Minijob und Nebenverdienst 2026: Die Zahlen

Das Wichtigste in Kürze:

Rund 6,93 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im Minijob — 3,56 Millionen davon als Nebenjob zur Hauptbeschäftigung. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro. Alle amtlichen Zahlen zu Demografie, Bundesländern, Abgaben und Midijob-Regeln.

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Themen in diesem Artikel:

  • Gesamtzahlen: Rund 6,93 Millionen Minijobber arbeiten in Deutschland.
  • Grenze 2026: 603 Euro im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn.
  • Nebenjob-Zahlen: 3,56 Millionen jobben neben der Hauptbeschäftigung.
  • Demografie: Frauen, Rentner und Studierende prägen den Minijob.
  • Bundesländer: NRW führt mit über 1,5 Millionen Minijobbern.
  • Abgaben und Rente: 2 Prozent Pauschsteuer, 3,6 Prozent Rentenbeitrag.

Minijob in Deutschland: Die Gesamtzahlen

Rund 6,93 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem Minijob — das zeigt der aktuelle Quartalsbericht der Minijob-Zentrale mit Stand Dezember 2025. Damit ist die geringfügige Beschäftigung eine der größten Beschäftigungsformen des deutschen Arbeitsmarkts. Zum Vergleich: Das entspricht ungefähr jeder sechsten abhängig beschäftigten Person im Land.

Die Zahl teilt sich in zwei Welten. 6.674.807 Minijobber waren zum 31. Dezember 2025 im gewerblichen Bereich gemeldet — also in Unternehmen, Gastronomie, Handel oder Logistik. Dazu kommen 253.711 Minijobber in Privathaushalten, die putzen, betreuen, im Garten helfen oder einkaufen.

Bemerkenswert ist die Stabilität dieser Beschäftigungsform. Als die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 mit ihren Aufzeichnungen begann, zählte sie 6.837.866 gewerbliche Minijobber. Mehr als zwei Jahrzehnte später liegt der Wert fast unverändert bei 6,67 Millionen — durch alle Konjunkturzyklen, Krisen und Reformen hindurch. Im Privathaushalt hat sich die Zahl im selben Zeitraum von 102.907 auf 253.711 sogar mehr als verdoppelt.

Die Entwicklung im Detail

Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der gewerblichen Minijobber leicht gesunken: minus 0,4 Prozent oder rund 26.000 Personen. Im Privathaushalt fiel der Rückgang mit minus 2,6 Prozent etwas deutlicher aus. Auf die 6,67 Millionen gewerblichen Minijobber entfallen übrigens 6.788.362 Minijobs — manche Menschen haben also mehrere Minijobs parallel — verteilt auf 1.819.123 Arbeitgeber.

Kennzahl Dez. 2024 Dez. 2025 Veränderung
Minijobber im Gewerbe 6.701.088 6.674.807 −0,4 %
Minijobber im Privathaushalt 260.536 253.711 −2,6 %
Davon mit Hauptbeschäftigung 3,56 Mio. rund 51 % aller Minijobber
Minijobber unter 25 Jahren 1,19 Mio. v. a. Studium und Ausbildung
Minijobber über 65 (Gewerbe) 1.179.753 1.224.458 +3,8 %
Arbeitgeber im Gewerbe 1.830.002 1.819.123 −0,6 %

Quelle der Tabelle: Minijob-Zentrale, Quartalsbericht IV/2025. Wie sich der Verdienst aus einem Minijob in das gesamte Einkommensgefüge einordnet, zeigt unsere Analyse zur Einkommensverteilung in Deutschland.

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro — und warum sie jedes Jahr steigt

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet darfst du in einem Minijob damit bis zu 7.236 Euro verdienen. Wer regelmäßig darüber liegt, rutscht automatisch in den Midijob-Übergangsbereich.

Das Besondere: Die Grenze ist seit Oktober 2022 keine starre Zahl mehr, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel steht in § 8 Absatz 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde ergibt das 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro — aufgerundet also 603 Euro. Die 130 in der Formel entspricht dabei 13 Wochen mit je zehn Arbeitsstunden.

Praktisch heißt das: Ein Minijob umfasst rechnerisch rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Bei 13,90 Euro pro Stunde kannst du maximal etwa 43,4 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Verdienst du mehr pro Stunde, sinkt entsprechend die mögliche Stundenzahl.

📌 Good to know

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Stufe beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit klettert die Minijob-Grenze nach der gesetzlichen Formel automatisch auf 633 Euro im Monat — ganz ohne neues Gesetz.

Minijob vs. Midijob: Die Regeln 2026 im Vergleich

Oberhalb der 603 Euro beginnt der Übergangsbereich, im Alltag Midijob genannt. Er reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro monatlich (§ 20 Absatz 2 SGB IV). Der zentrale Unterschied: Im Midijob bist du voll sozialversichert — zahlst aber am unteren Rand stark reduzierte Beiträge, die bis 2.000 Euro gleitend auf den normalen Satz ansteigen.

Kriterium Minijob 2026 Midijob 2026
Verdienstspanne bis 603 Euro/Monat 603,01 bis 2.000 Euro/Monat
Sozialversicherung Nur Rentenversicherung (Befreiung möglich) Voll versichert in allen Zweigen
Eigene Abgaben 3,6 % Rentenbeitrag (oder 0 % bei Befreiung) Reduzierte Beiträge, gleitend ansteigend
Steuer Meist 2 % Pauschsteuer (zahlt der Arbeitgeber) Regulär nach Lohnsteuerklasse
Krankenversicherung Keine eigene Absicherung über den Job Vollwertiger Schutz inkl. Krankengeld
Rentenanspruch Nur bei Verzicht auf Befreiung in vollem Umfang Voller Rentenanspruch trotz reduzierter Beiträge

Nebenverdienst: Mehr als die Hälfte jobbt neben dem Hauptjob

Der Minijob ist längst vor allem eines: ein Instrument für den Nebenverdienst. 3,56 Millionen Minijobber hatten im Dezember 2025 bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung — das ist mehr als die Hälfte aller knapp 6,93 Millionen Minijobber. Sie nutzen den Minijob gezielt, um ihr Gehalt aufzustocken.

Diese Zahl räumt mit einem alten Bild auf. Als die Minijobs eingeführt wurden, sollten sie eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sein. Die Sonderauswertung der Minijob-Zentrale zeigt: Diese Brückenfunktion betrifft heute nur noch eine kleine Minderheit. Zieht man Nebenjobber, Studierende und Menschen im Rentenalter ab, bleiben von den knapp 6,93 Millionen Minijobbern nur etwa 0,37 Millionen übrig, die dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen — gerade einmal 5,3 Prozent.

Die drei großen Gruppen im Überblick:

  • Nebenjobber: 3,56 Millionen kombinieren den Minijob mit einer Hauptbeschäftigung.
  • Junge Menschen: Rund 1,19 Millionen Minijobber sind unter 25 und finanzieren Studium oder Ausbildung mit.
  • Ältere: Rund 1,81 Millionen sind im Rentenalter oder kurz davor und verdienen zur Rente hinzu.

Interessant ist auch, was nach dem Minijob passiert: Von den Minijobbern, für die eine Brückenfunktion in Frage kommt, wechseln laut Minijob-Zentrale 43,8 Prozent anschließend in eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Zwei von drei (66,7 Prozent) bleiben dabei beim selben Arbeitgeber — der Minijob funktioniert dort als verlängerte Probezeit.

Warum der Nebenverdienst so stark gewachsen ist

Der Aufstieg des Nebenjobs hat handfeste Gründe. Seit 2022 wächst die Minijob-Grenze automatisch mit dem Mindestlohn — der erlaubte Zuverdienst ist damit allein von Oktober 2022 (520 Euro) bis 2026 (603 Euro) um rund 16 Prozent gestiegen. Gleichzeitig macht die gestiegene Preisentwicklung der vergangenen Jahre einen zweiten Verdienst für viele Haushalte attraktiv: Der Minijob ist der einfachste legale Weg, das Monatsbudget spürbar zu erhöhen, ohne den Hauptjob anzutasten.

Auch die Struktur des Arbeitsmarkts spielt mit. Gastronomie, Handel und Lieferdienste suchen händeringend flexible Kräfte für Abend- und Wochenendschichten — genau die Zeitfenster, die Vollzeitbeschäftigte für einen Nebenjob nutzen können. Für Arbeitgeber wiederum sind Nebenjobber attraktiv, weil sie eingearbeitete, zuverlässige Kräfte aus anderen Branchen bekommen.

Wer die knapp 6,93 Millionen Minijobber sind

0,00 Mio.1,00 Mio.2,00 Mio.3,00 Mio.4,00 Mio.Nebenjobber mit HauptbeschäftigungNebenjobber mit Hauptbeschäftigung — 3,56 Mio.3,56 Mio.Unter 25 Jahren (Studium/Ausbildung)Unter 25 Jahren (Studium/Ausbildung) — 1,19 Mio.1,19 Mio.Im oder kurz vor dem RentenalterIm oder kurz vor dem Rentenalter — 1,81 Mio.1,81 Mio.Verfügbar für den ersten ArbeitsmarktVerfügbar für den ersten Arbeitsmarkt — 0,37 Mio.0,37 Mio.
Quelle: Minijob-Zentrale, Quartalsbericht IV/2025 und Sonderauswertung, Stand 31. Dezember 2025.

💡 Tip

Ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt für dich abgabenfrei — der Verdienst kommt praktisch brutto für netto aufs Konto. Nur ein zweiter oder dritter Minijob neben dem Hauptjob wird mit diesem zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.

Wer arbeitet im Minijob? Alter, Geschlecht, Herkunft

Der typische Minijob ist weiblich: 55,9 Prozent der gewerblichen Minijobber sind Frauen, 44,1 Prozent Männer. In Privathaushalten ist das Verhältnis noch deutlicher — dort sind 86,9 Prozent der Beschäftigten weiblich.

Beim Alter zeigt sich eine breite Streuung. 63,8 Prozent der gewerblichen Minijobber sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Die über 65-Jährigen stellen mit 18,3 Prozent inzwischen die zweitgrößte Gruppe, knapp vor den unter 25-Jährigen mit 17,9 Prozent. In absoluten Zahlen arbeiten 1.224.458 Menschen über 65 in einem gewerblichen Minijob — und diese Gruppe wächst: gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent, während fast alle mittleren Altersgruppen schrumpfen.

Die stärkste Einzelgruppe sind bei den Frauen die über 65-Jährigen (591.544), gefolgt von den 55- bis 60-Jährigen (367.521). Bei den Männern führen ebenfalls die über 65-Jährigen (632.246) vor den 20- bis 25-Jährigen (313.623). Der Minijob ist damit vor allem ein Thema an den Rändern des Erwerbslebens: beim Berufseinstieg und im Ruhestand.

Herkunft und Rentenversicherung

81,9 Prozent der gewerblichen Minijobber besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, 18,1 Prozent eine andere. Die Zahl ausländischer Minijobber wächst dabei überdurchschnittlich: plus 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 1.210.020 Personen.

Bei der Rentenversicherung entscheidet sich die große Mehrheit gegen eigene Beiträge: Nur 1.381.778 gewerbliche Minijobber — rund 21 Prozent — zahlen den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Etwa vier von fünf lassen sich befreien und verzichten damit auf vollwertige Rentenansprüche aus dem Minijob.

📌 Good to know

Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Minijobber im Gewerbe stieg zuletzt um 0,7 Prozent zum Vorquartal. Immer mehr Minijobber behalten die Beiträge freiwillig bei — schon wenige Euro im Monat sichern Wartezeiten für die gesetzliche Rente und den Anspruch auf Erwerbsminderungsschutz.

Minijobs nach Bundesländern: NRW vorn, Bremen am Ende

Die regionale Verteilung folgt der Bevölkerungsgröße — mit klaren Schwerpunkten im Westen. Nordrhein-Westfalen führt mit 1.527.643 gewerblichen Minijobbern deutlich, gefolgt von Bayern (1.228.760) und Baden-Württemberg (1.040.492). Allein diese drei Länder stellen mehr als die Hälfte aller gewerblichen Minijobs in Deutschland.

Dahinter folgen Niedersachsen mit 659.926 und Hessen mit 536.521 Minijobbern. Am unteren Ende der Skala stehen die Stadtstaaten und die ostdeutschen Flächenländer: Bremen zählt 61.035 gewerbliche Minijobber, Mecklenburg-Vorpommern 79.021, das Saarland 79.289 und Sachsen-Anhalt 92.907.

Auffällig ist das Ost-West-Gefälle: In den ostdeutschen Flächenländern spielt der Minijob traditionell eine kleinere Rolle als im Westen. Sachsen kommt als bevölkerungsreichstes ostdeutsches Land auf 204.831 Minijobber — weniger als das deutlich kleinere Rheinland-Pfalz mit 339.604. Arbeitsmarktforscher führen das unter anderem auf die historisch höhere Vollzeitquote von Frauen im Osten zurück.

Gewerbliche Minijobber nach Bundesländern

0400.000800.0001.200.0001.600.000Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen — 1.527.6431.527.643BayernBayern — 1.228.7601.228.760Baden-WürttembergBaden-Württemberg — 1.040.4921.040.492NiedersachsenNiedersachsen — 659.926659.926HessenHessen — 536.521536.521Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz — 339.604339.604SachsenSachsen — 204.831204.831Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt — 92.90792.907SaarlandSaarland — 79.28979.289Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern — 79.02179.021BremenBremen — 61.03561.035
Quelle: Minijob-Zentrale, Quartalsbericht IV/2025, Stand 31. Dezember 2025. Auswahl: die größten und kleinsten Länder aus dem Artikel.

Was hinter den regionalen Unterschieden steckt

Die Zahlen spiegeln auch die Wirtschaftsstruktur der Länder. Wo Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel stark sind — etwa in Bayern und im Rheinland — entstehen naturgemäß viele geringfügige Stellen für Stoßzeiten und Saisonspitzen. In Regionen mit hohem Industrieanteil und tarifgebundener Vollzeitarbeit ist der Bedarf an flexiblen Zusatzkräften dagegen geringer. Für dich als Jobsuchenden heißt das praktisch: In westdeutschen Ballungsräumen ist das Angebot an Minijobs am größten, entsprechend besser sind dort auch die Chancen, Stundenlohn und Arbeitszeiten zu verhandeln.

Für dein Konto ist am Ende entscheidend, was vom Zuverdienst übrig bleibt und wie du ihn steuerlich sauber abwickelst — einen Überblick über Fristen und Erstattungen gibt unser Statistik-Report zur Steuererklärung in Zahlen sowie der Themenbereich Konto.

Abgaben, Steuern, Rente: Was beim Minijob wirklich anfällt

Für dich als Minijobber ist die Rechnung angenehm einfach: Dein Verdienst kommt in der Regel ohne Abzüge aufs Konto. Die Abgabenlast trägt fast vollständig der Arbeitgeber — er zahlt im gewerblichen Bereich Pauschalbeiträge von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung plus meist 2 Prozent Pauschsteuer. Mit der Pauschsteuer ist dein Minijob-Verdienst steuerlich komplett abgegolten — er taucht in deiner Steuererklärung nicht auf und erhöht auch nicht deinen Steuersatz.

Einzige mögliche eigene Abgabe: der Eigenanteil zur Rentenversicherung. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent und dem Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 Prozent — also 3,6 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro im Monat. Wer das nicht möchte, kann sich per einfachem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen — was, wie die Statistik zeigt, rund 79 Prozent tun.

Rechnet man beide Seiten zusammen, kommen im gewerblichen Bereich auf einen 603-Euro-Minijob gut 180 Euro an Arbeitgeber-Pauschalabgaben — Geld, das in die Sozialkassen fließt, ohne dein Nettogehalt zu schmälern. Genau diese Konstruktion macht den Minijob als Zuverdienstmodell so beliebt: einfache Anmeldung über das Haushaltsscheck- beziehungsweise Meldeverfahren der Minijob-Zentrale, volle Absicherung bei Arbeitsunfällen über die gesetzliche Unfallversicherung und Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch.

Privathaushalte: das Sondermodell

Für Minijobs im Privathaushalt gelten reduzierte Pauschalen von je 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung — der Gesetzgeber will damit die Anmeldung von Haushaltshilfen attraktiv machen. Trotzdem gilt der Bereich als stark unterdeklariert: Den 253.711 offiziell gemeldeten Haushalts-Minijobbern steht nach übereinstimmenden wissenschaftlichen Schätzungen eine millionenfach größere Zahl unangemeldeter Haushaltshilfen gegenüber.

Das solltest du dir merken:

  • Verdienst: Bis 603 Euro monatlich (2026) bleibt der Minijob für dich praktisch brutto gleich netto.
  • Rente: 3,6 Prozent Eigenbeitrag bringen vollwertige Beitragszeiten — Befreiung ist möglich, kostet aber Ansprüche.
  • Steuer: Die 2-Prozent-Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber; dein Minijob bleibt aus der Einkommensteuer raus.
  • Krankenversicherung: Der Minijob allein begründet keinen Krankenversicherungsschutz — du brauchst eine Absicherung über Hauptjob, Familie oder Studium.

💡 Tip

Wenn dein Verdienst dauerhaft knapp über 603 Euro liegt, ist das kein Problem, sondern oft ein Fortschritt: Im Midijob bekommst du vollen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenschutz, zahlst am unteren Rand aber nur stark reduzierte Beiträge — bei vollem Rentenanspruch.

Häufig gestellte Fragen

Q

Wie viele Minijobber gibt es in Deutschland?

Zum 31. Dezember 2025 waren bei der Minijob-Zentrale 6.674.807 Minijobber im Gewerbe und 253.711 in Privathaushalten gemeldet — zusammen knapp 6,93 Millionen Menschen.

Q

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Sie ergibt sich aus der Formel Mindestlohn (13,90 Euro) × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro.

Q

Wie viele Menschen haben einen Minijob als Nebenjob?

Im Dezember 2025 hatten 3,56 Millionen Minijobber bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung — mehr als die Hälfte aller Minijobber nutzt den Minijob als Nebenverdienst.

Q

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht: Zahlt dein Arbeitgeber die 2-Prozent-Pauschsteuer, ist der Verdienst steuerlich abgegolten und taucht in deiner Steuererklärung nicht auf. Nur bei Abrechnung über die Lohnsteuerklasse gilt das reguläre Verfahren.

Q

Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro verdiene?

Dann wechselst du in den Midijob-Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro. Dort bist du voll sozialversichert, zahlst am unteren Rand aber nur stark reduzierte Beiträge — bei vollem Rentenanspruch.


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