Großeltern wissen nicht: Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden – unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht. Das regelt § 30 ErbStG. Anzeigepflichtig sind dabei beide Seiten: sowohl der Schenker als auch der Beschenkte. Bei minderjährigen Enkeln übernehmen die Eltern diese Pflicht stellvertretend.

Die Frist beträgt drei Monate – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Schenkung Kenntnis erlangt hast. In der Praxis ist das meist der Tag des Bankbesuchs. Wer die Frist versäumt, riskiert Nachfragen vom Finanzamt und im schlimmsten Fall den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet wurde, entfällt die Anzeigepflicht. Der Notar leitet die Informationen automatisch weiter. Bei einer einfachen Bankübertragung ohne Notar bist du also selbst in der Pflicht.

Das zuständige Finanzamt ist das am Wohnsitz des Schenkers. Wohnst du im Ausland, ist das Finanzamt am Wohnsitz des Enkels zuständig.

Was muss die Anzeige enthalten? Das Finanzamt erwartet folgende Angaben:

  • Namen, Steueridentifikationsnummern, Anschriften und Berufe aller Beteiligten
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Gegenstand und Wert der Schenkung
  • Rechtsgrund (also: Schenkung)
  • Persönliches Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem (Großelternteil–Enkel)

Ein häufiges Missverständnis: Die Schenkungsanzeige ist nicht dasselbe wie eine Schenkungsteuererklärung. Die Anzeige informiert das Finanzamt über den Vorgang. Erst wenn der Freibetrag überschritten wurde, fordert das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Liegt die Schenkung unter 200.000 Euro und hast du in den letzten zehn Jahren keine weiteren Schenkungen an denselben Enkel gemacht, wird es in der Regel bei der Anzeige bleiben.

💡 Tip

Bewahre alle Unterlagen zur Schenkung sorgfältig auf – Kontoauszüge, Umschreibungsbestätigungen der Bank, Kopien der Anzeige. Das Finanzamt kann im Erbfall bis zu zehn Jahre zurückblicken und frühere Schenkungen anrechnen.

Wer mehrere Enkel beschenkt oder plant, über mehrere Jahre hinweg zu schenken, sollte die Zehn-Jahres-Fenster sorgfältig dokumentieren. Eine einfache Tabelle mit Datum, Betrag und Empfänger reicht dafür aus. So behältst du den Überblick und kannst dem Finanzamt im Zweifelsfall lückenlos Auskunft geben.

Verfügungsgewalt und Verwaltung: Wer darf nach der Schenkung über das Geld verfügen?

Sobald das Sparbuch wirksam auf den Enkel übertragen ist, gehört das Geld dem Kind – rechtlich eindeutig und unwiderruflich. Die Eltern können nicht einfach darüber verfügen, als wäre es ihr eigenes Geld. Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber manchmal missverstanden.

Die Eltern übernehmen bis zur Volljährigkeit des Kindes eine treuhänderische Verwaltungsfunktion. Sie dürfen das Vermögen anlegen, umschichten oder für das Wohl des Kindes einsetzen – aber nicht für den laufenden Unterhalt des Kindes verwenden. Unterhalt ist Sache der Eltern, nicht des Kindesvermögens. Diese Grenze ist wichtig: Wer das Sparbuch des Kindes anzapft, um Schulgebühren oder Kleidung zu bezahlen, handelt rechtlich unzulässig.

Der physische Besitz des Sparbuchs ist ein starkes Indiz dafür, wer tatsächlich die Verfügungsmöglichkeit hat. Deshalb sollte das Sparbuchheft nach der Übertragung auch tatsächlich an die Eltern des Kindes übergeben werden – nicht beim Großelternteil verbleiben. Wer das Heft behält, könnte im Streitfall Schwierigkeiten haben, die vollzogene Schenkung nachzuweisen.

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich alles automatisch: Der Enkel wird voll geschäftsfähig und erhält uneingeschränkten Zugriff auf das Konto. Die Bank informiert in der Regel kurz vor oder nach dem Geburtstag darüber. Eltern haben ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zugriffsrecht mehr.

Was ist, wenn du als Großelternteil sicherstellen möchtest, dass das Geld nicht sofort ausgegeben wird? Rechtlich gibt es dafür kaum Instrumente bei einem einfachen Sparbuch. Eine Möglichkeit: Du führst das Konto zunächst auf deinen eigenen Namen und überträgst es erst kurz vor dem 18. Geburtstag – dann hat der Enkel sofort Zugriff, aber du hattest bis dahin die Kontrolle. Alternativ kann ein Testament oder ein Schenkungsvertrag mit Auflagen formuliert werden, was aber notarielle Beratung erfordert.

Die Geheimhaltungsoption über einen Vertrag zugunsten Dritter ist besonders praktisch, wenn du die Schenkung als Überraschung planst. Das Konto läuft auf deinen Namen, der Enkel ist als Begünstigter hinterlegt. Ist das Kind bereits Kunde derselben Bank, brauchst du keine Geburtsurkunde und keine Elternunterschrift. Das Geld fließt erst dann an den Enkel, wenn du es freigibst oder wenn ein vorher vereinbartes Ereignis eintritt – etwa der 18. Geburtstag.

Sparbuch, Tagesgeld oder ETF-Depot: Die beste Geldanlage für Enkel im Vergleich

Das Sparbuch ist emotional beliebt – es fühlt sich solide an, hat eine lange Tradition und ist leicht verständlich. Finanziell ist es für den langfristigen Vermögensaufbau aber kaum geeignet. Die Zinsen liegen seit Jahren nahe null, und selbst wenn sie leicht steigen, bleibt die Rendite nach Inflation oft negativ. Wer seinem Enkel wirklich etwas aufbauen möchte, sollte die Alternativen kennen.

Das Tagesgeldkonto ist flexibler als das Sparbuch – täglich verfügbar, keine Kündigungsfristen – und bietet etwas höhere Zinsen. Es eignet sich gut als kurzfristige Rücklage, etwa für Ausgaben in den nächsten fünf Jahren. Für einen Zeithorizont von zehn Jahren oder mehr ist es aber ebenfalls zu renditeschwach.

Das Kinderdepot mit ETF-Sparplan ist die überlegene Wahl für langfristigen Vermögensaufbau. Breit gestreute Indexfonds wie der MSCI World haben historisch Renditen von sechs bis acht Prozent pro Jahr erzielt. Günstige ETFs kosten ab etwa 0,20 Prozent pro Jahr an laufenden Gebühren – das ist ein Bruchteil der Kosten aktiv verwalteter Fonds. Natürlich gibt es keine Garantie, und kurzfristig können Kurse schwanken. Wer aber einen Anlagehorizont von 15 oder 20 Jahren hat – etwa bis zum Studium des Enkels – kann Kursschwankungen aussitzen.

Ein weiterer Vorteil des Kinderdepots: Die steuerlichen Freibeträge des Kindes sind oft ungenutzt. Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dazu kommt der Grundfreibetrag von 12.234 Euro (Stand 2025). Zusammen können Kapitalerträge von bis zu rund 13.100 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben – wenn das Kind kein weiteres Einkommen hat und eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt wurde. Das ist ein erheblicher Steuervorteil gegenüber einer Anlage im Namen der Eltern.

Kriterium Sparbuch Tagesgeldkonto Kinderdepot (ETF)
Rendite Sehr gering Gering 6–8 % p. a. (historisch)
Anlagehorizont Kurzfristig Kurzfristig (< 10 Jahre) Langfristig (> 10 Jahre)
Kosten Keine Meist kostenfrei Ab ca. 0,20 % p. a.
Kapitalschutz Einlagensicherung Einlagensicherung Kein Schutz, Kursschwankungen
Flexibilität Eingeschränkt Hoch (täglich verfügbar) Mittel
Steuerliche Vorteile Sparer-Pauschbetrag Sparer-Pauschbetrag Sparer-Pauschbetrag + NV-Bescheinigung
Empfehlung Nicht für Aufbau Kurzfristige Rücklage Langfristiger Vermögensaufbau

Die Entscheidung hängt letztlich vom Ziel ab. Soll das Geld in fünf Jahren für ein Auto oder eine Ausbildung verfügbar sein? Dann ist Tagesgeld sinnvoll. Soll es in 18 Jahren für den Studienstart oder den ersten Immobilienkauf bereitstehen? Dann ist ein ETF-Depot die deutlich bessere Wahl. Das Sparbuch erfüllt heute vor allem eine emotionale Funktion – als greifbares Symbol für das Geschenk. Finanziell kann es das Kinderdepot nicht ersetzen.

Übrigens: Auch ein Kinderdepot kann auf den Namen des Enkels eröffnet und als Schenkung übertragen werden. Die steuerlichen Regeln – Freibetrag 200.000 Euro, 10-Jahres-Regel, Anzeigepflicht – gelten genauso wie beim Sparbuch. Der Unterschied liegt nur in der Anlageform, nicht in der rechtlichen Behandlung der Schenkung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich meinem Enkel steuerfrei schenken?

Pro Großelternteil sind 200.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei. Ist das Elternteil des Enkels vorverstorben, steigt der Freibetrag auf 400.000 Euro. Großvater und Großmutter können also zusammen bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.

Muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Sowohl Schenker als auch Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Ausnahme: Bei notarieller Beurkundung entfällt die Anzeigepflicht.

Dürfen die Eltern das geschenkte Geld des Enkels verwenden?

Nein. Das Geld gehört dem Kind. Die Eltern verwalten es treuhänderisch bis zur Volljährigkeit, dürfen es aber nicht für den laufenden Unterhalt des Kindes einsetzen. Mit 18 erhält das Kind vollen Zugriff.

Brauche ich für die Schenkung an einen minderjährigen Enkel einen Notar?

Nicht zwingend. Eine vollzogene Schenkung – also das tatsächlich übertragene Geld – ist auch ohne Notar wirksam. Ein Notar schafft Rechtssicherheit und befreit von der Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Kann ich meinem Enkel heimlich ein Sparbuch anlegen?

Ja. Über einen Vertrag zugunsten Dritter oder ein Konto auf deinen eigenen Namen mit dem Enkel als Begünstigtem. Ist das Kind bereits Bankkunde, brauchst du keine Elternunterschrift für diese Variante.

Ist ein Sparbuch die beste Geldanlage für Enkel?

Für langfristigen Vermögensaufbau nein. Ein Kinderdepot mit ETF-Sparplan erzielt historisch sechs bis acht Prozent Rendite pro Jahr. Das Sparbuch ist sicher, aber renditeschwach – es eignet sich eher als Symbol als als Anlageform.

Können beide Großelternteile separat schenken und den Freibetrag doppelt nutzen?

Ja. Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag von 200.000 Euro gegenüber jedem Enkelkind. Großvater und Großmutter können also zusammen bis zu 400.000 Euro steuerfrei an denselben Enkel schenken.


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